6. Überblick stationärer Sektor und Vergütung stationärer Versorgung Flashcards

1
Q

Wer ist Teil der stationären Versorgung?

A
  • Akutkrankenhäuser der Grund-, Regel-, Zentral- und Maximalversorgung
  • teilweise MVZ
  • Sonderkrankenhäuser:
    -> Rehaklinik
    -> Berufsgen. (KH der Berufsgenossenschaft?) KH
    -> psychiatrisches Krankenhaus
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2
Q

Was ist ein Krankenhaus?

A
  • wird im Sinne des deutschen Krankenhausfinanzierungsgesetzes als eine Einrichtung bezeichnet, in der:
    -> durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden oder Körper-Schäden festgestellt,
    -> geheilt oder gelindert werden sollen
    -> oder Geburtshilfe geleistet wird
    -> und in denen die zu versorgenden Personen untergebracht und verpflegt werden können
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3
Q

Wer ist der Verband und die Interessenvertretung der Krankenhäuser?

A
  • Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.: Zusammenschluss von Spitzen- und Landesverbänden der Krankenhausträger
  • Zusammenwirken mit staatlichen und sonstigen Institutionen des Gesundheitswesens (z.B. im G-BA)
  • Sitz in Berlin
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4
Q

Was ist die gesetzliche Grundlage für Krankenhäuser?

A
  • SGB V
  • Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)
    -> seit 1972
    -> dient der wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und regelt die Investitutionsförderung aber auch Grundsätze der Vergütung
  • Fallpauschalengesetz (FPG)
    -> seit 2002
    -> mit Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG seit 2003/04)
    -> regelt die Vergütung der vollstationären und teilstationären Leistungen der zugelassenen Krankenhäuser
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5
Q

Welche Kriterien gibt es zur Unterscheidung von Krankenhäusern?

A
  • Standort (Stadt, Land, …)
  • Trägerschaft (Bund, Länder, Privat, Kirchlich, …)
  • Größe / Versorgungsstufe (Bettenzahl, Anzahl Ärzte, Anzahl Pflegekräfte,…)
  • Spezialisierung (Lehrkrankenhaus, Krankheitsspezifisch, …)
  • nach Zulassung
  • ggf. neu: Nach Versorgungslevel
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6
Q

Inwiefern können Krankenhäuser nach der Trägerschaft unterschieden werden?

A
  • öffentliche Träger
    -> z.B. Bund, Land, Kreis, Gemeinde, Berufsgenossenschaft
  • freigemeinnützige Träger
    -> z.B. Kirchengemeinden, Stiftungen, Vereine
  • private Träger
    -> bedürfen als gewerbliches Unternehmen einer Konzession nach § 30 Gewerbeordnung
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7
Q

Wie lief die Privatisierung von Kliniken ab?

A
    1. Welle ab 1991
      -> vorwiegend in Ostdeutschland
    1. Welle ab 2000
      -> Ost- und Westdeutschland
      -> Privatisierung von großen Häusern
      -> Übernahmen/Fusionen von privaten Krankenhäusern
  • in Zukunft evtl. bis zu 50% aller Krankenhäuser in privater Hand
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8
Q

Was sind Merkmale privater Krankenhäuser?

A
  • geringe Personalkosten
    -> Abkehr vom TVÖD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst), Haustarifverträge
    -> höhere Lohnspreizung
    -> stärkeres Outsourcing von Service-Tätigkeiten
  • Arbeits- und Leistungsverdichtung
  • geringere Fallkosten
    -> hoher Anteil an kleineren Häusern mit spezialisiertem Versorgungsprofil
  • effizienteres Management
    -> Vorteile durch Verbundeffekte innerhalb des Konzerns
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9
Q

Inwiefern können Krankenhäuser nach der Größe/Versorgungsstufe unterschieden werden?

A
  • Grundversorgung (bis ca. 250 Betten)
  • Regelversorgung (ca. 230-800 Betten + Intensivstation)
  • Schwerpunktversorgung (800 - 1200 Betten + weitere Fachgebiete)
  • Maximalversorgung (über 1000 Betten, Universitätskliniken)
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10
Q

Inwiefern können Krankenhäuser nach der Spezialisierung unterschieden werden?

