2. Funktion von Religion für Legitimation weltlicher Herrschaft Flashcards

1
Q

Frühe Amtskirche und Kirchenrecht

A

Seit dem Toleranzedikt von Mailand (313) und dem Edikt von Thessaloniki (380) setzt enge Verbindung zwischen Kirche und Kaisertum ein

Seit dem 4. Jh. Entstehung kirchlicher (schriftlicher) Normtypen:

– Canon: Normen eines Konzils = Glaubens-/Richtsätze
– Dekretale: Päpstlich gesetzte Regel mit Anspruch auf allgemeinverbindliche Gültigkeit

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2
Q

Verflechtung von Kirche und weltlicher Herrschaft

A

Seit den Karolingern (750 n.Chr.): Verflechtung der Organisationsstrukturen von Kaisertum und Kirche
– Herrschaft des Königs über die Kirche: Bischöfe, Einfluss auf Papstbestellung
– Ausstattung der Bischöfe mit Grundbesitz durch Herrscher und Privilegierung der Kirche

ottonische Dynastie (919-1024) macht die Bischöfe vollends zu Dienstleuten des Kaisertums:
– Auswahl über Hofkappelle
– Ausstattung mit (abgeleiteten) kaiserlichen Befugnissen und Grundbesitz
– Dienstpflichten der Bischöfe ggü. Kaiser
Ausstattung geht nach dem Tod wieder an den Kaiser

damit erste Ansätze „amtsförmiger“ Herrschaft

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3
Q

“Verflechtungsstufen” kirchliche und weltliche Spähre

A

95/96
1. Clemensbrief
Forderung der Kirche im Rom nach Vorrang; Entstehung des kirchlichen Amts; Trennung Laien/Kleriker

Um 500
Taufe Chlodwigs
Christianisierung der Franken, beginnendes Bündnis zwischen Amtskirche und fränkischen Herrschern

751
Dynastiewechsel zu Karolingern -> Unterstützung des römischen Bischofs Zacharias für den fränkischen Adeligen Pippin bei der Übernahme des Herrscherthrons; beginnende Kooperation mit Rom

800
Kaiserkrönung (Karl) durch den Papst
Amtskirchliche Legitimation des universalen Herrschaftsanspruchs; weitere Verflechtung von weltlicher und geistlicher Herrschaft

10./11. Jh.
Ottonisch- salische Reichskirche:
Bischöfe in amtlichen Berufen

damit zeigt sich: Religiöse Verbände stabilisieren staatliche Ordnung/Organisation (sichtbar bis ins 11 Jh.)

aber bereits seit 10. Jh. cluniazensische Reformbewegung sichtbar

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4
Q

Libertas Ecclesiae

A

Seit dem 10. Jh: Reformbewegung, ausgehend vom Kloster Cluny
– Rückbesinnung auf Kontemplation und Weltferne
– Kritik an der starken weltlichen Dominanz im kirchlichen Raum: libertas ecclesiae

Forderung der Amtskirche etwa seit Mitte des 11. Jh.
– Autonomie der Kirche
– Selbstbestimmungsrecht der Kirche (insb. bei Bestimmung der Bischöfe)
– Unabhängigkeit der Papstwahl vom Kaisertum
– Stärkung des römischen Primats

> Forderungen werden für die kirchliche Identität zur Grundeinstellung
“libertas ecclesiae” = neuer Kampfruf:
Kirche bestimmt selbst, wer in welchem Amt eingesetzt wird, Papst unabhängig vom Kaisertum eingesetzt
der Papst wird zum höchsten kirchlichen Amtsträger (der Primat - die erste Position)

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5
Q

Beginn des Investiturstreits

A

• 1059: Papstwahldekret von Nikolaus II. (1058-1061) – Neuordnung der Papstwahl und Streben nach prinzipieller Unabhängigkeit vom Kaiser

• 1075: Dictatus Papae Gregors VII.
Forderung nach umfassender päpstlicher Herrschaftsbefugnis = Recht zur Durchsetzung der Forderungen instrumentalisiert (Papst durch die Möglichkeit der Absetzung über dem Kaiser)
=> Frage der Oberhoheitlichkeit in der weltlichen Herrschaft
+ Warnung des Papstes an Heinrich IV. (1056-1106) vor weiteren Bischofsbestellungen

• 1076/1077: Eskalation:
− Wechselseitige Absetzung von Heinrich IV./Gregor VII.
− Januar 1077: Canossagang Heinrichs IV.

