PS 200 Flashcards

1
Q

Was sind die 3 formellen Voraussetzungen nach ISA-CH 220?

Was sind die Voraussetzungen in Bezug auf das prüfende Unternehmen?

A

Wählbarkeit
Zulassung
Unabhängigkeit

Erwartung an den Abschlussprüfer
Prüfungsrisiken
Integrität der Verantwortlichen im Unternehmen
Prüfungsteam ist kompetent, hat Fähigkeiten, Zeit und Ressourcen

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2
Q

Was ist ISA-CH 220?

A

Qualitätssicherung bei Abschluss

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3
Q

Neben dem Verständnis der Teilbereiche (bei Konzernen), was muss man vor Mandatsannahme auf jeden Fall, neben diesem Verständnis, abklären, einholen?

A

Offerten von möglichen TB-Prüfern für die Einsatzmöglichkeit

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4
Q

Im Fall der Wiederwahl, braucht es eine neue Annahmeerklärung?

A

Wenn die Voraussetzungen gleich sind, nein

Wenn die Voraussetzungen anders sind oder sich das Unternehmen wesentlich geändert hat (neue Struktur, neue Organmitglieder), dann ja

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5
Q

Kann man 1 einzelne Auftragsbestätigung haben sowohl für den Konzernabschluss als auch den ordentlichen Abschluss der Obergesellschaft?

A

Ja, es wäre sinnvoll gemäss HWP:
Da das Konzernprüfungsteam sowohl den Einzelabschluss einer Obergesellschaft als
auch den konsolidierten Abschluss (Konzernabschluss) als Revisionsstelle prüft, ist eine kombinierte Auftragsbestätigung sinnvoll. Grundsätzlich sind dieselben Bestimmungen der PS zu berücksichtigen wie bei der Prüfung eines Einzelabschlusses (vgl. PS 210).

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6
Q

Muss man jedes Jahr beurteilen, ob die Auftragsfortführung möglich ist?

A

Ja, grundsätzlich schon, bei grossen Änderungen im Unternehmen und dem Auftrag, muss man sich dies vor allem stellen und sogar eine neue Auftragsbestätigung erstellen.

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7
Q

Welche Standes und Berufsregeln hat die Expertsuisse für Prüfer (gilt bei allen PS, mit wenigen einzelnen Ausnahmen)

A
  • Unabhängigkeit
  • Integrität
  • Objektivität
  • professionelle Kompetenz und Sorgfalt
  • Verschwiegenheit
  • professionelles Verhalten
  • Befolgung von gesetzlichen Vorschriften und Standards
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8
Q

Was sind die “Vorbedingungen zu einer Abschlussprüfung” nach ISA-CH 210

A
  • Ist das Rechnungslegungswerk vertretbar?
  • Das Management anerkennt seine Verantwortungen
  • für die Erstellung des Abschlusses
  • für ein IKS
  • Das Management anerkennt, dass es dem Prüfer alle Informationen liefern kann und wird
  • das Management weitere Informationen liefern wird falls gefordert
  • unbeschränkten Zugriff gewähren wird zu Personen innerhalb der Einheit die Informationen haben
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9
Q

Was muss die Auftragsbestätigung beinhalten nach ISA-CH 210?

A
  • Ziel und Umfang der Abschlussprüfung
  • Verantwortlichkeiten des Prüfers
  • Verantwortlichkeiten des Managements
  • Angaben der Rechnungslegungsgrundsätze
  • Hinweis auf die voraussichtliche Form und den voraussichtlichen Inhalt der Berichterstattung
  • Erklärung dass Gegebenheiten vorliegen können, unter denen der Vermerk von der aussichtlichen Form und Vermerk abweichen können
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10
Q

Wenn der Abschlussprüfer feststellt, das die durch Gesetz oder andere Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Grundsätze nicht vertretbar wären, kann man den Prüfungsauftrag annehmen?

