Matrielles EWR-Recht Flashcards
(51 cards)
Welche Bedeutung hat das Diskriminierungsverbot im EWR-Recht für liechtensteinische Staatsbürger und in Liechtenstein errichtete Gesellschaften?
Das Diskriminierungsverbot im EWR-Recht gewährleistet die Gleichstellung liechtensteinischer Staatsbürger mit Staatsangehörigen der EU- und übrigen EWR-Staaten. Ebenso sind in Liechtenstein gegründete Gesellschaften den Gesellschaften aus anderen EU-/EWR-Staaten gleichgestellt. Dieses Prinzip wird auch als „Inländergleichbehandlung“ bezeichnet und stellt sicher, dass keine ungerechtfertigte Benachteiligung aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Gründungsorts innerhalb des EWR erfolgt.
Diskriminierungsverbot:
Welche Arten der Diskrimierung gibt es?
Direkte Diskriminierung = aufgrund der Staats angehörigkeit
Indirekte Diskriminierung = Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale, als der Staatsangehörigkeit, die tatsächlich jedoch zum gleichen Ergebnis führen (z.B. Wohnsitzerfordernis)
Welche vier Grundfreiheiten gibt es?
- Warenverkehrsfreiheit
- APersonenverkehrsfreih
- Dienstleistungsfreiheit
- Kapitalverkehrsfreiheit
Diskriminierungsverbot
Maßnahmen die nach der Staatsangehörigkeit der Person, Sitz der Gesellschaft oder der Ware differenzieren, sind verboten.
Beschränkungsverbot
Auch unterschiedslos angewandt angewandte Maßnahmen können die Grundfreiheiten erheblich behindern, wenn nicht sogar unmöglich machen.
Verhältnissmässigkeit
Geeignet: das verfolgte Ziel zu erreichen
Erforderlich: Gelindestes Mittel, um das verfolgte Ziel zu erreichen
Angemessen: Abwägung der betroffenen Rechtsgüter
Warenverkehrsfreiheit (Art. 8ff EWRA/Art. 34ff AEUV)
Was gilt für Erzeugnisse die in einem EWR/EFTA Staat ihren Ursprung haben?
Alle EWR-Erzeugnisse, die in einem EWR/EFTA-Mitgliedstaat ihren Ursprung haben, oder rechtmäßig in Verkehr gebracht worden sind, können in allen EWR-Mitgliedstaaten frei zirkulieren.
Warenverkehrsfreiheit:
Nenne 3 Masnahmen zum Abbau von handelshemnissen
Abbau von Handelshemnissen:
- Ein- und Ausfuhrzölle
- Kontingente/mengenmässige Beschränkungen
- Maßnahmen gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung
Was gilt prinzipiell für Produkte mit einem Ursprung in einem EWR-Mitgliedstaat und wie nennt sich diese Regelung?
EWR Waren können generell ungehindert innerhalb des Gebietes des EWR zirkulieren (Import/Export/Durchfuhr).
Usprungsregelung
Wieso gilt in Liechtenstein ein Sonderfall für die Warenverkehrsfreiheit?
Sonderfall Liechtenstein: Gleichzeitige Zugehörigkeit zu zwei separaten Wirtschaftsräumen
− Wirtschaftsraum CH-FL: Zollanschlussvertrag seit
1924 (Zollunion/Patentunion/Währungsunion) − Wirtschaftsraum EU-FL (als EWR/EFTA-Staat): EWR-
Abkommen –> Parallele Verkehrsfähigkeit
Warenverkehrsfreiheit: Was ist das Marktüberwachungs- und Kontrollsystem In Liechtenstein? (MKS)
Marktüberwachungs- und Kontrollsystem (MKS):
− Zweck: Unterbinden von unerlaubtem
Umgehungsverkehr von Waren mit EWR-Standard
über die offene Grenze von Liechtenstein in die
Schweiz − Durchführung: Amt für Volkswirtschaft
Was zählt im EWR als Ware
chat GPT fragen noch
Personenverkehrsfreiheit: Was kann jeder liechtensteinische Staatsbürger im ganzen EWR?
- unter den gleichen Vorraussetzungen wie ein EU Bürger Arbeit suchen
- im entsprechenden EWR - Mitgliedstaat arbeiten und
- dort Aufenthalt nehmen. („Liechtensteinische QUotenregelungen
Mobilitätrechte:
- Diskriminierungsfreier Zugang
- Recht auf Aufenthalt-
- Verbleiberecht
Begleiterechte:
- Anrechung von Versicherungszeiten
Personenverkehrsfreiheit
Jeder liechtensteinische Staatsbürger und jedes in Liechtenstein errichtete Unternehmen kann im ganzen EWR
- unter den gleichen Voraussetzungen wie EU-Bürger bzw. EU-Gesellschaften
- geschäftliche Niederlassungen gründen
Personenverkehrsfreiheit
Gründung einer Niederlassung (Gwerbebetrieb, Rechtsanwaltkanzlei, Arbeitspraxis usw.):
- Abgrenzung zur Arbeitnehmerfreizügigkeit (weisungsgebunden -weisungsfrei)
- Abgrenzung zur Dienstleistungsfreiheit
(Vorübergehend - permanent)
Personenverkehrsfreiheit: Wie kann das Aufenthaltsrecht von EWR-Staatsangehörigen in FL begrenzt werden?
FL-Sonderlösung:
- FL kann das Aufenthaltsrecht von EWR- Staatsangehörigen in FL mittels Quoten begrenzen.
