T2-E Die Besteuerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften 1-3 Flashcards

1
Q

Arten Kapitalgesellschaften

A

Europäische Gesellschaft

Aktiengesellschaft AG

Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH

Kommanditgesellschaft auf Aktien KG auf Aktien

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Wovon Besteuerung Anteile an KapGes abhängig?

A

im

**Privatvermögen

oder

Betriebsvermögen**

des Steuerpflichtigen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Was muss bei Versteuerung von Anteilen an KapGes untersucht werden?

A

Besteuerung Ausschüttungen

Besteuerung Veräußerungsgewinne

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Unterscheidung Veräußerungsgewinnbesteuerung von Anteilen im Privatvermögen

A

Beteiligung an der Kapitalgesellschaft

  • unter 1 %

oder
* mindestens 1 % beträgt

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Übersicht über die Möglichkeiten der Besteuerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

A

Ausschüttung in

  1. Privatvermögen
  2. Betriebsvermögen

oder

Veräußerungsgewinn

  1. Privatvermögen unter 1 %
  2. Privatvermögenmind. 1 %

oder

Veräußerungsgewinn

  1. Betriebsvermögen

Einbezogen sind nur die Anteile von Kapitalgesellschaften im Betriebsvermögen von Personenunternehmen, nicht also von Kapitalgesellschaften.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Besteuerung Ausschüttung Beteiligung in PV (1)

A
  • § 20 (1) Nr. 1 EStG Einkünfte aus Kapitalvermögen
    (seit 2009)
  • Neufassung § 3 Nr. 40 S. 2 EStG: ⇒100 % der Ausschüttung zu erfassen (kein Anwendung Halb- oder TEV zu erfassen )
  • § 43 (1) EStG Abgeltungssteuer in Form Kapitalertragsteuer
    einbehalten und abgeführt von Ausschüttendem
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Abgeltungssteuer bei Ausschüttung Beteiligung im PV

A
  • gem. § 43 (1) EStG Kapitalertragsteuer einbehalten und abgeführt
    ⇒als Form der Abgeltungssteuer

⇒ Steuerpflicht des Empfängers abgegolten

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Auswirkung § 32d (6) EStG bei Ausschüttung Beteiligung im PV

A
  • sog. Günstigerprüfung:
    Einkünfte aus Kapitalvermögen können auf Antrag in die Veranlagung einbezogen
    und dem Einkommensteuertarif unterworfen werden
  • Veranlagung auf Antrag nach § 32d (4) EStG auch, wenn z.B. Steuerpflichtiger
    Sparerfreibetrag noch nicht ausgeschöpft
    oder
    Verlustvortrag nach § 20 (6) EStG zu berücksichtigen
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Abzug tatsächlichetr Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen?

A

§ 20 (9) S. 1 EStG

  • Abzug 810 EUR (Sparer-Pruschbetrag)
  • Werbungskosten ausgeschlossen
  • Ein Abzug der Werbungskosten (zu 60 %)
    ⇒ auf Antrag nur in den Ausnahmefällen § 32d (2) Nr. 3 EStG
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Besteuerung Ausschüttung Beteiligung in BV (2)

A
  1. Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 = Subsidiaritätsprinzip § 20 (8) EStG
    ⇒ § 15 geht vor § 20
  2. TEV § 3 Nr. 40 EStG
    = 40 % Ausschüttung steuerfrei
    ⇒ 60 % Ausschüttung steuerpflichtig
    60 % Betriebsausgaben gem. § 3c (2) EStG abzugsfähig
  3. Anwendung normaler Einkommensteuertarif (nicht Abgeltungssteuersatz) auf
    • verbleibenden Betrag zusammen
    • mit übrigen Einkünften aus Gewerbebetrieb
    • im Rahmen des ZVE
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Subsidiaritätsprinzip Bei EK aus KapVerm. - §

A

§ 20 (8) EStG

Einkünfte § 20 (1), (2), (3) EStG
wenn Zusammenhang mir Gewerbebetrieb (§ 15) /selbst. Tätigkeit (§19)

► Zurechnung zur Haupteinkunftsart!