A

Ja, aber mit Voraussetzungen:

  • Management erklärt sich bereit, zusätzliche Angaben im Anhang zu machen, um zu vermeiden, das der Abschluss irreführend ist.
  • in den Bedingungen steht, dass es eine Hervorhebung eines Sachverhaltes nach ISA-CH 706 geben wird mit Verweis auf diese Angaben
  • das Prüfungsurteil zum Abschluss nicht die Formulierungen enthält, dass der Abschluss in Übereinstimmung mit den massgebenden Rechnungslegungsgrundsätzen «in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dargestellt ist» oder «ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt», sofern der Abschlussprüfer nicht aufgrund von Gesetzen oder anderen Rechtsvorschriften das Prüfungsurteil zum Abschluss unter
    Verwendung dieser Formulierungen abzugeben hat.
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11
Q

Form und Inhalt der Auftragsbestätigung

A

Siehe in ISA-CH 210
- Umfang (welche Abschlüsse)
- Gesetze, Rechtsvorschriften, Regelwerke
- Form der Kommunikation von Ergebnissen
- besonders wichtige Prüfungssachverhalte im Vermerk (ISA-CH 701) mitzuteilen
- Tatsache, dass ein unvermeidbares Risiko besteht, dass einige wesentliche falsche Darstellungen nicht entdeckt werden obwohl Prüfung ordnungsgemäss
- Zusammensetzung des Teams und Planung und Durchführung der Prüfung
- Erwartung schriftlicher Erklärungen
- Erwartung, dass Zugang zu Informationen da ist
- Erwartung, dass Entwurf des Abschlusses früh genug verfügbar ist
- Einwilligung des Management, den Prüfer über Tatsachen zu informieren sobald diese aufkommen.
- Grundlage für Honorar
- Bestätigung vom Management über Auftragsbestätigung

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12
Q

Was ist ISA-CH 260?

A

Kommunikation mit den für die Überwachung Verantwortlichen

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13
Q

Die Auftragsbestätigung gilt für die gesamte Zeit in der die Revisionsstelle eines Unternehmens im Amt ist, in der Regel mehrere Jahre.
Richtig oder falsch

A

Falsch

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14
Q

Die Auftragsbestätigung grenzt die Verantwortlichkeiten zwischen VR und Revisionsstelle ab.
Richtig oder falsch?

A

Richtig

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15
Q

Die Annahmeerklärung muss schriftlich erfolgen und dem Handelsregister zur Eintragung vorgelegt werden.
Richtig oder falsch?

A

Richtig

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16
Q

Der Verwaltungsrat wählt die Revisionsstelle
Richtig oder falsch

A

Falsch

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17
Q

Die Annahmeerklärung ist jeweils ein Jahr gültig.

A

Falsch
(nur im ersten Jahr nötig)

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18
Q

Die Revisionsstelle erklärt ihre Mandatsannahme gegenüber dem Verwaltungsrat schriftlich.
Richtig oder falsch?

A

Falsch
es ist gegenüber der GV

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19
Q

Prüfungsrisiken spielen im Rahmen der Mandatsannahme noch keine Rolle.
Richtig oder falsch

A

Falsch
sind bereits zu berücksichtigen

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20
Q

In der Auftragsbestätigung wird der Umfang und die Tiefe der Prüfung festgehalten.
Richtig oder falsch

A

Falsch
Umfang schon, aber nicht die Tiefe

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21
Q

Bei der Mandatsannahme wird zwischen formellen Voraussetzungen und Voraussetzungen in Bezug auf das zu prüfende Unternehmen unterschieden.
Richtig oder falsch?

A

Richtig

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22
Q

Die Auftragsbestätigung beinhaltet
Ziel, Dauer und Umfang der Abschlussprüfung
Richtig oder falsch?

A

Falsch
Ziel und Umfang, nicht die Dauer

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23
Q

Die Auftragsbestätigung beinhaltet Ziel und Umfang der Abschlussprüfung
Richtig oder falsch

A

Richtig

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24
Q

Die Auftragsbestätigung beinhaltet Verantwortung des Abschlussprüfers, des Managements und des Verwaltungsrates
Richtig oder falsch

A

Richtig

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25
Q

Es gibt 2 ordentliche
1 eingeschränkte
1 Konzern
Kann man eine Auftragsbestätigung haben?

A

Es empfiehlt sich für jede rechtliche Einheit eine eigene Auftragsbestätigung auszustellen, da sich diese jeweils an den VR der Gesellschaft richtet.

Mit den Auftragsbestätigungen der Miletta Schweiz AG sowie der Miletta Holding AG können jeweils die statutarische Prüfung sowie die Prüfung des Reporting Packages zum Zwecke der
Konzernprüfung abgedeckt werden.

Ebenso eine separate Auftragsbestätigung benötigt die Miletta Management AG, da die Prüfung hier nach SER erfolgt.

Die Auftragsbestätigung der Miletta Holding AG kann sowohl die
Konzernprüfung sowie die statutarische Prüfung des Einzelabschlusses umfassen.

