Verfahrensdokumentation Flashcards
(4 cards)
Vorschrift zur Verfahrensdokumentation
Seit 2007 arbeiten der Bund und die Länder im Vorhaben KONSENS (Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) an der Entwicklung und Einführung einer einheitlichen, leistungsfähigen und modernen Steuer-IT.
Die Verfahrensdokumentation ist eine gesetzlich vorgeschriebene Beschreibung der organisatorischen und technischen Prozesse eines Unternehmens, insbesondere im Umgang mit elektronischen Daten und Belegen. Sie dient der Erfüllung der GoBD (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung) und ermöglicht eine Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit durch Finanzbehörden.
Inhalte:
• Allgemeine Beschreibung des Unternehmens und relevanter Prozesse.
• Anwenderdokumentation (Bedienung von IT-Systemen).
• Technische Systemdokumentation (Hard- und Software, Schnittstellen).
• Betriebsdokumentation (IT-Betrieb, Sicherheitsmaßnahmen, Notfallpläne).
• Internes Kontrollsystem zur Qualitätssicherung.
Ziel der Verfahrensdokumentation
Vollkommene, elektronische Bearbeitung der Steuerfälle
Risiken für Unternehmen ohne Verfahrensdokumentation
Unternehmen, die in Betriebsprüfungen keine Verfahrensdokumentation vorlegen können, riskieren erhebliche Hinzuschätzung. In solchen Fällen kann die Finanzverwaltung sogar die gesamte Buchführung verwerfen und schätzen
Umfang einer hinreichenden Verfahrensdokumentation
- Allgemeine Beschreibung
- Anwenderdokumentation
- Technische Systemdokumentation
- Betriebsdokumentation
- IKS