Überblick WpÜG Flashcards
1
Q
Was sind die Grunddaten des WpÜG?
A
- Inkrafttreten 01/01/2002
- Ablöse Übernahmekodex/Börsensachverständigenkommission
- regelt
- öffentliche Angebote Erwerb/Aktien bestimmte WP
- Übernahme AG/KGaA
- Börsennotierung organisierter EU Markt
- Anwendungsbereich
- öffentliche Angebote zum Erwerb WP inländischer Gesellschaft, deren WP zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen
- Umsetzung
- Vorgabe formalisiertes Übernahmeverfahren
2
Q
Was ist der Zweck und die Leitprinzipien des WpÜG?
A
- Leitlinie faires und geordnetes Angebotsverfahren, ohne Unternehmensübernahmen zu fördern/verhindern
- Stärkung rechtliche Stellung Minderheitsaktionären bei Übernahmen
- Orientierung an internationale Standards
- Gleichbehandlung Aktionäre ( #3IWpÜG)
- Verbesserung Information, Transparenz für WP-Inhaber und Arbeitnehmer ( #3IIWpÜG)
- Ausrichtung auf Gesellschaftsinteresse Zielgesellschaft ( #3IIIWpÜG)
- Rasche Verfahrensdurchführung ( #3IVWpÜG)
- Vermeidung von Marktverzerrung ( #3VWpÜG)
3
Q
Welche Angebotsarten existieren im Kontext des WpÜG?
A
- Freiwilliges
- Nicht auf Kontrollerwerb gerichtet = (einfaches) Erwerbsangebot #10ffWpÜG
- Auf Kontrollerwerb gerichtet = Übernahmeangebot #29ffWpÜG
- Obligatorisch
- Pflichtangebot #35ffWpÜG
4
Q
Was ist der zeitliche Ablauf eines Angebots?
A
- Veröffentlichung Angebotsabgabe Entscheidung #10WpÜG bzw. Kontrollerwerb #35WpÜG
- Einreichung Angebotsunterlagen BaFin #14WpÜG
- Veröffentlichung Angebotsunterlagen #14IIWpÜG
- Annahmefrist 4-10 Wochen #16IWpÜG
- Nachlauffrist bei Übernahme als Möglichkeit Angebot nach Abschluss anzunehmen #16IIWpÜG
5
Q
Was ist das einfache Angebot?
A
- freiwillig zum Beteiligungserwerb unterhalb Kontrollschwelle
- freiwillig zur Aufstockung Beteiligungen, wenn Kontrollbeteiligung besteht
- nicht auf Kontrollerwerb gerichtet
- Unterschied friendly/hostile
- Stellungnahme AR/GF: wenn positiv → friendly, wenn negativ → hostile
6
Q
Was ist das Übernahmeangebot?
A
- öffentliches Angebot für WP einer Zielgesellschaft auf Kontrollerwerb gerichtet #29IWpÜG
- Vollangebot, sämtliche Aktien betreffend #32WpÜG
- Zaunkönigregelung: Annahmefrist nach Bekanntgabe Ergebnisse zwei Wochen länger als bei einfachen Erwerbsangeboten #16IIWpÜG
7
Q
Was ist das Pflichtangebot?
A
- Angebote, die abzugeben sind wenn jemand unmittelbar/mittelbar Kontrolle über Zielgesellschaft erworben hat #35I1WpÜG
- Zweck: Kontrollerlangung meist Vorbote Neuausrichtung → Aktionäre sollen Investitionen überdenken
- Kontrollerlangung muss unverzüglich BaFin mitgeteilt und veröffentlicht werden #35I1WpÜG
- BaFin kann in bestimmten Fällen eine Befreiung von Angebotspflichten #37WpÜG #8ffWpÜG-AV
- Sollte Pflichtangebot unterlassen, droht Zinspflicht für Gegenleistungen #38WpÜG, Verlust Stimmberechtigung #59WpÜG und Verhängung von Bußgeldern #60WpÜG
8
Q
Welche Gegenleistungen gibt es für das Erwerbsangebot?
A
- keine gesetzliche Regelungen bei einfachen Angeboten
- Für Übernahme/Pflicht-Angebote
- Art: Bar oder liquide Aktien #31IIWpÜG
- Höhe: “angemessen” gem. durchschnittlicher Börsenkurs und Vorerwerb durch Bieter oder zurechenbare Personen #31IWpÜG
- Nähere Regelungen über Angemessenheit Gegenleistung sind bestimmt #31VIIWpÜG iVm #WpÜG-AV
- Parallel- und Nacherwerb: #31IVWpÜG, #31VWpÜG
9
Q
Wie ist die Kontrolle der Zielgesellschaft geregelt?
A
- Kontrollerlangung: wesentliches Merkmal
- Kontrolle iSd WpÜG = >30% Stimmrechtsanteile #29IIWpÜG
- Reicht auch mittelbare Kontrolle #35WpÜG
- Kontrollberechnung u.U. auch Stimmen Dritter addiert #30WpÜG
- BaFin kann ggf. Stimmrechte unberücksichtigt lassen #20WpÜG #36WpÜG
- Problem: “acting in concert”
10
Q
Wie ist die übernahmerechtliche Aufsicht geregelt?
A
- BaFin: Überwachung #4IWpÜG
- Kompetenz:
- Prüfung Angebotsunterlage ( #14WpÜG)
- Untersagung Veröffentlichung der Unterlage ( #15WpÜG)
- Fristverlängerung ( #14I3WpÜG, #14II3WpÜG)
- Erteilung von Befreiungen ( #24WpÜG, #36WpÜG)
- Durchsetzung Verfügungen durch Verwaltungszwang ( #46WpÜG)
- Bußgelder ( #60WpÜG)
11
Q
Welchen Rechtschutz vor BaFin?
A
- Maßnahmen sind VA → zweigliedriges Rechtschutzsystem
- Widerspruch bei BaFin #41IWpÜG: innerhalb zwei Wochen muss BaFin entscheiden
- Gegen Widerspruchbescheid ist Beschwerde beim OLG zugelassen → Konzentration beim OLG Frankfurt
- Aufschiebende Wirkung Beschwerde aufgehoben/stark eingeschränkt #42WpÜG #49WpÜG → Ziel: zügige Abwicklung öffentliches Erwerbsangeboten