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26
Q

Von der ABC GmbH erhalten Sie den Auftrag zur Durchführung einer eingeschränkten Revision. Bei Beginn der Arbeiten stellen Sie fest, dass die Kriterien für eine ordentliche Revision erfüllt wären. Sie machen den Verwaltungsratspräsident auf diese Tatsache aufmerksam. Dieser beharrt jedoch darauf, eine eingeschränkte Revision
vorzunehmen mit dem Hinweis, dass seine Bank mit dem Vorgehen einverstanden sei.

A

▪ Schriftliche Information der Generalversammlung
▪ Rücktritt vom Mandat

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27
Q

Was heisst bei der Voraussetzung der Begriff “Wählbarkeit”?

A

✓ Natürliche oder juristische
Personen /
Personengesellschaften
✓ Mind. 1 Revisor muss Sitz in
CH haben
✓ RS muss im HR eingetragen
sein (bei zu prüfendem UN)

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28
Q

Was heisst bei der Voraussetzung der Begriff “Zulassung”?

A
  • Publikumsgesellschaft:
    Staatlich beaufsichtigtes
    Revisionsunternehmen
    (Art. 727b Abs. 1 OR)
  • volkswirtschaftlich bedeutende
    Unternehmen:
    Zugelassener Revisionsexperte
    (Art. 727b Abs. 2 OR)
  • kleinere Unternehmen:
    Zugelassener Revisor
    (Art. 727c OR)
  • Kleinstunternehmen:
    (< 10 Vollzeitstellen) keine
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29
Q

Was ist unvereinbar mit der Unabhängigkeit nach Art. 728?

A

▪ VR-Mandat, Entscheidungsfunktion oder Arbeitsverhältnis
▪ Beteiligung oder wesentliche Forderungen und Schulden
▪ Enge Beziehung zu VR-Mitgliedern, Entscheidungsträgern oder bedeutenden
Aktionären
▪ Mitwirken bei der Buchführung und anderen Dienstleistungen, wenn das Risiko
der Selbstüberprüfung besteht
▪ Wirtschaftliche Abhängigkeit durch Mandatsannahme
▪ Verträge zu nicht marktkonformen Bedingungen
▪ Annahme von wertvollen Geschenken oder besonderen Vorteilen

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30
Q

Sind Bestimmungen für Unabhängigkeit einer Publikumsgesellschaft auch in OR?

A

Nein, das ist im RAG (Art. 11)

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31
Q

Was sind die Bestimmungen für Unabhängigkeit einer Publikumsgesellschaft?

A

▪ jährliche Honorare aus Revisions- und anderen Dienstleistungen für eine einzelne Gesellschaft und den Konzern dürfen nicht > 10 Prozent ihrer gesamten Honorarsumme sein
▪ Personen mit Entscheidfunktion/leitender Stellung im Rechnungswesen des
Kunden dürfen bei Übertritt zu Revisions-UN in eine leitende Stellung mind. 2 Jahre keine Revisionsdienstleistungen für früheren Arbeitgeber erbringen
▪ Personen, die in der Rechnungslegung beim Kunden mitgewirkt haben, dürfen nach Übertritt zum Revisionsunternehmen während zwei Jahren keine Revisionsdienstleistungen für früheren Arbeitgeber leiten.
▪ Publikumsgesellschaft darf keine Personen beschäftigen, die während der zwei
vorausgegangenen Jahre Revisionsdienstleistungen für diese Gesellschaft
geleitet haben oder im betreffenden Revisionsunternehmen eine Entscheidfunktion inne hatten.

32
Q

Eine Aktiengesellschaft erfüllt die Voraussetzungen für eine eingeschränkte Revision. Aktionäre, die 10 % des Aktienkapitals vertreten, begehren eine
ordentliche Revision anlässlich der Generalversammlung.
Der Verwaltungsrat möchte die bisherige Revisionsstelle vorschlagen, kann er
dies?

A

Ja
Der Verwaltungsrat muss jedoch vorerst feststellen, ob die bisherige Revisionsstelle als Revisionsexperte registriert ist, dann ist dies möglich.

33
Q

Remo Revisor hat im vergangenen Sommer die Diplomprüfung zum Wirtschaftsprüfer bestanden. Er ist der Meinung, dass er aufgrund dessen den
Abschluss der Xibit AG als zugelassener Revisionsexperte ordentlich prüfen kann.
Richtig oder Falsch?

A

Richtig
Allerdings muss er ein Gesuch bei der Revisionsaufsichtsbehörde zur Zulassung
eingereicht haben.

