Grundrechtsprüfung Flashcards

1
Q

In welchen Schritten erfolgt die Prüfung von Freiheitsgrundrechten ?

A
  1. Eröffnung des Schutzbereichs
  2. Eingriff in den Schutzbereich
  3. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Eingriffs
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2
Q

Was bedeutet Schutzbereich der Grundrechte?

A

Dass ein Gesetz nur dann gegen das zu prüfende Grundrecht verstoßen kann, wenn es (das Gesetz) ein Verhalten oder einen Lebensbereich betrifft, das bzw. Der von diesem Grundrecht tatsächlich geschützt wird.

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3
Q

Ist der Schutzbereich des Art. 14 I 1 GG eröffnet, wenn ein Gesetz bloße Gewinn- und Erwerbschancen vereitelt ?

A

Der Schutzbereich des Art. 14 I 1 ist nicht eröffnet, wenn ein Gesetz bloße Gewinn- oder Erwerbschancen vereitelt.
Art. 14 I 1 GG schützt das Eigentum, worunter bloße Gewinn- und Erwerbschancen nicht fallen.

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4
Q

Ist der Schutzbereich von Art. 5 I 1 GG eröffnet, wenn ein Gesetz die Verbreitung von Statistiken untersagt oder vereitelt?

A

Der Schutzbereich des Art. 5 I 1 GG ist hier nicht eröffnet.
Art. 5 I 1 schützt die Meinungsfreiheit und damit ein Verhalten, das eine Meinungsäußerung i.S dieses Grundrechts darstellt. Die Bekanntgabe von Statistiken ist grds. Keine Meinungsäußerung.

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5
Q

Ist der Schutzbereich von Art. 12 I 1 GG eröffnet, wenn Gesetze die Tätigkeit von Dieben, Zuhältern oder Rauschgifthändlern verbieten oder bestrafen?

A

Nein. Die Tätigkeit von Dieben, Zuhältern oder Rauschgifthändlern ist auch dann kein Beruf i.S.v. Art. 12 I 1 GG, wenn sie dauerhaft ausgeübt wird.

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6
Q

Was sind verfassungsunmittelbare Grundrechtsschranken?

A

Einige Grundrechtsbestimmungen nehmen ein bestimmtes Verhalten von vornherein aus dem Schutzbereich heraus.
Beispiele:
- Art. 8 I Friedlichkeitsvorbehalt bei Versammlungen
- Art. 16 a II 1 GG

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7
Q

Was sind Jedermanngrundrechte ?

A
Grundrechte auf die sich alle Menschen berufen können
Art. 2 I, II 1 u. 2 GG
Art. 4 I, II GG 
Art. 5 I 1 GG 
Art. 14 I 1 GG
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8
Q

Was sind Deutschengrundrechte?

A

Grundrechte, die nur Deutsche schützen
Art. 8 I GG
Art. 9 I 1 1 GG
Art. 12 I 1 GG

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9
Q

Auf welche Grundrechte dürfen sich EU-Ausländer berufen und warum?

A

Sie dürfen sich aufgrund des Diskriminierungsverbots aus Art. 18 I AEUV (Anwendungsvorrang) auf alle Grundrechte berufen, auch auf die Deutschgrundrechte.
Gleiches gilt für juristische Personen des Privatrechts mit Sitz und Haupttätigkeit im EU-Ausland.

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10
Q

Wann greift ein Gesetz in den Schutzbereich eines Grundrechts ein?

A

Wenn es das grundrechtlich geschützte Verhalten erschwert oder unmöglich macht.

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11
Q

Worum geht es bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung ?

A

Hierbei geht es im Wesentlichen um das Verhältnis zwischen dem vom Staat ergriffenen Mittel und dem Zweck, der durch das Mittel verfolgt wird.

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12
Q

Was ist ein vom Staat ergriffenes „Mittel“?

A

Mittel ist die vom Staat konkret getroffene Maßnahme z.B. Ein formelles Gesetz, eine Rechtsverordnung, Satzung oder eine behördliche Einzelfallregelung (Verwaltungsakt)

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13
Q

In welchen Schritten erfolgt die Prüfung des Verhältnismäßigkeitsprinzips?

