Skript 2 Flashcards
(51 cards)
Durch welche Wesenselemente wird der Staat nach traditioneller Staatslehre bestimmt?
Damit man von einem Staat sprechen kann, müssen nach herkömmlicher Staatslehre drei Wesenselemete erfüllt sein.
- Staatsvolk
- Staatsgebiet
- Staatsgewalt
Nennen und erläutern Sie drei unterschiedliche Verständnisse des Begriffs „Staatsvolk“.
- Soziologisches Verständnis (Volk im natürlichen Sinn): Gemeinschaft von Menschen, die sich durch gemeinsame Merkmale wie Sprache, Religion, Geschichte oder Kultur zugehörig fühlen.
- Juristischer Begriff im weiteren Sinne (Gebietsvolk): Gesamtheit der Personen, die sich dauerhaft auf einem bestimmten Staatsgebiet aufhalten und der dortigen Rechtsordnung unterworfen sind – unabhängig von der Staatsangehörigkeit.
- Juristischer Begriff im engeren Sinne (Staatsbürger): Personen, die die Staatsangehörigkeit besitzen und dadurch besondere Rechte (z. B. Wahlrecht) und Pflichten (z. B. Wehrpflicht) haben.
Welche Aussagen über das „Staatsvolk“ sind korrekt?
A) Zum Staatsvolk gehören nur Personen mit Wahlrecht.
B) Das Staatsvolk im weiteren juristischen Sinn wird auch als Gebietsvolk bezeichnet.
C) Die Staatsangehörigkeit ist Grundlage für die Zugehörigkeit zum Staatsvolk im engeren Sinn.
D) Menschen, die sich kulturell einer Nation zugehörig fühlen, zählen zum Staatsvolk im natürlichen Sinn.
E) Nur Personen mit einer einheitlichen Religion bilden ein Staatsvolk.
Richtige Antworten:
B), C) und D)
(A ist zu eng gefasst; E ist sachlich falsch.)
Ein Staat besteht nur dann, wenn seine Bevölkerung eine einheitliche Sprache, Religion und Herkunft aufweist. Stimmen Sie dieser Aussage zu?
RichtigeNein.
Dieses Verständnis entspricht einem veralteten nationalistischen Bild des „Staatsvolks“ im natürlichen Sinne. Für die Existenz eines Staates ist ein solches soziologisches Homogenitätskriterium nicht erforderlich. Entscheidend ist vielmehr die Existenz eines Staatsvolks im juristischen Sinn – also die Personen, die dauerhaft der Staatsgewalt unterstehen.
Eine in Liechtenstein lebende Schweizerin besitzt keine liechtensteinische Staatsbürgerschaft, lebt aber dauerhaft im Fürstentum und unterliegt dort der Steuerpflicht. Zählt sie zum Staatsvolk?
Antwort:
Ja – im weiteren juristischen Sinn gehört sie zum Gebietsvolk, da sie auf dem Staatsgebiet lebt und der liechtensteinischen Rechtsordnung unterworfen ist.
Sie gehört aber nicht zum Staatsvolk im engeren juristischen Sinn, da sie keine Staatsangehörige ist – sie hat daher z. B. kein Wahlrecht.
Wie wird in Liechtenstein die Staatsbürgerschaft erworben und was ist das zugrunde liegende Prinzip?
Liechtenstein folgt dem ius sanguinis (Abstammungsprinzip):
Eine Person wird liechtensteinischer Staatsbürger, wenn mindestens ein Elternteil die liechtensteinische Staatsbürgerschaft besitzt – unabhängig vom Geburtsort.
Im Gegensatz dazu vergeben Staaten wie die USA oder Pakistan die Staatsangehörigkeit nach dem ius soli (Geburtsortprinzip).
Die Doppelstaatsbürgerschaft ist in Liechtenstein möglich, wenn der andere Staat dies ebenfalls zulässt (z. B. bei Schweiz/Liechtenstein).
Welche Aussagen zur liechtensteinischen Staatsbürgerschaft sind korrekt?
A) Die liechtensteinische Verfassung enthält eine genaue Definition des Staatsbürgers.