A
  • allgemeine Krankenhäuser
  • Fachkrankenhäuser
    -> Neurologie
    -> Psychiatrie
    -> Lungenerkrankung
    -> Herz- und Gefäßkliniken
    (Krankenhausvergütung nach Fallpauschalen (ab 2004) hat zu einem verstärkten Trend zur Spezialisierung von Krankenhäusern geführt)
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11
Q

Inwiefern können Krankenhäuser nach der Zulassung für GKV-Patienten unterschieden werden?

A
  • Zulassung für GKV-Patienten
    -> Plankrankenhäuser
    -> Hochschulkliniken
    -> Krankenhäuser mit Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen
  • Privatkliniken ohne Zulassung für GKV-Patienten
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12
Q

Welche Krankenhäuser sind zur Versorgung zugelassen?

A
  • Hochschulkliniken
  • Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen sind
  • Krankenhäuser, die einen Versorgungsvertrag mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen abgeschlossen haben
  • andere Krankenhäuser haben keinen Anspruch auf Versorgung von GKV-Patienten
  • nachdem ein Krankenhaus zugelassen ist, kann es jedoch für alle Kassen Leistungen erbringen
  • Krankenkassen können nicht selektiv Verträge abschließen
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13
Q

Wie sieht die stationäre Bedarfsplanung aus?

A
  • Verantwortung der Bundesländer, die damit die Entscheidungsgewalt über stationäre Kapazitäten haben
  • Landeskrankenhausgesellschaften (LKGs) und Landesverbände der Krankenkassen beteiligt
  • im Krankenhausplan werden Feststellungen getroffen über:
    -> die voraussichtliche Bedarfsentwicklung und erforderliche Veränderungen der benötigten Kapazitäten in den Krankenhäusern,
    -> die Entwicklung der mit den Krankenhäusern verbundenen Ausbildungsstätten für medizinisches Fachpersonal
  • Sicherstellungsauftrag:
    -> jedes Bundesland ist nach dem KHG verpflichtet, einen Krankenhausplan aufzustellen
    -> Gegenstand der Krankenhausplanung sind die baulichen und apparativen Vorhaltungen und nicht die konkreten Leistungen
  • Grundlage für die Planung ist das “Bett”
  • Einteilung in Versorgungs- und Leistungsstufen (häufig: Grund-, Regel-, Schwerpunkt- und Maximalversorgung)
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14
Q

Mit welcher Formel wird der Bettenbedarf berechnet?

A
  • Hill-Burton-Formel
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15
Q

Was ist der Krankenhausplan?

A
  • Voraussetzung für die “duale” Finanzierung:
    -> Land: Investitionskosten
    -> Kassen: Betriebskosten
  • Bsp: Gesundheitsregion Berlin + Brandenburg = unterschiedliche Herausforderungen
    -> Metropole Berlin:
    => verdichtetes Versorgungsangebot
    => kurze Wege
    => teils überregionale Versorgung
    -> “Umlandregion” Brandenburg:
    => weite Wege
    => Bevölkerungsrückgang
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16
Q

Welche Herausforderungen gibt es für Berlin?

A
  • Bevölkerungsgröße schwankt, Prognose 4 Jahre im Voraus schwierig
  • Anstieg der Umlandversorgung
  • Altersstruktur ändert sich: deutlicher Anstieg der über 65-Jährigen
  • Altersdurchschnitt und Lebenserwartung steigen an _> deutlich höherer Leistungsaufwand bei älteren Patienten
  • Morbiditätsveränderungen beeinflussen Fallzahlhäufigkeit, Schweregrad und VD
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17
Q

Wie verläuft die duale Finanzierung?

A
  • Länder unterstützen Krankenhäuser durch Steuergelder
    -> Investitionskostenfinanzierung
  • Krankenkassen (durch Beiträge) und PKV-Unternehmen (durch Prämien) unterstützen Krankenhäuser
    -> Betriebskostenfinanzierung
    => Krankenhäuser bieten Patienten/Versicherten Leistungen an
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18
Q

Was ist der Unterschied zwischen Investitions- und Betriebskosten?

A
  • Bild auf Handy mit Grafik
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19
Q

Was genau ist die duale Finanzierung?

