Übung 1 Flashcards

1
Q

Sicherheit

A
  • Besteht wenn eine Entscheidung zu einem sicheren, genau bekannten Ergebnis/Umweltzustand führt
  • Vollkommene Information

-> Es besteht ein Deterministischer Zsmhang

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2
Q

Risiko

A

Besteh, wenn die Umweltzustände durch eine Entscheidung zwar bekannt sind, für deren Eintritt aber nur eine W’keitsverteilung vorliegt

-> Subjektiv/Objektiv messbare Ungewissheit durch die schätzbaren Eintrittw’keiten der Umweltzustände

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3
Q

Ungewissheit

A

Besteht, wenn eine Entscheidung eine Menge potentieller Umweltzustände herbeiführen kann, deren W’keitsverteilung jedoch nicht bekannt ist

-> Grundsätzlich gleiche Entscheidungssituation wie unter Risiko, jedoch herrscht eine nicht messbare Ungewissheit, d.h. keine Eintrittsw’keit schätzbar

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4
Q

Entscheidungsmatrix

A
  • stellt das Reusltat aus Handlungsalternative und Szenario dar.
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5
Q

Umweltzustände

A
  • 𝑆j ∈ [1,…,n]
  • können vom Entscheider nicht beeinflusst werden
  • unter Risiko: Eintrittsw’keit für jedes Szenario
  • unter Ungewissheit: liegt keien W’keitsverteilung vor
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6
Q

Entscheidung unter Ungewissheit:

Maximin-Regel (Wald-Regel)

A
  • Entscheider ist hier pessimistische eingestellt
  • betrachtet aus jedem Szenario das ungünstige Ergebnis pro Handlungsalternative

-> ZEILENMINIMUM

Das maximale Zeilungsminimum ist für das Entscheidungsverhalten entscheidend

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7
Q

Entscheidung unter Ungewissheit

Hurwicz-Regel

A
  • Beide Extremfälle bzgl. der Handlungsresultate betrachtet: Maximum und Minimum
  • Maxima und Minima der Handlungsalternativen werden anhand der Risikopräferenzen des Entscheiders gewichtet
    • Maxima werden mit α Multipliziert
    • Minima mit (1-α) Multipliziert

𝜑𝛼(ai)=𝑀𝑎𝑥𝑖 ∙𝛼+𝑀𝑖𝑛𝑖 ∙(1−𝛼)

α = Optimismusparameter

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8
Q

Optimismusparameter

A

α

  • ​Maxima werden mit α Multipliziert
  • Minima mit (1-α) Multipliziert
  • Je kleiner α, desto risikoaverser ist der Entscheidungsträger
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9
Q

Hurwicz-Regel

Risikoavers / Risikofreudig

A
  • α ε [0; 0,5) -> risikoavers
  • α ε (0,5; 1] -> risikofreudig
  • α = 0,5 -> risikoneutral
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10
Q

Risikobegriff

A
  • Handlungsergebnis unterliegt einer W’keitsverteilung
  • Positive/Negative Abweichung vom Erwartungswert
  • Statistisch: Streuung um einen Erwartungswert
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11
Q

Prospecht Theory

A

Subjetive Risikowahrnehmung

  • W’keit seltener Risiken wird ÜBERschätzt
  • W’keit häufiger Risiken wird UNTERschätzt
  • Verluste mit hoher W’keit werden stärker gewichtet als Gewinne

Im Hinblick auf Versicherungen: Je stärker das Risiko wahrgenommen wird, desto größer die Bereitschaft zum Abschluss einer Versicherung

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12
Q

Wie funktioniert ein Versicherer

A
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13
Q

Versicherungstechnische Äquivalenzprinzip

A

Die reine Risikoprämie soll dem Ertwartungswert der Schaden entsprechen !!!!

P = E(S)

  1. Individuelle Äquivalenzprinzip
  2. Kollektives Äquivalenzprinzip
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14
Q

Individuelles Äquivlanezprinzip

A
  • Verusachungsgerechte Zurechnung des kollektiven Erwartungswertes der Schäden auf einzelne Risiken des Bestandes
  • Einzelne VN bringt eine Risikoprämie in Höhe seines Schadenserwartungswertes auf
  • Anwendung in der Indiviualversicherung
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15
Q

Kollektives Äquivalenzprinzip

A
  • Zurechnung des kollektiven Erwartungswertes auf das Kollektiv aller Versicherungsbestände mit homogenen oder heterogenen Risiken
  • Es müssen mindestens Gesamtprämien in Höhe des Kollektiven Erwartungswertes der Schäden zur Verfügung stehen
  • Anwendung in Sozialversicherungen
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16
Q

Individual- und Sozialversicherung

17
Q

Sozialversicherung

A
  • Grundsatz der Solidarität
    • Beiträge sind NICHT an Individuelle Risikowahrscheinlichkeiten orientiert
    • kollektive Äquivalenzprinzip

Bsp. Gesetzliche Pflichtversicherungen:

  • Kranken-
  • Pflege-
  • Unfall-
  • Renten-
  • Arbeitslosenversicherung
18
Q

Indvidiualversicherung

A
  • Erweiterung und Aufstockung von nicht gesetzlichen agesicherten Risiken
    • Private Pflegeversicherung
    • BU
    • Rechtsschutzuversicherung
  • Prinzip der indiviualäquivalenz:
    • Prämien orientieren sich am individuellen Erwartungsschaden
19
Q

