Europarecht - Fragenkatalog Flashcards
Wofür steht die Abkürzung EGKS? Wann wurde sie gegründet? Welche Staaten sind Gründungsmitglieder? (2 P)
S.32
Zusammenfassung in Bullet-Points:
Europäische Gemeinschaft für Kohle&Stahl (1951)
Gründungsstaaten: Frankreich, Deutschland, Italien, Belgien, Niederlande, Luxemburg
in Kraft seit 1952; zeitlich befristet auf 50 Jahre – beendet 2022; Zeitrechnung ab Inkrafttreten und nicht ab Unterzeichnung
18.April 1951 unterzeichnet
EKGS steht für die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl. Wurde 1951 gegründet um unter gemeinsamer Aufsicht den freien Zugang zu Kohle und Stahl sichern. Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien Niederlande und Luxemburg waren die ersten Mitgliedstaaten. Seit 1952 steht der Vertrag in Kraft, 2002 wurde EKGS in den EG integriert und mit dem Vertrag von Lissabon in AEUV überführt.
Welche Stellung kommt dem Völkerrecht im Unionsrecht zu? (3P)
Hierbei ist die Einordnung des Ranges gefragt.
S.26
Antwort: Die Grundsätze des Völkerrechts (stehen im Primärrechtsrang), insbesondere die Grundsätze der UN-Charta und das ius cogens sind Teil der allgemeinen Rechtsgrundsätze des Unionsrecht. Mezzaninrang der völkerrechtlichen Abkommen mit der EU, EU hat die Fähigkeit völkerrechtliche Abkommen zu schließen (Völkerrechtssubjektivität), z.B WTO-Abkommen oder das EWR-Abkommen
Rechtsgrundsätze im ER – „pacta sund servanda“;
EU kann als Vertragspartei kraft Völkerrechtssubjektivität völkerrechtliche Verträge abschließen – z.B. WTO-Abkommen; Zollunion mit der Türkei; Austrittsvertrag mit Großbritannien
Einordnung der völkerrechtlichen Abkommen stehen also zwischen EU-Primär- und EU-Sekundärrecht, also im Mezzaninrang
Welche Faktoren sprechen dafür, dass Europarecht eine vom Völkerrecht verschiedene Materie ist, welche dagegen? (5 P)
Dafür:
· Das Europarecht basiert auf völkerrechtlichen Verträgen
· Die europäische Politik und Gesetzgebung ist von multilateraler Methode und Diplomatie geprägt zB. gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und Konsensmethode im Rat
Dagegen:
· Funktionsweise des Europarechts hat sich vom Völkerrecht losgelöst
· Der Konstitutionalisierungsprozess zeigt sich darin, dass EU sich an staatentypische Merkmale annähert, zB. Supranationalität hinsichtlich der Rechtswirkungen und Unionsmethode hinsichtlich der Institutionen
Der EuGH hat in der Rechtssache van Gend schon früh klargestellt, dass das EU-Recht weder Völkerrecht noch staatliches Recht ist, sondern eine Rechtsordnung sui generis.
Rechtsordnung sui generis = eine Rechtsordnung eigener Gattung
Welche Elemente umfasst der Tatbestand der staatlichen Beihilfe? (5 P)
Der Behilfetatbestand des Art 107 Abs 1 AEUV umfasst folgende kumulativen Elemente:
1. Eine wirtschaftliche Begünstigung
2. staatlichen Ursprungs (Veranlassung und Finanzierung), die
3. an Unternehmen (und nicht etwa Endverbraucher) und
4. mit bestimmbarem Begünstigtenkreis (also selektiv und nicht allgemein) gewährt wird und
5. die zur Verfälschung des Wettbewerbs und
6. Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handelns führt oder führen kann.
Fehlt auch nur eines dieser Merkmale, fällt die Maßnahme nicht unter Art 107 Abs 1 AEUV.
Die Kommission prüft den Tatbestand der staatlichen Beihilfe, denn ohne Genehmigung darf eine Beihilfe nicht gegeben werden.
Inwiefern unterscheiden sich delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte? (3 P)
Delegierte Rechtsetzung:
Rechtsakte mit Verordnungscharakter ist die Delegation von echtem Rechtsetzungsbefugnis an die MS durch die Union mit einem gewissen Regelungsermessen der MS. Sie wirken auf Gesetzgebungsakte ein. Sie betreffen die Übertragung der Befugnis zum Erlass von Rechtsakten ohne Gesetzescharakter mit allgemeiner Geltung. Die delegierten Rechtsakte sind Rechtsakte ohne Verordnungs- und Gesetzescharakter und werden von der Kommission gesetzt. Sie bewirken Änderungen an nicht wesentlichen Aspekten eines Gesetzgebungsaktes. (Art 219 AEUV)
Durchführungsrechtsetzung:
Durchführungsrechtsetzung (Verwaltungsvollzug im engen Sinn) bewirken Einheitlichkeit des Vollzugs in den Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit den MS und werden wieder von der Kommission gesetzt.
