Sonstige Begrifflichkeiten Flashcards

1
Q

Legalitätsprinzip

A

152 (2), 158, 163 StPO

Gesetzliche Verpflichtung zur Aufnahme von Ermittlungen bei Vorliegen eines Anfangsverdachts.

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2
Q

Anfangsverdacht

A

152(2)

Wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die darauf hindeuten, dass eine Straftat begangen worden ist.

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3
Q

Strafantrag

A

158(1)

Die an die Strafverfolgungsbehörde gerichtete, ausdrückliche / konkludente Erklärung einer Person, dass wegen einer bestimmten Straftat die Strafverfolgung gewünscht wird.

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4
Q

Strafanzeige

A

158(1)

An die StA, die Polizei oder ein Gericht adressierte Mitteilung eines Sachverhaltes, der auf ein strafbares Verhalten schließen lässt oder zumindest hindeutet.

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5
Q

Opportunitätsprinzip

A

Über die Einleitung des Bußgeldverfahrens darf nach pflichtgemäßem Ermessen entschieden werden.

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6
Q

Adressat

A

6 ff. PolG

Diejenige Person, gegen die sich die polizeiliche Maßnahme richtet.

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7
Q

Nichtstörer

A

Person, die aufgrund des Bestehens einer notstandsähnlichen Lage, auf gefahrenabwehrende Maßnahmen polizeilich in Anspruch genommen werden kann.

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8
Q

Verdächtiger

A

Ist, wer als Täter oder Teilnehmer (aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte) einer verfolgbaren Straftat in Betracht kommt.

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9
Q

Zeuge

A

Ist, wer in einen Straf-/ Bußgeldverfahren über eigene sinnliche Wahrnehmungen Auskunft geben soll und nicht selbst Beschuldigter oder Betroffener im betreffenden Verfahren ist.

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10
Q

Betroffener

A

Ist, gegen wen sich das Verfahren bei Verdacht einer Owi richtet.

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11
Q

Beschuldigter

A

Ist, gegen wen sich das Strafverfahren richtet.

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12
Q

Dringend Tatverdächtiger

A

Ist, wer nach momentanem Verfahrensstand mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Straftat begangen hat.

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13
Q

Bandenmäßig

A

Bande= eine auf ausdrücklicher oder stillschweigender Vereinbarung beruhende und für gewisse Dauer gesehene Verbindung von min. 3 Personen.

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14
Q

Befriedetes Besitztum

A

Grundstück, das durch zusammenhängende- nicht notwendigerweise lückenlose- Schutzwehren gegen das Betreten von Unbefugten gesichert ist.

Bsp 123(1) StGB

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15
Q

Einzelner

A

Jede natürliche Person von Geburt bis zum Tod + juristische Person (Verein, AG,… ab Eintragung in Register)

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16
Q

Gemeinwesen

A

Alle Personen und Einrichtungen auf bestimmtem, politisch abgegrenztem Gebiet (Gemeinde, Landkreis)

17
Q

Erheblichkeit

A

Ergibt sich aus Umfang und Intensität des zu erwartenden Schadens.

Bedeutsames Rechtsgut gefährdet/ schwere Owi zu erwarten

18
Q

VHM

A

5(2) PolG

Maßnahme, wenn das mildeste Mittel eingesetzt wurde, welches geeignet war, das polizeiliche Ziel zu erreichen.

GR gegen Eingriff aufwiegen

19
Q

Auswahlermessen

A

5 PolG

Geeignetheit (rechtlich zulässig/ Übermaßverbot)

Mindesteingriff (mildestes Mittel)

VHM (Mittel-Zweck-Relation)

20
Q

Entschließungsermessen

A

3 PolG

Maßnahme ist erforderlich, wenn das polizeiliche Ziel auf andere Weise nicht erreicht werden kann.

Notwendig: Gefahr bleibt ohne Einschreiten nicht aus

Zweckmäßig: Maßnahme geeignet, Gefahr abzuwenden; Ziel erreicht?

Ermessensfehler/-schrumpfung auf 0? Sofortiges polizeiliches Einschreiten von Nöten

21
Q

Unverzüglich

A

Ohne schuldhaftes Verzögern

22
Q

Sicheres Wissen

A

Wissen über die Straftat an sich

23
Q

Öffentliches Interesse

A

Geboten, wenn es um Schutz der Allgemeinheit, einer Vielzahl von Menschen oder hochwertiger Individualgüter geht.

24
Q

Öffentliche Ordnung

A

Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln für das Verhalten des Einzelnen in der Öffentlichkeit.

25
Q

Öffentliche Sicherheit

A

Schutz aller geschriebenen Rechtsnormen sowie Individualgüter (Freiheit, Ehre, Leben, Gesundheit, Eigentum)

26
Q

Deutscher

A

Art. 116 GG

Wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt oder aber als sogenannter Statusdeutscher gilt.

27
Q

Freiheitsbeschränkung

A

iwS Art. 104 GG

Notwendige Begleiterscheinung einer polizeilichen Maßnahme, die nicht den Freiheitsverlust einer Person zum Ziel hat.

28
Q

Freiheitsentziehung

A

Art. 104 GG

Verlust der Bewegungsfreiheit als Primärziel des staatlichen Handelns (Ingewahrsamnahme, vorläufige Festnahme, Verhaftung, sonstige Festnahme)

29
Q

Straftaten von erheblicher Bedeutung

A

Delikte, die min. im Bereich der mittleren Kriminalität liegen und die den Rechtsfrieden empfindlich stören oder geeignet sind, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung massiv zu beeinträchtigen.

30
Q

Verbrechen

A

12 StGB

Rechtswidrige Taten iSd Strafgesetze, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.

31
Q

Vergehen

A

12 StGB

Rechtswidrige Taten iSd Strafgesetze, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht sind.

32
Q

Versuch

A

22 ff. StGB

Begonnene, aber unvollendet gebliebene Tat (Tathandlung kam nicht vollständig zur Ausführung oder der vom Täter angestrebte Erfolg blieb aus)

33
Q

Vollendeter Diebstahl

A

Vollendet mit der Bildung der Gewahrsamsenklave.

34
Q

Beendeter Diebstahl

A

Beendet, wenn sich der Täter mit der Beute in Sicherheit wägt.