A
  • bei Investitionsfinanzierung wird zwischen Pauschalförderung und Einzelförderung unterschieden
    -> Pauschalförderung erhalten die Plankrankenhäuser unabhängig vom jeweiligen Bedarf, allerdings in Abhängigkeit von der jeweiligen Versorgungsstufe
    -> Krankenhäuser können mit ihr im Rahmen der gesetzlichen Zwecksbindung der Fördermittel frei wirtschaften
    -> Einzelförderung kann auf Antrag der Krankenhausträger gewährt werden
    -> kommt für umfangreichere Investitionen infrage (z.B. Einrichtung von Krankenhäusern einschließlich der für den Krankenhausbetrieb erforderlichen Erstausstattung)
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20
Q

Wie hat sich die stationäre Finanzierung über die letzten Jahre verändert?

A
  • bis 1993 Principle of full cost recovery
  • bis 1996 (auch zusammen mit dem oben genannten): undifferentiated per diems (Tagespauschalen)
    -> alle Tagespauschalen in jedem Krankenhaus gleich
    -> Unterschiede in Behandlung der Patienten wurden nicht beachtet
  • seit 1993: individuelle Budgets pro Krankenhaus
  • von 1993 bis 2004: gemischtes System
    -> in 75% der Fälle: Erstattung durch ein zweistufiges System auf Basis von Tagespauschalen: eine Basispauschale (nicht-medizinische Kosten) und eine einrichtungsspezifische Pauschale (medizinische Kosten)
    -> in 25% der Fälle: Erstattung durch Fallkosten oder Behandlungskosten
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21
Q

Welches System gibt es seit 2004?

A
  • DRG-System
  • Erstattung durch Fallkosten
  • Ziel: Großteil der Dienstleistungen sollte durch Fallkosten erstattet werden
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22
Q

Welches Problem gab es vor der Einführung der DRGs?

A
  • tagesgleiche Pflegesätze führen zu höheren Verweildauer und höheren Bettenkapazitäten
  • Welche Vergütungsformen könnten dem entgegenwirken?
23
Q

Was sind DRG’s?

A
  • auf Diagnosen (und Prozeduren) bezogene kostenhomogene Fallgruppen, die je nach System eine mehr oder minder ausgeprägte medizinische Homogenität aufweisen
24
Q

Wie ist die Situation mit DRG’s in Deutschland?

A
  • sie gruppieren stationär behandelte Patienten/Fälle in eine endliche Menge von Gruppen mit vergleichbaren Patienten/Fällen (Hauptdiagnose, Ressourcenaufwand)
  • Zuordnung ist immer eindeutig
  • Output eines Krankenhauses wird transparenter und vergleichbarer
25
Q

Wie verläuft die Geschichte der DRGs?

A
  • Entwicklung vor ca. 50 Jahren in den USA
  • führendes System zur Klassifikation von Krankenhausfällen zu homogenen Fallgruppen
  • in vielen Ländern bereits verwendet, national spezifische Weiterentwicklungen
  • in Deutschland wird eine australische DRG-Version verwendet und angepasst
26
Q

Welche Phasen gab es während der DRG-Einführung in Deutschland?

A
  • 2000 GKV-Gesundheitsreformgesetz -> ab 2003 Einführung eines “durchgängigen, leistungsorientierten und pauschalisierenden Vergütungssystems -> DRGs
  • 2003 Optionsmodell -> freiwillige Umstellung auf DRG möglich
  • 2004 verpflichtende Umstellung
  • 2005 - 2009 Konvergenzphase Landes-BFW
  • 2010 - 2014 Angleichung Landes-BFW an Bundes-BFW
  • 2020 Auslösung der Pflegekosten: aG-DRG-System
27
Q

Was sind die Kriterien für die DRG-Gruppierung?

A
  • Ausgangslage: Patienten sind trotz gleicher Diagnose heterogen im Ressourcenverbrauch
  • Ziel: Patienten sollen hinsichtlich des Ressourcenverbrauchs homogen eingestuft werden
    -> Hauptdiagnose
    -> Nebendiagnose
    -> Alter/Geschlecht
    -> Entlassungsart
    -> Behandlungsart
28
Q

Was sind die Kriterien für die DRG-Gruppierung?