34
Q

Die staatliche Revisionsaufsichtsbehörde in den USA (PCAOB) kann zur Überprüfung der Arbeiten des Konzernprüfers eines amerikanischen Konzerns Einsicht in die Revisionsakten des Prüfers der Schweizer Tochtergesellschaft verlangen.
Richtig oder Falsch?

A

Falsch
Mit dem Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) kann die PCAOB nur im Rechtshilfeverfahren über die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde ganz
konkret definierte Informationen verlangen.

35
Q

Was ist der 4 Phasenansatz bei der Revision?

A
  • Prüfungsauftrag
  • Prüfungsplanung
  • Prüfungsdurchführung
  • Prüfungsabschluss/Berichterstattung
36
Q

Darf man Aktionären Auskunft geben bei einer zufälligen Begegnung?

A

Schweigepflicht verbietet, ausserhalb der GV gegenüber einzelnen Aktionären, Gläubigern und anderen Dritten Auskunft zu erteilen

37
Q

Wann gilt die Organhaftung (Teil der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit)?

A

▪ Prüfung der Jahres- und Konzernrechnung
(bei gesetzlicher Revisionspflicht)
▪ Prüfung der Gründung, der Kapitalerhöhung/Kapitalherabsetzung
▪ Aufwertungsprüfung
▪ Erstellung Erläuterungsbericht
▪ Weitere Pflichten der Revisionsstelle aufgrund der Statuten oder des
Generalversammlungsbeschluss

38
Q

Wann verjährt ein Klage gegen einen Revisor mit Organhaftung?

A

5 Jahre

39
Q

Was ist der Unterschied von mittelbarem und unmittelbarem Schaden

A

mittelbar:
Wenn die Aktiengesellschaft selbst infolge pflichtwidrigen Verhaltens der Revisionsstelle Verluste erlitten hat, die sich im Vermögen des Aktionärs oder Gläubigers indirekt
auswirken.

unmittelbar:
Wenn das Vermögen des Aktionärs bzw. Gläubigersdurch pflichtwidriges
Verhalten der Revisionsstelle direkt geschädigt
worden ist, während die Aktiengesellschaft selbst
keinen Schaden erlitten hat.

40
Q

Prüft man einen Konzern eingeschränkt?

A

Nein, bei Konzernpflicht ist die Prüfung ordentlich

41
Q

Seit dem letzten Abschluss, den man geprüft hat, hat es Änderungen im Bereich Unternehmen, Umfeld, externe Faktoren, Risiken, Prüfungsauftrag. Was muss der Prüfer da berücksichtigen?

A

Neubeurteilung von:
▪ Erfüllung formeller
Voraussetzungen
▪ Erfüllung Voraussetzungen in
Bezug auf das zu prüfende
Unternehmen

Neue Auftragsbestätigung (an VR) allenfalls nötig. Wird aber empfohlen diese zu überarbeiten auch ohne grosse Änderungen
WICHTIG: Annahmeerklärung (an GV und HReg) ist wirklich nur für das erste Jahr

▪ Auch bei gleichbleibenden Verhältnissen empfiehlt es sich, die
Auftragsbedingungen periodisch zu überarbeiten
(Dokumentationssicherheit).

42
Q

Was ist ISA-CH 240?

A

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers bei dolosen Handlungen

43
Q

Welches sind die 2 Kategorien in die dolose Handlungen geteilt werden?

A
  • Vermögensschädigung
  • Manipulation der Rechnungslegung (Täuschung)
44
Q
  1. Nennen sie die gesetzliche Grundlage der Dokumentation bei der Abschlussprüfung.
A

Gem. Art. 730c Abs. 1 OR muss die Revisionsstelle sämtliche Revisionsdienstleistungen
dokumentieren. Die Unterlagen müssen es ermöglichen, die Einhaltung der gesetzlichen
Vorschriften in effizienter Weise zu prüfen (Art. 730c Abs. 2 OR).

45
Q

Was sind Sinn und Zweck der Dokumentation in der Wirtschaftsprüfung (ISA-CH 230 Tz.
2.-3.)?

A
  • Nachweis für die Grundlage der Schlussfolgerung
  • Nachweis dafür, dass die Prüfung in Übereinstimmung mit den ISA-CH und den
    massgebenden gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen geplant und
    durchgeführt wurde
  • des Weiteren:
    ▪ Unterstützung des Prüfungsteams bei Planung und Durchführung
    ▪ Unterstützung der Mandatsleitung bei der Anleitung und Überwachung der
    Prüfungstätigkeit sowie der Durchsicht der Prüfergebnisse
    ▪ Möglichkeit zur Rechenschaftsablage durch Prüfteam
    ▪ Basis für künftige Prüfungen
    ▪ Ermöglichung von auftragsbegleitender Qualitätssicherung (ISQC-CH 1)
    ▪ Ermöglichung von externen Untersuchungen (RAB etc.)
46
Q

Was ist ISA-CH 230?

