Begriff Und Bedeutung Flashcards

1
Q

Was sind Grundrecht allgemein?

A

Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat

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2
Q

Welche 2 Arten von Grundrechten sind zu unterscheiden ?

A

Bundesgrundrechte und Landesgrundrechte

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3
Q

Wo sind die Bundesgrundrechte genannt ?

A

Art. 1-19 GG

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4
Q

Wie werden die Art. 20 IV, 33, 38, 101, 103 und 104 GGgenannt?

A

Grundrechtsgleiche oder grundrechtsähnliche Rechte (gem. Art. 93 I Nr. 4a GG)

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5
Q

Welche Funktionen und Dimensionen haben die Grundrechte ?

A
  • Können staatliches Handeln abwehren
  • Ansprüche auf staatliches Handeln einräumen
  • ein Recht der Bürger auf Mitwirkung am Staat gewähren
  • können Maßstab für die Auslegung des einfachen Gesetzesrechts sein
  • den Fortbestand bestimmter Einrichtungen gewähren
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6
Q

Von wem stammt die Status-Lehre ?

A

Georg Jellinek

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7
Q

Welche Grundrechtstheorie/-Lehre hat Georg Jellinek entwickelt?

A

Die Status-Lehre

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8
Q

Welche Grundrechtsbereiche werden in der Status-Lehre unterschieden ?

A

a) Status negativus
b) Status positivus
c) Status activus

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9
Q

Welche Grundrechte fallen unter den Status negativus?

A

Grundrechte, die bestimmte Freiheiten und Freiräume der Bürger vor staatlichen Eingriffen schützen, also staatliches Handeln abwehren

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10
Q

Was für Grundrechte fallen unter den Status positivus ?

A

Grundrechte, die den Bürgern Ansprüche auf staatliches Handeln und auf staatliche Leistungen einräumen.
IdR beschränken sich solche Leistungsansprüche auf angemessene und gleichberechtigte Teilhabe an den vorhandenen staatlichen Ressourcen und Einrichtungen

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11
Q

Welche Grundrechte fallen unter den Status activus?

A

Vor allem Grundrechte, die den Bürgern die Möglichkeit geben, sich aktiv für den Staat und im Staat zu betätigen.
V.a. Das aktive und passive Wahlrecht Art. 38 I 1, II GG

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12
Q

Was sind Institutsgarantien?

A
Beziehen sich auf privatrechtliche Einrichtungen
Bsp: 
- Presse Art. 5 I 2, 1. Var. GG
- Ehe und Familie Art. 6 I GG
- Eigentum und Erbrecht, Art. 14 I 1 GG
- Vereine und Gesellschaften Art. 9 I GG
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13
Q

Was sind institutionelle Garantien?

A

Beziehen sich auf öffentlich-rechtliche Einrichtungen
Bsp:
- Gemeinden und kommunale Selbstverwaltungsgarantie Art. 28 IIGG
- Berufsbeamtentum Art. 33 IV, V GG
- Richterschaft, Art. 92 i.V.m. Art. 97 GG

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14
Q

Was sind Grundrechtliche Schutzpflichten des Staates ?

A

Der Staat ist verpflichtet Gefahren für die einzelnen Grundrechte und die in ihnen zum Ausdruck gekommenen Wertentscheidungen abzuwehren.
Die Bürger haben grds. Keinen einklagbaren Anspruch auf bestimmte staatliche Maßnahmen

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15
Q

Was ist die Grundrechtsberechtigung/Grundrechtsfähigkeit?

A

Das Recht/die Fähigkeit sich auf Grundrechte berufen zu können

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16
Q

Wer ist grundrechtsberechtigt?

A

Alle natürlichen Personen (Menschen)

17
Q

Wer ist nicht grundrechtsberechtigt ?

A

Der Staat, seine Untergliederungen sowie Einrichtungen

18
Q

Was sind juristische Personen?

A

Fiktive Rechtsgebilde mit eigener Rechtspersönlichkeit

19
Q

Beispiele für juristische Personen des Privatrechts

A
  • rechtsfähige Vereine
  • Aktiengesellschaften
  • GmbH
20
Q

Beispiele für juristische Personen des öffentlichen Rechts

A
  • Bund
  • Länder
  • Städte u Gemeinden
  • Rechtsanwalts-, Handwerks-, Ärztekammern …
  • staatliche Universitäten
  • öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
21
Q

Wo wird die Frage der Beantwortung der Frage der Grundrechtsfähigkeit von juristischen Personen geregelt?

A

In Art. 19 III GG

22
Q

Warum sind Grundrechte grundsätzlich auf juristische Personen des Privatrechts anwendbar ?

A

Weil hinter juristischen Personen des Privatrechts in der Regel natürliche Personen stehen

23
Q

Wen betrifft Art. 19 III GG über seinen Wortlaut hinaus ?