Canossagang:
- Machtgrundlage des Kaisers beginnt zu bröckeln Rücknahme der Forderung von Gregor
- Papst zieht sich in die Burg von Canossa zurück -> Unterwürfigkeit vor dem Papst (Kaiser in Position des Büssers)
- Kaiser will Amt nicht aufgeben (damit gezielte politische Nutzung kirchlicher Rechte)

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6
Q

Ende und Konsequenzen des Investiturstreits

A

• Friedensschluss zw. Kirche und weltlicher Herrschaft 1122 im Wormser Konkordat (konsolidiert und bewahrt eine kirchliche Regelungskonstruktion / z.T. Fundament des Staatskirchenrechts)

• Inhalt (beide Sphären rechtlich getrennt)
– Einsetzung der Bischöfe in ihr Amt allein durch kirchliche Weihe
– Ausstattung mit weltlichen Herrschaftsrechten durch den Kaiser
– Treuverpflichtung der Bischöfe als weltliche Herrschaftsträger gegenüber dem Kaiser

= Abgrenzung von weltlicher und geistlicher Sphäre mit den Instrumenten des Rechts
– Grundlage für Entstehung von „Religionsrecht“
– Konsolidierung kirchlicher Rechtsautonomie

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7
Q

Papst und Kaiser im Konflikt

A

im Investiturstreit beginnende Auseinandersetzung über
– theologische Legitimation des Kaisertums
– grundsätzliches Verhältnis Kaisertum und Papsttum

zweite Hälfte des 12. Jh:
zunehmende Verschärfung dieser Auseinandersetzung
Beendigung erst im 14. Jh.

• Charakteristik
− Legitimationsfragen von Herrschaft
− Bedeutung von Rechtlichkeit im politischen Konflikt (These von Harold Berman)

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8
Q

Zweigewaltenlehre

A

Wurzel: Zweigewaltenlehre von Papst Gelasius I.
– These: Papsttum und weltliche Gewalt regieren die Welt – aber höhere Bedeutung des Priestertums

Arg. Priestertum muss Rechenschaft vor Gott auch für die Könige ablegen

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9
Q

Zweischwerterlehre

A

Bereits in der Schlussphase des Investiturstreits die These aus dem kaiserlichen Umfeld:
Zwei- Schwerter-Lehre:
- Die geistliche Gewalt und die weltliche Gewalt
= Zwei getrennte Gewalten, damit keine Über-/ Unterordnung

Gott “will” dass die Welt von zwei unabhängigen Schwertern (Herrschaften) regiert wird

• Im 13. Jh. zunehmend:
Papsttum verwaltet beide Schwerter
Stichwort: Unam Sanctam
heftiger Widerspruch (1338): Kaisergesetz
Kaiserbestellung unabhängig vom Paps
+ bekräftigt durch die Goldene Bulle (1356)
= weltlicher Bestellungsakt

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10
Q

Bilanz des Konflikts zwischen Kaiser und Papst

A

• Keine Seite kann sich dauerhaft durchsetzen, beide Seiten verlieren an Rückhalt

• Grundsätzliche Bedeutung:
– Legitimation von Herrschaft und Normsetzung als Voraussetzung für ihre Durchsetzbarkeit rückt in den Vordergrund
– Entstehung von Ordnungsentwürfen von politischer Herrschaft, die an (rechtliche) Regeln gebunden wird
– Trennung von weltlicher und kirchlicher Ordnungssphäre

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11
Q

Wie entwickelte sich die Beziehung zwischen Franken und Christentum? Können Sie markante Eckdaten nennen?

A

• Seit der Taufe Chlodwigs (497/507): Verbindung der Franken mit dem Christentum

• Tendenz zur Christianisierung der fränkischen Herrschaft

• Höhepunkt: Päpstliche Krönung Karls des Großen in Rom, 800

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