Ist der bloße Verwaltungsvollzug von Unionsrechtsakten mit nur wenig bzw. ohne eigenem Vollzugsermessen der MS. Sie haben die Maßnahmen zum Gegenstand, die zur Durchführung der verbindlichen Rechtsakte der Union notwendig sind.
Beide nur von Kommission gesetzt!
Welche Arten von Rechtssetzungsverfahren kennt der AEUV?
Ordentliches (Art. 294 AEUV) und besonderes Gesetzgebungsverfahren.
Besonderes Gesetzgebungsverfahren zwei Fälle:
· Anhörungsverfahren/ Konsulationsverfahren: entscheidet der Rat auf Initiative der Kommission alleine und das Parlament wird lediglich angehört.
· Zustimmungsverfahren (Art 351 AEUV): Parlament kann zustimmen, kann aber Inhalt nicht mitbestimmen oder Abänderungsmöglichkeit und Einstimmigkeit des Rates ist vorgegeben.
Was versteht man unter Verfahrensautonomie? (3 P)
Die Verfahrensautonomie bedeutet, dass die MS für den Vollzug notwendigen Behörden- und Gerichtsverfahren festzulegen haben. Hand in Hand hierbei ist der Grundsatz des dezentralen Vollzugs der besagt, dass die Behörden und die Gerichte der MS den Vollzug des Unionsrechts zu besorgen haben.
Die Verfahrensautonomie verfolgt dabei spezielle Grundsätze:
· Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität (Art 5 Abs 3 EUV)
o Subsidiarität: die Bereiche, wo die EU keine Zuständigkeiten hat, darf sie nur dann eingreifen, wenn dies nicht durch die MS gut gelöst werden können
· Äquivalenz – dürfen unionsrechtliche Ansprüche nicht schlechter gestellt werden, als die Durchsetzung von nationalen Ansprüchen
· Effektivität – dass die Verfahren- und Verjährungsfristen angemessen sein müssen
Was versteht man unter Harmonisierung? Welche Arten unterscheidet man? (2 P)
Harmonisierung ist die Vereinheitlichung der Rechtsvorschriften der MS durch einheitliche Rechtsetzung auf der EU-Ebene (Rechtsangleichung). Es wird ein gemeinsamer Rechtsbestand geschaffen.
Es gibt die Mindestharmonisierung (die meisten Rechtsakte), bei der ein Mindestschutzniveau festgelegt wird (siehe RL) über das die MS nach eigenem Ermessen hinausgehen dürfen (also strengere Regelungen treffen dürfen). Eine Unterschreitung ist verboten. – Bsp. Gewährleistungspflicht 2 Jahre und MS sieht 3 Jahre vor
Die Vollharmonisierung lässt keine Abweichungen nach oben oder unten zu, also keine Änderungen zulässig (z.B. VO).
Was bedeutet „Unionsmethode“? Geben Sie einige Beispiele! (4P)
S.17
Unionsmethode (früher: Gemeinschaftsmethode) sind die Besonderheiten des Beschlussfassungsverfahrens der EU bei der Erzeugung von Sekundärrecht. Sekundärrechte sind Beschlüsse, Verordnungen und Richtlinien sowie Empfehlungen und Stellungsnahmen die von den EU-Organen erlassen werden.
Wesensmerkmale:
demokratische Mitbestimmung
Legimität und Transparenz der EU-Gesetzgebung
Effizienz
Wahrung des Unionsinteresses
Bindung der EU-Gesetzgebung an Grundrechte, an das Legalitätsprinzip, sowie ihre gerichtliche Kontrolle
Initiativmonopol der Kommission bei der Gesetzgebung
Beschlussfassung im Rat mit qualifizierter Mehrheit im Regelfall
Parlament als Ko-Gesetzgeber als Regelfall
Vollwertige gerichtliche Kontrolle
——————-
Initiativmonopol der Kommission bei der Gesetzgebung: Dadurch geben nicht die Staaten den Anstoß für die Gesetzgebung in der EU, sondern eine von den Staaten unabhängige Einrichtung, die den Interessen der EU verpflichtet ist.
Beschlussfassungsquorum der qualifizierten Mehrheit: Abkehr vom älteren Merkmal der Einstimmigkeit von Beschlüssen im Völkerrecht. MS können von anderen überstimmt werden und müssen die Mehrheitsmeinung aber rechtsverbindlich gegen sich gelten lassen (Souveränitätsverlust). Aber jeder MS kann so mittelbar Einfluss auf das Recht in Partnerstaaten nehmen (Souveränitätsgewinn). Im Völkerrecht ist jedoch die Souveränität die absolute Schranke gegen das zustimmungslose Einwirken von außerstaatlich erzeugtem Recht.
