Bilanz Flashcards

(110 cards)

1
Q

Bilanzkonzeption

Prüfungsschema bei Zugang

A
  1. Ansatz: “Handelt es sich einen Vermögensgegenstand bzw. Schuld?”
  2. Bewertung: “Mit welchem Wert ist der Vermögensgegenstand bzw. Schuld in die Bilanz aufzunehmen?”
  3. Ausweis: “Wo ist der Vermögensgegenstand bzw. Schuld in der Bilanz (im welchen Bilanzposten) auszuweisen?”
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2
Q

Bilanzkonzeption

Prüfungsschema in der Folge

A
  1. Ansatz: “Handelt es sich einen Vermögensgegenstand bzw. Schuld?”
  2. Bewertung: “Entsprechend der für diesen Bilanzposten geltenden Regelungen”
  3. Ausweis: “Wo ist der Vermögensgegenstand bzw. die Schuld in der Bilanz auszuweisen (veränderter Ausweis)?”
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3
Q

Abstrakte Aktivierungsfähigkeit

A

definiert anhand der folgenden Kriterien, was ein Vermögensgegenstand ist:

1) Selbständige Verkehrsfähigkeit
2) Wirtschaftliche Vorteile
3) Selbständige Bewertbarkeit

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4
Q

Selbständige Verkehrsfähigkeit

A

Möglichkeit, das Gut außerhalb des eigene Unternehmen separat zu verwerten und in Geld umzuwandeln

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5
Q

Witschaftliche Vorteile

A

Das Gut muss nicht einzeln veräußert sein, auch eine entgeltliche Nutzungsüberlassung sowie der Nutzungsverzicht gegen Entgelt reichen aus.

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6
Q

Selbständige Bewertbarkeit

A

Eine Aktivierung kann nur erfolgen, wenn das Gut auch selbständig bewertbar ist.

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7
Q

Abstrakte Passivierungsfähigkeit

A

definiert anhand der folgenden Kriterien, was eine Schuld ist:

1) Verpflichtung
2) Belastung
3) Quantifizierbarkeit

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8
Q

Verpflichtung

A

Es liegt eine hinreichend konkretisierte, rechtliche oder faktische Verpflichtung des bilanzierenden Unternehmens vor. (Gewährleistungsfristverlängerung)

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9
Q

Belastung

A

Die Verpflichtung muss mit einer hinreichend konkretisierte wirtschaftliche Belastung für das Unternehmen verbunden sein

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10
Q

Quantifizierbarkeit

A

Die wirtschaftliche Belastung muss quantifizierbar sein

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11
Q

Rechnungsabgrenzungposten

A

1) Transitorische Abgrenzung
2) Bestimmte Zeit
3) Anspruch/Verpflichtung zur Gegenleistung

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12
Q

Abstrakte Bilanzierungfähigkeit

A

1) Vermögensgegenstände
2) Schulden
3) Rechnungsabgrenzungsposten

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13
Q

Konkrete Bilanzierungsfähigkeit

A

1) Persönliche Zuordnung
2) Sachliche Zuordnung
3) Gesetzliche Ansatzvorschriften

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14
Q

Persönliche Zuordnung

A

Vermögensgegenstände und Schulden werden im Regelfall bei demjenigen bilanziert, der rechtlicher Eigentümer ist.
Bei Vermögensgegenständen ist allerdings im Einzelfall zu prüfen, ob nicht aufgrund wirtschaftlichen Eigentums eine von der rechtlichen Zuordnung abweichenden Zuordnung zu einer anderen Person vorzunehmen ist (Leasing)

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15
Q

Kennzeichen des witschaftlichen Eigentums

A

Besitz (tatsächlich Sachherrschaft), Gefahr (Investitionsrisiko), Nutzen (Verwertungsrecht, Wertssteigerung), Lasten (Verwertungsrisiko, Wertverlust)

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16
Q

Wirtschaftlicher Eigentümer

A

ist wer tatsächliche Herrschaft über ein Wirtschaftsgut in der Weise ausübt, dass er den Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut witschaftlich ausschließen kann.

