02 Soziale Sicherungssysteme Flashcards

1
Q

Die fünf Säulen der Sozialversicherung

A
  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Pflegeversicherung
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Q

Gestaltungsprinzipien sozialer Sicherung

A
  • Versicherungsprinzip
  • Versorgungsprinzip
  • Fürsorgeprinzip
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3
Q

Gestaltungsprinzipien sozialer Sicherung - Versicherungsprinzip (+ Privat vs. Sozial)

A

Ohne Beitragszahlung keine Leistungen

  • Mitglieder zahlen Beträge und erwerben dafür Ansprüche auf Leistungen zur Abdeckung sozialer Risiken
  • Regelung zur Höhe der Beiträge abhängig von der Art der Versicherung
  • Privatversicherung: Beitrag orientiert sich an erwartetem Schaden
  • Sozialversicherung: Versicherungsgemeinschaft
    -> Beitrag wird nicht am individuell erwarteten Schaden bemessen sondern basiert auf dem Solidarprinzip (die mit Schaden profitieren von denen ohne)
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4
Q

Gestaltungsprinzipien sozialer Sicherung - Versorgungsprinzip

A

Entschädigung in besonderen Fällen

  • Geld- oder Sachleistungen aus allgemeinen Steuermitteln bei Eintritt bestimmter Risikofälle, welche jeden der Gemeinschaft hätten treffen können und/oder für die soziale Sicherung der Beamten, da diese in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat stehen
  • Leistungsansprüche nicht aufgrund von Beitragszahlungen, sondern aufgrund anderer Voraussetzungen (z.B. Beamtenprinzip)
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5
Q

Gestaltungsprinzipien sozialer Sicherung - Fürsorgeprinzip

A

Keine Gegenleistung nötig

  • Rechtsanspruch Bedürftiger auf Sozialhilfe für den Fall, dass sie sich nicht selbst helfen können und keine Leistungen von anderer Seite erbracht werden (ohne vorherige Beitragsleistungen)
  • Finanzierung erfolgt aus Steuermitteln und hat erhebliche Umverteilungseffekte
  • Bei Bedürftigkeit Zahlungen von Leistungen ohne vorherige Beitragsleistung (z.B. Hartz IV)
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6
Q

Gestaltungsprinzipien sozialer Sicherung - Finanzierungsverfahren

A
  • Kapitaldeckungsverfahren
  • Umlageverfahren
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7
Q

Finanzierungsverfahren: Kapitaldeckungsverfahren

A

Aus z.B. monatlicher Zahlung, wird mit Zinsen ausgezahlt

  • Höhe der Auszahlungen beim Eintritt des Versicherungsfalls basiert auf dem zuvor angesparten Kapitalstock -> Geld bleibt im selben Personenkreis
  • Beispiele: Private Kranken-, Pflege bzw. Lebensversicherung
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8
Q

Finanzierungsverfahren: Kapitaldeckungsverfahren - Vorteile (2)

A
  • Individuelle Präferenzen können mitberücksichtigt werden
  • Volkswirtschaftliche Vorteile und Wohlfahrtsgewinne realisierbar -> höhere Sparquote -> höheres Wirtschaftswachstum
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9
Q

Finanzierungsverfahren: Kapitaldeckungsverfahren - Nachteile (5)

A
  • Anlage- und Zinsrisiko
  • Inflationsrisiko
  • Erlaubt es Versicherungsnehmern nicht, am aktuellen Wirtschaftswachstum zu partizipieren
  • Geldmittel stehen nur begrenzt zur Verfügung
  • Nicht solidarisch
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10
Q

Finanzierungsverfahren: Umlageverfahren

A

Beiträge = Leistungsansprüche pro Periode

  • Staatlich organisiert
  • Eingezahlte Beiträge werden unmittelbar zur Finanzierung der Leistungsberechtigten herangezogen bzw. umgelegt
  • Für seine Beitragsleistung erwirbt der Beitragszahler einen Anspruch auf Leistung in zukünftigen Fällen der Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung, Krankheit und letztlich Alter

