Skript 1 Flashcards
(17 cards)
Was versteht man unter Recht im Rechtssinne?
Der Begriff des Rechts bzw. Der Rechtsordnung (im juristischen Sinn)
Was versteht man unter Recht im Rechtssinne?
Darunter wird jede von Menschen geschaffene und regelmäßige wirksame Ordnung menschlichen Verhaltens verstanden, die organisierten Zwang droht bzw. Anordnet.
Ein solches positives und effektives System wird von der Rechtswissenschaft als Rechtsnormensystem (Rechtsordnung) bezeichnet.
Erkläre kurz den Rechtsnormenbegriff:
Rechtsnorm bedeutet entweder, dass jemand etwas tun oder unterlassen soll, oder aber, dass jemand zu einem bestimmten Verhalten ermächtigt wird.
Welche 2 Normen bzw. Rechtsnormen gibt es?
- gebietende Normen (tun oder unterlassen; Gebot und Verbot)
—> wenn sanktionsbewährt (Zwangsnormen; Verhaltensrecht)
Und
- ermächtigende Normen (ermächtigen zu einem bestimmten Verhalten)
—>Erzeugungs- oder Vollzugsnormen; Organisationsrecht oder Verfahrensrecht
Rechttsnormbegriff hier eine Konditionalnorm: wenn…,dann..
Konditionalnormen: wenn …, dann …
» Beispiel: Art. 43a Abs. 1 NSchG: «Werden Verstösse gegen Vorschriften dieses Gesetzes oder
der dazu erlassenen Verordnungen festgestellt, so trifft die zuständige Behörde die
entsprechende Verfügung zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes.
Rechtsnormbegriff hier Finalnormen
Finalnormen: Legen Ziele für die staatliche Politik vor; Ziele sind im Gesetz bestimmt, nennt aber weder Regeln noch Massnahmen
Zwischen welchen beiden Rechtsgebieten wird gemeinhin unterschieden?
Unterscheidung bzw. Abgrenzung von öffentlichem und privatem Recht.
Privatrecht
Was ordnet das Privatrecht?
Privatrecht
» ordnet grundsätzlich die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen
(vereinzelt auch zwischen Privaten und dem Staat)
» keine rechtliche Über- und Unterordnung der Beteiligten (gleich
geordnete Rechtssubjekte stehen einander gegenüber
(Koordinationsprinzip)
» Es gilt grundsätzlich Privatautonomie
Welche Rechtsgebiete gehören zum Privatrecht?
Sachenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Eherecht, Arbeitsrecht etc.
Was regelt das öffentliche Recht?
Regelt Rechte und Pflichten des Einzelnen gegenüber dem Staat bzw. Den staatlichen Institutionen untereinander.
Unterordnung des Einzelnen gegenüber dem Staat (subordinationsprinzip)
Staat tritt mit Befehls- und Zwangsgewalt auf (Hoheitsgewalt)
Es gilt das Legalitätsprinzip
Welche Rechtgebiete gehören zum öffentlichen Recht?
Verfassungs-, Verwaltungsrecht, Straf- und Prozessrecht
Theorien der Unterscheidung
> Allgemeines
» Sind allesamt problematisch, weil sie teils widersprüchliche Ergebnisse
liefern.
» Die Verwendung der Theorien ist aus praktischer Sicht jedoch nützlich.
Welche 3 Theorien gibt es bei der Einteilung des Rechts?
Funktionen- oder Interessentheorie
Modifizierte Subjektstheorie
Subjektions- oder Mehrwerttheorie
Beschreibe/Erkläre die Subjektions- oder Mehrwerttheorie
Sie stellt auf eine Über- bzw. Unterordnung ab
Ist der Staat in einem Verhältnis rechtlicher Überordnung beteiligt, so ist die Angelegenheit dem öffentlichen Recht zuzuweisen. Ist der Staat hingegen als gleich
Ist der Staat hingegen als
gleichgestellter bzw. gleichgeordneter Partner beteiligt, so ist dieses
Rechtsverhältnis dem Privatrecht zuzuordnen
Funktionen- oder Interessentheorie
» Diese Theorie stellt auf das betroffene private oder öffentliche Interesse ab.
Modifizierte Subjektstheorie
» Danach gehören diejenigen Rechtsverhältnisse zum öffentlichen Recht, an denen
das Gemeinwesen notwendigerweise beteiligt ist. Umgekehrt liegt ein
privatrechtliches Rechtsverhältnis vor, wenn es durch prinzipiell für jedermann
geltende Normen bestimmt wird.
Warum ist die Abgrenzung zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht von praktischer Bedeutung
Aus praktischen Gründen ist es wichtig, sich bei einem Rechtsproblem zu
überlegen, ob das fragliche Rechtsverhältnis dem Privatrecht oder
öffentlichen Recht zuzurechnen ist. Denn die Antwort auf diese Frage
bestimmt den Rechtsschutz vor den ordentlichen Gerichten oder vor den
Verwaltungsinstanzen (Zivil- oder Verwaltungsrechtsweg).
Was ist die geologische Auslegung?