A
  1. Legitimer Zweck
  2. Geeignetheit: generelle Zwecktauglichkeit des Gesetzes
  3. Erforderlichkeit: kein eindeutig milderes, aber eindeutig ebenso effektives Alternativgesetz denkbar
  4. Angemessenheit: Wahrung der Zumutbarkeit (Gesamtabwägung)
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14
Q

Wann ist ein Mittel geeignet?

A

Wenn es dem angestrebten (rechtmäßigen) Zweck generell dienen kann.

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15
Q

Was darf bei der Geeignetheit nicht geprüft werden?

A

Es darf nicht geprüft werden, ob der Staat ein besseres, zur Zweckverfolgung effektiveres Mittel hätte ergreifen können.

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16
Q

Wann ist ein Mittel nicht erforderlich?

A

Das Mittel ist nicht erforderlich, wenn der Staat zu einem anderen Mittel hätte greifen können, das die Bürger weniger belastet, aber ebenso effektiv ist.

17
Q

Wann ist eine staatliche Maßnahme angemessen?

A

Wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht und der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt

18
Q

Was ist bei der Angemessenheit zu bewerten?

A
  • das Ausmaß der Belastungen
  • das Interesse, das der Staat mit der Maßnahme verfolgt
  • der Nutzen für die Allgemeinheit
19
Q

Was wird unter den Allgemeinen Anforderungen bei der Grundrechtsmäßigkeit formeller Gesetze geprüft?

A
  • Verhältnismäßigkeitsprinzip
  • Bestimmtheitsgrundsatz i.V.m. Der Wesentlichkeitstheorie
  • Einzelfallverbot Art. 19 I 1
  • Zitiergebot Art. 19 I 2
  • Wesensgehaltsgarantie Art. 19 II
  • Rückwirkungsverbot
20
Q

Prüfungsaufbau: Grundrechtsmäßigkeit formeller Gesetze

A

I. Eröffnung des grundrechtlichen Schutzbereichs
1. Sachlicher Schutzbereich
2. Personeller Schutzbereich
II. Eingriff in den Schutzbereich
III. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Eingriffs
1. Existenz einer Grundrechtsschranke
a) Geschriebene Grundrechtsschranke
b) Verfassungsimmanente Grundrechtsschranke
2. Formelle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes
3. Materielle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes
a) Spezielle Anforderungen
- Qualifizierte Gesetzesvorbehalte
- Grundrechtsspezifische Besonderheiten
b) Allgemeine Anforderungen
- Verhältnismäßigkeitsprinzip
- Bestimmtheitsgrundsatz i.V.m. Wesentlichkeitstheorie
- Einzelfallverbot und Zitiergebot, Art. 19 I GG
- Wesensgehaltsgarantie, Art. 19 II GG
- Rückwirkungsverbot

21
Q

Prüfungsaufbau: Grundrechtsmäßigkeit von Maßnahmen der Exekutive und Judikative

A

I. Eröffnung des grundrechtlichen Schutzbereichs
1. Sachlicher Schutzbereich
2. Personeller Schutzbereich
II. Eingriff in den Schutzbereich
III. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Eingriffs
1. Existenz einer verfassungsrechtlichen formellen gesetzlichen
Ermächtigungsgrundlage
2. Verfassungsmäßigkeit der Maßnahme
a) Tatbestandsmäßigkeit der Ermächtigungsgrundlage (ist die
Maßnahme von der Ermächtigungsgrundlage gedeckt?)
b) Grundrechtskonforme Anwendung der Ermächtigungsgrundlage
c) Verhältnismäßigkeit der Maßnahme

22
Q

Wo ist der Bestimmtheitsgrundsatz i.V.m. Der Wesentlichkeitstheorie geregelt?

A

Art. 80 I GG

23
Q

Wann muss der Bestimmtheitsgrundsatz i.V.m. Den Grundsätzen der Wesentlichkeitstheorie erfüllt sein?

A

Wenn ein Gesetz zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigt.

24
Q

Wo ist das Einzelfallverbot geregelt?

A

Art. 19 I 1 GG, ist jedoch lediglich eine Ausprägung des Art. 3 GG, gilt also auch wenn Art. 19 I 1 nicht zur Anwendung gelangt.

