Prüfung FS 14 Flashcards

1
Q

Wie ist vorzugehen, wenn nach der örtlichen Zuständigkeit für eine Klage gefragt wird?

A
  • Wohnsitzgerichtsstand ZPO 10 I lit. a und b erwähnen als allgemeiner und subsidiärer Gerichtsstand
  • Ist ein zwingender Gerichtsstand vorhanden?
  • Ist eine allfällige Gerichtsstandsvereinbarung nach ZPO 17 gültig?
    • Allerdings gehen teilwingende Gerichtsstände ZPO 17 vor
    • Gerichtsstandsklausel somit ggf. einseitig unverbindlich (nicht nichtig)
  • Liegt ein teilzwingender Gerichtsstand vor?
    • Geht dieser in concreto einer allfälligen Gerichtsstandsklausel vor?
  • Liegt ein sonstiger besonderer Gerichtsstand vor?
  • Fazit
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Wie ist die Gültigkeit einer Gerichtsstandsklausel zu prüfen?

A
  • Zustandekommen
    • Gegenseitige übereinstimmende Willenserklärung, OR 1 (Auslegung nach Vertrauensprinzip)
    • Einigung über Gerichtsstandsklausel
      • Wenn Gerichtsstandsvereinbarung in AGB: Verweis auf externes Dokument zulässig, sofern Partei Möglichkeit hat, in zumutbarer Weise Kenntnis von den AGB zu erlangen
      • Typografische Rechtsprechung des BGer gilt nach h.L. nicht mehr (genügender Schutz durch ZPO 32 ff.)
      • Ggf. Problematik, dass Versenden des Formulars durch Bank o.ä. nur invitatio ad offerendum ist, dann → konkludente Annahme
  • Essentialia negotii
    • Bestimmter oder bestimmbarer Gerichtsstand
    • Bestimmtes oder bestimmbares Rechtsverhältnis
      • Grenze: ZGB 27 II
      • Gerichtsstandsklausel bspw. in Rahmenvertrag zulässig
  • Form (ZPO 17 II)
    • Schriftlichkeit
    • Aber gem. Teil der Lehre nur für die Erklärung derjenigen Partei, die sich verpflichtet
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Was sind die Wirkungen einer gültigen Gerichtsstandsklausel?

A
  • Vermutung der Ausschliesslichkeit des vereinbarten Gerichtsstands (ZPO 17 I)
  • Allerdings gehen relativ zwingende Gerichtsstände einem prorogierten Gerichtsstand vor (vgl. ZPO 9, 35)
  • Liegt ein relativ zwingender Gerichtsstand vor, kann aber nach Entstehung der Streitigkeit (ZPO 35 II) oder zugunsten der sozial schwächeren Partei eine abweichende Vereinbarung getroffen werden
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Welche sind die Parteien eines Konsumentenvertrags i.S.v. ZPO 32?

A
  • Konsument: Natürliche Person, Letztverbraucher
  • Anbieter: Nat. od. jur. Person, beruflich oder gewerblich tätig
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Wie ist der Verbrauch i.S.v. ZPO 32 II zu verstehen?

A
  • Weites Verständnis
  • Verbrauch von Waren oder DL
  • Umstritten, ob Anlageverträge Verträge zum Zwecke des Verbrauchs sind
  • Sonstige Finanzdienstleistungsverträge wie Konto- oder Depotführung hingegen unumstritten zum Zwecke des Verbrauchs
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Wie ist die Üblichkeit i.S.v. ZPO 32 II zu verstehen?

A
  • Hauptkriterium: Geschäftsvolumen
  • Keine Üblichkeit anzunehmen, wenn Vertrag durch besonderes Treueverhältnis gekennzeichnet ist
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Wie ist vorzugehen, wenn nach der sachlichen Zuständigkeit für eine Klageeinreichung gefragt wird?