Risk Pooling

A
  • Für gleiche & unabhängige Versichungsverträge konvergiert der zufällige durchschnittliche Schadenaufwand pro Vertrag gegen den erwarten Schadenaufwand
    • Streuung nimmt ab

–> Unsichere Schadenverteilung des Individumms kann gegen eine sichere Schadenszahlung in Höhe des Erwartungswertes getauscht werden

20
Q

Gesetz der großen Zahlen (GGZ)

UND faire Prämie

A

Gesetz der großen Zahlen (GGZ)

  • Risikoausgleich im Kollektiv/Zeit basiert auf dem GGZ
  • Mittelwert von unabhängigen, identisch verteilten Zufallsvariabeln konvergiert gegen den Erwartungswert der Zufallsvariabeln

–> Durchschnittliche Schadenzahlung im Kollektiv konvergiert gegen die faire Prämie E(S)

21
Q

Gesetzt der Großen Zahlen im Versicherungskontext

A

Das GGZ impliziert, das für gleiche und unabhängige Versicherungsverträge der zufällige durchschnittliche Schadenaufwand pro Vertrag gegen den erwarteten Schadenaufwand konverigiert

22
Q

Risikoausgleich im Kollektiv

A
  • mit steigender Poolgröße nimmt die Streuung der durch. Schadenszahlung um den erwarteten Wert ab!
  • Bei einem sehr großen Kollektiv:
    • Unsichere Schadensverteilung des Individuums wird gegen eine SICHERE Schadenszahlung in höhe des E(S) getauscht
  • d.h. Über- und Unterschäden gleichen sich aus
23
Q

Kriterien der Versicherbarkeit

A

Nicht jedes Risiko ist versicherbar!!!

Bsp. der Unversicherbarkeit

  • Risiken durch Atomkraft, da sehr hohe Schadenshöhe
  • Fluten in bestimmen Regionen, Mangelnde Unabhängigkeit
24
Q

Versicherungstechnische Gesamtrisiko

A
  • VN übernehmen die vereinbarten Risiken ihrer Kunden
  • Gefahr:

Schäden > Prämien + Sicherheitskapital

25
Irrtumsrisiko
* Unvollständige Information über die wahre Zufallsgesetzmäßigkeit der Schadenverteilung * Teilt sich auf in: * Diagnosrisiko: * Unvollständige Information über wahre Schadengesetzmäßigkeit durch z.B. Fehler in statistischen Analysen * Prognoserisiko: * Unvollständige Informationen über die zukünftige Gültigkeit der historischen Schadengesetzmäßigkeiten
26
Zufallsrisiko
* Zufällige Schwankungen verbleiben stets aufgrund stochhastischer Schwankungen * z.B. bzgl. Kosten für Schadenleistungen
27
Ruinwahrscheinlichkeit
Schäden \> Prämien + Sicherheitskapital
28
Instrumente zur Reduktion des versichungstechnischens Gesamtrisikos
* große Versichertenkollektive * Sammlung von Risikodaten durch Verbände * Vorsorglicher Risikozuschlag * Beitragsanpssungsklauseln (Wenn hohe Schäden auftreten, können die Prämien erhöht werden)
29
Organisationsprinzipein ## Footnote **Spartentrennung**
* §8 (4) VAG: trennt die Versicherungssparten (Lebens- und Krankversicherungen) von den übrigen Versicherungssparten in **rechtlich eigenstänige Unternehmen** * **Verhinderung von Quersubventionierung** * Sonderfall Rechtschutzversicherung:
30
Rechtsformen in der Versicherungswirtschaft
* **AG** * **Versicherungsverein (VVaG)** * Deckung des Versicherungsbedarfs als oberestes Unternehmensziel * "Alle tragen gemeinsam die Last des Einzelnen" * **Körperschaft/Anstalt des öffentliches Rechts (AdöR**) * Oberstes Unternehmsziel ist die Bedarfsdeckung (Öffentliche Führsorgeplicht)
31
Versicherungsaufsicht in Deutschland
* Alle privat und öffentlich-rechtlichen Versicherer mit Sitz in Deutschland stehen unter **der Aufsicht der BaFin bzw. der von Landesaufsichtbehörde** * Sozialversicherungen (z.B. gesetzliche Krankenkassen) fallen _nicht_ unter die Aufsicht durch das VAG und die BaFin, sondern andere **staatliche Behörden (Bundesversichungsamt,..**) *
32
Schutztheorie der Aufsicht
Hauptaufgabe: * ​Schutz des VN * Sicherstellung der Erfüllung der Verpflichtungen aus den Verträgen * VN vor negativen Folgen des marktwirtschaftlichen Wettbewerbs in der Versicherungswirtschaft zu bewahren
33
Dillema der Schutztheorie
Negative Konsequenzen für den VN durch die Regulierung des Wettbewerbes durch weitergabe von Kosten der Regulierung und vermindertert Wettbewerb
34
Europäische Versicherungsaufsicht (EIOPA) und **Solvency II**
Hauptziel von **Solvency II** * einheitliche und ganzheitliche marktwertorientierte Risikobetrachtung * unter Berücksichtigung eines **Drei-Säulen-Ansatzes** 1. ​​Solvenzkapitalanforderung 2. qualitative Risikomanagment-Anforderungen 3. Transparenz und Veröffentlichungsanforderungen
35
Versicherungstechnische Risiko Zusammensetzung
* Irrtumsrisiko * Diagnoserisiko * Prognoserisiko * Zufallsrisiko