PS 600 Flashcards

1
Q

Warum ist beim OR “die zuverlässige Beurteilung der wirtschaftlichen Lage” ein Kriterium, warum evtl. eine Konzernrechnung nötig sein muss?

A

1) Verständnis was die insgesamte Schuld/Forderung an Dritten ist
2) Die Ertragskraft wenn alle Unternehmen der Gruppe vereinigt sind
3) Führungsentscheide
4) Vermögen, Finanzlage und Ertrag von dern ganzen Einheit

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2
Q

Welche Revisionsart müssen Unternehmen miti Konzernrechnungspflicht machen?

A

ordentliche Revision

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3
Q

Konzern
Im Rahmen des Prüfungsauftrages (also ISA- 210/220), was für Informationen braucht der Prüfer um den Auftrag anzunehmen? Vorallem 1 Punkt ist wichtig, welcher?

A

Verständnis von Konzern und Teilbereichen in:
- Konzernstruktur
- bedeutsame Geschäftsfälle
- Dienstleistungsorganisationen
- Kontrollen
- Komplexität der Konso
- Einbezug Teilbereichsprüfer
- Zugang zu ausländischen Informationen
- Gesetze im Ausland bezüglich TB-Prüfer

==> vor allem die Sicherheit, dass man aus dem Ausland mit den Teilbereichsprüfern genug ausreichende&geeignete Nachweise hat um die Konso zu prüfen
Dies muss man vor Mandatsnahme wissen

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4
Q

Haben Teilbereichsprüfer Prüfungsverantwortung?

A

Nein, man kann diese nicht delegieren, diese bleibt beim Gruppenprüfer

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5
Q

Neben der “allgemeinen” Prüfungsplanung wie für einzelne Unternehmen, was muss bei der Konzernprüfung noch dazu berücksichtigt werden?

A
  • Konzernweite Risikobeurteilung (Basis für Scoping und Instruktionen)
  • Scoping der Teilbereiche
  • Beurteilung der Teilbereichsprüfer (Kompetenz, Unabhängigkeit)
  • Instruktionen an die lokalen Prüfer
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6
Q

Was muss man im Konzern für die Einheit und das Umfeld “verstehen”?

A
  • spezifische rechtliche oder branchenbezogene Faktoren
  • das Regelwerk
  • Merkmale des Konzerns (Tätigkeit, Eigentümer, Führung, Überwachung)
  • Investitionen
  • Organisation und Finanzierung
  • Ziele, Strategien und verbundene Risiken
  • Konzernstruktur, bedeutsame Teilbereiche
  • Konsolidierungsprozess
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7
Q

Was müssen wir im Konzern vom Teilbereichsprüfer verstehen?

A
  • Unabhängigkeit
  • berufliche Verhaltensanforderungen
  • Kompetenz
  • Tätigkeit im regulatorischem Umfeld mit Beaufsichtigung gegeben
  • ob unser Einbezug reicht um geeignete ausreichende Prüfungsnachweise zu erlangen
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8
Q

Darf die Wesentlichkeit des Teilbereichsprüfer tiefer sein als beim Konzern?

A

Ja, sie muss tiefer sein
aber in Summe aller Teilbereichsprüfer kann es grösser sein als die Konzernwesentlichkeit

Man muss sicherstellen, dass die Wahrscheinlichkeit wesentlicher nicht korrigierter und nicht aufgedeckter falscher Darstellung auf ein tiefes Mass reduziert wird

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9
Q

Zusammengefasst, welche 6 Inputs braucht man um die Risikoidentifikation zu machen?

A
  • Analyse der Jahresrechnung
  • Verständnis der Einheit, des Umfelds und der Teilbereichsprüfer
  • Wesentlichkeit
  • IKS
  • Informatik
  • dolose Handlungen
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10
Q

Welche IKS werden üblicherweise auf Konzernstufe beurteilt?