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17
Q

Gesetzliche Ansatzvorschriften

A
  • Ansatzgebote
  • Ansatzwahlrechte
  • Ansatzverbote
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18
Q

Hintergründe für Ansatzwahlrechte

A
  • Grundsatz der Wirtschaftlichkeit/Wesentlichkeit
  • Förderungscharakter
  • Überlassen der Entscheidung in Zweifelsfällen
  • Vermeidung unerwünschter oder unbilliger Folgen
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19
Q

Für welche Sachverhalte existiert ein Aktivierungspflicht, obwohl sie nicht die abstrakten Voraussetzungen einer Bilanzierungsfähigkeit als Vermögensgegenstand erfüllen?

A
  • Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (§250)

- Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (§268) = Ausgleichsposten

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20
Q

Für welche Sachverhalte existiert ein Passivierungspflicht, obwohl sie nicht die abstrakten Voraussetzungen einer Bilanzierungsfähigkeit als Schuld erfüllen?

A
  • Passiver Rechnungsabgrenzungsposten §250 (2)
  • Bestimmte Rückstellungen für Innenverpflichtungen §249 (1) -> Instandshaltung
  • Passive latente Steuern (Überhang) -> mehr passive latente Steuern als aktive latente Steuern
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21
Q

Aktivierungswahlrechte

A
  • Unentgeltlich erworbene Gegenstände (= Geschenke): mindestens Ansatz zum Erinnerungswert, damit praktisch Aktivierungswahlrecht, steuerlich: Aktivierungsverbot.
  • Disagio §250 (3) :
    Unterschied aus einem niedrigeren Ausgabebetrag und höherem Rückzahlungsbetrag einer Verbindlichkeit (Kredit). Der Unterschied ist als Aufwand oder RAP.
  • Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens §268 (8) iVm §255 (2a): Aktivierungswahlrecht bei Entwicklungskosten
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22
Q

Ansatzverbote

A
  • Aufwendungen für die Gründung, die Eigenkapitalbeschaffung und den Abschluss von Versicherungsverträgen §248 (1) = Gebühren für Anwälte, Notare, Gerichte, Prüfer, Emissionskosten etc.
  • selbst geschaffen Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens §248 (2)
  • Rückstellungen für andere als in §249 genannte Zwecke §249 (2)
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23
Q

Bewertung im Zeitpunkt des Zugangs

A

1) Vermögensgegenstände:
- Anschaffungskosten §253 (1) S. 1
- Herstellungskosten §253 (1) S. 1
2) Schulden
- Verbindlichkeiten: Erfüllungsbetrag §253 (1) S.2
- Rückstellungen: nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendiger abgezinster Erfüllungbetrag §253 (1) S.2

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24
Q

Anschaffungskosten

A

Bewertungsmaßstab bei entgeltlichem Erwerb.

Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten zählen auch die Anschaffungsnebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen sind abzusetzen.

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25
Welche zwei Typen von Anschaffungskosten entstehen im Bezug zum Zeitpunkt
- Ursprüngliche Anschaffungskosten | - Nachträgliche Anschaffungskosten
26
Herstellungskosten
Bewertungsmaßstab bei Eigenfertigung. Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die - Herstellung eines Vermögensgegenstandes, - seine Erweiterung - oder für eine über den ursprünglichen Zustand ausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. §255 (2) Es wird auch zwischen ursprünglichen und nachträglichen Anschaffungskosten unterschieden.
27
Handelsrechtlich und steuerlich Pflicht bei Herstellungskosten
- Materialeinzelkosten - Fertigungseinzelkosten - Sondereinzelkosten - Materialgemeinkosten - Fertigungsgemeinkosten - fertigungsbedingter Wertverzehr des Anlagevermögens (planmäßige Abschreibung auf Fertigungsanlagen
28
Handelsrechtlich und steuerlich Wahlrecht bei Herstellungskosten
- Angemessene Teile der Kosten für allgemeine Verwaltung, freiwillige Sozialleistungen, betriebliche Altersversorgung sowie Fremdkapitalzinsen, die auf den Zeitraum der Herstellung entfallen. - Fremdkapitalkosten
29
Handelsrechtlich und steuerlich Verbot bei Herstellungskosten
- Vertriebskosten | - Kalkulatorische Kosten
30
In wie weit darf man die Gemeinkosten einbeziehen?
Wenn sie durch Fertigung veranlasst sind oder "angemessen" sind (Verwendung des niedrigeren Wertes auf Basis von Istkosten oder Standardkosten bei einer branchenüblichen Auslastung von 70-80%)
31
In welchen Fällen liegen nachträgliche Herstellungskosten vor?
- der Vermögensgegenstand in der Substanz verbessert wird, - die Wesensart des Vermögensgegenstandes wesentlich verändert wird, - die Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes wesentlich verlängert wird.
32
Wann liegt der Erhaltungsaufwand vor?
Wenn die Aufwendungen dazu dienen, einen Vermögensgegenstand - in ordnungsmäßigen Zustand zu erhalten, - wenn die Aufwendungen in regelmäßigen zeitlichen Abständen für notwendige Ausbesserungen anfallen, - wenn durch die Aufwendungen die Wesensart nicht verändert wird.
33
Bewertungskonzeption für Passiva: | Rückzahlungsbetrag
Verbindlichkeiten | Den Betrag, den der Schuldner aufbringen muss, um eine Verpflichtung zu erfüllen = Erfüllungsbetrag
34
Bewertungskonzeption für Passiva: | Ungewisse Verbindlichkeiten
Für ungewisse Verbindlichkeiten (Höhe, Grund) sind Rückstellungen zu bilden.
35
Bewertungskonzeption für Passiva: | Barwert
Rentenverpflichtungen,, für die eine Gegenleistung nicht mehr zu erwarten (Kaufpreisrente, Altersrente) -Summe der diskontierten zukünftigen Leistung
36
Bewertungskonzeption für Passiva: | Gegenwartswert
Rentenverpflichtungen, für die noch Gegenleistungen erwartet werden (Pensionszusage) -Summe der diskontierten zukünftigen Leistungen, unter Berücksichtigung der noch zu erwartenden Gegenleistung
37
Was gehört zum Anlagevermögen
Beim Anlagevermögen sind nur die Gegenstände auszuweisen, die bestimmt sind, dauern dem Geschäftsbetrieb zu dienen. (dauernd = > 1 Jahr)
38
Teile des Anlagevermögens
- Immaterielle Vermögensgegenstände - Sachanlagen - Finazanlagen
39
Was sind immaterielle VG
- Derivativer Geschäfts- oder Firmenwert - andere Immat VG: Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Lizensen, geleistete Anzahlungen an diese Rechte
40
Was gehört zu Sachanlagen
- Immobilien: Grund und Boden, Gebäuden | - Mobilien: technische Anlage und Maschinen
41
Welche Unterteilungen gibt es bei Finanzanlagen?
- langfristige Finanzinvestitionen: Beteiligungen (>20% des Nennkapitals), Anteile an verbundene Unternehmen (>50% des Nennkapitals), Wertpapiere des Anlagevermögens - langfristige Finanzforderungen: Ausleihungen an verbundene Unternehmen, an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältis besteht, sonstige.
42
Nicht schätzbare Nutzungsdauer für Abschreibungen
Abschreibung über Nutzungsdauer, sofern nicht schätzbar über 10 Jahre § 253 (3)
43
Entwicklung
die Anwendung von Forschungsergebnissen oder von anderen Wissen für die Neuentwicklung von Gütern oder Verfahren oder die Weiterentwicklung von Gütern oder Verfahren mittels wesentlicher Änderungen (BSP: Entwurf, die Konstruktion und das Testen von Modellen vor Aufnahme der eigentlichen Produktion) -> §255 (2a) ansatzfähig
44
Forschung
die eigenständige und planmäßige Suche nach neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen oder Erfahrungen allgemeiner Art, über deren technische Verwertbarkeit oder wirtschaftliche Erfolgsaussichten grundsätzlich keine Aussagen gemacht werden können (BSP: Aktivitäten, die auf die Erlangung neuer Erkenntnisse ausgerichtet sind -> §255 (2a) nicht ansatzfähig
45
Wann liegt entgeltlicher Erwerb vor?
- Kauf (Barauszahlung/ Kaufpreisstundung) - Tausch gegen einen anderen VG - Einbringung als Sacheinlage - Erwerb im Rahmen eines Werkvertrags
46
Wann liegt entgeltlicher Erwerb nicht vor?
- Schenkungen | - Dienstverträge
47
Derivativer Geschäfts- oder Firmenwert (= „Goodwill“)
Kaufpreis für das Unternehmen - Reinvermögen des Unternehmens im Übernahmezeitpunkt (= Zeitwert der Vermögensgegenstände – Zeitwert der Schulden)*
48
Was gilt als zeitlich begrenzt nutzbarer Vermögensgegenstand?
Der Unterschiedsbetrag, um den die für die Übernahme eines Unternehmens bewirkte Gegenleistung den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens abzüglich der Schulden im Zeitpunkt der Übernahme übersteigt (entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert) -> §246 (1) S. 4
49
Was stellen Finanzanlagen dar?
Sie stellen Anteile, Ausleihungen,Beteiligungen und Wertpapiere dar, die längerfristig gehalten werden sollen („dauerhafte Kapitalüberlassung“). Aus ihnen resultieren Zinserträge oder Gewinnbeteiligungen.
50
Was ist die Besonderheit von Finanzanlagen?
. Die Besonderheit der Finanzanlagen besteht darin, dass sie keinen planmäßigen Abschreibungen unterliegen.
51
Was sind Beteiligungen?
• Anteile an anderen Unternehmen, die bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung zu jenen Unternehmen zu dienen. • Darunter fallen Aktien, Anteile an einer GmbH, Komplementär- und Kommanditeinlagen und Beteiligungen als stiller Gesellschafter
52
Wann entsteht Beteiligungsvermutung?
wenn das beteiligte Unternehmen mehr als 20 % der | Kapitalanteile am Beteiligungsunternehmen hält.
53
Welche Unternehmen sind als verbundene Unternehmen zu bezeichnen?
Verbundene Unternehmen sind i.d.R. Tochterunternehmen, welche in den Konzernabschluss eines Mutterunternehmens nach den Vorschriften der Vollkonsolidierung einzubeziehen sind. Grundsätzlich bei Kontrollvermutung (i.d.R. 50%+ der Kapitalanteile).
54
Planmäßige Abschreibungen
Bei §253 (3) Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. 2Der Plan muss die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilen, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann.
55
Was ist planmäßige Abschreibung?
Aufwand
56
Welche Funktionen erfüllt planmäßige Abschreibung