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Besteuerung Veräußerungsgewinn Beteiligung
in PV < 1 % (3)

A
  1. § 20 (2 ) Nr. 1 EStG Einkünfte aus Kapitalvermögen (zu 100 % erfasst)
    unabhängig von ihrer Haltedauer:
    ⇒ gem. § 32d EStG Abgeltungssteuer (25 %)
  2. § 20 (6) S. 2 EStG ⇒ Kein Verlustausgleich aus privaten Veräußerungsgeschäften mit anderen Einkunftsarten
  3. kein Verlustabzug nach § 10d EStG

ABER

  • § 20 (6) S. 3 EStG Verlust mindern Einkünfte aus Kapitalvermögen der folgenden Veranlagungszeiträume

​Besonderheit für Veräußerungsgeschäfte mit Aktien beachten!

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Besonderheit Verlust bei Veräußerungsgeschäfte mit Aktien

A

gem. § 20 (6) S. 5 EStG

Verrechnung nur mit Gewinnen aus den gleichen Geschäften
nicht mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Besteuerung Veräußerungsgewinn Beteiligung KapGes in PV mind 1 % (4)

A
  • Vorliegen übrigen Voraussetzungen des § 17 EStG
    ⇒ Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Anwendung TEV
    40 % des Veräußerungsgewinns gem. § 3 Nr. 40c) EStG steuerfrei
    ⇒ Verrechung 60 % der Veräußerungskosten von steuerpflichtigen 60 %
    60 % der Anschaffungskosten für Berechungung Veräußerungsgewinns abzuziehen

Freibetrag nach § 17 (3) EStG zu berücksichtigen.
* Anwendung normaler ESt-Tarif auf verbleibenden steuerpflichtigen Betrag

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Anwendung GewSt auf Veräußerungsgewinn
Anteil KagGes PV > 1 % ?

A

R 7.1 (3) GewStR

nicht von der Gewerbesteuer erfasst

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Verluste bei Veräußerung Anteil KagGes PV > 1 % ?

A

Veräußerungsverluste grundsätzlich zu berücksichtigen
⇒ Ausgleich mit anderen pos. Einkünften
berücksichtigungsfähiger Verlust

ABER

wenn Voraussetzungen des § 17 (2) S. 6 EStG gegebe
Verlust nicht berücksichtigungsfähig

17
Q

Folge § 17 (2) S. 6 EStG bei Veräußerungsverlust Beteiligung KapGes PV > 1%

A

wenn Vorauss. gegeben:
Verlust nicht berücksichtigungsfähig

18
Q

Besteuerung Veräußerungsgewinn Beteiligung KapGes in BV

A
  • Veräußerungsgewinn = Einkünfteaus Gewerbebetrieb
  • gem. § 3 Nr. 40c) EStG = TEV
    ⇒ 40 % vom Veräußerungspreis steuerfrei
    Abzug 60 % Veräußerungskosten von den steuerpflichtigen 60 %
  • dann Abzug von 60 % der Anschaffungskosten gem. § 3c Abs. 2 EStG
    = steuerpflichtige Betrag
  • kein Freibetrag nach § 17 (3) EStG

Von einem sich eventuell ergebenden Verlust sind 60 % ohne weitere Beschränkung abzugsfähig.

19
Q

Freibetrag nach § 17 (3) EStG bei Veräußerungsgewinn Anteil KapGes in BV?

A

nein, nicht zu berücksichtigen

20
Q

Verlustabzug bei Veräußerungsgewinn Anteil KapGes in BV?

A

60 % ohne weitere Beschränkung abzugsfähig

21
Q

Übersicht Besteeuerung Besteuerung von Anteilen an Kapitalgesellschaft

A