Aufwertung des Parlaments zum Ko-Gesetzgeber: Aufwertung erfolgte sukzessive seit der Gründung der EU und wurde mit dem Vertrag von Lissabon beendet. Diese Aufwertung stärkt die demokratische Legitimierung des erzeugten Rechts (durch die Kommission), da die Mitglieder des Parlaments von den Bürgern der MS (direkt demokratisch legitimiert) gewählt werden. Im Völkerrecht sind die Vertreter von Internationalen Organisationen im Regelfall reine Repräsentativorgane ohne bedeutende Entscheidungsbefugnisse und ihre Vertreter sind nicht direkt demokratisch legitimiert.
Unmittelbare Geltung des EU-Rechts: Es besteht keine Wahlfreiheit der MS hinsichtlich der Geltung des Rechts in den MS. Das EU-Recht ist von seinen Adressaten unmittelbar zu vollziehen (anzuwenden).
Bestehen einer vollwertigen gerichtlichen Kontrolle, die von EuGH und EuG ausgeübt wird. Ein ausdifferenziertes System von Rechtsbehelfen gewährleistet die Richtigkeit der Anwendung des Unionsrechts durch die Organe der MS und der EU gleichermaßen. Die europäischen Gerichte stehen nicht nur den Organen und den MS offen, sondern auch den Einzelnen. Im Völkerrecht fehlt es an der direkten Vollstreckbarkeit der Urteile, sofern Gerichte eingerichtet wurden. Zudem sind völkerrechtsbasierte Gerichte zumeist nicht für Klagen Einzelner zuständig.
Skizzieren Sie den Stufenbau der Europarechtsordnung!
Nennen Sie für jede Stufe jeweils Beispiele und erklären Sie den Begriff „integrationsfester Kern“! (5 P)
S. 48 wenn es in Anwendungsbereich der EU fällt.
Der Stufenbau bildet einen Maßstab der Prüfung der Anwendbarkeit von Europarecht. Im Verhältnis zwischen EU-Recht und nationalem Recht bildet der Stufenbau die Wirkungsweise des Anwendungsvorrangs zwischen den verschiedenen Rechtsakttypen/-quellen abzubilden. Innerhalb des Unionsrechts löst der Stufenbau die Aufhebbarkeit einer niederrangigen Rechtsnorm im Konfliktfall.
Integrationsfester Kern meint die Baugesetze des nationalen Verfassungsrechts der MS, in die das Unionsrecht nicht eingreifen kann. Die Baugesetze stehen noch über dem Primärrecht, jedenfalls über dem Sekundärrecht (Solange- Rsp). In Österreich wären diese Baugesetze das demokratische, republikanische, bundesstaatliche, rechtsstaatliche, liberale Prinzip und das Prinzip der Gewaltentrennung sowie der Schutz der Grundrechte.
Das Primärrecht steht auf der höchsten Stufe (EUV; AEUV; Grundrechtecharta). Darunter steht das Sekundärrecht (VO; RL). Dazwischen, im Mezzaninrang, stehen völkerrechtliche Abkommen der Union. Dann das Tertiärrecht und der Vollzug (Delegation, Durchführungsrechtsakte). Zuletzt steht sämtliches Recht der MS. Grundsätzlich geht also das Unionsrecht jeder Stufe dem nationalen Recht jeder Stufe vor.
Nehmen Sie zu folgenden Aussagen Stellung und geben Sie an, ob diese richtig oder falsch sind. Begründen Sie Ihre Antwort!
a) In der Regel ist in Bezug auf Richtlinien und Verordnungen keine Untätigkeitsklage von Einzelpersonen möglich! (1 P)
RICHTIG: Voraussetzung ist, dass der der Einzelne seine unmittelbare und individuelle Betroffenheit nachweisen muss (Beschlüsse) und dies ist relativ schwer – Richtlinien und Verordnungen sind generell abstrakt
Nehmen Sie zu folgenden Aussagen Stellung und geben Sie an, ob diese richtig oder falsch sind. Begründen Sie Ihre Antwort!
b) Zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage ist eine Wartefrist von zweimal zwei Monaten vorgesehen! (1 P)
FALSCH:
· Wartefrist = 1x2 Monate (ab Kenntnis der betreffenden Handlung)
· Untätigkeitsklage – Wartefrist 2x2 Monate
· EP kann Nichtigkeitsklage erheben, wenn Person selbst Adressat vom Rechtsakt ist
Nehmen Sie zu folgenden Aussagen Stellung und geben Sie an, ob diese richtig oder falsch sind. Begründen Sie Ihre Antwort!
c) Verwaltungsbehörden und private Schiedsgerichte sind typischerweise nicht vorlagebefugt! (1 P)
RICHTIG: Vorabentscheidungsverfahren – Voraussetzungen für ein Gericht: Unabhängigkeit des Organs (Weisungsfreiheit), dauerhaften Charakter, gesetzliche Grundlage der Einrichtung wird vorgesehen & die Bindung der Entscheidungen an Rechtsnormen.