Generationenvertrag

  • „Vertrag“ zwischen der beitragszahlenden und der Renten empfangenden Generation
  • Diese „Solidarität zwischen den Generationen“ beinhaltet die Verpflichtung der arbeitenden Generation zur Beitragszahlung in der Erwartung, dass die ihr nachfolgende Generation die gleiche Verpflichtung übernimmt
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11
Q

Finanzierungsverfahren: Umlageverfahren - Vorteile (4)

A
  • Kein Inflationsrisiko
  • Kein Anlage- und Zinsrisiko
  • Erlaubt es den Versicherungsnehmern, am aktuellen Wirtschaftswachstum zu partizipieren
  • Es wird keine Ansparphase benötigt
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12
Q

Finanzierungsverfahren: Umlageverfahren - Nachteile

A

Zunehmende Belastung der Versicherungsträger durch demografischen Wandel:

  • Längere Ausbildung -> AN-Zahl sinkt
  • Schwankungen in Geburtenraten -> AN-Zahl sinkt
  • Steigende Lebenserwartung -> Rentnerzahl steigt
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13
Q

Sozialversicherung - Merkmale (3)

A
  • Im Wesentlichen herrscht Versicherungspflicht
  • Unter bestimmten Bedingungen sind einige Personen auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit
  • Mitglieder der Sozialversicherung bilden Risikogemeinschaft
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14
Q

Wirkprinzipien sozialer Sicherung

A
  • Solidaritätsprinzip
  • Subsidaritätsprinzip
  • Äquivalenzprinzip
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15
Q

Wirkprinzipien sozialer Sicherung - Solidaritätsprinzip

A
  • Zu versichernde Risiken werden von allen Versicherten gemeinsam (solidarisch) getragen, wobei Beiträge entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Versicherten entrichtet werden.
  • Leistungen richten sich nach der Bedürftigkeit des Versicherten -> sorgt für sozialen Ausgleich und individuelle Sicherheit
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16
Q

Wirkprinzipien sozialer Sicherung - Subsidaritätsprinzip

A

Übergeordnete Organisation sollte nur unterstützend oder ersetzend (subsidiär) eingreifen, wenn andere, nicht staatliche Einrichtungen oder Akteure nicht in der Lage sind, ein Problem zu bewältigen (Selbstverantwortung des Einzelnen)

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17
Q

Wirkprinzipien sozialer Sicherung - Äquivalenzprinzip

A

Beiträge und Leistungen müssen dem Versicherungsrisiko entsprechen. Höhe der Leistungsansprüche ist an vorher gezahlte Beiträge gekoppelt.

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18
Q

Ausnahmetatbestände, die zu einer Beitragserleichterung für AN führen (5)

A
  • Geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse (monatliches Entgelt ≤ 450€)
  • Kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse (< 3 Monate)
  • Gleitzone bis 1.300€ (Midijobs)
  • Zur Berufsausbildung Beschäftigte (bis 325€ Einkommen)
  • Studierende
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19
Q

Gesetzliche Krankenversicherung - Kreis der Versicherten (8)

A
  • Arbeitnehmer -> Versicherungspflichtgrenze: 5.550€ monatliches Arbeitsentgelt in 2022 (66.600€ jährlich)
  • Auszubildene
  • Studenten
  • Arbeitslose
  • Rentner (mit Versicherungszeiten in der GRV als AN)
  • Landwirte, Künstler, Publizisten
  • Mitversicherte Familienangehörige
  • Freiwillige Versicherte (z.B. über Versicherungspflichtgrenze oder selbstständige)
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20
Q

Gesetzliche Krankenversicherung -Aufgaben und Leistungen (7)

A
  • Leistungen zur Krankheitsverhütung (Prophylaxe)
  • Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten
  • Behandlung von Krankheiten
  • Einkommenshilfen (Krankengeld)
    -> Gezahlt ab der 7. Woche bis zur 78. Woche Krankheit
    -> 70% des Einkommens
    -> In Woche 1-6 muss der Arbeitgeber zahlen (100% Lohnfortzahlung)
  • Mutterschaftshilfe, -geld
  • Sterbegeld (Wurde wieder abgeschafft)
  • Freie Arztwahl
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21
Q