B) Nach liechtensteinischem Recht wird ein Kind automatisch Staatsbürger, wenn ein Elternteil liechtensteinischer Staatsbürger ist.
C) Liechtenstein folgt dem Geburtsortprinzip (ius soli).
D) Doppelstaatsbürgerschaft ist grundsätzlich ausgeschlossen.
E) Die gesetzlichen Grundlagen zum Erwerb und Verlust der Staatsbürgerschaft finden sich im Bürgerrechtsgesetz (BüG).
B) und E)
(A ist falsch – es gibt keine definitorische Klarstellung; C ist falsch – Liechtenstein folgt dem ius sanguinis; D ist falsch – Doppelstaatsbürgerschaft ist möglich.)
Ein in Liechtenstein geborenes Kind pakistanischer Eltern erhält automatisch die liechtensteinische Staatsbürgerschaft. Richtig oder falsch?
Richtige Antwort:
Falsch.
Liechtenstein folgt nicht dem ius soli, sondern dem ius sanguinis.
Die Staatsangehörigkeit wird nur dann durch Geburt erworben, wenn mindestens ein Elternteil liechtensteinischer Staatsbürger ist.
Was ist der Unterschied zwischen dem ius sanguinis und dem ius soli, und welchem Prinzip folgt Liechtenstein?
Ius sanguinis („Recht des Blutes“): Staatsbürgerschaft wird über die Abstammung vermittelt (z. B. Liechtenstein).
Ius soli („Recht des Bodens“): Staatsbürgerschaft wird durch Geburt auf dem Staatsgebiet verliehen (z. B. USA).
Liechtenstein folgt dem ius sanguinis
Zusatzfrage zur Verfassungssystematik
Frage:
Wie geht die liechtensteinische Verfassung mit dem Begriff des Staatsvolks um?
Antwort:
Die Verfassung unterscheidet Staatsbürger und Landesangehörige, definiert diese Begriffe aber nicht näher.
Art. 30 LV verweist hinsichtlich des Erwerbs und Verlusts der Staatsbürgerschaft auf Gesetze, insbesondere das BüG (Bürgerrechtsgesetz).
Was versteht man unter dem Begriff „Staatsgebiet“ im staatsrechtlichen Sinne?
Das Staatsgebiet ist ein abgegrenztes Territorium, über das ein Staat die Gebietshoheit ausübt. Es ist der räumliche Geltungsbereich der staatlichen Rechtsordnung (Territorialitätsprinzip). Dazu zählen das Festland, der Luftraum darüber, das Küstenmeer (falls vorhanden) und ggf. das Binnengewässer.
Welche Aussagen zum Staatsgebiet sind korrekt?
A) Das Staatsgebiet ist deckungsgleich mit dem privaten Grundbesitz eines Staates.
B) Das Staatsgebiet unterliegt der öffentlich-rechtlichen Herrschaft des Staates.
C) Das Staatsgebiet ist der räumliche Geltungsbereich der Rechtsordnung.
D) Staaten benötigen kein klar abgegrenztes Territorium zur Staatsbildung.
E) Zum Staatsgebiet zählen auch der Luftraum und das Küstenmeer.
A) Das Staatsgebiet ist deckungsgleich mit dem privaten Grundbesitz eines Staates.
B) Das Staatsgebiet unterliegt der öffentlich-rechtlichen Herrschaft des Staates.
C) Das Staatsgebiet ist der räumliche Geltungsbereich der Rechtsordnung.
D) Staaten benötigen kein klar abgegrenztes Territorium zur Staatsbildung.
E) Zum Staatsgebiet zählen auch der Luftraum und das Küstenmeer.
Richtige Antworten:
B), C) und E)
(A ist falsch – es geht nicht um Eigentum, sondern um Hoheitsgewalt; D widerspricht den klassischen Drei-Elementen-Lehre nach Jellinek.)
Ein Staat kann auch ohne klar definiertes Territorium existieren, solange er ein Staatsvolk und eine Regierung hat. Stimmen Sie zu?
Nein.
Ein klar abgegrenztes Staatsgebiet ist ein konstitutives Element des Staates nach der Drei-Elementen-Lehre. Ohne ein solches Gebiet kann keine Gebietshoheit und damit keine effektive staatliche Ordnung ausgeübt werden.