· Verwaltungsbehörden erfüllen nicht die Definition eines Gerichtes. Schiedsgericht ist nur für eine spezielle Verhandlung, also kein permanenter Charakter eingerichtet, also ist es ein Privatgericht.
· Datenschutzbehörde ist vorlegungsbefugt und ist gemäß Art 267 ein Gericht.
Nehmen Sie zu folgenden Aussagen Stellung und geben Sie an, ob diese richtig oder falsch sind. Begründen Sie Ihre Antwort!
d) Gegenstand des Vorabentscheidungsverfahrens ist nicht die Entscheidung des Ausgangsrechtsstreits! (1 P)
RICHTIG – Gegenstand des Vorabentscheidungsverfahren ist Auslegung oder Gültigkeitsfragen zu entscheiden, aber nicht den Ausgangsrechtsstreit. – erga-omnes-Wirkung verbindlich für alle MS.
Nehmen Sie zu folgenden Aussagen Stellung und geben Sie an, ob diese richtig oder falsch sind. Begründen Sie Ihre Antwort jeweils in ein paar Sätzen. (5 P)
a) Der Europarat ist kein Organ der Europäischen Union.
RICHTIG: Der Europarat ist kein Organ der europäischen Union, da es internationale Organisation ist. Er ist besonders für Errungenschaften der Menschenrechte bekannt und wurde 1949 gegründet also somit vor der EGKS. (Art 13 EUV)
Nehmen Sie zu folgenden Aussagen Stellung und geben Sie an, ob diese richtig oder falsch sind. Begründen Sie Ihre Antwort jeweils in ein paar Sätzen. (5 P)
b) Der Europäische Rat ist gemeinsam mit dem Europäischen Parlament Gesetzgeber der Europäischen Union.
FALSCH: Der Europäische Rat ist das jüngste Organ in der EU und wird nicht gesetzgebungstätig laut Art 15 AEUV. Er setzt politische Impulse für die Union als Ganzes und formuliert die Zielvorstellungen und Prioritäten, die von den übrigen Organen umzusetzen sind. Der Rat der EU ist Gesetzgeber zusammen mit dem Europäischen Parlament Art 16.
Nehmen Sie zu folgenden Aussagen Stellung und geben Sie an, ob diese richtig oder falsch sind. Begründen Sie Ihre Antwort jeweils in ein paar Sätzen. (5 P)
c) Der Rat der Europäischen Union repräsentiert die Mitgliedstaaten auf Unionsebene.
RICHTIG: Der Rat der Europäischen Union repräsentiert die Mitgliedstaaten. Ein Mitgliedstaat entsendet jeweils einen Fachminister und repräsentiert im Rat den Mitgliedstaat nach Art 16 Abs 2 EUV.
Nehmen Sie zu folgenden Aussagen Stellung und geben Sie an, ob diese richtig oder falsch sind. Begründen Sie Ihre Antwort jeweils in ein paar Sätzen. (5 P)
d) Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments schließen sich nach ihrer Nationalität nach Fraktionen zusammen.
FALSCH: Die Abgeordneten sind nach politischen Fraktionen organisiert ähnlich den nationalen Parlamenten. Kleine Staaten sind überproportional repräsentiert. (degressive Proportionalität) – Art 14 EUV
Nehmen Sie zu folgenden Aussagen Stellung und geben Sie an, ob diese richtig oder falsch sind. Begründen Sie Ihre Antwort jeweils in ein paar Sätzen. (5 P)
e) Die Mitglieder der Europäischen Kommission erhalten Weisungen von dem sie entsendenden Mitgliedstaat.
FALSCH: Die Europäischen Kommission ist ein von den Mitgliedstaaten unabhängiges Organ nach Art. 17 Abs 3 EUV. Die Kommission darf von den Mitgliedstaaten keine Weisungen erhalten.
Mit dem Vertrag von Maastricht wurde eine Unionsbürgerschaft eingeführt, die im Vertrag von Lissabon weiter ausgebaut wurde.
a) Nennen Sie zwei politische Rechte, die mit der Unionsbürgerschaft verbunden sind! (1 P)
· konsularische und diplomatischer Schutz (Art 23 AEUV)
· aktive und passive Wahlrecht (Art 22 AEUV)
· Petitionsfreiheit und weiterführende Rechte (Art 20 Abs 2 AEUV)
Mit dem Vertrag von Maastricht wurde eine Unionsbürgerschaft eingeführt, die im Vertrag von Lissabon weiter ausgebaut wurde.
b) Gibt es Voraussetzungen, die ein Unionsbürger erfüllen muss, wenn er sich in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt, länger als drei Monate aufhalten möchte? Erläutern Sie! (2 P)
UnionsbürgerRL:
· bis 3 Monate – freier Aufenthalt für Unionsbürger und deren Familienangehörigen
· länger als 3 Monate:
o Arbeitnehmer oder
o selbstständig oder
o Nachweis über ausreichende Existenzmittel und einer Krankenversicherung (Rs. Dano)
· ab 5 Jahren
o Recht auf Daueraufenthalt mit Anspruch auf Sozialleistungen
Ist die Aufzählung der Rechtsakttypen in Art 288 AEUV abschließend? Warum (nicht)? (2 P)
Nicht abschließend! Es gibt auch weitere neben den typischen auch sog atypische Rechtsakte, also weitere Handlungsformen und Rechtsakttypen - etwa Grün- und Weißbücher, Mitteilungen, Leitlinien - die bloße Selbstbindungswirkung für die Organe entfalten und somit nicht verbindlich sind.
Im Jahr 2015 prüfte der EuGH in einem Vorabentscheidungsverfahren, ob Regelungen wie das finnische „Gesundheitsschutzgesetz“ gegen EU-Binnenmarktrecht verstoßen. Dieses Gesetz sieht einen Mindestverkaufspreis pro Alkoholeinheit für alle alkoholischen Getränke vor, die in Finnland im Einzelhandel verkauft werden.
Der EuGH führte aus, dass sich Rechtsvorschriften wie diese auf den Binnenmarkt beschränkend auswirken können. Er entschied, dass das nationale Gericht feststellen muss, ob andere, gelindere Maßnahmen die Gesundheit und das Leben von Menschen ebenso wirksam schützen können, gleichzeitig aber den Handel mit Waren innerhalb der Union weniger beschränken.
a) Welche Grundfreiheit ist betroffen? Wo ist diese normiert? (1P)
b) Unter welchen Voraussetzungen ist der Anwendungsbereich dieser Grundfreiheit gegeben? Ist dies hier grundsätzlich der Fall? (2P)
c) Worin könnte – Anwendungsbereich vorausgesetzt – der Verstoß gegen diese Grundfreiheit liegen? Begründen Sie anhand der Anhaltspunkte im Sachverhalt! (2P)
d) Das nationale Gericht stellt fest, dass es gelindere Mittel gibt. Gegen dieses Urteil wird berufen. Das Instanzgericht findet, dass es nicht an das EuGH-Urteil gebunden ist, hebt das nationale Urteil auf und wendet unreflektiert das Gesetz über den Mindestverkaufspreis an. Was sagen Sie dazu? Was kann die Europäische Kommission tun, wenn sie auf diesen Sachverhalt aufmerksam wird? (2P)
Antwort a)
· Warenverkehrsfreiheit Art 34 AEUV
Antwort b)
· es muss sich um einen grenzüberschreitenden Sachverhalt handeln
persönlicher Schutzbereich:
· Unionscharakter der Ware
o stammt aus einem MS
o wurde in einem MS in den freien Verkehr gebracht
§ unter Einhaltung aller Regeln der Einbringung (z.B. Zölle)
sachlicher Schutzbereich:
· jeder Gegenstand mit Geldwert der Gegenstand eines Handelsgeschäftes (z.B. Strom, Gas, usw.) sein kann, also umfasst der Begriff auch unkörperliche Sachen
Anwendung auf den Sachverhalt:
· Voraussetzungen sind gegeben:
o alkoholische Getränke werden in Finnland, also einem MS verkauft
o Alkohol hat einen Geldwert
· Anwendung des Art 34 AEUV eröffnet
Antwort c)
o Eingriff – Mindestverkaufspreis vorgeschrieben – keine Diskriminierung, sondern Beschränkung liegt vor
o Maßnahme Staat Finnland zurechenbar
o Rechtfertigungsgründe
o Schutz der Gesundheit
§ Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen?[1]
Antwort d)
Die Kommission kann ein Vertragsverletzungsverfahren gemäß Art 258 AEUV einleiten. Wenn Finnland die Vertragsverletzung nach der Stellungnahme der Kommission im Vorverfahren nicht beendet, dann kommt es zur Feststellung einer Vertragsverletzung im Verfahren vorm EuGH. Wenn das Verfahren abgeschlossen ist und eine Vertragsverletzung von Urteils wegen festgestellt wurde, dann kann ein weiteres Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen eingeleitet werden.
Wenn aber eine RL überhaupt nicht in nationales Recht umgesetzt wurde, werden die Geldbußen bereits im ersten Vertragsverletzungsverfahren verhängt und nicht in einem späteren, zweiten Gerichtsverfahren.