A

Prüfungsdokumentation

47
Q

Welche Phasen der Abschlussprüfung müssen dokumentiert werden? Geben sie
stichwortartig an, was in der jeweiligen Phase dokumentiert werden muss.

A

in allen 4 Phasen:

Prüfungsauftrag (ISA-CH 210): Dokumentation der Abklärung der Mandatsannahme (ISA-CH 220) und der Erfüllung der Voraussetzungen; schriftliche Auftragsbestätigung

Prüfungsplanung (ISA-CH 300/315/320/330): Dokumentation der Risikobeurteilung und -identifikation, der Wesentlichkeit, der Prüfungsstrategie, des Prüfungsprogrammes sowie während der Abschlussprüfung
vorgenommene bedeutsame Änderungen an Prüfungsstrategie oder Prüfungsprogramm sowie die Gründe hierfür

Prüfungsdurchführung: Dokumentation von Prüfungshandlungen, Prüfungsnachweisen, Feststellungen und Schlussfolgerungen; Dokumentation von Abweichungen (falschen Darstellungen); Protokollierung von wichtigen Besprechungen des Prüfteams sowie des Prüfers mit dem Kunden

Prüfungsbeendigung/Berichterstattung: Dokumentation des Reviews; Dokumentation der Beurteilung von Abweichungen und prüferischen Reaktionen; Dokumentation der Beurteilung von wesentlichen Sachverhalten sowie der Herleitung des Prüfurteils; Dokumentation der Vollständigkeitserklärung sowie der
Berichterstattung.

48
Q

Wie bestimmt sich der Umfang bzw. der Detaillierungsgrad der Prüfungsdokumentation?

A

Der Abschlussprüfer hat die Prüfungsdokumentation so zu erstellen, dass sie ausreicht, einen erfahrenen, zuvor nicht mit der Prüfung befassten Prüfer in die Lage zu versetzen, Folgendes zu verstehen (ISA-CH 230 Tz. 8-11):

a) Art, zeitliche Einteilung und Umfang der Prüfungshandlungen, die durchgeführt wurden,
um die ISA-CH und massgebende gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
einzuhalten
b) die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungshandlungen und die erlangten
Prüfungsnachweise sowie
c) bedeutsame Sachverhalte, die sich während der Prüfung ergeben haben, die dazu
gezogenen Schlussfolgerungen und bedeutsamen Beurteilungen nach pflichtgemässem
Ermessen, die im Zusammenhang mit diesen Schlussfolgerungen getroffen wurden.

49
Q

Was ist beim Einsatz von Datenanalysen als Prüfungswerkzeug hinsichtlich der
Dokumentation speziell zu berücksichtigen?

A

Grundsätzlich Sicherstellung, dass eine Drittperson aufgrund der Dokumentation die
durchgeführten Schritte und daraus gezogenen Schlussfolgerungen nachvollziehen kann.

Datenanalysen sind in der Regel stark durch IT-Werkzeuge unterstützt, deshalb besonders
wichtig: welche Schritte der Analyse müssen zu diesem Zweck aufbewahrt oder sogar noch
zusätzlich beschrieben werden.
Dies beinhaltet insbesondere:
▪ verwendete Grunddaten, respektive deren Selektion aus den Systemen des Geprüften
▪ Nachweis der vollständigen und richtigen Datenübernahme
▪ Schritte zur Datenaufbereitung
▪ angewendete Analyseschritte wie Zusammenführen, Filtern, Berechnen, Aggregieren von Daten
▪ Resultate der Analyse und deren Interpretation

50
Q

Was muss man mit dem Kunden klären bevor man Daten für Datenanalyse speichert?

A

ACHTUNG: vorab Klärung der Speicherung sensitiver Daten mit dem Kunden!!

51
Q

Was ist die innere Unabhängigkeit? (tatsächlich)

A

Hierbei handelt es sich um die persönliche Einstellung des einzelnen Prüfers, die nicht
gemessen werden kann. Sie hängt v.a. auch vom ethischen Verständnis und vom Charakter der
einzelnen Person ab.

52
Q

In welchem Artikel steht was nicht mit der Unabhängigkeit vereinbar ist? Welches Gesetz gilt noch für Publikumsgesellschaften?