A
  • Ausgangslage: Patienten sind trotz gleicher Diagnose heterogen im Ressourcenverbrauch
  • Ziel: Patienten sollen hinsichtlich des Ressourcenverbrauchs homogen eingestuft werden
    -> Hauptdiagnose
    -> Nebendiagnose
    -> Alter/Geschlecht
    -> Entlassungsart
    -> Behandlungsart
29
Q

Was ist Grouper?

A
  • spezielle Software zur Ermittlung einer DRG an Parametern:
    -> Hauptdiagnose (ICD-10)
    -> Nebendiagnosen
    -> Prozeduren
    -> Entlassungsart
    -> Alter, Geschlecht, ggf. Geburtsgew.
    -> VWD
    -> Beatmungszeit
30
Q

Wie wird der Code des DRGs bestimmt?

A
  • G 02 B (Bsp.)
  • G: Organsystem/Ursache
  • 02: Art der Behandlung: operativ/invasiv/konservativ
  • B: Schweregrad (z.B. zweithöchster Schweregrad)
  • Schwerpunkt von DRG-System ist Diagnose unter Berücksichtigung weiterer Einflussfaktoren
31
Q

Wie sieht der Weg vom Patienten zum Erlös aus?

A
  • Stammdaten
    -> Kodierung (ICD-10 & OPS)
    -> Groupingalgorithmus
    -> DRG
    -> x Relativgewicht
    -> x Basisfallwert
32
Q

Was ist das Relativgewicht?

A
  • definiert den durchschnittlichen Ressourcenverbrauch (= ökonomische Fallschwere) der DRG in Bezug auf den Basisfallwert
    -> deutschlandweit einheitlich
33
Q

Was ist der Basisfallwert?

A
  • entspricht den durchschnittlichen Kosten pro Fall/DRG
34
Q

Wie wurde der DRG-Erlös bis 2020 ausgerechnet?

A
  • Relativgewicht (= Bewertungsrelation) x Landesbasisfallwert
35
Q

Wie wird das Relativgewicht ermittelt?

A
  • durchschnittliche Kosten eines DRG-Falles/Basisfallpreises = Relativgewicht einer DRG
  • spiegelt Kostenverhältnis einzelner DRGs zueinander wider
    -> DRG mit Relativgewicht 2.0 ist durchschnittlich doppelt so kostenintensiv wie DRG mit Relativgewicht 1.0
  • relatives Kostengewicht wird vom InEK berechnet und jeder DRG zugewiesen
    -> Kalkulationskrankenhäuser liefern Daten ans InEK:
    => zum Fall (Hauptdiagnose, Nebendiagnosen, Therapie (OPS-Kodes), Alter, Geschlecht etc.)
    => Kosten
36
Q

Wie wird der Landesbasisfallwert berechnet?

A
  • Summe des Budgets aller KHs/Summe der erbrachten Bewertungsrelationen im Vorjahr = durchschnittliche Kosten pro Fall
37
Q

Was ist das InEK?

A
  • Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus
  • Gründung am 10.05.2001
  • Gesellschafter
    -> Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung
    -> Verband der privaten Krankenversicherung
    -> Deutsche Krankenhausgesellschaft
  • Finanzierung über DRG-Systemzuschlag
  • Aufgaben:
    -> Pflege des Fallpauschalensystems (Definition der DRG-Fallgruppen, Pflege der Basis-DRGs und Schweregradgruppen)
    -> Kalkulation der Relativgewichte sowie Zu- und Abschläge
    -> Erhebung des DRG-Systemzuschlags
    -> Festlegung der Kodierrichtlinien
38
Q

Wie werden DRGs berechnet?

A
  • um DRGs zu berechnen, müssen Daten der KH bekannt sein
  • Erhebung von Leistungsdaten laut § 21 KHEntgG: Daten von 1609 KH
  • Kostendaten von 244 KH (Kalkulations-KH)
  • Übermittlung der Daten an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK)
39
Q

Wie wurde die Krankenhausvergütung bis 2020 berechnet?

A
  • Relativgewicht (= Bewertungsrelation) x Landesbasisfallwert + Zu-/Abschläge
40
Q

Wie kann es zu Zuschlägen kommen?