A
  • Jeweils pro möglichem Gericht alle VSS erörtern
  • D.h.
    • Rechtsgrundlage
    • Streitwertgrenze
    • Möglichkeit der Prorogation nach ZPO 8
    • Schlichtungsverfahren ZPO 197 ff.
    • Fazit
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Wie ist die Zuständigkeit des Zürcher Obergerichts nach ZPO 8 zu prüfen?

A

ZPO 4, 8, GOG 43 lit. b

  • Streitwert min. CHF 100’000
  • Vermögensrechtliche Streitigkeit
    • Rechte betroffen, die zum Vermögen gehören
    • bzw. Klage verfolgt wirtschaftliche Zwecke
  • Auf Schlichtungsverfahren kann verzichtet werden, ZPO 199 I und
  • Obergericht Zürich nach GOG 3 I lit. b für Zivilsachen in jedem Bezirk, Sitz in Zürich, GOG 4
  • Fazit
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Wie ist die Zuständigkeit des Handelsgerichts zu prüfen?

A

ZPO 6, GOG 44 lit. b

  • Geschäftliche Tätigkeit einer Partei betroffen, ZPO 6 II lit. a
  • BiZ steht gegen den Entscheid offen, ZPO 6 II lit. b
  • Parteien im HReg eingetragen, ZPO 6 II lit. c
    • Aber Ausnahme, wenn nur eine Partei eingetragen ist: ZPO 6 III
  • Schlichtungsverfahren entfällt! ZPO 198 lit. f
  • HGer entscheidet als einzige kantonale Instanz, ZPO 6 I
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Wie ist die Zuständigkeit des Bezirksgerichts zu prüfen?

A

ZPO 4, GOG 3 I lit. a, 4, 8 ff., 19

  • Min. eine Partei nicht im HReg eingetragen (sonst ggf. Zuständigkeit des HGer)
  • Verfahrensart abhängig vom Streitwert, GOG 19 und 24
  • Schlichtungsversuch nach ZPO 197, keine Ausnahme nach ZPO 198 oder 199
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Welches Gericht ist zuständig für die Beurteilung einer einredeweise geltend gemachten Verrechnungsforderung? Wie verhält es sich, wenn eine Gerichtsstandsvereinbarung besteht?

A
  • Le juge de l’action est le juge de l’exception
  • Für Hauptklage zuständiger Richter ist auch für Verrechnungsforderung zuständig
  • Gerichtsstandsvereinbarung ändert an dieser Zuständigkeitsordnung nichts
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Was sind die VSS der Widerklage?

A
  • Örtliche Zuständigkeit: Gerichtsstand der Widerklage muss zwingend Gerichtsstand der Hauptklage entsprechen, kann sich ergeben aus:
    • ZPO 14
    • Anderer Gerichtsstandsnorm
    • Gerichtstandsvereinbarung i.S.v. ZPO 17
      • Ein vereinbarter Gerichtsstand für den widerklageweise geltend gemachten Anspruch geht allerdings dem Gerichtsstand der Widerklage vor!
  • Wenn Gerichtsstand aus ZPO 14 nötig: Erfordernis der Konnexität (ZPO 14 I)
    • Gleicher sachlicher oder rechtlicher Grund der Klagen
    • Verrechenbarkeit allein vermag keinen Sachzusammenhang zu begründen
  • Hauptklage muss rechtshängig sein
  • Gleiche Verfahrensart, ZPO 224 I
  • Sachliche Zuständigkeit nicht notwendig, ggf. Überweisung wegen gestiegenem Streitwert nach Art. 224 Abs. 2 ZPO an anderes Gericht
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Unter welchen Umständen kann ein Schuldner trotz Wohnsitzwechsel noch am alten Wohnsitz weiterbetrieben werden?

A
  • Schuldner hat Gläubiger den Wohnsitzwechsel nicht angezeigt und
  • Gläubiger hat nicht nachweislich davon erfahren

Oder

  • Schuldner hat im Rechtsöffnungsverfahren keine Einrede der Unzuständigkeit erhoben
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly