Grundlagen Flashcards

(38 cards)

1
Q

Ziele des Rechnungswesen

A

Jede güterwitschaftliche Transaktion eines Unternehmens resultiert in einer Veränderung der Liquidität oder des Kapitals. Die laufenden Liquiditäts- und Kapitalspositionen und deren Buchungsmäßige Abbildung gehören somit zu den wichtigsten Aufgaben der Unternehmensleitung.

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2
Q

Aufgaben des Rechnungswesen

A

Erfassung, Aufbereitung und Auswertung aller unternehmensrelevanten Informationen

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3
Q

Betriebliche Rechnungswesen

A

Das betriebliche RW ist eine Sammelbezeichnung für die rechnerische Erfassung, Auswertung und Kontrolle aller Daten, die das Geschehen im Betrieb mengenmäßig und wertmäßig beschreiben.

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4
Q

Externes RW

A

Das externe RW erfast die Vorgänge zwischen Unternehmen und Umwelt, wie z.B. Käufe, Verkäufe, Kapitalaufnahme.
Es ist weitgehend durch die Bestimmungen des Handels- und Steuerrechts geregelt.
Es umfasst die Finanzbuchhaltung nebst Jahresabschluss (Bilanz und GuV) und die steuerliche Erfolgsrechnung (Steuerbilanz).

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5
Q

Ertrag

A

Bezeichnet jeglichen Zuwachs des betrieblichen Reinvermögens (Zuwachs des Eigenkapitals), der nicht aus Einzahlungen/Einlagen der Eigentümer resultiert.

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6
Q

Betriebsertrag

A

Summe der Beträge, die den Kunden für Erzeugnisse und Dienstleistungen in Rechnung gestellt werden.

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7
Q

Nichtbetrieblicher Ertrag

A

Teil des Ertrags, der nicht aus der Verfolgung des eigentlichen Betriebszwecks stammt = Erträge aus Wertpapiergeschäften, Zinserträge, Zuschreibungen).

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8
Q

Aufwand

A

Jegliche Minderung des betrieblichen Reinvermögens, die nicht durch Auszahlung an die Eigentümer bedingt ist, z.B. Verringerung des Warenbestands = Materialaufwand; Löhne & Gehälter = Personalaufwand; Wertverzehr von Anlagevermögen = Abschreibungen

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9
Q

Bilanz im Rahmen des Jahresabschlusses

A

eine auf handelsrechtlichen Grundlage erstellte Bilanz (Handelsbilanz), die laufend für externe Adressaten von einer Firma (Rechtseinheit) als Einzelabschluss zu erstellen ist.

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10
Q

Konzernabschluss

A

enthält im wesentlichen die gleiche Bestandteile wie ein Jahresabschluss ( ergänzt um Segmentberichterstattung und Kapitalflussrechnung). Jedoch von einem Mutterunternehmen einer Unternehmensgruppe (Konzern), für die gesamte Gruppe so zu erstellen ist, als ob die Gruppe ein Unternehmen im Rechtssinne wäre => Einheitstheorie.

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11
Q

Jahresabschlusszwecke

A

Dokumentationsfunktion
Informations- und Rechenschaftsfunktion
Zahlungsbemessungsfunktion

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12
Q

Dokumentationsfunktion

A

Vollständige Erfassung der Geschäftsvorfälle, im Hinblick auf rechtliche Auseinandersetzungen:

  • bei Bankrott
  • bei Unterschlagungen
  • zur Abwehr unberechtigter Ansprüche
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13
Q

Informations- und Rechenschaftsfunktion

A

Rechenschaftslegung gegenüber Kapitalgebern.
Grundlage für deren Beteiligungsentscheidungen.
Informationen bezüglich: Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage.

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14
Q

Zahlungsbemessungsfunktion

A

Ergebnisabhängige Zahlungen, insb. Dividende, aber auch Erfolgsbeteiligungen.
Gefahr des Substanzverzehrs, daher “vorsichtige Bemessung des nachhaltig ausschüttbaren Gewinns”
Begründung des für das Handelsrecht zentralen Vorsichtsprinzips

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15
Q

Adressaten des Jahresabschlusses

A
  • Staat
  • Interessierte Öffentlichkeit
  • Marktpartner
  • Unternehmensleitung
  • Fremdkapitalgeber
  • Eigenkapitalgeber
  • Konkurrenten
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16
Q

Warum bedürfen Gesellschaften mit beschränkten Haftung verschärfter Vorschriften

A

zum Schutze von Gläubigern und außenstehenden Gesellschaftern.