[1] bei FÜM I meistens nicht angemessen, damit es zu einer Prüfung der gelinderen Mittel kommt
Herr Rasmussen wurde 2012 aus dem dänischen Bildungsministerium entlassen. Grundsätzlich hätte er Anspruch auf eine Entlassungsabfindung gemäß dänischem Angestelltengesetz (AngG). Da er bei seinem Ausscheiden jedoch das 60. Lebensjahr vollendet und Anspruch auf eine Altersrente hatte, wurde ihm mit Berufung auf eine sehr weit gehaltene Ausnahmebestimmung des AngG die Entlassungsabfindung in den Unterinstanzen verweigert. Der zuständige Berichterstatter am dänischen OGH, Dr. Andersen, sieht eine Diskrepanz mit RL 2000/78, die Vorbild für die Ausnahmebestimmung war. Er findet auch kein passendes EU-Leiturteil.
a) Wie könnte Dr. Andersen nachprüfen, ob der dänische Oberste Gerichtshof den EuGH anrufen muss? Zu welchem Ergebnis wird Dr. Andersen kommen? Argumentieren Sie anhand einer Leitentscheidung! (4P)
b) Ein Richterkollege erzählt ihm, dass angesichts der weit gehaltenen Ausnahmebestimmung der Schlüssel in der richtlinienkonformen Interpretation liegt. Dr. Andersen hat noch nie davon gehört. Was wird im Rahmen der richtlinienkonformen Interpretation ausgelegt? Wo sind ihre Grenzen? (2P)
a) Wie könnte Dr. Andersen nachprüfen, ob der dänische Oberste Gerichtshof den EuGH anrufen muss? Zu welchem Ergebnis wird Dr. Andersen kommen? Argumentieren Sie anhand einer Leitentscheidung! (4P)
Er könnte den Fall dem EuGH zur Vorabentscheidung vorlegen. Letztinstanzliche Gerichte haben eine generelle Vorlagepflicht (Art 267 AEUV) bei Fragen der Gültigkeit oder Auslegung von Unionrecht. Unterinstanzliche Gerichte unterliegen einer generellen Vorlagepflicht bei Auslegungs- oder Gültigkeitsfragen.
Nach der CILFIT-Doktrin gibt es drei Ausnahmen von der Vorlagepflicht. Eine Vorlage durch ein letztinstanzliches Gericht ist nicht erforderlich,
1. Fall: wenn die Rechtsfrage bereits in der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs gelöst ist
2. Fall: wenn dieselbe Frage bereits in einem gleich gelagerten Fall beantwortet wurde (hier: nicht der Fall, da er kein Leiturteil findet)
3. Fall: wenn die Rechtsfrage durch den EuGH zwar noch nicht behandelt wurde, die Antwort aber derart offenkundig ist, dass für kein anderes Gericht im Binnenmarkt ein vernünftiger Zweifel bestehen würde.
Hier liegen keine Ausnahmen nach CILFIT vor, deshalb kann der dänische OGH ein Vorabentscheidungsverfahren einleiten.
b) Ein Richterkollege erzählt ihm, dass angesichts der weit gehaltenen Ausnahmebestimmung der Schlüssel in der richtlinienkonformen Interpretation liegt. Dr. Andersen hat noch nie davon gehört. Was wird im Rahmen der richtlinienkonformen Interpretation ausgelegt? Wo sind ihre Grenzen? (2P)
Im Rahmen der richtlinienkonformen Interpretation ist die Auslegungsvorgabe eine fehlerhaft umgesetzte RL. Die richtlinienkonforme Interpretation ist die Verpflichtung das innerstaatliche Recht so weit wie möglich in Übereinstimmung anhand des Wortlauts und des Zwecks unionsrechtlicher Vorgaben auszulegen, sodass der Unionrechtsnorm Wirkung zuerkannt wird.
Die methodische Grenze liegt dort, wo die nationalen Methoden die Grenze der zulässigen Rechtsauslegung ansetzen. Es darf keine Auslegung des nationalen Rechts gegen dessen klaren Wortlaut erfolgen (contra legem) und es darf nicht zu einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit Einzelner kommen. Erlaubt die nationale Methodik eine Durchbrechung des Wortlauts durch Analogiebildung, dann muss dies auch der unionsrechtskonformen Auslegung aus dem Äquivalenzgrundsatz zur Verfügung stehen.
Die sachliche Grenze bedeutet, dass es bei der Auslegung nicht zu einer strafrechtlichen Verantwortung einzelner kommen darf (nulla poena sine lege).
Herr Dontschew, der in dem bulgarischen Dorf Alamovtsi nahe der Grenze zu Griechenland schon ein erfolgreiches Optikergeschäft betreibt, möchte nun auch in den nahegelegenen griechischen Dörfern Kidaris und Martinos zwei weitere Optikergeschäfte eröffnen. Bei seinen Recherchen stößt er auf ein griechisches Gesetz, welches besagt, dass ein Optiker nur ein einziges Optikergeschäft betreiben darf. Herr Dontschew ist der Ansicht, dass dieses Gesetz nicht mit der in der EU gewährten Niederlassungsfreiheit in Einklang stehen kann.
a) Wer ist vom persönlichen Schutzbereich der Niederlassungsfreiheit grundsätzlich umfasst? Wie sieht es in diesem konkreten Fall aus? (2P)
b) Liegt in diesem Fall eine Diskriminierung oder eine Beschränkung vor? Begründen Sie! (1P)
c) Welche Arten von Rechtfertigungsgründen stehen hier offen? (1P)
d) Prüfen Sie anhand des Schemas, ob Ihrer Ansicht nach der Grund „Schutz der öffentlichen Gesundheit“ einschlägig ist! (2P)
a) Wer ist vom persönlichen Schutzbereich der Niederlassungsfreiheit grundsätzlich umfasst? Wie sieht es in diesem konkreten Fall aus? (2P)
Es geht hier um die Niederlassungsfreiheit (Art 49 AEUV). Vom persönlichen Schutzbereich der Niederlassungsfreiheit sind grundsätzlich Staatsangehörige der Mitgliedstaaten, sowohl natürliche als auch juristische Personen erfasst.