A
  • Schnittstellen von Daten
  • Inputdaten auf Konzern
  • Aufbereitung von Inputdaten auf Konzern
  • Konsolidierungskontrollen
  • Erstellung Konzernabschluss
  • Kommunikation Rechnungslegungsmethoden
  • Überwachung
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11
Q

Wann sind IT Systems aus Sicht des Prüfers wirksam, und welches ISA-CH sagt dies?

A

ISA-CH 315
Integrität von Informationen und die Sicherheit der in solchen Systemen verarbeiteten Daten wird aufrechterhalten

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12
Q

Wo im PS kann man sehen, was es für Risiken wesentlicher falscher Darstellungen gibt in Bezug auf Konzerne

A

ISA-CH 600 bei Anlage 3

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13
Q

Muss man Diskussionen machen zur Konzernprüfung in der Planungsphase?
Ein paar Beispiele was man diskutieren könnte

A

Ja, ist im ISA-CH 600 so erwähnt.
Dies muss auch mit Teilbereichsprüfern sein.

Themen die man diskutieren kann:
- Austausch Kenntnisse vom Umfeld und Kontrollen
- Anfälligkeit für falsche Darstellungen
- Tendenzen von Einseitigkeit oder Ergebnissteuerung
- interne und externe Faktoren, die Anreiz oder Druck machen (dolose Handlungen)
- Abwägung Ausserkraftsetzung von Kontrollen durch das Management
- Einhaltung von Rechnungslegungsstandards

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14
Q

Was von der Risikobeurteilung des Teilbereichsprüfers muss auch der Konzernprüfer eingebunden werden?

A
  • bedeutsame Geschäftstätigkeiten
  • Anfälligkeit des Teilbereiches für wesentliche falsche Darstellungen
  • Durchsicht der Risikoeinschätzung des Teilbereichprüfers (in Form eines Memos)
  • Beurteilung der Angemessenheit der PHs um die Risiken zu adressieren (und ob Konzern evtl weiter eingebunden werden muss)
  • freiwillig: Durchsicht Prüfungsprogramm
  • freiwillig: Teilnahme an Abschlusssitzungen
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15
Q

Wenn ein Teilbereich von wirtschaftlicher Bedeutung für den Konzern ist, wie detailliert muss dieser geprüft sein?

A

Full Scope Audit

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16
Q

Wenn ein Teilbereich einzeln nicht von wirtschaftlicher Bedeutung ist als ganzes, aber trotzdem wegen spezifischen Merkmalen oder Umständen bedeutsame Risiken hat, wid prüft man diesen?

A

Full Scope Audit
ODER
Audit von einem oder mehreren Kontensalden/ Geschäftsvorfälle/ vereinbarte Prüfungshandlungen

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17
Q

Wenn ein Teilbereich kein Full Scope Audit hat und nicht einmal Prüfung von Kontensalden macht, wie muss man dies prüfen?

A

analytische Prüfungshandlungen für nicht bedeutsame Teilbereiche

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18
Q

Heisst bedeutsamer Teilbereich, dass immer alles geprüft wird?

A

Nein, es kann entweder ein Full Scope Audit sein mit Berücksichtigung der Teilbereichswesentlichkeit oder eine Prüfung von Kontensalden/Geschäftsvorfällen oder Angaben

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19
Q

Kann man einen Review machen bei einem wirtschaftlich bedeutsamen Teilbereich?

A

Nein, hier geht nur eine Prüfung (das heisst Full Scope)

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20
Q

Bei einem Teilbereich mit bedeutsamen Risiko, kann man da einen Review machen?

A

Nein, hier entweder eine Prüfung (Full Scope) oder zumindest Prüfung von Kontensalden oder spezifische Prüfungshandlungen

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21
Q

Was muss der Konzernprüfer dem Teilbereichprüfer während der Planungsphase “schicken”? Warum?