25
Q

Was besagt das Einzelfallverbot?

A

Der Gesetzgeber darf nicht aus einer Reihe gleichartiger Sachverhalte willkürlich einen Fall herausgreifen.

26
Q

Wo ist das Zitiergebot geregelt?

A

Art. 19 I 2 GG

27
Q

Wann gilt das Zitiergebot nicht ?

A

Wenn es sich um vorkonstitutionelle Gesetze oder um mittelbare und faktische Grundrechtseingriffe handelt.

28
Q

Für welche Grundrechte gilt Art. 19 I 1 GG laut der Rechtsprechung des BVerfG nur ?

A

Für solche Grundrechte, die einem ausdrücklichen Schrankenvorbehalt i.S.v. Art. 19 I 1 GG unterliegen. Das Grundrecht muss also durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden können.

29
Q

Welche Gesetze enthalten einen ausdrücklichen Schrankenvorbehalt i.S.v. Art. 19 I 1 GG?

A
Art. 2 II 3, 
Art. 6 III, 
Art. 8 II, 
Art. 10 II, 
Art. 11 II, 
Art. 13 VII 
Art. 16 I 2 GG,
30
Q

Wo ist die Wesensgehaltsgarantie geregelt?

A

Art. 19 II GG

31
Q

Welche drei Auffassungen werden zur Bestimmung der Wesensgehaltsgarantie vertreten?

A
  1. die im jeweiligen Grundrecht zum Ausdruck gekommenen Wertentscheidungen und Prinzipien müssen im allgemeinen beachtet werden und Bestand haben.
  2. Die Wertentscheidungen des konkreten Grundrechts müssen auch für den einzelnen Betroffenen Grundrechtsträger Bestand haben.
  3. Art. 19 II GG statuiert im wesentlichen (nur) das Verhältnismäßigkeitsgebot, läuft also auf eine Verhältnismäßigkeitsprüfung hinaus.
32
Q

Welche zwei Arten von Rückwirkung werden unterschieden?

A
  • echte Rückwirkung

- unechte Rückwirkung

33
Q

Wann liegt ein Gesetz mit echter Rückwirkung vor?

A

Wenn ein abgeschlossener Tatbestand für die betroffenen Bürger nachträglich ungünstiger geregelt wird.

34
Q

Welche Art von Rückwirkung ist verfassungswidrig ?

A

Gesetze mit echter Rückwirkung sind i.d.R. Verfassungswidrig.

35
Q

Wann ist ein Gesetz mit echter Rückwirkung ausnahmsweise zulässig?

A
  • wenn der Betroffene vor Vollendung des Tatbestands mit der vorliegenden Neuregelung rechnen musste
  • wenn eine nichtige Rechtsvorschrift rückwirkend durch eine rechtmäßige Rechtsvorschrift ersetzt wird
  • wenn ein Gesetz eine unklare und verworrene Rechtslage rückwirkend klärt
  • wenn überragende Belange des Gemeinwohls, die dem Prinzip der Rechtssicherheit vorgehen, eine rückwirkende Neuregelung erfordern
36
Q

Wann liegt ein Gesetz mit unechter Rückwirkung vor?

A

Ein Gesetz mit unechter Rückwirkung liegt vor, wenn es in einen begonnenen, aber noch nicht abgeschlossenen Tatbestand (Lebensvorgang) zum Nachteil des Betroffenen eingreift.

37
Q

Prüfungsmaßstab im Rahmen der Urteilsverfassungsbeschwerde (Text)

A

Das BVerfG ist keine Superrevisionsinstanz, weshalb der Prüfungsmaßstab im Rahmen der Urteilsverfassungsbeschwerde auf die Verletzung des spezifischen Verfassungsrechts beschränkt ist. Das BVerfG prüft ausschließlich, ob das Fachgericht bei der Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts spezifisch die Grundrechte des Beschwerdeführers verletzt hat. Dies ist dann der Fall, wenn die angegriffene gerichtliche Entscheidung die Grundrechte des Beschwerdeführers generell verkannt, nicht hinreichend berücksichtigt oder bei der Anwendung des einfachen Rechts unzutreffende Grundrechtliche Wertungen zu Grunde gelegt hat.