- Abbildung des nutzungsbedingten Wertverzehrs - Periodisierung des Aufwands: Realisationsprinzip - Finanzierungs- und Kapitalerhaltungsfunktion (Minderung des ausschüttbaren Gewinns und dadurch eigenfinanzierte Reinvestitionsmöglichkeit) - steuerbilanzpolitische Funktion (Stundungsseffekt)
57
Determinanten von planmäßigen Abschreibungen
- Nur bei abnutzbarem Anlagevermögen zur Berücksichtigung eines nutzungsbedingten Wertverzehrs (§ 253 Abs. 3 HGB) - Nutzungsdauer - Abschreibungsbeginn / ende - Der Abschreibungszeitraum
58
Abschreibungsmethoden
1) Zeitabhängig: - linear - geometrisch-degressiv 2) leistungsabhängig
59
Außerplanmäßige Abschreibungen
Ohne Rücksicht darauf, ob ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlußstichtag beizumessen ist. Bei Finanzanlagen können außerplanmäßige Abschreibungen auch bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung vorgenommen werden.
60
Funktion der außerplanmäßigen Abschreibungen
Berücksichtigung außergewöhnlicher Wertminderungen (Imparitätsprinzip)
61
Teilwertabschreibungen bei außerplanmäßigen Abschreibungen
Steuerrechtlich sind Teilwertabschreibungen nur bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung zulässig, bei Anteilspapieren (z. B. Aktien) sogar gar nicht.
62
Was ist außerplanmäßige Abschreibung?
Aufwand
63
Zuschreibungen
Zuschreibungen sind das Gegenteil von außerplanmäßigen | Abschreibungen: Zuschreibungen stellen Ertrag, keine Einnahme dar
64
Wann müssen Ansatz- und Bewertung bei Festwerten angepasst werden?
Bei festgestellten Überschreitungen des Festwertes müssen Ansatz- und Bewertung angepasst werden, wenn die Abweichung > 10% ist, bei Unterschreitungen muss eine Anpassung nach unten stets erfolgen.
65
Was ist Umlaufvermögen
: Umlaufvermögen ist alles, was nicht gemäß § 247 Abs. 2 HGB Anlagevermögen ist. - Vorräte - Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände - Wertpapiere - Flüssige Mittel
66
Wann darf Gruppenbewertung angewendet werden?
- „gleichartig“ = - artgleiche Gegenstände (gleiche Warengattung) - funktionsgleiche Gegenstände (gleicher Verwendungszweck) - bei annähernder Gleichwertigkeit (max. Preisunterschiede 20%)
67
Gewogener periodischer | Durchschnitt
Durchschnittspreisermittlung nur einmal jährlich zum Ende des Geschäftsjahres = (Wert des Anfangsbestandes + Wert der Zugänge) / (Menge Anfangsbestand + Menge der Zugänge)
68
Gleitender (permanenter) | Durchschnitt
``` Ermittlung eines Durchschnittspreises nach jedem Zugang, der für die Bewertung der nachfolgenden Bestände bzw. des Jahresendbestandes verwendet wird ```
69
Verbrauchsfolgeverfahren
- Lifo - Fifo (steuerlich nicht zulässig) Unabhängig vom gewählten Bewertungs-/Vereinfachungsverfahren, ermittelter Wert muss immer mit dem (niedrigeren) Verkehrswert verglichen werden (strenges NWP)
70
Außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 4 HGB
1Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens sind Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlußstichtag ergibt. 2Ist ein Börsen- oder Marktpreis nicht festzustellen und übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten den Wert, der den Vermögensgegenständen am Abschlußstichtag beizulegen ist, so ist auf diesen Wert abzuschreiben. -> strenges Niederstwertprinzip !
71
Beschaffungsmarktbezogener | Wert
= Wiederbeschaffungspreis + Anschaffungsnebenkosten - Abschläge für Wertminderungen und eingeschränkte Verwertbarkeit
72
Absatzmarktbezogener | Wert
