Rechtsgeschichte (1) Flashcards
(29 cards)
C.1. Volksversammlungen
- comitia curiana
- comitia centuriata
- comitia tributa
- concilium plebis
C.1.b) römische Bürgerversammlung „comitia centuriata“
- Patrizier u Pleber in 5 Klassen geteilt (centurien) entsprechend ihrem Vermögen und dem Beitrag den sie im Heer leisten konnte
- Kamen alljährlich zusammen um Konsuln und Prätoren des nächsten Jahres zu wählen und alle 5 Jahre um Zensor zu wählen
- Stimme wurde nicht direkt abgegeben sondern innerhalb der Zenturie
- Oberen Zenturien hatten weniger Mitglieder deshalb auch mehr Einfluss
C.1.c) Volkstribunen „comitia tributa“
- Patrizier u Plebejer verteilt auf 35 Stämme (tribus)
- Mehrheit der städtischen Bevölkerung gehörte zu den 4 städtischen Stämmen, Rest in 31 ländlichen Stämmen (deshalb waren Wahlergebnisse vom Land abhängig)
- Hier wurden Ädile, Quästoren, Militärtribunen und niedere Magistrate gewählt
- Vor ihnen wurden Gerichtsverhandlungen abgehalten
E. Das Bürgerrecht „jus civile“
- Mitglieder der Bürgergemeinde „quiris civis“
- Bürger wurde man durch Geburt in rechter Ehe „matrimonium instum“ zw. Römern oder uneheliche Geburt einer Römerin, Verleihung oder Freilassung aus Sklavenstand, Latiner erwarben röm. Bürgerrecht durch bloße Übersiedlung nach Rom (andere Zugehörigkeiten gingen so aber verloren)
- > Nichtrömer konnten nicht an Geschäft teilnehmen, was wirt. Expansion gehemmt hat
Was waren Pflichten der röm Bürger
- Kriegsdienst, Arbeitsleistung bei Errichtung öffentlicher Bauten u Straßenbau
- Keine regelmäßigen Steuern, nur einmalige Umlagen bei finanz. Bedrängnis (tributum)
- Bürger wurden vor Willkür der Magistrate, die durch das Provokationsrecht und Hilfeleistungsrecht der Volkstribune vermittelt wurde (=Ausdruck der Bürgerfreiheit)
- Rechtsbeziehung zwischen Römern und Nichtrömern
- Ende des 1. Punischen Krieges (242 v.Chr.) Fremdenprätor „praetor peregrinus“ war zuständig Klagemöglichkeiten zwischen Römern u Nichtrömern zu schaffen
- Verträge wurden durch formfreie Zusage der Parteien geschlossen (dadurch wurden auch Formvorschriften unter Römern überflüssig)
Priester „rex sacrorum“
- Nachfolge des Königs im sakralen Bereich
- Aber kein neues vom Königtum verschiedenes Amt, sondern altes Königtum selbst, das in seiner sakralen Funktion erhalten blieb solange es römischen Staatskult gab (König mit magischen Kräften)
Die frühe Republik
ca. 500 v.Chr. - 242 v.Chr.
G. Die republikanischen Magistraturen (=Obrigkeiten)/ Die Verfassungsorgane
- Jahresbeamten die nach Vertreibung des letzten etruskischen Herrschers das Regime übernahmen waren nur noch Träger militärischer Kommandos u politischer Gewalt
- Trotzdem Amtsantritt mit religiösen Akten
- Sakrale Bereich verblieb den Priestern, mit Kollegium „pontifices“ als oberste Instanz
- Vorsteher der ponitifices war pontifex maximus der den rex sacrorum bald überragte
G.1. Die Konsuln
- Ranghöchster Amtsträger praetor maximus“, militärischer Befehlsinhaber aber auch zivile Macht: Polizeigewalt „coercitio“ und Rechtsprechung „iurisdictio“=“imperium“
- Befugnis, Volk zur Versammlung zu rufen u Wahlen u Gesetzesvorschläge zur Abstimmung bringen „ius agenda cum populo“; Recht zur Einberufung u Befragung des Senats „ius agendi cum senatu“
- Inhaber des Imperiums durfte ungehorsame Bürger nach eigenem Ermessen bestrafen u hinrichten lassen
- Provokationsrecht: ein vom Magistrat bedrohter römischer Bürger konnte die Hilfe des Volkes rufen (provocatio ad populum) außer dieser wurde zuvor vom Gericht schuldig gesprochen
G.2. Der Diktator
- im Falle eines Staatsnotstands konnten Konsuln einen Diktator einsetzen
- Jeder der Konsul konnte sich vollziehen
- Dauer der Amtsführung von höchstens 6 Monaten mit höchster militärischer u ziviler Gewalt
G.3. Der Praetor
- war den Konsuln nachgeordnet obwohl sein Imperium ähnelte, zweithöchstes Amt
- Rechtssprechung u Möglichkeit Privatrecht weiterzuentwickeln
G.5. der Quästor
