Anhang und Lagebericht Flashcards

(20 cards)

1
Q

Wer muss Anhang und Lagebericht erstellen?

A

Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft haben den Jahresabschluss um
einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
eine Einheit bildet, sowie einen Lagebericht aufzustellen.“

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2
Q

Funktionen des Anhangs

A
  • Erläuterung
  • Ergänzung
  • Korrektur
  • Entlastung
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3
Q

Erläuterungsfunktion

A

Informationen, welche Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnungs-Posten
kommentieren oder interpretieren. Einzelangaben zu offenlegungspflichtigen
Posten sowie Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284
Abs. 2 Nr. 1 HGB), oder die Angabe und Begründung von
Methodenänderungen (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB).

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4
Q

Ergänzungsfunktion

A

Informationen, die weder in Bilanz noch in Gewinn- und Verlustrechnung
gegeben werden. Hierzu zählen insbesondere die Angabepflichten nach § 285
Nrn. 7, 10, 11a, 15, 15a, 16, 19, 21, 26, 31, 32, 33 und 34 HGB.

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5
Q

Korrekturfunktion

A

Wenn Bilanz und GuV nicht „True and Fair View“ entspricht, sind im Anhang
gemäß § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB zusätzliche Angaben zu machen, damit der
Jahresabschluss die Anforderung der Generalnorm des § 264 Abs. 2 Satz 1
HGB erfüllt. Kleinstkapitalgesellschaften, die nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB
auf die Erstellung eines Anhangs verzichten, haben die nach § 264 Abs. 2
Satz 2 HGB notwendigen Angaben unter der Bilanz darzustellen, wenn der
Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
vermittelt.

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6
Q

Entlastungsfunktion

A

Zwecks übersichtlicher Gestaltung von Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung können Angaben auch im Anhang gegeben werden. Der
Anhang ist grundsätzlich mit Bilanz und GuV gleichgestellt

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7
Q

Bei den im Anhang aufzuführenden Angaben handelt es sich um

A
  • Zahlenangaben (quantitative Angaben)
    (z. B. die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen gemäß
    § 285 Nr. 4 HGB) und
  • Verbale Angaben (qualitative Angaben)
    (z. B. die Begründung von Änderungen bei den Bilanzierungs- und
    Bewertungsmethoden gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB).
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8
Q

Darstellungsform von Anhang

A
  • Anhang ist als ein gesondertes, in sich geschlossenes Berichtsinstrument aufzustellen
    und durch eine entsprechende Überschrift zu kennzeichnen. Durch die Darstellung
    müssen sowohl die Zugehörigkeit zum Jahresabschluss als auch die Abgrenzung von
    dessen sonstigen Bestandteilen eindeutig erkennbar sein. Hierdurch wird erreicht,
    dass für den Abschlussleser eindeutig erkennbar ist, welche Bestandteile (des
    Geschäftsberichts) der Jahresabschlussprüfung unterzogen wurden.
  • Aufgrund seiner erläuternden und ergänzenden Funktion ist eine Platzierung des
    Anhangs hinter der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zweckmäßig.
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9
Q

Gliederung vom Anhang

A

Gliederung:
I. Allgemeine Angaben (Erläuterungen, Hinweise)
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden(-grundsätze), teilweise weiter
untergliedert in allgemeine Methodenangaben und Angaben zur Umrechnung
von Fremdwährungsposten
III. Erläuterungen zur Bilanz
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
V. Sonstige Angaben, teilweise weiter untergliedert in Angaben zu den
Gesellschaftsorganen und übrige sonstige Angaben

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10
Q

Lagebericht

A

289 Abs. 1 HGB:
„Im Lagebericht sind zumindest der Geschäftsverlauf einschließlich des
Geschäftsergebnisses und die Lage der Kapitalgesellschaft so darzustellen,
dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird.“

