Strafanzeige / Strafantrag Flashcards

1
Q

Strafanzeige Definition

A

Die Strafanzeige ist die Mitteilung des Verdachts einer strafbaren Handlung an eine Strafverfolgungsbehörde, die in der Absicht erfolgt eine behördliche Untersuchung herbeizuführnen.

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2
Q

Wer kann Anzeige bestatten?

A

Jedermann, der von einer Straftat Kenntnis erlangt:

  • Zeugen
  • Geschädigte
  • unbeteiligte Dritte
  • Täter selbst
  • Behörden
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3
Q

Strafanzeigearten

A

Grudnsätzlich gibt es allgemeine Anzeigearten; Strafanzeigen von Amtswegen und Strafanzeigen durch Beteiligte, Zeugen, Dritte.

  • Fingierte Anzeige
  • Frisierte Anzeige
  • Vertrauliche Anzeige
  • Anonyme Anzeige
  • Pseudonyme Anzeige
  • Selbstanzeige
  • Anzeige mit zivilrechtlichen Charakter (Versicherung)
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4
Q

Wesentliche Bestandteile Strafanzeige

A

Setzt sich im wesentlichen aus zwei Teilen zusammen:

  • Anzeigeaufnahmeblatt
  • der eigentlichen Schilderung des SV.

Bei der Aufnahme der Anzeige sollen die 7 W’s beantwortet werden.

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5
Q

Was zu beachten bei telefonischen / mündlichen Anzeigen

A

Telefonische Anzeige:

  • Datum / Uhrzeit festhalten
  • Personalien / Telefonnummer erfragen / überprüfen
  • SV schildern lassen
  • Erfragen, von wo der Anruf erfolgt

Mündliche Anzeige:

  • Datum / Uhrzeit festhalten
  • Personalienfeststellung
  • SV schildern lassen
  • Protokolierung
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6
Q

Strafantrag

A

Der Strafantrag ist der schriftlich formulierte Ausdruck des persönlichen Strafverlangens.

Bei einem Antragsdelikt ist der Strafantrag Voraussetzung für die Strafverfolgung im Gegensatz zum Offizialdelikt.

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7
Q

Besondere öffentliche Interesse

A

Die StA hat die möglichkeit bei einem fehlenden Stranfantrag (bei relativen Antragsdelikten), besondere öffentliche Interesse zu bejahen. Dies liegt vor, wenn:

  • Täter mehrfachs vorbestraft ist
  • Die Strafverfolgung ein Anliegen der Allgemeinheit ist
  • Durch die Tat eine erhebliche Verletzung verursacht wurde
  • Täter roh oder besonders leichtfertig gehandelt hat
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8
Q

Unterschiede

A

Strafanzeige:

  • keine Frist
  • keine besondere Form
  • durch jedermann
  • Zurücknahme ist wirkungslos

Strafantrag:

  • grds. 3 Monate
  • Schriftform
  • nur durch Antragsberechtigte
  • Zurücknahme kann Prozesshinderniss sein
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