Gesetzliche Krankenversicherung - Finanzierung

A
  • Beiträge (ca. 16% des Bruttogehalts) im wesentlichen zur Hälfte von AN und AG proportional zum monatlichen Arbeitsentgelt
    -> Für AN also effektiv 8% des Bruttogehalts
  • Beiträge von Rentnern, Studierenden, …
  • Mittel der Bundesagentur für Arbeit
  • Illusion der paritätischen Finanzierung: AG beschäftigt AN nur dann, wenn…
    -> Wert des AN für AG > Bruttolohn + „AG-Beitrag“
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22
Q

Gesetzliche Krankenversicherung - Bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze (+Auswirkung der Anhebung der Versicherungspflichtgrenze und der BBG)

A

59.580€

  • Wenn die Versicherungspflichtgrenze angehoben wird -> Mehr Personen gestzlich versichert
  • Wenn die BBG angehoben wird -> Mehr Beiträge (von einigen Personen
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23
Q

Aktuell geltende Regelungen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in DE

A
  • Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht für sechs Wochen (42 Kalendertage), gerechnet vom Beginn der Arbeitsunfähigkeit
  • AN erhält diejenige Vergütung, die er bezogen hätte, wenn er nicht arbeitsunfähig erkrankt wäre (anschließend Krankengeld durch die Krankenversicherung)
  • Liegen zwischen zwei Arbeitsunfähigkeiten wegen derselben Krankheit mindestens sechs Monate, so besteht ein neuer Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung
    -> Gilt auch, wenn innerhalb der sechs Monate Arbeitsunfähigkeit wegen einer anderen Krankheit besteht
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24
Q

Entwicklung des Krankenstandes

A
  • Früher mehr körperliche Krankheiten (mehr körperliche Arbeit)
  • Heute zunehmend psychische Krankheiten
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25
Q

Lohnfortzahlung: Selbstbeteiligung (z.B. Absenkung der Lohnfortzahlung von 100% auf 80%) - Vorteile

A
  • Wirkt moral hazard entgegen (Krankheitsprävention steigt, Absentismus sinkt)
  • Gerechte Verteilung (z.B. Migräne vs. Gebrochenes Bein)
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26
Q

Lohnfortzahlung: Selbstbeteiligung (z.B. Absenkung der Lohnfortzahlung von 100% auf 80%) - Nachteile

A
  • Vergleichsweise schlechtere Risikoallokation (Risikoneutraler AG, Risikoaverser AN)
  • Negative externe Effekte, Präsentismus
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27
Q

Lohnfortzahlung - Karenztage

A

z.B. keine Lohnfortzahlung am ersten Krankheitstag, gestaffelte Fortzahlungen bis 100% in den Folgetagen -> Soll Absentismus vorbeugen

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28
Q

Lohnfortzahlung - Karenztage: Vorteile

A
  • Im Vergleich zu Selbstbeteiligungen bessere Risikoallokation (Schadensobergrenze bekannt)
  • Wirkt Moral Hazard im Kleinschadenbereich gut entgegen
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29
Q

Lohnfortzahlung - Karenztage: Nachteile

A
  • Nach Karenztagen keine Anreizwirkung mehr gegen Absentismus
  • Negative externe Effekte, Präsentismus
  • Ungerechte Verteilung
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30
Q

Senkung von Krankheitsständen - Möglichkeiten der Personalpolitik

A

Prämien für Mitarbeiter ohne oder mit wenigen Fehltagen
 Individuelle Anzahl der Krankheitstage
 Individuelle Anzahl der Krankheitsfälle
 Fehlquoten auf Abteilungs- bzw. Unternehmensebene
-> Mögliches Free-riding Problem, aber Selbstkontrolle der AN

Institutionalisierung von Mitarbeitergesprächen

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31
Q

Gesetzliche Unfallversicherung

A

Deckt Unfälle im Zusammenhang mit Job (Arbeitszeit und Arbeitsweg)
o Problem Heute: Erhöhte Home-Office Quoten

