VIA Flashcards

(37 cards)

1
Q

Erste Eisenbahnverbindungen in Europa

A

1835: Erste Eisenbahn auf dem europäischen Kontinent in Belgien
1835: Eröffnung der ersten Eisenbahn in Deutschland: Nürnberg – Fürth
1841: Eröffnung der Strecke Köln – Düren – Aachen
1843: Erste grenzüberschreitende Eisenbahnstrecke – Verlängerung der Strecke Köln – Düren – Aachen nach Belgien

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2
Q

Technische Entwicklung der Eisenbahn bis 1945

Teil 1

A

1879: Werner von Siemens stellt erste
gebrauchstaugliche Elektrolokomotive vor

1895: Bahnstrecke Meckenbeuren-Tettnang als erste elektrifizierte Vollbahn

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3
Q

Technische Entwicklung der Eisenbahn bis 1945

Teil 2

A

1904: Erste E-Lok im Regelbetrieb (Ammergaubahn)

1924: Berliner S-Bahn fährt elektrisch

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4
Q

Technische Entwicklung der Eisenbahn bis 1945

Teil 3

A

1925: Einheitsdampflokomotive

1928: Fernschnellzug Rheingold verkehrt von Rotterdam nach Luzern in 13,5 h → entspricht ca. 70 km/h

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5
Q

Chronik der Deutschen Eisenbahnen

A

1920 Gründung der Deutschen Reichsbahnen aus den Ländereisenbahnen als Staatsbahn

1924 Gründung der Deutschen-Reichsbahn- Gesellschaft als Aktiengesellschaft

1937 Deutsche Reichsbahn als Staatsbahn im 3. Reich

1945 Teilung in West- und Ost-Deutschland
und zwei Staatsbahnen

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6
Q

Gründung der DB Aktiengesellschaft

A

1990: Wiedervereinigung Deutschlands zur BRD

01.01.1994: Umwandlung der Bundesbahn und Reichsbahn zur Deutschen Bahn AG mit einer strikten unternehmerischen Ausrichtung

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7
Q

Artikel 87e des Grundgesetzes:

A

„Eisenbahnen des Bundes werden als Wirtschaftsunternehmen in privat-rechtlicher Form geführt.“

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8
Q

Bundesregierung zu Bundeseisenbahnen

A

„Leistungs- und wettbewerbsfähig können die Bundeseisenbahnen […] nur werden, wenn sie durch grundlegende Veränderungen ihrer Unternehmensstrukturen in den Stand versetzt werden, unternehmerisch zu handeln.“

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9
Q

Geschichte der Züge

A

1991: Einführung des Intercity Express (ICE), v = 250 km/h

2000: Inbetriebnahme des ICE 3, v = 300 km/h

2007: Geschwindigkeitsweltrekord TGV V-150, v = 574,8 km/h

2015: Geschwindigkeitsweltrekord Maglev, v = 603 km/h

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10
Q

Personen- und Güterverkehr

A

Personenverkehr: 13,4 Mio. P/d

Güterverkehr: 635.000 t/d

Mitarbeiter DB: 323.944

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11
Q

Engpassstellen

A
  • Infrastrukturkapazität auf Hauptachsen im kritischen Bereich
  • Gefahr:
  • Rückgang der
    Pünktlichkeit
  • Zunahme von
    Trassenablehnungen

-> Nachhaltige Befriedigung der Mobilitätsnachfrage nur durch Neu- und Ausbauprojekte möglich

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12
Q

Verkehrsentwicklung

A
  • Prognostiziertes Verkehrswachstum steigt in den nächsten Jahren stetig
  • Neu- und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur ist erforderlich, aber kostenintensiv

Stuttgart 21: ~ 8,2 Mrd. €
NBS Köln Rhein/Main ~ 6 Mrd. € NBS Karlsruhe – Basel ~ 7,1 Mrd. € Fehmarnbeltquerung ~ 2,2 Mrd. €

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13
Q

Historische Schienenformen

A
  • Holzschiene
  • Hölzerne Querschwelle
  • Gusseiserner Schienenbelag, Reynolds (1767)
  • Winkelschiene, Curr (1776)
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14
Q

Spurführung

Bild 43

A
  • Spurkranz
  • Schienenkopf
  • Schienensteg
  • Schienenfuß
  • Querschwelle (Holz)
  • Befestigungsmittel („Kleineisen“)
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15
Q

