Markenrecht Flashcards
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Der Schutz eines Zeichens kann aber auch durch Verwendung, Bekanntheit und Berühmtheit quasi von selbst entstehen, ohne Anmeldung oder Registrierung der Marke. Inwiefern?
Es würde dann nach § 9 UWG Abs. 1 als unlauterer Wettbewerb gelten. Logos können außerdem urheberrechtlich als Werke der bildenden Kunst bzw. Slogans oder Claims als Werke der Literatur geschützt sein.
Mißbrauch von Kennzeichen eines Unternehmens:
Wer im geschäftlichen Verkehr einen Namen, eine Firma, die besondere Bezeichnung eines Unternehmens oder eines Druckwerkes, für das § 80 des Urheberrechtsgesetzes nicht gilt, oder eine registrierte Marke in einer Weise benützt, die geeignet ist, Verwechslungen mit dem Namen, der Firma oder der besonderen Bezeichnung hervorzurufen, deren sich ein anderer befugterweise bedient, kann von diesem auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
Wahr oder Falsch.
Der Markenschutz greift wie auch das Urheberrecht automatisch.
Falsch. Marken gehören angemeldet und registriert. Mit einer registrierten Marke kann man effektiv gegen die Benutzung eines gleichen oder verwechselbaren Kennzeichens durch Dritte im geschäftlichen Verkehr vorgehen.
Zu welcher Rechtsart gehört das Markenrecht analog zum Urheberrecht?
Immaterialgüterrecht (Rechte am geistigen Eigentum).
Zwischen welchen drei Markenarten unterscheidet man hinsichtlich der Reichweite bzw. des geografischen Schutzes von Markenrechten? (3)
- Nationale Marke: österreichweiter Schutz
- Unionsmarke (UM): Schutz in allen EU-Mitgliedstaaten
- Internationale Marke (IR): Schutzausdehnung von Marken über die WIPO; sog. Madrider Union hat derzeit 114 Mitglieder (130 Länder abgedeckt)
Wo sind Marken in Österreich zu registrieren?
Beim Österreichischen Patentamt in Wien.
Wo sind Unionsmarken zu registrieren?
Beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (European Union Intellectual Property Office, EUIPO) in Alicante, Spanien
Wo sind internationale Marken zu registrieren?
Bei der World Intellectual Property Organisation (WIPO) in Genf.
Wozu braucht es eine Marke. Was sind die Markenfunktionen? (4)
- Herkunftsfunktion
- Qualitätsfunktion
- Werbefunktion
- Kommunikationsfunktion
Funktion einer Marke ist also einerseits die Kennzeichnung (Darstellbarkeit und damit gleichzeitig verbundene Bestimmbarkeit für das Publikum) und andererseits die Unterscheidbarkeit (Verschiedenheit von verwendeten Zeichen) von Waren und Dienstleistungen. Marken geben Konsumenten/Konsumentinnen die Möglichkeit, Produkte zu identifizieren und Unternehmen die Möglichkeit, sich von Produkten anderer Unternehmen abzugrenzen. Es muss folglich im Markenrecht immer ein unternehmerischer Bezug zwischen der Nutzung einer Marke und deren Markeninhaberschaft bestehen.
Warum ist es so wichtig für ein Unternehmen seine Marke zu schützen?
Weil schon die Marke für sich einen Unternehmenswert darstellt.
Welche Marke ist am schwierigsten zu bekommen?
Die Wortmarke, weil es schwieriger wird sich unterscheidungskräftig abzugrenzen.
Welche Markenformen gibt es? (6)
- Wortmarke
- Bildmarke
- Wort-Bild-Marke
- Hörmarke
- Farbmarke
- 3D-Marke
Note: Nur ein Auszug > Buchstabenmarken, Ziffernmarken, Multimediamarken, Geruchsmarken, Bewegungsmarken, Hologrammmarken, Gewährleistungsmarke
Was sind Marken?