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32
Q

Gesetzliche Unfallversicherung - Kreis der Versicherten

A
  • Beschäftigte Personen (unabhängig vom Arbeitseinkommen)
  • Arbeitslose (auf dem Weg zum Arbeitsamt)
  • Kinder, Schüler, Auszubildende, Studierende
  • Personen im Interesse des Gemeinwohls (z.B. auf dem Weg zur Blutspende)
33
Q

Gesetzliche Unfallversicherung - Aufgaben und Leistungen

A
  • Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
    -> Überwachung der Unfallsicherheit in Unternehmen
    -> Unfallursachenforschung
    -> Erlass von Vorschriften
  • Sicherstellung erster Hilfe
  • Wiederherstellung der Erwerbsfähigket von Verletzten
    -> Rehabilitation
  • Entschädigungsleistungen (7. Bis 78. Woche: 80% des Arbeitsentgeldes, Übergangsgeld bei Berufshilfen, Verletztenrente, Hinterbliebenenrente)
34
Q

Gesetzliche Unfallversicherung - Organisation und Finanzierung

A
  • 9 gewerbliche Berufsgenossenschaften
  • 19 Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand

Beiträge durch AG

  • Umlage der Entschädigungsleistungen auf die Mitgliedsunternehmen einer Genossenschaft
  • Entgelte der Versicherten
  • Unfallgefahrenklassen (Entschädigungsleistungen/Arbeitsentgelte)
  • Zuschläge/Nachlässe möglich (nur teilweise davon Gebrauch gemacht, meist 10%)
  • Durchschnittlicher Beitrag: 1,3% der Lohn- und Gehaltssumme
35
Q

Indifferenzkurve

A

Beschreibt alle Kombinationen zweier Faktoren (z.B. Lohn und Unfallgefahr) zwischen denen ein Arbeitnehmer indifferent ist bzw. die ihm den gleichen Nutzen stiften.

36
Q

Theorie kompensierender Lohndifferentiale (bezogen auf Unfallgefahr)

A
  • Lohnpolitik von Unternehmen muss Arbeitsbedingungen (Flexibilität der Arbeitszeit, Standort des Unternehmens, Unfallgefahrenm, …) ins Kalkül einbeziehen
  • Trade-off zwischen Lohnkosten und Kosten der Unfallverhütung
  • Ziel des Arbeitnehmers: Nutzen maximieren
    -> Punkte auf Indifferenzkurve führen zu selbem Nutzen
    -> Je höher die Indifferenzkurve (Lohn auf y-Achse) liegt, desto höher der Nutzen
37
Q

Theorie kompensierender Lohndifferentiale (bezogen auf Unfallgefahr) - AG-Sicht

A
  • Unfallverhütung kostet Geld (Investitionen)
  • Um auf dem selben Gewinnniveau zu bleiben, werden Löhne gesenkt
  • Möglichkeit: Wenn Unfallgefahr nicht (wirtschaftlich) auf einem bestimmten Niveau gehalten werden kann, wird der Job nicht angeboten
38
Q

ISO-Gewinnkurve

A

Geometrischer Ort aller Kombinationen zweier Faktoren die dem Arbeitgeber den gleichen Gewinn einbringen.

39
Q

Lohnangebotskurve

A
  • Verbindungslinie zwischen den Tangentialpunkten der Iso-Gewinnkurve und Indifferenzkurve
  • Gibt die marktübliche Relation zwischen Lohn und einem anderen Faktor (z.B. Unfallgefahr, Arbeitszeitflexibilisierung) an
40
Q

Voraussetzungen für kompensierende Lohndifferenziale (6)

A
  • Nutzenmaximierung der AN (ungleich Einkommensmaximierung)
  • AN verfügen über Kenntnisse der Arbeitsbedingungen potentieller Jobs
  • Bereitstellung bestimmter Arbeitsbedingungen ist für AG mit Kosten verbunden
  • Kompetitiver Arbeitsmarkt (Wahl zwischen Jobs)
  • Kompetitiver Gütermarkt (Unternehmen erzielt ökonomische Nullgewinn)
  • Übrige Arbeitsplatzmerkmale sind bereits eingespeist
41
Q

Gegenargumente für die Theorie kompensierender Lohndifferntiale (3)