Herr D fällt in den persönlichen Schutzbereich der Niederlassungsfreiheit, denn Herr D hat Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates (Bulgarien).
b) Liegt in diesem Fall eine Diskriminierung oder eine Beschränkung vor? Begründen Sie! (1P)
Hier liegt eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit vor. Es ist keine Diskriminierung, da die Norm nicht auf die Staatsbürgerschaft gerichtet ist.
IdF eine Beschränkung, weil keine Unterscheidung zwischen Griechischen und anderen Staatsbürgern gemacht wird.
c) Welche Arten von Rechtfertigungsgründen stehen hier offen? (1P)
Da eine indirekte Diskriminierung vorliegt, können hierbei ungeschriebene Rechtfertigungsgründe herangezogen werden.
d) Prüfen Sie anhand des Schemas, ob Ihrer Ansicht nach der Grund „Schutz der öffentlichen Gesundheit“ einschlägig ist! (2P)
Es ist eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchzuführen, wo geprüft werden muss, ob das griechische Gesetz geeignet, erforderlich und angemessen ist.
Die Verhältnismäßigkeitsprüfung hält hierbei nicht stand, da es gelindere Mittel gäbe, anstatt einem Optiker die Eröffnung von Filialen zu untersagen, könnte man höhere Anforderungen für Mitarbeiter in Optikergeschäften erlassen.
Geben Sie Gründe für die europäische Integration an! (4P)
S.27, S.28
Zusammenfassung in Bullet-Points:
- Bestrebung einer Friedensicherung nach dem 2.WK – Gründung der EGKS
- Machthebel politischen Einflusses
- Marktopportunität für Wirtschaftstreibende
- soziale Komponente der EU – Kohäsionspolitik (Ausgleich ärmere Staaten zu fordern, also geben und nehmen)
Gründe für die europäische Integration war die Friedenssicherung nach dem zweiten Weltkrieg aber auch die Stabilisierung der politischen Verhältnisse. Außenpolitisch und innenpolitisch ist EU auch ein Machthebel politischen Einflusses und Binnenmarkt der EU als wirtschaftlicher Aspekt. Zusammenarbeit zwischen wirtschaftlich stärkeren und schwächeren Staaten (Kohäsionspolitik) zB. Nettoempfänger – Nettozahler; Finanzierung der EU durch Mitgliedsbeiträge.
Erster Kommissionspräsident „EU ist wie ein Fahrrad, das umfällt, wenn nicht in die Pedale getreten wird.“
Erklären Sie die Aufgabe von Generalanwälten! (2 P)
Es gibt 11 Generalanwälte. Unterstützen und beraten die Richter des EuGH bei ihrer Entscheidungsfindung, indem sie nicht bindende Gutachten, sog. Schlussanträge verfassen, indem die Rechtsfragen eines Falles in rechtsneutraler parteineutralerweise erörtert werden und eine bestimmte Lösung vorgeschlagen wird.
Die Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG hat unter anderem den Schutz der Binnengewässer innerhalb der Europäischen Union zum Ziel. Nach Ansicht der Europäischen Kommission hat Österreich diese Richtlinie jedoch bei der Bewilligung eines Wasserkraftwerks in der Steiermark nicht eingehalten. Sie überlegt rechtliche Schritte einzulegen.
a) Wie wird die Kommission nun vorgehen? Erläutern Sie die einzelnen Schritte! (4 P)
b) Angenommen, der Gerichtshof teilt die Ansicht der Kommission. Welche Folgen könnte das nach sich ziehen? (4 P)
a) Wie wird die Kommission nun vorgehen? Erläutern Sie die einzelnen Schritte! (4 P)
Vorverfahren wird durchgeführt gem Art 258 AEUV - hier übermittelt die Kommission dem MS ein Aufforderungsschreiben mit der Bitte um Stellungnahme und weitere Informationen. Kommt die Kommission zum Schluss, dass eine Vertragsverletzung besteht, gibt sie eine mit Gründen versehene Stellungsnahme ab, darin ist die förmliche Aufforderung Übereinstimmung mit dem EU-Recht herzustellen, sowie die Aufforderung binnen einer Frist (meistens 2Monate) den Verstoß abzustellen. Kommt der MS dieser Aufforderung nicht nach, dann kann die Kommission den Gerichtshof anrufen. (Klage beim EuGH einbringen).