- Grund: hoher Ausländeranteil und besondere geographische Lage Liechtensteins- Kein Auslaufen dieser Regelung ;lediglich eine Überprüfung alle 5
Personenverkehrsfreiheit: Exkurs Schengen/Dublin
Exkurs Schengen/Dublin:
Stabsstelle EWR
− 19.12.2011: Inkrafttreten des Schengener- und
Dubliner-Abkommens für Liechtenstein − Schengen: Aufhebung von Personenkontrollen an
den Binnengrenzen → Zollkontrollen für Waren werden jedoch nach wie vor
durchgeführt, da Liechtenstein kein Mitglied der
Europäischen Zollunion innerhalb der EU ist. − Dublin: Zuständigkeitsverteilung im Asylbereich
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein im EWR errichtetes Unternehmen grenzüberschreitend Dienstleistungen im EWR erbringen kann? Gehen Sie dabei auf die Gleichstellung mit EU-Gesellschaften ein.
A) Nur Kapitalgesellschaften aus dem EWR dürfen dauerhaft im gesamten EWR Dienstleistungen anbieten.
B) EWR-Unternehmen dürfen nur innerhalb ihres Heimatstaates Dienstleistungen erbringen.
C) Jedes im EWR errichtete Unternehmen darf unter denselben Bedingungen wie EU-Gesellschaften grenzüberschreitend und zeitlich befristet Dienstleistungen erbringen.
D) Nur EU-Unternehmen mit Sitz in Brüssel dürfen EWR-weit tätig sein.
C
Was versteht man unter der Dienstleistungsfreiheit im Sinne der Art. 36 ff. EWRA / Art. 56 ff. AEUV und welche Tätigkeiten fallen darunter?
Die Dienstleistungsfreiheit ist eine der vier Grundfreiheiten des EWR- und EU-Binnenmarkts. Sie erlaubt es natürlichen und juristischen Personen, grenzüberschreitend vorübergehend selbständige wirtschaftliche Tätigkeiten in einem anderen Mitgliedstaat auszuüben, ohne dort ansässig zu sein.
Erfasst werden insbesondere:
Gewerbliche Tätigkeiten
Kaufmännische Leistungen
Handwerkliche Arbeiten
Freiberufliche Tätigkeiten (z. B. Ärzte, Anwälte, Architekten)
Auch Finanzdienstleistungen wie etwa von Versicherungen, Banken, Kreditinstituten und Wertpapierfirmen
Wesensmerkmal ist die Vorübergehende Ausübung ohne dauerhafte Niederlassung. Die Dienstleistungsfreiheit umfasst auch das Recht, Dienstleistungen zu empfangen, also z. B. als Kunde eine medizinische Behandlung im Ausland in Anspruch zu nehmen.
Rechtsgrundlagen sind:
Art. 36 ff. EWR-Abkommen für EWR-Staaten
Art. 56 ff. AEUV für EU-Mitgliedstaaten
Welche Aussagen zur Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 36 ff. EWRA / Art. 56 ff. AEUV sind korrekt? (Mehrfachantwort möglich)
A) Die Dienstleistungsfreiheit erlaubt auch dauerhaft niedergelassene Tätigkeiten im Ausland.
B) Sie gilt nur für gewerbliche Dienstleistungen.
C) Sie umfasst auch freiberufliche und finanzielle Dienstleistungen.
D) Sie erlaubt grenzüberschreitende, vorübergehende selbständige Tätigkeiten.
E) Die Dienstleistungsfreiheit gilt nur innerhalb der EU, nicht im EWR.
Richtige Antworten:
C) und D)
C) Richtig: Auch freiberufliche und Finanzdienstleistungen sind umfasst.
D) Richtig: Die Dienstleistungsfreiheit betrifft vorübergehende, selbständige Tätigkeiten.
Falsch:
A) Falsch: Dauerhafte Tätigkeiten fallen unter die Niederlassungsfreiheit.
B) Falsch: Es geht um verschiedene Arten von Dienstleistungen, nicht nur gewerbliche.
E) Falsch: Sie gilt auch im EWR.
Fallfrage:
Ein norwegischer Architekt möchte für ein sechsmonatiges Bauprojekt in Österreich arbeiten, ohne dort ein Büro zu gründen. Die österreichischen Behörden verlangen von ihm jedoch, eine Niederlassung in Österreich zu errichten.
Frage:
Verletzt die österreichische Forderung nach Niederlassung die Dienstleistungsfreiheit?
Antwort:
Ja, die Forderung verstößt gegen die Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 36 EWRA. Der Architekt übt eine freiberufliche, selbständige Tätigkeit nur vorübergehend und grenzüberschreitend aus. Die Dienstleistungsfreiheit schützt gerade diese Form der Tätigkeit ohne Niederlassungspflicht. Die Verpflichtung zur Errichtung einer Niederlassung stellt eine ungerechtfertigte Beschränkung dieser Freiheit dar, sofern keine zwingenden Gründe des Allgemeininteresses vorliegen.
Fangfrage:
Frage:
Ein französischer Zahnarzt eröffnet dauerhaft eine Zahnarztpraxis in Liechtenstein. Er möchte sich dabei auf die Dienstleistungsfreiheit (Art. 36 ff. EWRA) berufen. Ist dieses Vorgehen rechtlich korrekt?
Erwartete Antwort (falsche Falle):
Ja, weil er eine Dienstleistung im EWR-Raum anbietet.
Richtige Lösung:
Nein.
Die Dienstleistungsfreiheit gilt nur für vorübergehende Tätigkeiten ohne Niederlassung.
Ein Zahnarzt, der dauerhaft eine Praxis in Liechtenstein betreibt, fällt unter die Niederlassungsfreiheit (Art. 31 EWRA). Die Berufung auf die Dienstleistungsfreiheit wäre daher nicht korrekt.