Titel III Beteiligung Flashcards
(27 cards)
Adressaten der Mitteilung
Der Verfahrensverantwortliche teilt die Eröffnung des Verfahrens allen mit, die direkt betroffen sind, gesetzlich beteiligt werden müssen oder durch die Maßnahme benachteiligt werden könnten.
Ausnahme bei Dringlichkeit
Bei besonderer Dringlichkeit kann die Mitteilung entfallen. Der Grund dafür muss in der Begründung der Maßnahme angegeben werden.
Inhalt der Mitteilung
Die Mitteilung enthält Informationen über:
Die zuständige Verwaltung
Den Gegenstand des Verfahrens
Das zuständige Amt
Den Verantwortlichen für das Verfahren
Die Frist für den Abschluss
Mögliche Rechtsmittel
Das Datum der Antragsaufnahme
Den Zugang zu Dokumenten
Die Person, die die Maßnahme erlässt.
Öffentliche Bekanntmachung
Bei hoher Anzahl von Adressaten kann die Mitteilung durch
Veröffentlichung an der digitalen Amtstafel oder andere Formen der Bekanntmachung
erfolgen.
Beanstandung bei Unterlassung
Wenn die Mitteilung fehlt, zu spät kommt oder unvollständig ist, kann das von einem Rechtsträger beanstandet werden.
Telematische Übermittlung
Die Mitteilung kann auch telematisch erfolgen, wobei der Nachweis aufzubewahren ist.
Vorsorgliche Maßnahmen
Die Verwaltung kann vor der Mitteilung vorsorgliche Maßnahmen treffen, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt.
Erneuerung der Mitteilung
Bei Änderungen der Organisationsstruktur oder des
Verfahrensverantwortlichen muss die Mitteilung erneuert werden.
Berechtigung zur Beteiligung
Personen und Organisationen, die von der Maßnahme negativ betroffen sein könnten, dürfen sich beteiligen.
Das umfasst sowohl Einzelpersonen als auch Verbände und Ausschüsse.
Prüfung der Legitimation:
Der Verantwortliche überprüft die Berechtigung des Komitees, indem er die Ziele des Komitees, die Besonderheiten des Antrags und den möglichen Schaden berücksichtigt.
Rechte der Beteiligten
Zugelassene Personen dürfen:
Die Verfahrensakte einsehen
Kopien machen
Schriftliche Stellungnahmen abgeben
Unterlagen vorlegen
An einer Konferenz teilnehmen.
Formen der Verfahrensbeteiligung
Der Verantwortliche kann die Betroffenen einberufen,
ihre Vorschläge festhalten und Dokumente einholen.
Aussetzung der Frist
Wenn neue Ermittlungen wegen Verteidigungsschreiben erforderlich sind, kann die Frist für den Abschluss um maximal 30 Tage verlängert werden.
Abschluss von Vereinbarungen
Wenn Einwände und Vorschläge berücksichtigt werden, kann der Verantwortliche Vereinbarungen treffen, um den Inhalt der Maßnahme zu ändern oder zu ersetzen, solange die Rechte anderer nicht verletzt werden.
Erforderlichkeit im öffentlichen Interesse
Vereinbarungen können abgeschlossen werden,
wenn dies im öffentlichen Interesse erforderlich ist.
Voraussetzungen
Bevor Vereinbarungen abgeschlossen werden, muss das zuständige Organ eine Entscheidung treffen, in der die Gründe und der Hauptinhalt der Vereinbarung erläutert werden.
Schriftform
Vereinbarungen müssen schriftlich abgeschlossen werden, sofern nicht anders vorgesehen.
Bewertung des öffentlichen Interesses
Vereinbarungen müssen die Bewertung des öffentlichen Interesses beinhalten.
Kontrollen
Vereinbarungen, die Verwaltungsmaßnahmen ersetzen, unterliegen denselben
Kontrollen.
Rücktritt
Die Verwaltung kann einseitig von der Vereinbarung zurücktreten, ist jedoch zur Entschädigung verpflichtet.
Mitteilung vor negativer Entscheidung
Wenn ein Antrag abgelehnt wird, teilt der Verantwortliche den Betroffenen sofort die Gründe mit, bevor eine negative Entscheidung getroffen wird.
Recht auf Einwände
Die Betroffenen haben das Recht, innerhalb von zehn Tagen Einwände
vorzubringen.
Begründung der Ablehnung
Die Ablehnung der Einwände muss in der abschließenden
Maßnahme begründet werden.
Unterbrechung der Frist
Die Mitteilung unterbricht die Frist für den Abschluss des
Verfahrens.