- für Verwaltung u Steuern zuständig u Hilfsbeamte der Konsuln
- Besaßen in ihrem Tätigkeitsbereich Amtsgewalt „potestas“ aber keine Befehltsgewalt „imperium“
- Verwaltung der Staatskasse „aerarium populi romani“
- Seit 267 v.Chr. wurden jährlich 8, seit Sulla 20 Quästoren gewählt
- Als Jurisdiktionsbeamten stand ihnen Richterstuhl zu
G.6. Der Zensor
- für Volkszählung u Sittenaufsicht zuständig
- Mitte 5.Jh. entstanden, alle 5 Jahre auf 18 Monate gewählt
- Prüften Bürgerlisten und hielten diese aktuell, Einordnung der Bürger in Klassen der servianischen Verfassung, Feststellung der Tribus, förmliche Aufnahme der Magistrate in Senat „lectio senatus“; Verdingung der öffentlichen Arbeiten an Unternehmen; Verpachtung der staatlichen Ländereien
- Besonderes Ansehen wegen sittenrichterlicher Tätigkeit, Zensur als Einstieg in politische Laufbahn
- Ab Mitte 3.Jh. fast nur noch ehemalige Konsuln als Zensoren
G.7. Der Senat („senatus“=Rat der Alten)
- Dritter Faktor neben Volksversammlungen u Magistratur
- kontrollierte Beamten u konnte lediglich Ratschläge erteilen
- während Königszeit Versammlung der patrizischen Adelshäupter u während Republik der Magistrate
- man musste ein Amt innehaben (Konsuln od Praetor, später auch Ädile u Quästoren) für die Aufnahme in den Senat (lebenslanger Senatssitz)
Gliederung in verschiedene Rangklassen:
a) Consulares/ Konsuln
b) Prätorier
c) Ädilizier
III. Die Ständekämpfe
- Entstehung u Entwicklung der republikanischen Verfassung während Auseinandersetzung zwischen patrizischen Adel u besitzlosem Volk
- Die Organisation der Plebs
- Anfangs waren Plebejer ohne jeglichen Einfluss auf Leitung u Verwaltung des Staates
- Durch Einführung der Hoplitentaktik Ende 6.Jh. wurden sie in Kriegsführung miteingebunden -> Steigerung des Selbstbewusstseins u Verlangen nach politischer Macht
- Die politischen Erfolge der Plebs
- Sieg über Latiner (bei Tusculum 496 v.Chr.) vorallem durch plebejisches Fussvolk
-> dies führt dazu dass Plebejer 2 Jahre später aus Stadt ausziehen und sich auf dem Aventin, heiliger Berg der Plebs, verschanzen
-> Beendigung, dass Patrizier Unverletzlichkeit u Interzessionsrecht zweier vom Volk gewählten Vertreter „tribuni plebis“ (Volkstribunen) anerkannten - Widerstand gegen Dominanz der Patrizier in der Rechtspflege
eröffnete Plebejern Zugang zum höchsten Amt dem Konsulat - 254 v.Chr. stieg der erste Plebejer zum Pontifex maximus auf
- Nach dritter secessio plebis erreichten die in der Versammlung der plebs herbeigeführten Beschlüsse Gesetzesgleichen Charakter „lex Hortensia“ 287 v.Chr.
Leges Liciniae Sextiae 367 v.Chr.
eröffnete Plebejern Zugang zum höchsten Amt dem Konsulat
Lex Ogulnia 300 v.Chr.
4 Plebejer mussten 9 köpfigen Kollegium der Pontifices angehören
Lex Aquilia (286 v.Chr.)
- erste als lex bezeichnete Plebiszit,
Ersatzpflicht bei Tötung/ Verletzung fremder Sklaven/ Tiere - finanzielle Schädigung eines Mitgläubigers; Beschädigung fremder Sachen
-> Schadensersatz orientierte sich an verlorenen Vermögenswert (keine feste Bußsumme wie im Zwölftafelgesetz) und diente vorwiegend der wirtschaftlichen Absicherung der landlosen Bevölkerung
- Sonderorgane der Plebs
a) Tempelherren aediles
b) tribuni plebis
- Nur verhältnismäßig kleine Zahl der Plebejer profitierte an erkämpfter politischer Gleichberechtigung, der es gelang ins Konsulat zu gelangen und als Partner anerkannt zu werden = neu regierender Adel „Nobilität“
- Aufhebung der Ständetrennung durch Gleichberechtigung aber keine Änderung der sozialen Lage der Besitzlosen (= Landflucht/ Verschuldung/ Dauerkrise der Republik)
- Erfolg der Plebejer im Kampf um Zulassung zu Magistraturen war, dass sie über eine eigene wirksame politische Organisation besaß (anfangs kultisch-religiös)
concilium plebis
- Gesamtheit der plebs in dem nach Tribus gegliederten concilium plebis organisiert, deren Beschlüsse den plebejischen Forderungen den nötigen Nachdruck verleihte