Marken können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Klänge, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
§ 1 MarkenSchG:
Marken können Zeichen aller Art sein, insbesondere Wörter, einschließlich Personennamen, oder Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Farben, die Form oder Verpackung der Ware oder Klänge, soweit solche Zeichen geeignet sind,
1) Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden und
2)im Markenregister in einer Weise dargestellt zu werden, dass die zuständigen Behörden und das Publikum den Gegenstand des ihrem Inhaber gewährten Schutzes klar und eindeutig bestimmen können.
Was ist eine Wortmarke?
Sie ist eine Marke, die aus üblicherweise verwendeten Schriftzeichen (Buchstaben, Zahlen, Schriftzeichen) besteht. Sie muss, wie alle Marken, die für Waren oder DLs unterscheidungskräftig sein. Eine solche Unterscheidungskraft fehlt zum Beispiel bei rein beschreibenden Worten wie „Energie“ oder „Auto“. Hier kann jedoch alternativ eine Wort-Bild-Marke in Betracht kommen und der Wortbestandteil durch bildliche/grafische Zusätze sowie durch zusätzliche Wortbestandteile die erforderliche Unterscheidungskraft erlangen.
Bsp.: Coca-Cola, Zalando, Niveau
Eine Wortmarke muss eine Unterscheidungskraft haben. Bei rein beschreibenden Wörtern (z.B. Auto) ist das nicht der Fall. Wo ist es sonst noch verboten?
Bei einer anagrammatischen Klangrotation. Dabei handelt es sich um ein Wort, welches an ein anderes Wort erinnert und nur durch ein paar wenige Buchstaben- oder Silbenumstellungen - jedoch bei gleichem Sinngehalt - gestaltet wurde (z.B. Nivea / Nevia oder ZALANDO / ZALADNO).
Was ist eine Bildmarke?
Bildmarken sind zweidimensionalen Gestaltungen, die aus Bildern und grafischen Elementen bestehen und dabei keine Wortmarkenbestandteile (Buchstaben oder Schriftzeichen) enthalten. Sie können farbig oder schwarz angemeldet werden.
Die Wiedergabe muss dauerhaft und die Darstellung in Farbtönen und Ausführung so beschaffen sein, dass sie die Bestandteile der Marke in allen Einzelheiten – auch bei einer Verkleinerung – sowie in schwarz-weißer Wiedergabe deutlich erkennen lässt. Die Bildmarke als reine bildlich/grafische Gestaltung ist zu unterscheiden von der Wort-Bild-Marke, bei der entweder ein Wort oder eine Kombination aus Wort- und Bildelementen grafisch dargestellt werden.
Bsp.: Apple
Was ist eine Wort-Bild-Marke?
Sie ist eine Marke, die aus einer dauerhaften Kombination aus textlichen und grafischen Elementen besteh (als Logo oder Emblem). Wort und Bild müssen dabei dauerhaft verbunden sein. Sie ist, nach den reinen Wortmarken, die am zweithäufigsten angemeldete Markenform.
z.B. BMW
Ist bei einer Wort-Bild-Marke auch das Wort an sich mit der Anmeldung bereits geschützt?
Grundsätzlich ja. Es gilt der Grundsatz, dass alle prägenden Elemente einer kombinierten Wort-Bild-Marke selbstständig Schutz beanspruchen können. Prägend ist dabei regelmäßig auch der Wortlaut allein. Das bedeutet, dass der Inhaber einer kombinierten Wort-Bild-Marke auch gegen die nicht autorisierte Nutzung des reinen Wortlautes ohne Nutzung der grafischen Elemente vorgehen kann.
Aber Achtung: Aus diesem Grund nehmen viele Markenanmelder zu Unrecht an, dass durch die kombinierte Wort-Bild-Marke ausreichenden Schutz auch hinsichtlich des Wortlautes (also der reinen Wortbestandteile) allein beanspruchen zu können. So kann jedoch für den reinen Wortlaut einer kombinierten Wort-Bild-Marke kein Schutz beansprucht werden, wenn der Wortlaut für sich betrachtet als reine Wortmarke nicht schutzfähig wäre. Das gilt insbesondere für rein beschreibende Zeichen und freihaltebedürftige Angaben.