A

Instruktionen!
Teilbereichprüfer muss wissen, welche Anforderungen vom Konzernprüfer kommen, die Zeit und den Umfang. Ist ein Instrument für effiziente und risikoorientierte Konzernprüfung

22
Q

Was muss mindestens in die Konzerninstruktionen?

A
  • Bestätigung zur Zusammenarbeit und Einhaltung Instruktionen
  • Einhaltung der beruflichen Verhaltensanforderungen, Kompetenz und Unabhängigkeit
  • Mitteilung der Wesentlichkeit
  • Mitteilung des Scopings
  • Mitteilung Risiken und Aufforderung weitere identifizierte Risiken auf lokaler Ebene zu melden (inkl. doloser Handlungen)
  • Mitteilung nahestehender und Aufforderung weitere auf lokale Ebene zu melden
  • Vorgaben zur Zwischen und Schlussberichterstattung
  • Aufforderung zu Ereignissen nach Stichtag
  • Bestätigung Einhaltung von Dokumentationsvorschriften
  • Aufforderung falsche Darstellungen aufzulisten
  • Aufforderung IKS Mängel mitzuteilen
23
Q

Welche andere Inhalte können in eine Konzerninstruktion (freiwillig)

A
  • Zeitplan
  • Kontaktpersonen
  • erläuternde Hinweise
  • IT Prüfungsergebnisse vom Konzern
  • Ergebnisse der internen Revision
  • Aufforderung zur Einholung von Vollständigkeitserklärungen
24
Q

Was ist ein Vorteil von Zwischenabschlussprüfungen bei einer Konzernrechnung?

A
  • Verlagerung von Jahresabschlussarbeiten im Voraus (mehr Zeit am Jahresende)
  • Verbesserung der Abschlussqualität

ein minus ist jedoch, dass es Ressourcen braucht und aufwendig sein kann

25
Q

Welche Berichte schickt ein Teilbereichsprüfer dem Konzernprüfer im Interim? Welcher Inhalt wäre da typischerweise?

A
  • Early Warning Report
  • Interim Memorandum`
  • IKS
  • Update Risiken
  • Identifikation von operationellen Risiken
  • Audit von wesentlichen und ausserordentlichen Transaktionen während des Geschäftsjahres
26
Q

Welches wichtige Dokument mit “Zahlen” liefert der Teilbereichsprüfer an den Konzernprüfer und was wird dort abgestimmt?

A

Das Package

  • Abstimmung mit Saldenbilanz
  • Prüfung Mapping
  • Prüfung der Überleitungsbuchungen (falls nötig)
  • Prüfung der Anhangsangaben
  • Prüfung ob Accounting Manual korrekt umgesetzt
27
Q

Welche Dokumente sind in der Berichtstattung vom Teilbereichsprüfer an die Gruppe? (denke an die Deliverables)

A
  • Package
  • Audit Memorandum (Feststellungen)
  • Summary of unadjusted audit misstatements
  • Prüfurteil des Teilbereichprüfers
28
Q

Welche Prüfungshandlungen macht man meistens auf Konzernstufe beim Konzernprüfer?

A
  • Kapitalkonsolidierung
  • IC Elimination
  • Zwischenergebniselimination
  • Latente Steuern
  • Audit der Käufe/Verkäufe von Beteiligungen
  • Prüfung der Geldflussrechnung
  • Prüfung des EK
  • Prüfung der Equity Methode
  • Prüfung der Vollständigkeit der Teilbereiche
  • Abstimmung der Packages von den Teilbereichsprüfern
  • Prüfung von Korrekturbuchungen
  • Prüfung der Einhaltung von Rechnungslegungsgrundsätzen
  • Prüfung Währungsumrechnung
  • Prüfung der Offenlegung

Auf Quotenkonsolidierung wird meistens nicht eingegangen gemäss HWP

29
Q

Wie muss der Konzernprüfer die Arbeit der Teilbereichsprüfer beurteilen?

