5. Teil Lernen (OLAT) Flashcards

1
Q

Welche Formen städtischer Siedlungen lassen sich bereits in der Zeit bis etwa 1100 beobachten?

A

• Entstehung von grösseren Siedlungen in der Zeit bis etwa 1100 in

– Bischofssitzen (entstanden v. a. im 5./6. Jh.)

– Königlichen Pfalzen (reguläre Aufenthaltsorte des Königs)

– teilweise auch kaufmännische Siedlungen (Bspl. Haithabu – um 800 gegründet)

– durch Marktgründungen

– Verleihung des Rechts zum regelmässigen Handel

– Münzbefugnisse

– Marktzoll (Gebührenbefugnis)

• Nicht zuletzt von hier aus Entstehung verschiedener Stadttypen

– Königsstadt

– Bischofsstadt

– Gründungsstadt

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2
Q

Was kennzeichnet das Wachstum städtischer Siedlungen seit etwa 1100?

A

• Seit etwa 1100 rapide Zunahme städtischer Siedlungen

– Welle gezielter Stadtgründungen durch Landesherren und Könige

– Siedlungswelle in den Osten

– Ausweitung von Siedlungen um Burgen des Herrschers und normative Verselbständigung dieser Siedlungen

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3
Q

Was waren die Zielsetzungen von Stadtgründungen?

A

• Zielsetzung von Gründungsstädten

– Abgabeneinnahme durch den Herrscher

– Stadtgründung als Investition

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4
Q

Welche wirtschaftlichen Folgen hatte die Entstehung urbanisierter Regionen in Europa bis zum Ende des 13. Jahrhunderts?

A

• Entstehung urbanisierter Regionen in Europa bis zum Ende des 13. Jahrhunderts

– Intensivierung des Handels

– Entstehung von Handelsorganisationen wie der Hanse

– Beginnender Aufstieg des Bankenwesens

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5
Q

Nennen Sie die Kennzeichen einer rechtlich verselbständigten Stadt als rechtliche Einheit.

A

• Kennzeichen der verselbständigten Stadt als rechtliche Einheit

– Befugnis zur autonomen Normsetzung

– Befugnis zur autonomen Regierung (durch Rat) – allerdings ggfs. Zuordnung zu einem Vertreter des Stadtherrn

– Status des Stadtbürgers mit Rechten und Pflichten verbunden, die sich von Landbevölkerung unterscheiden, insbesondere

Bürgereid

Gerichtsbarkeit der Stadt als Anknüpfungspunkt

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6
Q

Nennen Sie die zwei alternativen Entstehungstatbestände des Stadtrechts.

A

– Autonom – auf der Grundlage eines Stadtrechtsprivilegs – gesetztes Recht der Bürgerschaft, basierend auf coniuratio (Schwureinung)

– Rechtsordnung des Stadtherrn

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7
Q

Nennen Sie typische Inhalte eines mittelalterlichen Stadtrechts.

A

• Stadtrecht: Inhalte

– Gerichtsbarkeit

– Ordnung des bürgerlichen Zusammenlebens

– Organisation städtischer Herrschaft (Rat, Bürgerschaft)

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8
Q

Was kennzeichnet die Freiheit einer Stadt und die Freiheit in einer Stadt?

+ was ist das Interesse an der demographischen Expansion?

A

• Schwureinung und – ideell – autonome Regierung der Bürger (faktisch: Herrschaft bürgerlicher Aristokratie)

• Aufstiegschancen für alle Bewohner insbesondere durch Handwerk und Handel

• Stadt damit attraktiver Anlaufpunkt insbesondere für Unfreie

• Interesse der Städte an demographischer Expansion

– Fiskalinteresse

– Militärisches Interesse

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9
Q

In welchen zwei idealtypischen Stufen lässt sich die Entstehung städtischer Freiheit beschreiben?

A

• Städtische Freiheit – idealtypisch gesehen – in verschiedenen Stufen entstanden

– Verzicht des Grundherren auf Herrschaftsrechte gegenüber Siedlern

– Gewährung autonomer Normsetzungsbefugnis (Stadtrechtsprivileg)

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10
Q

Was unterscheidet eine Reichsstadt von anderen Städten?

A

– Häufig: (Ehemalige) Königsstädte

– Pfalzstädte, z. B. Aachen

– Kaiserliche Gründung (v. a. unter den Staufern) auf sog. Reichsgut oder eigenem Hausgut – Beispiel: Colmar

– Kaiser als Stadtherr (Reichsunmittelbarkeit)

– Seit dem 15. Jahrhundert: Nach Massgabe von Autonomie Ladung als Reichsstadt zum Reichstag

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11
Q

Auf welche Weisen wurden Stadtrechtsnormen der einen Stadt durch eine andere übernommen?

