Titel VII Regelung der Ausübung des Zugangsrechts zu den Verwaltungsunterlagen Flashcards
(41 cards)
Gesetz
Bezugnahme auf das Gesetz vom 7. August 1990, Nr. 241, und das Landesgesetz vom
22. Oktober 1993, Nr. 17.
Zugangsrecht
Privatpersonen und Vereinigungen mit einem direkten Interesse können Verwaltungsdokumente einsehen oder kopieren.
Verwaltungsdokument
Jede Darstellung des Inhalts von Akten, die vom BSB erstellt oder aufbewahrt werden und öffentliche Aufgaben betreffen, wird umfasst.
Bedingungen
Das Zugangsrecht bezieht sich auf materiell vorhandene Dokumente im Besitz
des BSB und gilt solange die Aufbewahrungspflicht besteht.
Datenverarbeitung
Der BSB ist nicht verpflichtet, Daten zu verarbeiten, um Zugangsanträge
zu erfüllen.
Zuständigkeit
Der zuständige Verantwortliche (Führungskraft, Funktionär oder Mitarbeiter)
ist für das Verfahren verantwortlich.
Form der Anfrage
Die Anfrage kann elektronisch, postalisch oder persönlich gestellt werden.
Inhalt der Anfrage
Die Anfrage muss folgende Informationen enthalten:
Wie die Dokumente gefunden werden können.
Wer der Antragsteller ist.
Warum der Antragsteller ein rechtlich geschütztes Interesse hat.
Allgemeine Anfragen
Allgemeine Anfragen können nicht stattgegeben werden, wenn notwendige Angaben
fehlen.
Musterantrag
Ein vereinfachtes Muster ist auf der Website der Körperschaft verfügbar.
Informationspflicht
Der Verfahrensverantwortliche informiert Personen, deren
Vertraulichkeit durch den Zugang beeinträchtigt würde.
Einspruchsrecht
Interessierte Parteien können innerhalb von 10 Tagen Einspruch einlegen.
Entscheidung
Nach Ablauf der Frist entscheidet die für das Verfahren zuständige Person
über den Antrag.
Form
Der Antrag kann mündlich an die zuständige Organisationsstruktur gestellt werden.
Anforderungen
Der Antragsteller muss Einzelheiten des Dokuments, sein Interesse und
seine Identität nachweisen.
Erledigung
Der Antrag wird sofort geprüft und durch Veröffentlichung, Vorlage von Unterlagen oder auf andere Weise abgeschlossen.
Anfragen öffentlicher Verwaltung
Halten sich an den Grundsatz der Loyalität in der
institutionellen Zusammenarbeit.
Öffentliche Handlungen
Werden durch informellen Zugang erworben.
Bedingungen
Ein formeller Antrag ist erforderlich, wenn Zweifel an der Legitimierung des
Antragstellers oder der Zugänglichkeit der Unterlage bestehen.
Antragstellung
Außerhalb der genannten Fälle kann der Antragsteller stets einen förmlichen
Antrag stellen.
Weiterleitung
Wenn der BSB nicht zuständig ist, wird der Antrag an die zuständige Behörde
weitergeleitet.
Frist
Das Verfahren muss innerhalb von 30 Tagen abgeschlossen werden.
Unvollständiger Antrag
Wenn ein Antrag unrichtig ist, beginnt die Frist erst nach Vorlage des korrigierten Antrags neu.
Annahme
Die Annahme enthält Angaben zum zuständigen Dienst, Verantwortlichen und
Öffnungszeiten.