``` = Voraussichtlicher Veräußerungspreis -Erlösminderung - noch anfallende Aufwendungen (Verwaltung, Vertrieb, Fracht, Verpackung, Fertigstellung eines unfertigen Erzeugnisses) ```
73
Zugangsbewertung von Forderungen
- Anschaffungskosten = Nennbetrag (inkl. Umsatzsteuer) - Ausnahme bei un- / unterverzinslichen langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: Anschaffungskosten = Barwert
74
Folgebewertung von Forderungen und Darlehen
- Endgültig uneinbringliche Forderungen: Ausbuchen ! = Aufwand (sonst. betr. Aufwendungen) - Zweifelhafte Forderungen (erkennbares, hohes Ausfallrisiko einer Forderung): Bildung einer Einzelwertberichtigung auf den jeweils voraussichtlich noch zu erwartenden Betrag. - Restlicher, risikobehafteter Forderungsbestand: Bildung einer pauschalen Wertberichtigung aufgrund Erfahrungsgrößen
75
Beispiele für zweifelhafte Forderungen
* Forderungsschuldner hat nach entsprechender Mahnung nicht gezahlt * Schuldner hat gegen Mahnbescheid Widerspruch eingelegt * Kunde verweigert die Zahlung wegen Mängeln * Kunde hat ein Insolvenzverfahren beantragt
76
Beispiele für uneinbringliche Forderungen
• Insolvenzverfahren „mangels Masse“ eingestellt • „fruchtlose“ Zwangsvollstreckung • Vermögensauskunft nach §802c ZPO (Zivilprozessordnung): „Offenbarungseid“ • Schuldner ist vermögenslos verstorben oder ausgewandert • Unbekannt verzogen.
77
Was ist eine Rückstellung
- Verpflichtungen gegenüber Dritten, deren Bestehen und/oder Höhe unsicher sind - Bestimmte andere Zwecke
78
Verbindlichkeitsrückstellungen für Außenverpflichtungen
``` - Für Verpflichtungen gegenüber Dritten, die zum Abschlussstichtag − dem Grunde und / oder − der Höhe nach unsicher sind. -> Der Anlass bzw. die Ursache der Verpflichtung liegt im abgelaufenen oder vorangegangenen Geschäftsjahren. ```
79
Aufwandsrückstellungen für Innenverpflichtungen
``` Für bestimmte Aufwendungen, die zum Abschlussstichtag verursacht, aber noch nicht ausgeführt worden sind. -> Keine Verpflichtung gegenüber Dritten! ```
80
Wirkung von Rückstellungsbildung
 Bildung von Rückstellungen führt zu Aufwendungen und so zu einer Verringerung des Ergebnisses und der daran anknüpfenden Zahlungsansprüche. - Bilanziell dient die Bildung der Rückstellungen - dem zutreffenden Vermögensausweis Ansatz sämtlicher Schulden gemäß § 246 Abs. 1 HGB - der periodengerechten Erfolgsermittlung Zuordnung der Aufwendungen zum Jahr ihrer rechtlichen Entstehung oder wirtschaftlichen Verursachung - Bei ausreichend hohen Erlösen ergeben sich hieraus Liquiditäts- und Finanzierungsvorteile (Finanzierungseffekt der Rückstellungen).
81
Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
- Beschaffungsgeschäfte (= Lieferant) bei Sinken des Marktpreises unter den vereinbarten Kaufpreis - Absatzgeschäfte (= Kunde) bei Steigen der Selbstkosten über den vereinbarten Kaufpreis - Dauerschuldverhältnisse z. B. langfristige Mietverträge, Leasingverträge, etc. bei Änderung der wirtschaftlichen Gegebenheiten und einem damit verbundenen Überhang der zu entrichtenden Leistungen über den Wert der Gegenleistungen (Verpflichtungsüberschuss) – für die gesamte Restlaufzeit des Dauerschuldverhältnisses! -> steuerlich: Ansatzverbot
82
Bewertung von Rückstellungen
Rückstellungen [sind] in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags anzusetzen
83
Determinanten der handelsrechtlichen Bewertung von Rst