A

Art. 728 OR
Art. 11 RAG

53
Q

Der Abschlussprüfer muss seine Prüfung so gestalten, dass er Verstösse gegen Gesetze und andere Vorschriften mit angemessener
Sicherheit aufdeckt.

Richtig oder falsch und warum?

A

Falsch

Gem. ISA-CH 250, Tz. 4 kann vom Abschlussprüfer nicht erwartet werden, dass er die Verstösse gegen sämtliche Gesetze und Rechtsvorschriften aufdeckt. Der AP ist dafür verantwortlich, dass der Abschluss als Ganzes frei von wesentlich falschen Darstellungen ist.

54
Q

Was ist ISA-CH 250

A

Berücksichtigung von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften bei einer Abschlussprüfung

55
Q

Besteuerung und betriebliche
Altersvorsorge sind Gesetze und
Rechtsvorschriften, die vom AP nicht
geprüft werden müssen.

Richtig oder falsch und warum?

A

Falsch

Es handelt sich hierbei um Gesetze und
Rechtsvorschriften mit unmittelbarer Auswirkung auf die Festlegung wesentlicher Beträge und Angaben im Abschluss -> der AP muss ausreichend geeignete Prüfungsnachweise über die Einhaltung dieser Gesetze und Rechtsvorschriften erlangen (ISA-CH 250, Tz. 6(a) in
Verbindung mit Tz. 13).

56
Q

Der Abschlussprüfer muss stets auf die Möglichkeit achten, dass ihm durch andere durchgeführte
Prüfungshandlungen Fälle tatsächlicher oder vermuteter Verstösse gegen Gesetze oder andere Rechtsvorschriften zur Kenntnis gelangen können.

Richtig oder falsch und warum?

A

Richtig

Gem. ISA-CH 250, Ziff. A15 kann der AP durch bspw.
folgende Prüfungshandlungen auf Fälle tatsächlicher oder vermuteter Verstösse aufmerksam werden:
- Lesen von Protokollen
- Befragung des Managements der Einheit sowie der
hausinternen Rechtsberater oder der externen
Rechtsberater
- Durchführung von aussagebezogenen
Einzelfallprüfungen zu Geschäftsvorfällen /
Transaktionen

57
Q

Aus den Berichten des Internal Audit geht hervor, dass in einer Tochtergesellschaft mehrmals
Exporte ohne angemessene Exportbewilligungen erfolgt sind. Dies ist für den Abschlussprüfer
irrelevant, da es sich bei Exportgesetzen nicht um Gesetze mit unmittelbarer Auswirkung auf
den Jahresabschluss handelt und zudem die externe Prüfung unabhängig von der internen
Prüfung erfolgt.

Richtig oder falsch und warum?

A

Falsch

Der AP darf Hinweise auf Gesetzesverstösse nicht einfach ignorieren sondern muss sich überlegen, inwiefern solche Verstösse direkte oder indirekte Auswirkungen auf die Jahresrechnung haben könnten. Im Falle von Exporten ohne angemessene Exportbewilligung können strafrechtliche Konsequenzen drohen. Dies kann die Erfassung einer Rückstellung bzw. einer Eventualverbindlichkeit mit wesentlichem Einfluss auf die Jahresrechnung zur Folge haben. Der AP muss also in seiner Prüfungsstrategie allfällige
Konsequenzen aus möglichen Gesetzesverstössen
berücksichtigen und gezielte Prüfungshandlungen vornehmen um angemessene Sicherheit zu erlangen, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist.

58
Q

Überhöhte Verkaufsprovisionen
und Vertreterhonorare können ein
Hinweis auf einen
Gesetzesverstoss sein. Deshalb
muss der AP grundsätzlich
angemessene Sicherheit darüber
erlangen, dass
Verkaufsprovisionen bzw.
Vertreterhonorare dem
Drittvergleich standhalten.

Richtig oder falsch und warum?

A

Falsch

Es ist korrekt, dass überhöhte oder unbegründete
Verkaufsprovisionen und Vertreterhonorare ein Hinweis auf Gesetzesverstoss sein können (Schmiergelder/ Bestechung/ Korruption). Allerdings muss der AP nur dann entsprechende Prüfungshandlungen planen, wenn er Kenntnis von
entsprechenden Verdachtsfällen erlangt, bzw. wenn er das Risiko identifiziert, dass aufgrund solch überhöhter Verkaufsprovisionen und daraus resultierender strafrechtlicher Konsequenzen der Jahresabschluss wesentlich falsch sein könnte.

59
Q

Was muss der Prüfer grundsätzlich in Zusammenhang mit Gesetzen und Rechtsvorschriften berücksichtigen?

