Öffentliches Baurecht Flashcards

(33 cards)

1
Q

Privates Baurecht

A

Befasst sich mit den rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherren, Bauunternehmer, Architekten und Nachbarn

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2
Q

Öffentliches Baurecht

A

Nutzung der Erdoberfläche und die Regelung damit verbundener Interessenkonflikte

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3
Q

Bauplanungsrecht

A

Verwendung der Erdoberfläche soll abgestimmt und geregelt werden

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4
Q

Bauordnungsrecht

A

Besonderes Gefahrenabwehrrecht, das sicherstellen soll, dass von dem Gebäude keine Gefahren ausgehen und dass es die Nutzung benachbarter Grundstücke nicht beeinträchtigt

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5
Q

Festsetzung

A

Instrument, mit dem im Bebauungsplan Nutzungen verbindlich festgelegt werden

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6
Q

Private Belange

A

Die geschützten Interessen der von der Planung berührten Grundeigentümer, dazu auch individuelle Interessen, die nicht rechtlich geschützt sind

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7
Q

Öffentliche Belange

A

Beispielhafte Aufzählung in § 1 VI BauGB

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8
Q

Abwägungsausfall

A

Eine Abwägung fand nicht statt

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9
Q

Abwägungsdefizit

A

Belange wurden nicht in die Abwägung mit eingestellt, obwohl dies hätte getan werden müssen

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10
Q

Abwägungsfehleinschätzung

A

Die Bedeutung einzelner Belange wurde verkannt

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11
Q

Abwägungsdisproportionalität

A

Die Belange wurden nicht angemessen ausgeglichen

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12
Q

Öffentlichkeit, § 3 BauGB

A

Jede natürliche und juristische Person, unabhängig davon, ob Bürger oder Einwohner oder sonst wie betroffen

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13
Q

Träger öffentlicher Belange, § 4 I 1 BauGB

A

Jede Stelle, die dem Staat zuzurechnen ist

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14
Q

Funktionslosigkeit

A

Die Festsetzungen des Plans werden durch eine völlig andersartige Entwicklung gegenstandslos, sodass ein Vertrauen auf die Geltung nicht mehr schutzwürdig ist

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15
Q

Anlage, § 29 BauGB

A

Anlagen, die in einer auf Dauer gedachten Weise künstlich mit dem Erdboden verbunden sind

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16
Q

Künstlich mit dem Erdboden verbunden

A

Kann nicht ohne Weiteres wegbewegt werden

17
Q

Bodenrechtliche Relevanz

A

Berührt Belange des § 1 VI in einer Weise, die geeignet ist, das Bedürfnis nach planungsrechtlicher Kontrolle hervorzurufen

18
Q

Errichtung, § 29 I BauGB

A

Erstmalige Herstellung

19
Q

Änderung, § 29 I BauGB

A

Umbau oder Erweiterung ohne Nutzungsänderung

20
Q

Nutzungsänderung

A

Nutzung zu einem anderen Zweck als auch neue Nutzung

21
Q

Einvernehmen

22
Q

Bebauungszusammenhang, § 34 BauGB

A

Die tatsächlich vorhandene, örtlich aufeinanderfolgende Bebauung vermittelt den Eindruck von Zusammengehörigkeit und Geschlossenheit

23
Q

Forstwirtschaft, § 35 I

A

Die planmäßige Bewirtschaftung von Wald zum Zwecke der Holzgewinnung

24
Q

Landwirtschaft

25
Betrieb
Auf Dauer gedachtes und auf Dauer lebensfähiges Unternehmen
26
Ortsgebundenheit
Aus geographischen und geologischen Gründen kann der Betrieb nur an genau einer ganz bestimmten Stelle ausgeführt werden
27
Splittersiedlung
Planlose, unorganisierte Bebauung, die nicht die Merkmale eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils aufweist
28
Passiver Bestandsschutz
Eine Anlage, die rechtmäßig errichtet wurde, bleibt rechtmäßig
29
Aktiver Bestandsschutz
Maßnahmen zur Erhaltung und zeitgemäßen Nutzung waren auch dann zulässig, wenn sie Baurecht widersprachen
30
Überwirkender Bestandsschutz
Änderungen, Erweiterungen oder Nutzungsänderungen einer einst rechtmäßig errichteten Anlage
31
Verunstaltung, § 11
Die bauliche Anlage ist nicht nur unschön, sondern so hässlich, dass sie das ästhetische Empfinden des durchschnittlichen Betrachters nicht nur beeinträchtigt, sondern verletzt
32
Ortsteil
Nach Anzahl der Gebäude hat der Bebauungszusammenhang ein gewisses Gewicht und ist Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur
33
Organische Siedlungsstruktur
Bebauung nicht vollkommen ohne System, sondern natürlich und an bestimmten Funktionen ausgerichtet gewachsen