A
  • Entscheidungsanomalien möglich (Katastrophenversicherungen)
  • Informationsprobleme (z.B. lange Inkubationszeiten)
  • Persistente Arbeitslosigkeit
42
Q

Kosten von Arbeitsunfällen

A
  • Lohnfortzahlung
  • Produktionsausfälle
  • Koster der Einstellung und Einarbeitung neuer Mitarbeiter
  • Sinkende Reputation
43
Q

Gesetzliche Rentenversicherung - Kreis der Versicherten

A
  • AN, die nicht nur geringfügig beschäftigt sind (monatliches Arbeitsentgelt <520€)
    -> Geringfügig Beschäftigte zahlen reduzierten Beitrag von 3,6%
  • Keine Versicherungspflichtgrenze
     Jeder AN automatisch Mitglied, man kann sich freiwillig noch zusätzlich versichern
  • Nicht erwerbstätige Mütter/Väter
  • Freiwillige Versicherung möglich
     Alle deutschen Staatsbürger
     Ausländer mit Wohnsitz in Deutschland
44
Q

Gesetzliche Rentenversicherung - Aufgaben und Leistungen

A
  • Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbstätigkeit
  • Ersetzung ausgefallenen Arbeitseinkommens
     Renten wegen Erwerbsminderung
     Altersruhegeld
     Hinterbliebenenrenten
     Beiträge zur GKV der Rente
45
Q

Gesetzliche Rentenversicherung - Berechnung der Zugangsrente

A

Zugangsrente = Zugangsfaktor * persönliche Entgeltpunkte * Rentenartfaktor * aktueller Rentenwert

–> Rente beträgt ca. 67% des vorherigen durchschnittlichen Nettoarbeitseinkommen
(Aufgrund steigender Lohnprofile ist die Differenz zwischen Rente und letztem monatlichen Einkommen deutlich größer)

46
Q

Gesetzliche Rentenversicherung - Berechnung der Zugangsrente: Zugangsfaktor

A
  • = 1, wenn weder Zu- noch Abschläge zu berücksichtigen sind
  • -0,003 pro Monat vorgezogene Altersrente
  • +0,005 pro Monat nicht in Anspruch genommener Altersrente
  • Um der demographischen Entwicklung gerecht zu werden und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlage der gesetzlichen Rentenversicherung, wurde die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre zwischen 2012 und 2029 vereinbart
    o Anhebung erfolgt abhängig vom Geburtsjahrgang
    o Für alle ab 1964 Geborenen gilt die Regelaltergrenze von 67 Jahren
47
Q

Gesetzliche Rentenversicherung - Berechnung der Zugangsrente: Persönliche Entgeltpunkte

A
  • PEP(t) = Arbeitseinkommen (t)/Durchschnittentgelt aller Versicherten (t)
  • PEP für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten (Wehr- und Zivildienst, Kindererziehung, Ausbildung)
48
Q

Gesetzliche Rentenversicherung - Berechnung der Zugangsrente: Rentenfaktor

A
  • Altersrenten, Erwerbsunfähigkeit, Erziehungsrenten: 1,0
  • Teilweise Erwerbsminderung: 0,5
  • Vollwaisenrenten (Halbwaisenrenten): 0,2 (0,1)
  • Witwer- und Witwenrente: 0,55 (0,25)
49
Q

Gesetzliche Rentenversicherung - Berechnung der Zugangsrente: Aktueller Rentenwert

A

Drückt den Betrag aus, der der monatlichen Rente für einen Entgeltpunkt entspricht (wird regelmäßig angepasst)

50
Q

Gesetzliche Rentenversicherung - Organisation und Finanzierung (Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrenzen, Berechnung Umlageverfahren)

A
  • Seit 2023 Beiträge in Höhe von 18,6% des Arbeitsentgelts
     Je zur Hälfte von AN und AG  AN zahlt 9,3%
  • Monatliche Beitragsbemessungsgrenze (2023):
     West: 7.300€
     Ost: 7.100€
  • Zuschuss des Bundes (inkl. Des zusätzlichen Bundeszuschusses) 2021: 23,12% an den Gesamteinnahmen der Rentenversicherung
  • Beiträge der Träger von Lohnersatzleistungen (Bundesagentur für Arbeit, GKV, UV)
  • Umlageverfahren: #Erwerbstätige * øArbeitseinkommen * Beitragssatz = #Rentner * øRente
51
Q