A
  • bei Überschreitung der oberen Grenzverweildauer
  • Ausbildungszuschlag
  • für Zentren und Schwerpunkte
  • Begleitperson (falls med. notwendig) (45€ je Tag)
  • etc.
41
Q

Wie kann es zu Zuschlägen kommen?

A
  • bei Überschreitung der oberen Grenzverweildauer
  • Ausbildungszuschlag
  • für Zentren und Schwerpunkte
  • Begleitperson (falls med. notwendig) (45€ je Tag)
  • etc.
42
Q

Wie kann es zu Abschlägen kommen?

A
  • Unterschreitung der unteren Grenzverweildauer
  • Nichtteilnahme an der Notfallversorgung
  • Fixkostendegressionsabschlag (Krankenhausindividuell)
  • etc.
43
Q

Wie wird der (aG-) DRG seit 2020 (nach Einführung des Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetzes => Pflegebudget) berechnet?

A
  • Relativgewicht x Basisfallwert + Zu-/Abschläge + (Pflegeerlösbewertungsrelation pro Tag x Pflegeentgeltwert x Verweildauertage [das ist alles Pflegekostenerlös])
44
Q

Was sind die Einnahmequellen eines KHs?

A
  • DRGs
  • Zusatzentgelte
  • Individualentgelte (z.B. für teilstationäre Leistungen)
  • Wahlleistungen (z.B. Einzelleistungszimmer)
  • Zu-/Abschläge
45
Q

Was sind Vorteile der DRGs?

A
  • Verkürzung der Verweildauer
  • Optimierung von Abläufen
  • Verkürzung der Wartezeiten
  • Verbesserung der Transparenz von Leistungserbringung, Ressourceneinsatz, Kosten
46
Q

Was sind Nachteile der DRGs?

A
  • fehlende Akzeptanz durch Ärzte (Zunahme Bürokratie)
  • Arbeitszeit- und Leistungsverdichtung
  • Kostendruck
  • Pauschalisierung statt Einzelleistungsvergütung
  • “Abschiebung” in andere Leistungssektoren
  • Worst Case: Qualitätsprobleme
47
Q

Was ist das Case Mix (CM)?

A
  • Summe aller Relativgewichte (nach Verrechnung tagesbezogener Ab- und Zuschläge)
48
Q

Was ist der Case Mix Index (CMI)?

A
  • gibt durchschnittliche Fallschwere eines Krankenhauses/einer KH-Abteilung an
  • CMI = CM/Anzahl der Fälle
49
Q

Was ist eine Hauptdiagnose?

A
  • die Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des KH-Aufenthaltes des Patienten verantwortlich ist
  • nicht unbedingt die Diagnose, die dem höchsten Ressourcenverbrauch zuzurechnen ist
50
Q

Was sind Nebendiagnosen?

A
  • Krankheit oder Beschwerde, die entweder gleichzeitig mit der Hauptdiagnose besteht oder sich während des Krankenhausaufenthaltes entwickelt
  • muss mindestens mind. einen der folgenden Faktoren beeinflussen:
    -> therapeutische Maßnahmen
    -> diagnostische Maßnahmen
    -> erhöhter Betreuungs-/Pflege und/oder Überwachungsaufwand
51
Q

Was sind die Aufgaben und Leistungen des medizinischen Dienstes der Krankenkassen?

A
  • Begutachtungen für die Pflegeversicherung
  • Pflegequalität sichern
  • Begutachtungen für die Krankenversicherung
    -> z.B. Notwendigkeit und Dauer einer Krankenhausbehandlung
  • Berater in medizinischen Versorgungsfragen
    -> z.B. Krankenhausplanung
52
Q

Was ist in der MD-Prüfung die primäre Fehlbelegung?

A
  • stationärer Aufenthalt nicht notwendig, ambulante oder teilstationäre Maßnahme ausreichend
53
Q

Was ist in der MD-Prüfung die sekundäre Fehlbelegung?

A
  • stationärer Aufenthalt notwendig, aber Dauer nicht gerechtfertigt
54
Q

Nochmal Seminar-Folien angucken?

A

Jau!