Anhang und Lagebericht Flashcards
(20 cards)
Wer muss Anhang und Lagebericht erstellen?
Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft haben den Jahresabschluss um
einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
eine Einheit bildet, sowie einen Lagebericht aufzustellen.“
Funktionen des Anhangs
- Erläuterung
- Ergänzung
- Korrektur
- Entlastung
Erläuterungsfunktion
Informationen, welche Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnungs-Posten
kommentieren oder interpretieren. Einzelangaben zu offenlegungspflichtigen
Posten sowie Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284
Abs. 2 Nr. 1 HGB), oder die Angabe und Begründung von
Methodenänderungen (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB).
Ergänzungsfunktion
Informationen, die weder in Bilanz noch in Gewinn- und Verlustrechnung
gegeben werden. Hierzu zählen insbesondere die Angabepflichten nach § 285
Nrn. 7, 10, 11a, 15, 15a, 16, 19, 21, 26, 31, 32, 33 und 34 HGB.
Korrekturfunktion
Wenn Bilanz und GuV nicht „True and Fair View“ entspricht, sind im Anhang
gemäß § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB zusätzliche Angaben zu machen, damit der
Jahresabschluss die Anforderung der Generalnorm des § 264 Abs. 2 Satz 1
HGB erfüllt. Kleinstkapitalgesellschaften, die nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB
auf die Erstellung eines Anhangs verzichten, haben die nach § 264 Abs. 2
Satz 2 HGB notwendigen Angaben unter der Bilanz darzustellen, wenn der
Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
vermittelt.
Entlastungsfunktion
Zwecks übersichtlicher Gestaltung von Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung können Angaben auch im Anhang gegeben werden. Der
Anhang ist grundsätzlich mit Bilanz und GuV gleichgestellt
Bei den im Anhang aufzuführenden Angaben handelt es sich um
- Zahlenangaben (quantitative Angaben)
(z. B. die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen gemäß
§ 285 Nr. 4 HGB) und - Verbale Angaben (qualitative Angaben)
(z. B. die Begründung von Änderungen bei den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB).
Darstellungsform von Anhang
- Anhang ist als ein gesondertes, in sich geschlossenes Berichtsinstrument aufzustellen
und durch eine entsprechende Überschrift zu kennzeichnen. Durch die Darstellung
müssen sowohl die Zugehörigkeit zum Jahresabschluss als auch die Abgrenzung von
dessen sonstigen Bestandteilen eindeutig erkennbar sein. Hierdurch wird erreicht,
dass für den Abschlussleser eindeutig erkennbar ist, welche Bestandteile (des
Geschäftsberichts) der Jahresabschlussprüfung unterzogen wurden. - Aufgrund seiner erläuternden und ergänzenden Funktion ist eine Platzierung des
Anhangs hinter der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zweckmäßig.
Gliederung vom Anhang
Gliederung:
I. Allgemeine Angaben (Erläuterungen, Hinweise)
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden(-grundsätze), teilweise weiter
untergliedert in allgemeine Methodenangaben und Angaben zur Umrechnung
von Fremdwährungsposten
III. Erläuterungen zur Bilanz
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
V. Sonstige Angaben, teilweise weiter untergliedert in Angaben zu den
Gesellschaftsorganen und übrige sonstige Angaben
Lagebericht
289 Abs. 1 HGB:
„Im Lagebericht sind zumindest der Geschäftsverlauf einschließlich des
Geschäftsergebnisses und die Lage der Kapitalgesellschaft so darzustellen,
dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird.“
Funktionen des Lageberichts
- Verdichtung der Jahresabschlussinformation
Zusammenfassung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage - Zeitliche und sachliche Ergänzung des Jahresabschlusses
Angaben zur Unternehmenslage, Prognosen, Risikoberichterstattung
Pflichtbestandteile des Lageberichts
- Geschäftsverlauf
- Lage der Gesellschaft
- Prognosebericht
Zusätzliche Pflichtbestandteile
- Risikomanagementbericht
- Forschungs- und Entwicklungsbericht
- Zweigniederlassungsbericht
Zusätzliche Pflichtbestandteile für kapitalmarktorientierte Unternehmen
- Vergütungsbericht: Darstellung der Grundzüge des Vergütungssystems für
Organmitglieder (§ 289a Abs. 2 HGB) - Bericht zur Übernahmesituation: Stimmrechtseinschränkungen etc.
(§ 289 a Abs. 1 HGB) - Bericht zum internen Kontrollsystem (IKS): Beschreibung der Strukturen und
Prozesse (§ 289 Abs. 4 HGB) - Erläuterung zur Unternehmensführung (§ 289f HGB)
> Erklärung gem. § 161 AktG (Erklärung zum Corporate Governance Codex)
> Angabe zu Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen
Anforderungen hinausgehen,
> Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der
Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen
Risikomanagementbericht
speziell bezogen auf die Verwendung von Finanzinstrumenten: • Risikomanagementziele und – methoden (z.B. Absicherungsstrategien) • Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie Risiken aus Zahlungsstromschwankungen
Forschungs- und
Entwicklungsbericht
Sowohl bei eigener als auch durch Dritte durchgeführte F&E, z.B.: • Art der Forschung • Gegenstand und Zweck der Forschung • F&E-Investitionen / -Aufwendungen • Mitarbeiter in F&E • Forschungsergebnisse (Patente, Lizenzen etc.)
Zweigniederlassungsbericht
Nur für im Handelsregister eingetragene Zweigniederlassungen, z.B.: • Gegenstand und Sitz von Zweigniederlassungen • Errichtungen, Zusammenlegungen und Auflösungen im Berichtsjahr • Wesentliche wirtschaftliche Eckdaten der Zweigniederlassungen (Umsätze, Ergebnisse, Produktionsprogramm, Mitarbeiter)
Prognosebericht
Darstellung der künftigen Entwicklung mit Chancen und Risiken - Entwicklung des allgemeinen wirtschaftlichen Umfelds - Branchenentwicklung - Entwicklung des Unternehmens und seiner einzelnen Unternehmensbereiche - Bestandssichernde / - gefährdende Entwicklungen (z.B. drohende Zahlungsunfähigkeit, Verfall von Vermögenswerten) - Sonstige Chancen und Risiken (z.B. Änderungen der polit. Rahmenbedingungen, Neuinvestitionen)
Lage der Gesellschaft
Lage der Gesellschaft am Abschlussstichtag: - Unternehmensstruktur - Absatzlage (Marktanteile, Auftragslage etc.) - Vermögens-, Finanzund Ertragslage - Sonstige wichtige Informationen
Geschäftsverlauf
Bericht über die Geschäftsentwicklung und des Geschäftsergebnisses des Berichtsjahres: - Gesamtwirtschaftliche und branchentypische Verhältnisse und Entwicklungen - Wichtige unternehmensspezifische Ereignisse - Entwicklungen in den Bereichen - Beschaffung - Produktion / Leistung - Absatz - Investition - Finanzierung - Personal