OR Flashcards

1
Q

Wann sind Inhaberaktien erlaubt bei Aktiengesellschaften?

A

Art. 622 (alt und neu)
Nur bei börsenkotierten

Oder als Bucheffekten im Sinne des BEG und bei einer Verwahrungsstelle in CH hinterlegt oder im Hauptregister

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Q

Nennwert Aktie neu vs alt?

A

Alt: mind. 1 Rappen
Neu: grösser als 0
Art. 622

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Q

Umwandlung namenaktien in inhaberaktien und vice versa, was ist neu und was ist alt

A

Alt: Statuten können dies bestimmen, dass dies später umgewandelt werden darf oder soll
Neu: unwandlung möglich (Statuten werden nicht mehr erwähnt)
Art. 622

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4
Q

Ist ein Methodenwechsel zulässig bei der Bewertung?

A

Eine einmal gewählte Methode ist grundsätzlich beizubehalten (wegen der Stetigkeit). Ein Methodenwechsel ist in begründeten Fällen zulässig und muss im Anhang offengelegt werden.
Beispiele von Gründen:
-Zugehörigkeit zu einem neuen Konzern
-für erhöhte Aussagekraft der Jahresrechnung
-Wechsel IT System
-andere

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