A
  1. Allgemeines Verständnis erlangen über den massgeblichen gesetzlichen und regulatorischen Rechtsrahmen des Unternehmens im Rahmen der Planung
  2. Allgemeines Verständnis erlangen über die Art und Weise, in der das Unternehmen diesen Rahmen einhält -> Prozesse und Kontrollen, die vom Unternehmen implementiert wurden um Einhaltung sicherzustellen.
  3. Erhöhte Aufmerksamkeit und kritische Grundhaltung während der Prüfung hinsichtlich möglichen Verstössen
  4. Konsequenzen bei der Feststellung oder Vermutung von Verstössen:
    a. Verstehen von Art des Verstosses und den Umständen
    b. Einholen von weiteren Informationen um Auswirkung auf den Jahresabschluss zu beurteilen
    c. Erörterung mit dem Management
    d. Berichterstattung an Mgmt/VR und gegebenenfalls die GV
60
Q

Was sind die Bestandteile der Qualitätssicherung nach ISQC-CH 1

A

(a) Führungsverantwortung für die Qualität innerhalb der Praxis;
(b) relevante berufliche Verhaltensanforderungen;
(c) Annahme und Fortführung von Mandantenbeziehungen und bestimmten Aufträgen;
(d) Personalwesen;
(e) Auftragsdurchführung;
(f) Nachschau.

61
Q

Auf welchen beiden Ebene müssen Massnahmen zur Qualitätssicherung sein (ISQC-CH 1)?

A

Auftragsbezogene Massnahmen
Unternehmensbezogene Massnahmen

62
Q

Was ist ein Nachschau und wie oft passiert der?

A

Ein Prozess, der eine laufende Würdigung und Beurteilung des Qualitätssicherungssystems der Praxis umfasst, einschliesslich periodischer Auftragsprüfung einer Auswahl von abgeschlossenen Aufträgen, und darauf ausgerichtet ist, der Praxis hinreichende Sicherheit darüber zu verschaffen, dass ihr Qualitätssicherungssystem wirksam funktionieren

Es ist mindestens einmal jährlich eine Nachschau
durchzuführen, welche sicherstellt, dass mindestens ein abgeschlossener Auftrag für jeden Auftragsverantwortlichen
im Dreijahresrhythmus geprüft wird. Der Nachschauprozess beinhaltet sowohl die Mandatsebene als auch die Unternehmensebene

Auch bekannt als “Peer Review” oder “Practice Review”

63
Q

Welche Praxis muss keinen Nachschauprozess haben?

A

Alle müssen ihn haben

64
Q

Wer vom Prüfungsteam muss an der Nachschau teilnehmen?

A

Die Nachschau wird durch einen nicht an den Prüfungsarbeiten beteiligten, ausreichend qualifizierten Berufsangehörigen durchgeführt. QS1 sieht zudem vor, dass die Person,
welche die Nachschau durchführt, nicht auch bereits die auftragsbegleitende Qualitätssicherung durchgeführt hat[

65
Q

Wie oft muss man gemäss ISQC-CH1 die Unabhängigkeit bestätigen?

A

Mindestens jährlich hat die Praxis von sämtlichem Fachpersonal der Praxis, das nach den relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit verpflichtet ist, eine schriftliche Bestätigung der Einhaltung der Regelungen und Massnahmen der Praxis zur Unabhängigkeit einzuholen

66
Q

Was beinhaltet die Auftragsdurchführung nach ISQC-CH1 vor allem?

A
  • Konsultation (zu schwierigen Themen, umstrittenen Sachverhalten)
  • auftragsbegleitende Qualitätssicherer
  • gleichmässige Qualität bei Auftragsdurchführung (IT Systeme, Beaufsichtigung, Dokumentation)
  • Durchsicht/ unser Review (ob Ziele der Handlungen erreicht sind und dies den Vermerk unterstützt)
67
Q

Was ist der IESBA Kodex?

A

Ist für den Bestandteil “relevante berufliche Verhaltensanforderungen” der Kodex für das berufliche Verhalten:

(a) Integrität,
(b) Objektivität,
(c) berufliche Kompetenz und erforderliche Sorgfalt,
(d) Verschwiegenheit und
(e) berufswürdiges Verhalten.

68
Q

Was ist ISA-CH 200?

A

Übergeordnete Ziele des unabhängigen Prüfers und Grundsätze einer Prüfung in Übereinstimmung mit den Schweizer Standards zur Abschlussprüfung (SA-CH)

69
Q

Was sind die “groben” Anforderungen des ISA-CH 200?