Spurkranz

Bild 44

A

Bild 44

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16
Q

Spurführung das Prinzip des Doppelkegels

Bild 53

A

Doppelkegel als Element der Spurführung

17
Q

Charakteristische Merkmale der Eisenbahn

Spurführung durch Spurkränze und starr verbundene Radsätze mit Doppelkegel-Prinzip

A

+ Räumliche Entkopplung von Fahrwegeinstellung und Fahrzeuglenkung
+ Hohe Geschwindigkeiten bei gleichzeitig hoher Sicherheit möglich
– Aufwendige und teure Infrastruktur

18
Q

Charakteristische Merkmale der Eisenbahn

Stahlräder auf Stahlschienen

Bild 55

A

+ Erheblich geringere Haftreibung als im Straßenverkehr
+ Bildung langer Züge ist möglich
+ Beförderung großer Lasten und Mengen unter geringem
Energieaufwand
– Sehr lange Bremswege

19
Q

Sicherheit Zug

A

Todesrisiko:

Im Zug 56-mal geringer als im Auto

Verletzungsrisiko

Im Zug 133-mal geringer als im Auto

20
Q

Grundgesetz Artikel 73

21
Q

Grundgesetz
Artikel 87e

22
Q

Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)

§1 Anwendungsbereich, Wettbewerbsbedingungen
Absatz 1

23
Q

Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)

§1 Anwendungsbereich, Wettbewerbsbedingungen
Absatz 2

24
Q

Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)

§2 Begriffsbestimmungen, Wettbewerbsbedingungen
Absatz 1

25
Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) §2 Begriffsbestimmungen, Wettbewerbsbedingungen Absatz 2
Bild 66
26
Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) §2 Begriffsbestimmungen, Wettbewerbsbedingungen Absatz 3
Bild 66
27
Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) §2 Begriffsbestimmungen, Wettbewerbsbedingungen Absatz 12
Bild 67
28
Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) §1 Geltungsbereich
Bild 69
29
Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) §2 Allgemeine Anforderungen
Bild 70
30
Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) Anerkannte Regeln der Technik
* Interne Konzernrichtlinien der DB (Ril) * 301 Signalbuch = Eisenbahnsignalordnung (ESO) * 408 Züge fahren und rangieren (Fahrdienstvorschrift) *... * DIN-Normen * VDI-Richtlinien
31
Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) Aufgaben
* definiert Begriffe für Bahnanlagen, * gibt Grenzwerte und Baurichtlinien für den Oberbau an, * stellt Anforderungen an die Eisenbahnfahrzeuge, * regelt die Bau- und Betriebsweise von z.B. * Bahnsteigen, * Bahnübergängen, * Signalen, * Weichen, etc., * regelt den Eisenbahnbetrieb, * regelt die Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Bahnanlagen,
32
Möglichkeiten der Konfliktlösung (Belegungskonflikt)
- Parallel verschieben - Biegen - Haltezeit verlängern - Alternativroute wählen - Trassen abweisen - Kombination
33
Fahrplan
vorausschauende Festlegung des Fahrtverlaufs der Züge in zeitlicher und räumlicher Hinsicht
34
Wozu dienen Fahrpläne
Fahrpläne dienen im öffentlichen Verkehr als Informationsquelle für die Kunden über: Fahrzeiten Takte Anschlüsse
35
Welche Aufgaben erfüllen Fahrpläne
Für die Eisenbahnunternehmen erfüllen Fahrpläne folgende Aufgaben * sind eine Vereinigung der gewünschten Zeitlagen der Zugfahrten auf einer gemeinsamen Infrastruktur * sie stellen den Soll-Betriebsablauf in der Disposition dar * sie dienen als Ausgangsbasis für weitere Planungen (Personaleinsatz-, Umlaufplanung etc.)
36
Mindestzugfolgezeit z
* Die Mindestzugfolgezeit z wird immer für 2 Züge bestimmt, welche zwischen zwei Überholungsbahnhöfen auf einem gemeinsamen Laufweg verkehren. * Sperrzeiten liegen so eng wie möglich aneinander * Ablesen immer am ersten gemeinsamen Abschnitt * Beginn der Sperrzeitentreppe des ersten Zuges bis Beginn der Sperrzeitentreppe des 2. Zuges Folgefall langsam - schnell i.d.R letzter Abschnitt schnell - langsam erster Abschnitt gleich schnelle Züge Längster Abschnitt
37
Woraus setzt sich die Sperrzeit zusammen
* Fahrstraßenbildezeit * Sichtzeit * Annäherungsfahrzeit * Fahrzeit * Räumfahrzeit * Fahrstraßenauflösezeit