17
Q

Eigenschaften kleinen Kapitalgesellschaften

A

Mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten:

  1. 6 MEUR Bilanzsumme
  2. 12 MEUR Umsatzerlöse in den 12 Monaten vor dem Abschlussstichtag
  3. Im Jahresdurchschnitt 50 Arbeitnehmer
18
Q

Mittelgroße Kapitalgesellschaft

A

Mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale überschreiten:
1. 6 MEUR Bilanzsumme
2. 12 MEUR Umsatzerlöse in den 12 Monaten vor dem Abschlussstichtag
3. Im Jahresdurchschnitt 50 Arbeitnehmer
UND mindestens zwei der drei nachstehenden Mermale nicht überschreiten:
1. 20 MEUR Bilanzsumme
2. 40 MEUR Umsatzerlöse in den 12 Monaten vor dem Abschlussstichtag
3. Im Jahresdurchschnitt 250 Arbeitnehmer

19
Q

Große Kapitalgesellschaft

A

Mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale überschreiten:

  1. 20 MEUR Bilanzsumme
  2. 40 MEUR Umsatzerlöse in den 12 Monaten vor dem Abschlussstichtag
  3. Im Jahresdurchschnitt 250 Arbeitnehmer

UND Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft gilt stets als große

20
Q

Steuerbilanz

A

Grundlage der steuerlichen Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich für buchführungspflichtige Gewerbetreibende und nicht buchführungspflichtige Gewerbetreibende, die freiwillig Bücher führen.

21
Q

Bilanzierungswhlrehct

A
Handelsbilanz:
-Aktivierungswahlrecht
-Passivierungswahlrecht
Steuerbilanz:
- Aktivierungsgebot
- Passivierungsverbot
22
Q

Inventar

A

Aufstellung des Vermögens und der Schulden eines Unternehmens zu Beginn des Handelsgewerbes sowie am Schluss jeden Geschäftsjahres §240 HGB

23
Q

Aufgaben des Inventars

A

Dokumentation des Vermögens und der Schulden zum Stichtag;
Grundlage für die in der Bilanz auszuweisenden Endbestände an Vermögen und Schulden = Mengengerüst der Bilanz;
Korrektur von Bestandsfehlern, dadurch Vermeidung von Buchcungsfehlern und dolosen Handlungen.

24
Q

Inventur

A

physische Bestandsaufnahme durch wiegen, zählen, messen und schätzen sowie Bewertung des Bestands

25
Welche Inventurverfahren exestieren
Vollständige und Stichprobeninventur
26
Welche Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung gibt es?
Allegemeine Grundsätze, Ansatzgrundsätze, Bewertungsgrundsätze
27
Allgemeine Grundsätze
- Einhaltung der GoB - True and Fair View - Klarheit und Übersichtlichkeit - Richtigkeit - Bilanzstichtagsprinzip - In deutsch/EUR - Zeitnahe Erstellung
28
Ansatzgrundsätze
- Vollständigkeit - Bruttoprinzip - Bilanzidentität - Formelle Stetigkeit
29
Bewertungsgrundsätze
- Vorsichtsprinzip - Periodenabgrenzung - Going Concern - Materielle Stetigkeit - Einzelbewertung - Pagatorik
30
Wertaufhellung
Berücksichtigung von Informationen bei der Bilanzerstellung, die Aufschluss über die Lage am Bilanzstichtag geben
31
Wertbegründend
Nur Berücksichtigung von Informationen über Tatsachen, die bis zum Bilanzstichtag eingetreten sind
32
Vorsichtsprinzip
§252 (1) Nr.4 | Vorhersehbare Verluste und Risiken sind zu berücksichtigen.
33
Abgeleitete Prinzipien vom Vorsichtsprinzip
Realisationsprinzip & Imparitätsprinzip
34
Realisationsprinzip
Gewinne dürfen erst ausgewiesen werden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. (Niederstwertprinzip für Aktiva)
35
Impatritätsprinzip
Verluste müssen bereits ausgewiesen werden, wenn sie wahrscheinlich sind. (Höchstwertprinzip für Passiva)
36
"Realisation"
Ein Gewinn entsteht erst im Zeitpunkt des Umsatzes: 1) Es besteht ein Kaufvertrag mit einem Abnehmer 2) die geschuldete Leistung/Lieferung ist erbracht 3) die Güter haben den Verfügugsbereich des liefernden oder leistenden Unternehmens verlassen 4) die Abrechnungsfähigkeit ist gegeben
37
Anschaffungskostenprinzip
- Eine Werterhöhung eines Vermögensgegenstands bleibt so lange unberücksichtigt, bis die Werterhöhung durch die Leistung bestätigt ( im Wesentlichen) und liquidiert ist (grundsätzlich) - Eine Verringerung des Wertes einer Verbindlichkeit bleibt so lange unberücksichtigt bis die Wertminderung durch Begleichung der Verbindlichkeit tatsächlich nachgewiesen wird.
38
Wann ist ein Verlust vor dem Realisationszeitpunkt zu erfassen?
Der Verlust muss sich in künftigen Geschäftsjahren realisieren, aber am Abschlussstichtag bereits entstanden sein. Es muss damit gerechnet werden, dass die vorliegende Wertminderung zukünftig zum Verlust führt. !Bei Umlaufvermögen ist bei einer vorliegenden Wertminderung mit einem Verlust zu rechnen! -Was am Bilanzstichtag nicht vorhersehbar ist ( nicht hinreichend konkretisiert ist), kann und darf nicht berücksichtigt werden.