b) Angenommen, der Gerichtshof teilt die Ansicht der Kommission. Welche Folgen könnte das nach sich ziehen? (4 P)
Das Vertragsverletzungsurteil ist ein Feststellungsurteil gem. Art. 260 Abs. 1 AEUV bewirkt es die Pflicht des betreffenden MS zur Beseitigung und weiteren Unterlassung des festgestellten Verstoßes. Bei Nichtbefolgung der Verpflichtung zur Beseitigung der Unterlassung, können in einem zweiten späteren Gerichtsverfahren Geldbußen verhängt werden – Pauschalbeträge (Sanktionen, Verstoß für Vergangenheit)
Zwangsgelder – sind auf die Zukunft gerichtet, soll für MS Anreiz sein, es schnell zu beheben.
Wenn RL überhaupt nicht direkt umgesetzt wird, können gegen einen MS direkt Geldbußen verhängt werden. (Art. 260 Abs 3 AEUV)
Die Wettbewerbsnormen flankieren die positiven Freiverkehrsgarantien der Grundfreiheiten durch Verbote, die sicherstellen sollen, dass Unternehmen im Binnenmarkt ausschließlich auf Basis der Qualität ihrer Leistungen in Konkurrenz treten.
a) Welche Elemente umfasst der Tatbestand des Kartellverbots? (2P)
Tatbestände des Kartellverbots nach Art 101 Abs 1 AEUV:
1. Formen der Koordinierung des Marktverhaltens von
2. Unternehmen, die
3. einen Zwischenstaatsbezug aufweisen und
4. zu einer Wettbewerbsbeschränkung führen
Die Wettbewerbsnormen flankieren die positiven Freiverkehrsgarantien der Grundfreiheiten durch Verbote, die sicherstellen sollen, dass Unternehmen im Binnenmarkt ausschließlich auf Basis der Qualität ihrer Leistungen in Konkurrenz treten.
b) Was sind im Kartellrecht sogenannte Kernbeschränkungen (naked restraints of competition)? (1P)
Diese Vereinbarungen sind unabhängig von den Marktanteilen immer untersagt, da sie Wettbewerbsbeschränkungen nicht bloß bewirken, sondern gerade bezwecken. Dazu zählen insbesonder:
· Vereinbarungen zwischen Wettbewerbern:
o Festsetzung der Preise beim Verkauf von Erzeugnissen an Dritte,
o Beschränkung der Produktion oder des Absatzes,
o Aufteilung von Märkten oder Kunden
· Vereinbarung zwischen Nichtwettbewerbern (mit wesentlichen Ausnahmen!):
o Beschränkungen der Möglichkeit des Käufers seinen Verkaufspreis selbst festzusetzen,
o Beschränkungen des aktiven und passiven Verkaufs bei selektiven Vertriebssystemen,
o Beschränkung von Querlieferungen bei selektiven Vertriebssystemen,
o Beschränkungen des Absatzgebietes oder des Kundenkreises zu Lasten des Käufers
Die Wettbewerbsnormen flankieren die positiven Freiverkehrsgarantien der Grundfreiheiten durch Verbote, die sicherstellen sollen, dass Unternehmen im Binnenmarkt ausschließlich auf Basis der Qualität ihrer Leistungen in Konkurrenz treten.
c) Ist eine Rechtfertigung bzw Freistellung von tatbestandsmäßigen Absprachen möglich? (1P)
Laut Art 101 Abs 3 AEUV ist eine Rechtfertigung bzw Freistellung von tatbestandsmäßigen Absprachen möglich, wenn die Vereinbarungen, die zu einer verbesserten Warenerzeugung führen und an der die Verbraucher in angemessener Weise beteiligt sind.
Die Wettbewerbsnormen flankieren die positiven Freiverkehrsgarantien der Grundfreiheiten durch Verbote, die sicherstellen sollen, dass Unternehmen im Binnenmarkt ausschließlich auf Basis der Qualität ihrer Leistungen in Konkurrenz treten.
d) Was versteht man unter privater Kartellrechtsdurchsetzung (private enforcement)? (1P)
Zwei Arten:
· Privates Kartellverbot – Jeder Unternehmer kann vor nationalen Gerichten auf dem Kartellverbot gestützte Klagen einbringen
o z.B. Wettbewerber, die sich mit der Klage vor nationalen Gerichten auf die Kartellrechtsdurchsetzung stützen
· Öffentliche Kartellrechtsdurchsetzung – durch die Kommission oder die nationalen Wettbewerbsbehörden
o grenzüberschreitende Sachverhalte immer die Kommission zuständig
Rechtsfolgen bei einem Verstoß gegen die Kartellrechtsdurchsetzung:
· Nichtigkeit der Vereinbarung (ex tunc)
· Geldbußen (bis zu 10% des letzten Jahresumsatzes)
· Schadenersatzansprüche des betreffenden Unternehmens (bei privater Kartellrechtsdurchsetzung)