- Berücksichtigung von Erfahrungswerten hinsichtlich der Inanspruchnahme bei Rückstellungen für gleichartige Verpflichtungen, insb. Garantie- und Kulanzrückstellungen - Bewertung auf Basis der Vollkosten bei Sachleistungsverpflichtungen - Einbeziehung künftiger Preis- und Kostensteigerungen bei Rückstellungen für Sachleistungsverpflichtungen
84
Determinanten der steuerrechtlichen Bewertung von Rst
• Steuerrechtlich (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG) sind Rückstellungen für Sach- und Geldleistungsverpflichtungen seit 1999 mit 5,5% abzuzinsen • Abzinsungszeitraum: -> Sachleistungsverpflichtungen (Zeitraum bis zum Beginn der Erfüllung der Sachleistung) • Künftige Preis-/Kostensteigerungen dürfen nicht eingezogen werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG).
85
In welchen Posten werden Rückstellung bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften ausgewiesen?
- Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen - Steuerrückstellungen - Sonstige Rückstellungen
86
Wie werden Rst bei Personenhandelsgesellschaften und kleinen Kapitalgesellschaften ausgewiesen?
Bei Personenhandelsgesellschaften und kleinen Kapitalgesellschaften besteht die Möglichkeit des Ausweises in einer Summe
87
Disagio
Auszahlungsbetrag < Erfüllungsbetrag
88
Agio
Auszahlungsbetrag > Erfüllungsbetrag ( Passivierung als passiver Rechnungsabgrenzungsposten und Auflösung über die Laufzeit)
89
Gezeichnetes | Kapital
Haftkapital, dass die Gesellschaft als Sicherheit hinterlegen muss. Durch diese Einlagen müssen die Gesellschafter bei einer Aktiengesellschaft oder einer GmbH nicht mehr persönlich haften. Die Einlagen dienen als Sicherheit für die Gläubiger, falls das Unternehmen insolvent gehen sollte
90
Funktionen gesetzlicher Gewinnrücklagen bei Kapitalgesellschaften
Gewinnrücklagen sind – neben Gezeichnetem Kapital, Kapitalrücklage, Gewinnvortrag und Jahresüberschuss – Teil des Eigenkapitals einer Kapitalgesellschaft. Sie resultieren aus einbehaltenen (d.h. nicht ausgeschütteten) Gewinnen des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre (§ 272 Abs. 3 HGB); sie entstehen teilweise aufgrund gesetzlicher Regelungen (sogenannte gesetzliche Rücklage, vgl. § 150 AktG bzw. § 5a Abs. 3 GmbHG), aufgrund Bestimmungen der Satzung bzw. des Gesellschaftsvertrags oder freiwillig.
91
Thesaurierung
Die Einbehaltung von Gewinnen als eine Form der Selbstfinanzierung des Unternehmens
92
Gesetzliche Rücklage einer Aktiengesellschaft (AG)
- Nach § 150 Abs. 1 AktG haben Aktiengesellschaften (und auch KGaA, § 278 Abs. 3 AktG) eine gesetzliche Rücklage zu bilden. - In diese sind jährlich 5 % des um einen Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses einzustellen, bis die gesetzliche Rücklage und die Kapitalrücklagen nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 HGB zusammen 10 % des Grundkapitals (oder einen in der Satzung bestimmten höheren Teil des Grundkapitals) erreichen (§ 150 Abs. 2 AktG).
93
Wie wird der Ausgabebetrag der Anteile bei Kapitalerhöhung mit Agio gespalten?
- Nennwert: Erhöhung des gezeichneten Kapitals und - Unterschiedsbetrag (Ausgabebetrag – Nennwert) Einstellung in die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB
94
Bei Erwerb eigener Anteile wird der Kaufpreis der Anteile gespalten in
- Nennwert: Offene Absetzung vom gezeichneten Kapitals und - Unterschiedsbetrag (Kaufpreis – Nennwert) Verrechnung mit den frei verfügbaren Gewinnrücklagen
95
Der Veräußerungserlös der Anteile wird bei Wiederveräußerung eigener Anteile gespalten in