Ein international nicht anerkannter Akteur kontrolliert faktisch ein Gebiet, übt dort effektive Gewalt aus und erlässt Gesetze. Das Territorium ist jedoch umstritten. Kann dieses Gebiet dennoch als Staatsgebiet gelten?
Antwort:
Nach dem Effektivitätsprinzip kann ein Gebiet auch dann als Staatsgebiet gelten, wenn es faktisch beherrscht wird, selbst bei fehlender internationaler Anerkennung. Allerdings ist die völkerrechtliche Anerkennung des Staates als Ganzes ein weiteres Kriterium – entscheidend ist die tatsächliche Ausübung der Gebietshoheit.
Wie wird das Staatsgebiet des Fürstentums Liechtenstein in der Landesverfassung beschrieben?
Musterantwort:
Laut Art. 1 Abs. 1 LV besteht Liechtenstein aus einem Staatsverband von zwei Landschaften – dem Oberland (Vaduz, Balzers, Planken, Schaan, Triesen, Triesenberg) und dem Unterland (Eschen, Gamprin, Mauren, Ruggell, Schellenberg).
Art. 1 Abs. 2 LV bestimmt zudem, dass Vaduz der Hauptort sowie Sitz des Landtages und der Regierung ist.
Welche Aussagen zur Verfassungsregelung des liechtensteinischen Staatsgebiets sind richtig?
A) Liechtenstein besteht aus drei Landschaften mit insgesamt elf Gemeinden.
B) Der Landtag hat seinen Sitz in Vaduz.
C) Das Unterland umfasst unter anderem die Gemeinde Balzers.
D) Vaduz ist laut Verfassung der Hauptort Liechtensteins.
E) Die Aufteilung in Oberland und Unterland ist gesetzlich, aber nicht verfassungsrechtlich geregelt.
A) Liechtenstein besteht aus drei Landschaften mit insgesamt elf Gemeinden.
B) Der Landtag hat seinen Sitz in Vaduz.
C) Das Unterland umfasst unter anderem die Gemeinde Balzers.
D) Vaduz ist laut Verfassung der Hauptort Liechtensteins.
E) Die Aufteilung in Oberland und Unterland ist gesetzlich, aber nicht verfassungsrechtlich geregelt.
Richtige Antworten:
B) und D)
(A ist falsch – es sind zwei Landschaften; C ist falsch – Balzers gehört zum Oberland; E ist falsch – die Aufteilung ist verfassungsrechtlich in Art. 1 Abs. 1 LV geregelt.)
Schellenberg gehört zur Landschaft Vaduz. Richtig oder falsch?
Richtige Antwort:
Falsch.
Schellenberg gehört zur Landschaft Schellenberg (Unterland) – laut Art. 1 Abs. 1 LV.
Welches der drei klassischen Staatselemente wird durch Art. 1 Abs. 1 und 2 LV konkretisiert?
Antwort:
Durch Art. 1 Abs. 1 und 2 LV wird das Staatsgebiet als eines der drei Wesenselemente des Staates konkretisiert. Die Norm beschreibt die räumliche Gliederung des Staatsgebiets und benennt Vaduz als Hauptort, was zur territorialen Identität und Organisation beiträgt.
Welche Aussagen zur Grenzänderung und zum Gemeindeaustritt in Liechtenstein sind korrekt? (Mehrfachauswahl möglich)
A) Eine Grenzänderung des Staatsgebiets ist nur durch Gesetz möglich.
B) Gemeinden in Liechtenstein dürfen ohne gesetzliche Regelung aus dem Staatsverband austreten.
C) Ein Gemeindeaustritt erfordert eine Abstimmung der betroffenen wahlberechtigten Landesangehörigen.
D) Liechtenstein ist ein Bundesstaat wie Deutschland und Österreich.
Welche Aussagen zur Grenzänderung und zum Gemeindeaustritt in Liechtenstein sind korrekt? (Mehrfachauswahl möglich)
A) Eine Grenzänderung des Staatsgebiets ist nur durch Gesetz möglich.