Betriebliche Altersvorsorge

A
  • Freiwillige betriebliche Sozialleistung (2. Säule der Alterssicherung)
  • Möglichkeit zur Aufstockung der Rente
52
Q

Betriebliche Altersvorsorge - Möglichkeiten der Ausgestaltung (Durchführungswege)

A

Interne Durchführung
- Pensionszusage/Direktzusage
- Unterstützungskasse

Externe Durchführung
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds

53
Q

Betriebliche Altersvorsorge - Möglichkeiten der Ausgestaltung: Pensionszusage/Direktzusage

A

AG verpflichtet sich, im Pensionsalter eine Betriebsrente aus dem Betriebsvermögen zu zahlen. -> AG bildet Pensionsrückstellungen

54
Q

Betriebliche Altersvorsorge - Möglichkeiten der Ausgestaltung: Unterstützungskasse

A
  • Von einem oder mehreren AG als Trägerunternehmen gebildete Versorgungseinrichtung in Form eines Vereins oder einer GmbH, die von einem oder mehreren Mitgliedern (Trägerunternehmen) getragen werden
  • AN hat keinen Anspruch auf Leistungen ggü. Unternehmen
  • Unterliegt nicht der BaFin-Aufsicht
  • Zugesagte Betriebsrenten sind im Pensions-Sicherungsverein zu versichern
55
Q

Betriebliche Altersvorsorge - Möglichkeiten der Ausgestaltung: Direktversicherung

A
  • Bei einer Versicherungsgesellschaft (häufig als Gruppenvertrag) von den AG für die AN abgeschlossene Versicherung
  • Versicherungsunternehmen und AG sind Vertragspartner
  • Begünstigte sind AN (AG erhält ggf. günstigere Konditionen)
56
Q

Betriebliche Altersvorsorge - Möglichkeiten der Ausgestaltung: Pensionskasse

A
  • Eigenständige, rechtsfähige Versorgungseinrichtung die von einem oder mehreren Unternehmen gebildet werden
  • Funktionsweise entspricht größtenteils einem Lebensversicherungsunternehmen
  • Durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kontrolliert (BaFin) -> Geben einen Rechtsspruch auf die Finanzierung
  • Keine Insolvenzsicherungspflicht -> Keine zusätzliche Absicherung über den Pensions-Sicherungsverein (PSV) erforderlich
57
Q

Betriebliche Altersvorsorge - Möglichkeiten der Ausgestaltung: Pensionsfonds

A
  • Rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen, die der Versicherungsaufsicht unterliegt
  • Unterscheidet sich von anderen Durchführungswegen durch liberalere Anlagemöglichkeiten
  • AG muss die zugesagten Betriebsrenten beim PSV versichern
58
Q

Argumente für die Einführung einer betrieblichen Altersvorsorge durch AG (2)

A
  • Steigende Attraktivität des AG
  • Steigende Bindung des AN an den AG
    -> Verfallbarkeit: AG kann z.B. sagen, dass wenn AN das Unternehmen in den ersten 10 Jahren verlässt, verfällt der Anspruch
59
Q

Mögliche Zwecke der betrieblichen Altersvorsorge (Ökonomische Gründe aus UN-Sicht für die Implementierung eines betrieblichen Altersversorgungssystems) (4)

A

Paternalistische Fürsorge (Geschenk, Hilfeleistung)
- Betriebsrente als großzügige Gabe des AGs, wofür sich AN revanchieren (Shirking sinkt)

Finanzwirtschaftliche Kalkulation
- Steuerliche Begünstigungen
- Niedrigere Lohnnebenkosten

Anreizinstrument (Shirking sinkt, Fluktuation sinkt)
- Reuhegeldzusage als Pfand: AN neigen weniger zu „Drückebergerei“ oder AG-Wechsel