Was versteht man unter freihaltebedürftigen Angaben?
Unter dem Begriff „freihaltebedürftige Angaben“ wird das berechtigte Interesse von Mitbewerbern verstanden, sogenannte beschreibende Angaben, frei verwenden zu können. Das Bedürfnis der Mitbewerber hat in diesem Fall Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen des Einzelnen. Denn wenn Mitbewerber einen Begriff notwendigerweise brauchen, um damit allgemeine Aussagen über ihre Waren oder Dienstleistungen zu treffen, dann ist eine Quasi-Monopolisierung durch nur einen Markeninhaber unzulässig.
So kann z.B. „Diesel“ nicht als Marke für Kraftstoffe eingetragen werden, da andere Kraftstoffhersteller diesen Begriff zur Beschreibung der Art des Kraftstoffs benötigen. „Diesel“ kann jedoch für Bekleidungswaren eingetragen werden, da nicht anzunehmen ist, dass ein anderer Bekleidungshersteller diesen Begriff zur Beschreibung eines Bekleidungsstückes benötigt.
Weitere Beispiele: So wurde die Schutzfähigkeit des Wortlautes „Energie21“ verneint, weil die Ziffer 21 ein beschreibender Hinweis auf das 21. Jahrhundert als Ausdruck von modern und neuzeitlich sei. Der Wortlaut „Creme21“ wurde hingegen als reine Wortmarke eingetragen und damit als schutzfähig erachtet.
Wahr oder Falsch.
Trotz Anmeldung einer Wort-Bild-Marke wäre es auch gut beide Bestandteile einzeln einzutragen.
Wahr. Die Rechtsposition wäre stärker, wenn beide Bestandteile (sofern eben trennbar und jeweils schutzfähig) angemeldet werden.
Was ist eine Hörmarke?
Eine Hörmarke betrifft die akustische Wahrnehmung. Sie ist eine Melodie oder ein Klangbild, welches geeignet ist, sich von anderen Hörmarken zu unterscheiden. Bei sehr langen Kompositionen kann dies unter Umständen nicht mehr der Fall sein. Soundlogos können mit bestehenden technischen Möglichkeiten zielgerichtet eingesetzt werden, um die sinnliche Wahrnehmung von Marken bei den angesprochenen Zielgruppen/Verkehrskreisen zu steigern und überdies auch ein wiedererkennungs- und **abgrenzungsstarkes Zusatzelement **im Markenauftritt zu implementieren.
Die Anmeldung der Hörmarke unterliegt denselben Regeln wie sie für sämtliche anderen Markenformen gelten. Voraussetzung ist, dass das Zeichen in der Lage ist Produkte (Waren und Dienstleistungen) eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
Bsp: Deutsche Telekom AG-Jingle oder MGM (Metro-Goldwyn-Mayer) – „Roar of a lion“
Was ist eine Farbmarke?
Neben Wortmarken oder Bildmarken können auch Farben grundsätzlich als Marke in das Markenregister als sogenannte Farbmarke eingetragen werden, wenn die Farbe geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
Bsp: Nivea-Blau, Milka-Lila
Was muss vorliegen, damit man tatsächlich eine Farbe als Farbmarke eintragen kann?
Eine Verkehrsdurchsetzung, d.h. die Farbmarke muss dem angesprochenen Personenkreis mindestens zu 50 Prozent in Zusammenhang mit dem Produkt oder der Dienstleistung die angeboten wird, bekannt sein.
Wahr oder Falsch.
Die Dreidimensionale Marke (3D-Formmarke) kann man einzeln eintragen.
Falsch. Einer entsprechenden Markenanmeldung ist eine zweidimensionale, grafische Wiedergabe der Marke beizufügen.
Beispiele für 3D-Formmarken: Michelin-Männchen, Coca-Cola Konturflasche