A
- sonstige Personenvereinigungen, die nicht vollrechtsfähig, also keine juristischen Personen sind 
   Z.B.
   - offene Handelsgesellschaften (OHG)
   - Kommanditgesellschaften (KG) 
   - BGB-Gesellschaften (GbR)
24
Q

Wann ist eine juristische Person inländisch ?

A

Nicht nur Wenn sich ihre Hauptverwaltung in Deutschland befindet, sondern schon dann, wenn sie sich tatsächlich hauptsächlich in Deutschland betätigt.
Es kommt nicht darauf an, ob sie von Ausländern beherrscht wird.
Kann sich dann grds. Auf alle, also auch auf die Deutschen-Grundrechte berufen.

25
Q

Worauf können sich ausländische juristische Personen berufen?

A

Nur auf die Justizgrundrechte nach Art. 101 I 2, 103 I GG, nicht auf die übrigen Grundrechte

26
Q

Worauf können sich juristische Personen des Privatrechts mit Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat berufen ?

A

Wegen des Diskriminierungsverbots des Art. 18 I AEUV gilt der Inlandsvorbehalt des Art. 19 III GG nicht. Sie sind inländischen juristischen Personen des Privatrechts gleichgestellt.

27
Q

Auf wen sind Grundrechte prinzipiell nicht anwendbar?

A
  • Auf juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • juristische Personen des Privatrechts, die der Staat beherrscht und die öffentliche Aufgaben erfüllen
  • juristische Personen des Privatrechts auch wenn sie nur rein Erwerbstätig sind
  • Deutsche PostAG, Deutsche Postbank AG, Deutsche Telekom AG
28
Q

Warum sind juristische Personen des öffentlichen Rechts prinzipiell grundrechtsunfähig ?

A

Weil sie in den Staatsaufbau eingegliedert sind oder weil hinter ihnen der Staat steht. Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind damit gem. Art. 1 III GG an Grundrechte gebunden.

29
Q

Wann sind juristische Personen des öffentlichen Rechts ausnahmsweise Grundrechtsfähig?

A

Wenn Sie von ihren Aufgaben her unmittelbar einem bestimmten grundrechtlich geschützten Lebensbereich zugeordnet sind.

30
Q

Welche juristischen Personen des öff. Rechts sind (ausnahmsweise) Grundrechtsfähig ?

A
  • die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
  • staatliche Universitäten
  • öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
31
Q

Auf welche Grundrechte können sich öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten berufen ?

A

Können sich grds nur auf die Rundfunkfreiheit des Art. 5 I 2, 2. Var. GG berufen, nicht auch auf andere Grundrechte. Eine Berufung auf andere Grundrechte ist nur möglich, wenn es um ein Verhalten geht, das die Ausübung der Rundfunkfreiheit unterstützt.

32
Q

Auf welche Grundrechte können sich staatliche Universitäten berufen?

A

Sie können sich grds. Nur auf das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit des Art. 5 III 1 GG berufen.

33
Q

Auf welche Grundrechte können sich öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften berufen?

A

Können sich grds. Auf alle Grundrechte berufen, nicht nur auf Art. 4 I, II GG

34
Q

Was ist das objektiv-rechtliche Willkürverbot?

A

Wenn juristische Personen des öffentlichen Rechts willkürlich ungleich behandelt werden.
Dieses Verbot folgt aber (nur) aus der objektiv-rechtlichen Seite des Art. 3 I GG oder aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 28 I 1 GG).
Deshalb ist ein Verstoß gegen dieses objektiv-rechtliche Willkürverbot keine Grundrechtsverletzung.

35
Q

Wer ist grundrechtsverpflichtet d.h. an die Grundrechte gebunden?

A

Alle Träger öffentlicher Gewalt, vgl. Art. 1 III GG.
Grundrechtsgebunden ist also der Staat und alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
Auch juristische Personen des Privatrechts, die sich vollständig in der Hand des Staates befinden oder auf die der Staat bestimmenden Einfluss ausübt

36
Q

Was bedeutet „fehlende unmittelbare Drittwirkung der Grundrechte“ ?

A

Bürger sind nicht grundrechtsgebunden. D.h. Der eine Bürger kann sich ggü. einem anderen Bürger nicht auf Grundrechte berufen.

37
Q

Wo haben die Grundrechte ihre Wurzeln ?

A

In der römisch-griechischen Philosophie und dem Christentum

38
Q

Wer ist an die Grundrechte gebunden?

A

Der Bund und sämtliche Länder

39
Q

Wann ist ein Landesgrundrecht nach Art. 31 GG nichtig?

A

Wenn es einer Gruppe von Bürgern mehr Rechte gewährt als das vergleichbare Bundesgrundrecht, aber eben dadurch ein Bundesgrundrecht einer anderen Gruppe von Bürgern beschränkt