B) Gemeinden in Liechtenstein dürfen ohne gesetzliche Regelung aus dem Staatsverband austreten.
C) Ein Gemeindeaustritt erfordert eine Abstimmung der betroffenen wahlberechtigten Landesangehörigen.
D) Liechtenstein ist ein Bundesstaat wie Deutschland und Österreich.
Lösungen:
A) Richtig – Art. 4 Abs. 1 LV schreibt Gesetz vor.
B) Falsch – Der Austritt muss gesetzlich oder durch Staatsvertrag geregelt werden.
C) Richtig – Art. 4 Abs. 2 LV verlangt Mehrheitsentscheid.
D) Falsch – Liechtenstein ist ein Einheitsstaat (Art. 1 LV).
Wie ist in Liechtenstein das Verhältnis zwischen Land und Gemeinden verfassungsrechtlich ausgestaltet?
Musterantwort:
Liechtenstein ist ein Einheitsstaat gemäß Art. 1 LV. Das bedeutet, es gibt keine Gliederung in Gliedstaaten wie in einem Bundesstaat (z.B. Deutschland, Österreich). Die Gemeinden haben gewisse Selbstverwaltungsrechte, aber die staatliche Einheit bleibt ungeteilt.
Kann eine Gemeinde in Liechtenstein durch einfachen Gemeinderatsbeschluss aus dem Staatsverband austreten?
Nein.
Ein Gemeindeaustritt ist laut Art. 4 Abs. 2 LV nur durch einen Mehrheitsentscheid der wahlberechtigten Landesangehörigen der Gemeinde und eine gesetzliche oder staatsvertragliche Regelung möglich – ein Gemeinderatsbeschluss allein reicht keinesfalls.
Warum ist Liechtenstein trotz seiner kleinen Fläche kein Bundesstaat?
.
Antwort:
Weil die Verfassung Liechtensteins (Art. 1 LV) das Land als Einheitsstaat definiert. Es gibt keine politischen Teilstaaten mit eigener Souveränität wie in einem Bundesstaat. Die Gemeinden haben Selbstverwaltungsrechte, unterstehen jedoch vollständig dem Gesamtstaat.
Multiple-Choice (mit Lösungen)
Welche Aussagen zur Staatsgewalt in Liechtenstein sind zutreffend? (Mehrfachantwort möglich)
A) Die Staatsgewalt liegt ausschließlich beim Fürsten.
B) Staatsgewalt muss rechtlich organisiert sein.
C) In Liechtenstein üben Fürst und Volk gemeinsam die Staatsgewalt aus.
D) Staatsgewalt bedeutet absolute Macht ohne rechtliche Begrenzung.
Multiple-Choice (mit Lösungen)
Welche Aussagen zur Staatsgewalt in Liechtenstein sind zutreffend? (Mehrfachantwort möglich)
A) Die Staatsgewalt liegt ausschließlich beim Fürsten.
B) Staatsgewalt muss rechtlich organisiert sein.
C) In Liechtenstein üben Fürst und Volk gemeinsam die Staatsgewalt aus.
D) Staatsgewalt bedeutet absolute Macht ohne rechtliche Begrenzung.
Lösungen:
A) Falsch – Art. 2 LV spricht von Fürst und Volk.
B) Richtig – Staatsgewalt ist rechtlich verfasste Macht.
C) Richtig – Die Verfassung sieht geteilte Staatsgewalt vor.
D) Falsch – Staatsgewalt ist rechtsgebunden, nicht absolut.
- Offene Frage
Was bedeutet der Begriff „Staatsgewalt“ und wie ist er in Liechtenstein verfassungsrechtlich geregelt?
- Offene Frage
Was bedeutet der Begriff „Staatsgewalt“ und wie ist er in Liechtenstein verfassungsrechtlich geregelt?
Beispiellösung:
Staatsgewalt ist die rechtlich verfasste und organisierte Macht eines Staates. Sie ermöglicht staatliches Handeln durch Zuweisung an bestimmte Organe. In Liechtenstein ist sie laut Art. 2 LV sowohl im Fürsten als auch im Volk verankert. Beide üben die Staatsgewalt gemeinsam nach Maßgabe der Verfassung aus.