Machtpolitisches Mittel
- Vielzahl von Verhandlungsgegenständen erleichtert die Kompromissfindung
- Unübersichtliche Entlohnung senkt Verteilungskonflikte im Unternehmen

60
Q

Arbeitslosenversicherung - Kreis der Versicherten

A
  • Alle unabhängig beschäftigten Personen (AN)
  • Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende
61
Q

Arbeitslosenversicherung - Leistungsvoraussetzungen (3)

A
  • Arbeitslosigkeit
  • Meldung der Arbeitslosigkeit bei der Arbeitsagentur
    -> Mindestens 3 Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses (sonst evtl. Sperrzeit bzw. Auszahlungsverzug)
    -> Ausnahme: Beendigung des Arbeitsverhältnisses war nicht frühzeitig absehbar
  • Erfüllung der Anwartschaft (Beiträge in 12 der letzten 36 Monate)
62
Q

Arbeitslosenversicherung - Leistungen

A
  • 60% des vorherigen Nettoentgeltes (mit Kind 67%)
  • Anspruchsdauer 6-24 Monate (abhängig von Alter und Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung)
  • Unterstützungssperren
     AN-Kündigungen
     Ablehnung von Angeboten
     Versäumnis von Meldefristen
  • AN unter 25 Jahren: Max. 12 Monate Arbeitslosengeld
  • Leistungen auch theoretisch relevant:
     Opportunitätskosten des Jobangebots -> Arbeitsplatzsuchmodelle
     Opportunitätskosten der Suche sinken durch Arbeitslosengeld
63
Q

Arbeitslosenversicherung - Organisation und Finanzierung

A
  • Organisation: Bundesagentur für Arbeit (BA)
  • Finanzierung:
     Beiträge der AN und AG (je zur Hälfte) -> 2,6% des Bruttolohns
     Beitragsbemessungsgrenze 2023:
    -> West: 7.300€ im Monat
    -> Ost: 7.100€ im Monat
     Zuschüsse des Bundes (aus Steuergeldern)
64
Q

Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit (4)

A
  • Arbeitsvermittlung und -beratung
  • Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen
     Umschulungen, Fortbildungen
     Finanzielle Unterstützung zur Arbeitsaufnahme
     Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
    -> Zeitlich befristete Tätigkeiten für Geringqualifizierte
    -> Rückläufig (nicht mehr so relevant)
  • Berufsberatung und Vermittlung von Ausbildungsplätzen
  • Zahlung von Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld)
65
Q

Gründe für die zentrale Stellung der Bundesagentur für Arbeit (Warum nicht privat?)

A

Arbeitsvermittlung und -beratung

  • Größenvorteile (Informationsprobleme -> Bessere Matching möglich)
  • Kompensation von Transaktionskosten für AN und AG
  • Verminderung der Unterinvestition von AN und AG in der Suche

Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen

  • Evtl. Kompensation der Unterinvestition in allgemeines Humankapital durch Umschulungen und Fortbildungen
    -> AG investiert nicht in allgemeines Humankapital
    -> AN muss in allg. HK investieren -> Begrenzte Verschulungsmöglichkeiten

Berufsberatung und Vermittlung von Ausbildungsplätzen

  • Größenvorteile (Informationsprobleme -> Bessere Matching möglich)
  • Kompensation von Transaktionskosten für AN und AG

Zahlung von Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld)

  • Kompensation (Versicherung des nicht-marktfähigen Risikos „Arbeitslosigkeit“)
    -> Arbeitslosigkeit ist eine Form des Marktversagens
66
Q

Gründe für die zentrale Stellung der Bundesagentur für Arbeit: Arbeitsvermittlung und -beratung (2)

A
  • Größenvorteile (Informationsprobleme -> Bessere Matching möglich)
  • Kompensation von Transaktionskosten für AN und AG

Transaktionskosten:
- Neoklassik: TAK = 0
- Neue Instiutionenökonomie: TAK >0
- Ex-Ante Transaktionskosten:
- Kosten der Suche (Anbahnung/Informationsbeschaffung)

–> Verminderung der Unterinvestition von AN und AG in der Suche

67
Q

Gründe für die zentrale Stellung der Bundesagentur für Arbeit: Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen

A

Evtl. Kompensation der Unterinvestition in allgemeines Humankapital durch Umschulungen und Fortbildungen

  • AG investiert nicht in allgemeines Humankapital
  • AN muss in allg. HK investieren -> Begrenzte Verschulungsmöglichkeiten
68
Q

Gründe für die zentrale Stellung der Bundesagentur für Arbeit: Berufsberatung und Vermittlung von Ausbildungsplätzen

A
  • Größenvorteile (Informationsprobleme -> Bessere Matching möglich)
  • Kompensation von Transaktionskosten für AN und AG
69
Q

Gründe für die zentrale Stellung der Bundesagentur für Arbeit: Zahlung von Lohnersatzleistungen

A

Kompensation (Versicherung des nicht-marktfähigen Risikos „Arbeitslosigkeit“)
- Arbeitslosigkeit ist eine Form des Marktversagens

70
Q

Kurzarbeit (Ziel und Abwicklung)

A
  • Ziel: Kündigungen und Arbeitslosigkeit vermeiden
  • Abgewickelt durch die Bundesagentur für Arbeit
71
Q

Voraussetzungen für Anspruch auf Kurzarbeitergeld

A
  • Betrieb mit mindestens einem beschäftigten Arbeitnehmer
  • Vorliegen eines „unabwendbaren Ereignisses“ (z.B. behördlich veranlasste Maßnahmen, außergewöhnliche Witterungsverhältnisse, Unglücksfall) oder wirtschaftliche Ursachen (z.B. Auftragsmangel, -stornierung, fehlendes Material)
  • Mindestens 10% der Beschäftigten haben einen Arbeitsentgeltausfall von >10%
72
Q

Kurzarbeit - Leistungen

A
  • Kurzarbeitergeld 60% des ausgefallenen Nettogehalts (mit Kind 67%)
  • Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden
  • Bezug bis zu 12 Monate möglich
  • Corona-Sonderregel: Unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 24 Monate
73
Q

Private Arbeitsvermittlung

A
  • 1994: Aufhebung des Vermittlungsmonopols der BA
  • Meist umfassende Personaldienstleistungsfirmen (Zeitarbeit)
74
Q

Private Arbeitsvermittlung - Versuch einer rationalen Rekonstruktion (4)

A
  • Spezialisierungsvorteile (geringere Suchkosten pro AN als die BA)
    -> Skalenvorteile -> Fixkosten verteilen sich
  • Risikoreduzierungseffekte (Gesetz der großen Zahl) -> Match erzielen
  • Mittlerefekte -> Verringerung der TAK
  • Innovationseffekte -> Schnelle Informationen über Trends von beiden Marktseiten
75
Q

Private Arbeitsvermittlung - Vermittlungsgutscheine

A
  • Seit 2002
  • Gutscheine werden von BA an bestimmte Arbeitssuchende verteilt
  • Wenn eine private Vermittlung einen Arbeitssuchenden mit Gutschein vermittelt, erhält diese
    o 1000€ nach 6 Wochen Beschäftigung
    o Weitere 1000€ nach 6 Monaten Beschäftigung
76
Q

Private Arbeitsvermittlung - Risiko

A

Adverse Selektion durch Vermittlung über die BA
- Schlechte Stellen/AN -> Schwer zu vermitteln -> Unattraktiv für private Vermittler (höhere Kosten) -> Diese Stellen/AN bleiben ggf. übrig
- Gegenmittel: Gutscheine an besonders schwierige AN verteilen -> Anreizschaffung und Kostenreduktion für private Vermittler
* Empirisch bewiesen, dass seit der Einführung der Gutscheine weniger „Rosinenpicken“-Verhalten der privaten Vermittler beobachtbar ist

77
Q

Private Arbeitsvermittlung - Lohn für Vermittler

A

2x Gehalt des Vermittelten (+evtl. Gutscheinauszahlung)

  • Auch hier hilft der Gutschein, da die „schlechten“ Stellen/AN meist mit geringerem Lohn in Verbindung stehen -> Vermittler würde also weniger an schwierigerer Vermittlung verdienen
78
Q
A