A
  • Kritische Durchsicht der Berichterstattung
  • Erörterung von bedeutsamen Sachverhalten mit dem TB-Prüfer oder dem Konzern
  • Beurteilen ob Durchsicht weiterer lokaler Prüfungsdokumente nötig ist
  • Durchführung weiterer Prüfungshandlungen oder Aufforderung an TB-Prüfer, dies zu machen
30
Q

Teilt der Konzernprüfer die Verantwortung mit den Teilbereichsprüfern?

A

Nein
der Konzernprüfer hat die volle Verantwortung
deswegen muss sich der Konzernprüfer bei wichtigen Teilbereichen auch involvieren

31
Q
A
32
Q

Neben dem Verständnis der Teilbereiche (bei Konzernen), was muss man vor Mandatsannahme auf jeden Fall, neben diesem Verständnis, abklären, einholen?

A

Offerten von möglichen TB-Prüfern für die Einsatzmöglichkeit

33
Q

Schwellenwerte (für wirtschaftlich bedeutsame TB) bei Umsatz und Aktiven für das Scoping bei Teilbereichen

A

15% in der Praxis oft anzutreffen gemäss HWP

Gemäss Übungen
10% für Umsatz
20% für Aktive
Entspricht der Praxis

34
Q

Kann ISA-CH 600 auch nötig sein bei Revisionen die keine Konzernrechnungen sind?

A

Ja, gemäss HWP:
Die Bestimmungen des PS beziehen sich auf sämtliche Situationen, in welchen sich ein Prüfungsteam (namentlich das Konzernprüfungsteam) bei der Prüfung eines Abschlusses auf die Arbeiten eines anderen Prüfungsteams abstützt. Insgesamt sind die Bestimmungen des PS 600 somit für mehr Situationen als nur für
die Prüfung von konsolidierten Jahresrechnungen gemäss OR anwendbar.

35
Q

Was gilt bei einer Erstprüfung eines Konzerns?

A

Grundsätzlich das gleiche wie bei einer ordentlichen in Bezug zu den Eröffnungswerten, gemäss ISA-CH 510

36
Q

Was muss die Einbindung des Konzernprüfers in die Arbeit des Teilbereichsprüfers mindestens beinhalten (gemäss HWP)?

A
  • Besprechung bedeutsamer Geschäftsfelder
  • Risiken von wesentlichen falschen Darstellungen
  • Durchsicht der Berichterstattung vom Teilbereichsprüfer durch den Konzernprüfer
37
Q

Welche wesentlichen Bereiche muss der Konzernprüfer verstehen während der Planung?

A
  • Konsolidierungskreis (Teilkonzerne, Segmente, Teilbereiche etc)
  • IKS (Konzernweite, lokale und Konzern)
  • Informationssysteme (Schnittstellen, etc.)
  • Massgebendes Regelwerk der Rechnungslegung
  • Analyse des Konzernabschlusses
38
Q

Es gibt auch festgelegte Prüfungshandlungen für die Teilbereiche bei Konzernen gemäss HWP. Was für ein Urteil ergibt der Teilbereichsprüfer hier?

A

bei festgelegten Prüfungshandlungen gibt es kein Prüfungsurteil, sondern es werden Schlussfolgerungen gezogen durch den Berichtsempfänger

39
Q

Kann man auf gewisse Teilbereiche komplett verzichten (sogar ohne analytiche PH)?

A

Ja
Das Konzernprüfungsteam kann vorsehen, dass für Teilbereiche, welche für ihn als nicht
bedeutsam gelten und in denen keine bedeutsamen Risiken festgestellt worden sind,
überhaupt keine Tätigkeiten zu den Finanzinformationen durchzuführen sind

40
Q

Darf man Prüfungsnachweise aus der statutarischen Prüfung auch für den Konzern benutzen?