- Nennwert: Offene Absetzung vom gezeichneten Kapitals wird rückgängig gemacht und - Unterschiedsbetrag (Veräußerungserlös – Nennwert) Verrechnung mit den frei verfügbaren Rücklagen bis zur Höhe des zuvor dort verrechneten Betrags. Übersteigt der Unterschiedsbetrag den zuvor mit den frei verfügbaren Rücklagen verrechneten Betra
96
Welche Posten existieren bei Rechnungsabgrenzung
* transitorischen Posten | * antizipativen Posten
97
Transitorische Posten bei Rechnungsabgrenzung
Transitorische Posten liegen vor, wenn Einnahmen bzw. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag anfallen, aber Erträge bzw. Aufwendungen für einen Zeitpunkt danach darstellen. Hierfür sind Rechnungsabgrenzungsposten zu bilanzieren (Ertrag/Aufwand in t+1).
98
Antizipativen | Posten bei Rechnungsabgrenzung
Erträge und Aufwendungen, die vor dem Abschlussstichtag anfallen (t0), aber erst danach zu Einnahmen oder Ausgaben führen. Diese antizipativen Posten werden bilanziell in Form von Forderungen bzw. Verbindlichkeiten abgebildet.
99
ARAP
„Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlußstichtag (Vorauszahlung) auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.“ (§ 250 Abs. 1 Satz 1 HGB)
100
PRAP
„Auf der Passivseite sind als Rechnungsabgrenzungsposten Einnahmen (Vorauszahlung) vor dem Abschlußstichtag auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.“ (§ 250 Abs. 2 HGB)
101
Sonstige VGe auf der Aktivseite
Als sonstige Vermögensgegenstände sind auf der Aktivseite Erträge vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, die nach dem Abschlussstichtag zu Einnahmen führen.
102
Sonstige VB
Als sonstige Verbindlichkeiten sind Aufwendungen vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, die nach dem Abschlussstichtag zu Ausgaben führen.
103
Anzahlungen
Vorleistungen, die auf Basis eines schwebenden Vertrags erbracht werden. Der Vertrag ist somit noch nicht erfüllt. Erfolgt die Leistung, ist der Schwebezustand beendet. Das bedeutet, dass das leistende Unternehmen einen Anspruch auf Zahlung des (gesamten) Kaufpreises hat, da der Erwerber den Gegenstand des Kaufvertrags abgenommen hat. Vereinfacht ausgedrückt wird hier zu einem späteren Zeitpunkt das Eigentum an einem Gegenstand übertragen. -> Vorleistungen auf zeitpunktbezogene Gegenleistungen
104
RAP
Bei den RAPs ist ein Zeitraumbezug notwendig (d.h. die Leistung wird über einen Zeitraum geschuldet, wie z.B. bei Miete, Versicherung etc). Man spricht hier auch von Dauerrechtsverhältnissen (zeitraumbezogene Gegenleistung), die über die Rechnungsabgrenzungsposten abgebildet werden. -> Vorleistungen auf zeitraumbezogene Gegenleistung
105
Aktive latente Steuern § 274 Abs. 2
Abgrenzungsposten für zukünftig entstehende Steuerentlastung
106
Passive latente Steuern § 274 Abs. 1
Abgrenzungsposten für zukünftig entstehende Steuerbelastung
107
Woraus ergeben sich Latente Steuern
Latente Steuern ergeben sich aus den Unterschieden in den Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten zwischen Handels- und Steuerbilanz.
108
Arten von Pensionsverpflichtungen
- Unmittelbare Pensionsverpflichtungen | - Mittelbare Pensionsverpflichtungen
109
Bewertung von Pensionsrückstellungen - Normalfall
Bewertung wie Verbindlichkeitsrückstellung, d. h. zum | (abgezinsten) Erfüllungsbetrag
110
Währungsumrechnung
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umzurechnen. 2Bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger sind § 253 Abs. 1 Satz 1 und § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 nicht anzuwenden.“