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11
Q

Funktionen des Lageberichts

A
  • Verdichtung der Jahresabschlussinformation
    Zusammenfassung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
  • Zeitliche und sachliche Ergänzung des Jahresabschlusses
    Angaben zur Unternehmenslage, Prognosen, Risikoberichterstattung
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12
Q

Pflichtbestandteile des Lageberichts

A
  • Geschäftsverlauf
  • Lage der Gesellschaft
  • Prognosebericht
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13
Q

Zusätzliche Pflichtbestandteile

A
  • Risikomanagementbericht
  • Forschungs- und Entwicklungsbericht
  • Zweigniederlassungsbericht
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14
Q

Zusätzliche Pflichtbestandteile für kapitalmarktorientierte Unternehmen

A
  • Vergütungsbericht: Darstellung der Grundzüge des Vergütungssystems für
    Organmitglieder (§ 289a Abs. 2 HGB)
  • Bericht zur Übernahmesituation: Stimmrechtseinschränkungen etc.
    (§ 289 a Abs. 1 HGB)
  • Bericht zum internen Kontrollsystem (IKS): Beschreibung der Strukturen und
    Prozesse (§ 289 Abs. 4 HGB)
  • Erläuterung zur Unternehmensführung (§ 289f HGB)
    > Erklärung gem. § 161 AktG (Erklärung zum Corporate Governance Codex)
    > Angabe zu Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen
    Anforderungen hinausgehen,
    > Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der
    Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen
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15
Q

Risikomanagementbericht

A
speziell bezogen auf die
Verwendung von Finanzinstrumenten:
• Risikomanagementziele und –
methoden (z.B.
Absicherungsstrategien)
• Preisänderungs-, Ausfall- und
Liquiditätsrisiken sowie
Risiken aus Zahlungsstromschwankungen
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16
Q

Forschungs- und

Entwicklungsbericht

A
Sowohl bei eigener als auch
durch Dritte durchgeführte F&E,
z.B.:
• Art der Forschung
• Gegenstand und Zweck der
Forschung
• F&E-Investitionen /
-Aufwendungen
• Mitarbeiter in F&E
• Forschungsergebnisse
(Patente, Lizenzen etc.)
17
Q

Zweigniederlassungsbericht

A
Nur für im Handelsregister
eingetragene Zweigniederlassungen, z.B.:
• Gegenstand und Sitz von
Zweigniederlassungen
• Errichtungen, Zusammenlegungen
und Auflösungen im Berichtsjahr
• Wesentliche wirtschaftliche
Eckdaten der Zweigniederlassungen (Umsätze,
Ergebnisse, Produktionsprogramm, Mitarbeiter)
18
Q

Prognosebericht

A
Darstellung der künftigen Entwicklung
mit Chancen und Risiken
- Entwicklung des allgemeinen wirtschaftlichen Umfelds
- Branchenentwicklung
- Entwicklung des Unternehmens und
seiner einzelnen Unternehmensbereiche
- Bestandssichernde / - gefährdende
Entwicklungen
(z.B. drohende Zahlungsunfähigkeit,
Verfall von Vermögenswerten)
- Sonstige Chancen und Risiken
(z.B. Änderungen der polit. Rahmenbedingungen, Neuinvestitionen)
19
Q

Lage der Gesellschaft

A
Lage der Gesellschaft am
Abschlussstichtag:
- Unternehmensstruktur
- Absatzlage (Marktanteile, Auftragslage
etc.)
- Vermögens-, Finanzund Ertragslage
- Sonstige wichtige
Informationen
20
Q

Geschäftsverlauf

A
Bericht über die Geschäftsentwicklung
und des Geschäftsergebnisses des
Berichtsjahres:
- Gesamtwirtschaftliche und branchentypische
Verhältnisse und Entwicklungen
- Wichtige unternehmensspezifische
Ereignisse
- Entwicklungen in den Bereichen
- Beschaffung
- Produktion / Leistung
- Absatz
- Investition
- Finanzierung
- Personal