A

Ja,
Die im Zusammenhang mit solchen Tätigkeiten erlangten Prüfungsnachweise können auch vom Konzernprüfungsteam als Prüfungsnachweis für die Konzernabschlussprüfung verwertet werden

ABER, zu berücksichtigen
* Unterschiede bezüglich der angewendeten Regelwerke der Rechnungslegung;
* Unterschiede bezüglich der angewendeten Prüfungsstandards;
* Unterschiede bezüglich des Abschlussstichtages

41
Q

Was kann bei einer Konsolidierungssoftware eine Fehlerquelle sein (gemäss HWP)?

A

-willkürliche oder absichtliche Eingabefehler bei Erfassung
- Übertragungsfehler beim Upload der Daten
- Übermittlungsfehler bei den Teilbereichen sowie bei der folgenden Bearbeitung in der zentralen Konsolidierungsstelle

42
Q

Was ist ISA-CH 260?

A

Kommunikation mit den für die Überwachung Verantwortlichen

43
Q

Welche Sachverhalte müssen kommuniziert werden gemäss ISA-CH 260

A
  • Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers bei der Prüfung
  • Geplanter Umfang, geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung
  • Bedeutsame Feststellungen aus der Prüfung
  • Unabhängigkeit des Prüfers
44
Q

Werden Feststellungen zum IKS als Teil von ISA-CH 260 kommuniziert?

A

Nein, das ist Teil von ISA-CH 265

45
Q

Wenn man von “bedeutsamen Feststellungen” spricht in ISA-CH 260, was könnte dies sein (Beispiele)?

A

Viversa Video

  • Änderungen wesentlicher Bereiche der Rechnungslegungspolitik oder Praxis
  • Mögliche Auswirkungen von wesentlichen Risiken auf den Abschluss
  • Korrekturvorschläge
  • Unsicherheiten zu Punkten, die Zweifel zur Fortführungsfähigkeit aufwerfen
  • Meinungsverschiedenheiten über Sachverhalte die wesentlich sind
  • zu erwartende Abweichungen vom Standartwortlaut
  • wesentliche Schwächen, Zweifel an Integrität, Täuschungen oder Vermögensschädigungen
  • Sonstige vereinbarte Sachverhalte
46
Q

Müssen alle Kommunikationen mit den für die Überwachung Verantwortlichen schriftlich sein?

A

Nein, über die Form der Kommunikation kann man sich mit den Verantwortlichen austauschen. Bedeutsame Feststellungen wären besser schriftlich. Schriftliche Mitteilungen müssen nicht immer alle Sachverhalte erwähnen.

47
Q

Was gilt allgemein zu Zeitpunkt und Form der Kommunikation mit den Verantwortlichen?

A
  • Prozess: über die Form, Zeit und erwarteten Inhalt muss man sich mit ihnen austauschen
  • Formen: schriftliche Kommunikation zu bedeutsamen Feststellungen, falls gemäss Prüfer eine mündliche nicht angemessen wäre. Nicht alle Sachverhalte müssen schriftlich sein.
  • Zeitpunkt: muss in angemessener Zeit sein
  • Angemessenheit des Prozesses: Prüfer muss beurteilen, ob die wechselseitige Kommunikation zwischen ihm und denen dem Zweck der Prüfung genügt.
48
Q

Darf die Revisionsstelle rücktreten?

A

jederzeit und voraussetzungslose möglich
(Kapitel 1 Viversa)

49
Q

Muss die Revisionsstelle bei Rücktritt einen Nachfolger finden?

A

Nein, keine Pflicht
(Viversa Kapitel 1)

50
Q

Befreit der Rücktritt der RS von Pflichtverletzungen vor dem Rücktritt?

A

Nein, alle Verletzungen vor dem Rücktritt gelten als Pflichtverletzungen (z.b. bei Überschuldung)

51
Q

Muss die Revisionsstelle bei Rücktritt die Gründe darlegen?

A

Ja, Gründe müssen VR mitgeteilt werden und im Anhang offengelegt werden