Was entsteht dadurch? - nicht die Stadtrechtsfamilie gemeint

A

Formelle Übernahme von – bereits bestehenden – Stadtrechtstexten in anderen Städten durch:

– Förmliche Bezugnahme

– Wörtliche Übernahme

Faktische Übernahme durch (wiederholte) Ersuchen einer jüngeren Stadt an eine ältere Stadt mit der Bitte um Rechtsauskunft durch:

– Textübersendung

– Deutungen bestehender Texte

– Beachte: Bisweilen erst aus diesem Anlass Entstehung von Stadtrechtsaufzeichnungen in angefragter Stadt (Beispiel: Lübeck für Tondern)

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12
Q

Wie konnte es im Zuge der Verbreitung von Stadtrechten zu einer Dominanz einzelner Stadtrechte kommen?

was ist das Produkt dieser Entwicklungen?

A

• Entstehung von „Spruchstellen“ zur Klärung von Auslegungsfragen des Stadtrechts (ohne Gerichtsgewalt bei den anfragenden Städten)

– Oberhöfe (im Westen des Reiches)

– Schöffenstühle

• Kennzeichnung: Stadtrechtsfamilie

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13
Q

Die Entstehung von sog. Stadtrechtsfamilien ist ein früher, aber plastischer Fall von Legal Transfer. Nennen einige Beispiele solcher Familien.

A

• Beispiele von Stadtrechtsfamilien

– Zähringisches Stadtrecht (ausgehend von Freiburg i. Br.)

– Magdeburger Recht

– Lübisches Recht

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14
Q

Wieso kam es zur Ausbreitung des städtischen Territoriums?

A

• Demographisches Wachstum der Städte durch:

– Ausbreitung der Städte durch Aufnahme von Grundholden (Stadtluft macht frei): Garantie persönlicher Freiheit gegen Anspruch des Grundherrn bei unbehelligtem Verbleib in der Stadt

• Vergrösserung des städtischen Territoriums durch:

– Ausbreitung des städtischen Raums durch Pfahlbürger – Siedler (meist mit Bürgerrecht, aber im übrigen reduzierten Rechten) ausserhalb des städtischen Raums mit Bürgerrechten

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15
Q

Wie versuchten Städte und Landesherren, sich vor einander zu schützen?

A

• Städte:

– Aufnahme von Pfahlbürgern

– Begründung von Städtebünden (etwa Rheinische Städtebünde des 13. und 14. Jahrhunderts) durch Schwureinung

– also: Verlängerung des Eides als Gestaltungsmittel rechtlicher Organisation auf die überregionale Ebene

• Landesherren:

– Druck auf Kaiser zur Begrenzung städtischer Expansion

– Versuche, Pfahlbürgerverbot und Städtebündeverbot durchzusetzen

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16
Q

Welches war die normative Grundlage von Städtebünden?

A

Coniuratio – Städtebund also Fortsetzung städtischer Schwureinung

17
Q

Welche Elemente kennzeichneten die Organisation von Städtebünden im Mittelalter?

A

• Obligatorische Schiedsgerichtsbarkeit

• Gemeinsamer Rat (vgl. auch Tagsatzung)

• Bundeszwang gegen Friedensbrecher

• Bundesabgaben

• Befristung des Abkommens

• Organisatorische Untergliederung

• Häufig auch: Gemeinsames Siegel

18
Q

Welche Wirtschaftsbereiche prägten das städtische Leben vor allem?

A

• Stadt ist Wirtschaftsraum für

– Handel

– Gewerbe

19
Q

Wie wurde das Gewerbe in einer Stadt organisiert? Was waren die Folgen dieser Organisationsstruktur für die Wirtschaft und die politische Herrschaft in der Stadt?

A

• Organisation des Gewerbes in Zünften:

– Organisation: Genossenschaftliche Selbstverwaltung

– Normative Basis: Zunftbrief (als coniuratio)

• Funktion und Aufgaben der Zünfte:

– Alterssicherung

– Interessenvertretung im Verhältnis zum Rat

• Folgen daraus:

– Monopolisierung und Regulierung des Gewerbes

– Unmittelbare Teilhabe an der politischen Herrschaft in der Stadt durch garantierte Ratsmitgliedschaft für Zunftmeister