A
  • Berufliche Verhaltensanforderungen bei Abschlussprüfungen
  • Kritische Grundhaltung
  • Pflichtgemässes Ermessen
  • Ausreichende geeignete Prüfungsnachweise und Prüfungsrisiko
  • Grundsätze einer Prüfung in Übereinstimmung mit den SA-CH
70
Q

Was bedeutet “Pflichtgemässes Ermessen”?

A

Das Anwenden von relevanter Aus- und Fortbildung, Kenntnis und Erfahrung im Zusammenhang mit Prüfungs-, Rechnungslegungs- und beruflichen Standards, um fundierte Entscheidungen über die Vorgehensweise zu treffen, die unter den Umständen des Prüfungsauftrags angemessen ist

71
Q

Wie könnte man “kritische Grundhaltung” erklären?

A

Eine Einstellung, zu der eine hinterfragende Denkweise, eine Aufmerksamkeit für Umstände, die auf mögliche falsche Darstellungen aufgrund von Irrtümern oder dolosen Handlungen hindeuten können, und eine kritische Beurteilung von Prüfungsnachweisen gehören.

72
Q

Darf man auf das ISA-CH verweisen, auch wenn man nicht alles einhält?

A

Nein:
Tzf 20:
Der Abschlussprüfer darf im Vermerk des Abschlussprüfers nicht auf die Einhaltung der SA-CH hinweisen, wenn der Abschlussprüfer nicht die Anforderungen dieses ISA-CH und sämtlicher anderen für die Prüfung relevanten ISA-CH eingehalten hat.

73
Q

Was ist wenn der Prüfer doch einige Ziele aus einem ISA-CH nicht erreichen kann?

A

Wenn ein Ziel in einem relevanten ISA-CH nicht erreicht werden kann, hat der Abschlussprüfer zu
beurteilen, ob dadurch das Erreichen der übergeordneten Ziele verhindert wird und somit der Abschlussprüfer in Übereinstimmung mit den SA-CH das Prüfungsurteil zu modifizieren oder das
Mandat niederzulegen hat (sofern eine Niederlegung nach den einschlägigen Gesetzen oder anderen Rechtsvorschriften zulässig ist). Das Nichterreichen eines Ziels stellt einen bedeutsamen Sachverhalt dar, der nach ISA-CH 230 zu dokumentieren ist.

74
Q

Auf welche Beispiele sollte man nach ISA-CH 200 aufmerksam sein um die kritische Grundhaltung zu behalten?

A
  • Prüfungsnachweise, die im Widerspruch zu anderen erlangten Prüfungsnachweisen stehen;
  • Informationen, welche die Verlässlichkeit von Dokumenten und Antworten auf Befragungen infrage stellen, die als Prüfungsnachweise genutzt werden sollen;
  • Gegebenheiten, die auf mögliche dolose Handlungen hindeuten können;
  • Umstände, welche die Notwendigkeit von Prüfungshandlungen zusätzlich zu den in den SA-CH geforderten nahelegen
  • Übersehen ungewöhnlicher Umstände;
  • zu starke Verallgemeinerung beim Ziehen von Schlussfolgerungen aus Prüfungsbeobachtungen;
  • Treffen ungeeigneter Annahmen bei der Festlegung von Art, zeitlicher Einteilung und Umfang der Prüfungshandlungen und bei der Beurteilung ihrer Ergebnisse
75
Q

Muss der Prüfer immer die Echtheit von Aufzeichnungen hinterfragen?

A

Nein

Der Abschlussprüfer darf von der Echtheit der Aufzeichnungen und Dokumente ausgehen, ausser
wenn der Abschlussprüfer Grund hat, das Gegenteil anzunehmen. Dennoch ist der Abschlussprüfer verpflichtet, zu würdigen, ob die Informationen, die als Prüfungsnachweise genutzt werden sollen, verlässlich sind

76
Q

Wo wird pflichtgemässes Ermessen am meisten benutzt?

A
  • Wesentlichkeit und Prüfungsrisiko;
  • Art, zeitliche Einteilung und Umfang von Prüfungshandlungen
  • die Beurteilung, ob ausreichende geeignete Prüfungsnachweise vorhanden
  • die Beurteilung der Beurteilungen des Managements (Schätzungen etc)
  • das Ziehen von Schlussfolgerungen auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise
77
Q

Wann muss die Prüfungsakte endgültig abgegeben werden nach ISA-CH 230?

A

60 Tage nach Vermerk