Betriebliches Flashcards
(36 cards)
ACC3 - Air Cargo/Mail Carrier operating into the Union from a Third Country Airport
- seit dem 01.02.2012 muss jedes Luftfahrtunternehmen, welchen Fracht oder Post von einem Flughafen aus einem Drittstaat zwecks Transfer, Transit oder Entladen, an einem unter die Bestimmung der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 fallenden Flughäfen befördert, durch die zuständige Behörde als ACC3 (Air Cargo/Mail Carrier operating into the Union from a Third Country Airport) benannt worden sein.
- mit der Benennung zum ACC3 ist das Luftfahrtunternehmen für die Kontrolle aller Luftfracht- und Luftpostsendungen, welches aus einem Drittland in die EU zum Zweck des Transfers, Transits oder Verladens einfliegen will, verantwortlich.
Mögliche sichere Lieferkette, mit allen Beteiligten
Bekannter Versender - Transporteur - Reglementierter Beauftragter - Luftfahrtunternehmen
Der Bekannte Versender
(Known Consignor = KC)
Ist ein von Luftfahrtbundesamt zugelassenes Unternehmen (herstellende Industrie/Unternehmen, bei denen Luftfracht identifiziert wird).
Der Status „bekannter Versender“ ist eine Zertifizierung des LBA, dass die Sicherheitsanforderungen an einem Unternehmen im Hinblick auf die Versendung von Luftfracht, unter Einhaltung der dafür gesetzlich geforderten Standards, erfüllt sind.
Transporteure
Transporteure müssen, wenn ihr Betriebsstandort in Deutschland ist, vom LBA zugelassen sein. Die Liste aller zugelassenen Transporteure findet man auf der Homepage des LBA.
Der reglementierter Beauftragter
(Regulatet Agent = RA)
- Sind Luftfahrtunternehmen, Agenturen, Spediteure oder sonstige Stellen, die die Sicherheitskontrollen für die Fracht und Post gewährleisten.
- Durch das LBA genehmigtes Luftfracht- Sicherheitsprogramm (LFSP)
- Benennung eines Sicherheitsbeauftragten sowie mindestens eines Stellvertreters
- ZÜP aller Mitarbeiter
- Schulung aller Mitarbeiter gemäß Anhang der DVO (EU) 2015/1998
- Sendungen ohne Sicherheitsstatus werden beim regB durch zugelassene und geeignete Kontrollmaßnahmen kontrolliert und erhalten dann einen Sicherheitsstatus (z.B. SPX by …)
Wer darf einen Antrag auf Zulassung als regB stellen ?
- Speditionen
- Logistikunternehmen
- Expressdienstleister
- Flughäfen
- Luftfahrtunternehmen
- Lagerhalter
- Verpackungsunternehmen
- Kontrolldienstleister
Frachtannahme
Bei der Frachtannahme ist auf verschiedenes zu achten, wie z.B.
- welche Person liefert an
- liegt ein Identitätsnachweis des Anliefernden vor
- von welchem Unternehmen / von welcher Privatperson wird angeliefert
- sind alle Dokumente vorhanden
- war das Fahrzeug bei Anlieferung entsprechend gesichert
- hat die angelieferte Fracht bereits einen Sicherheitsstatus
- ist die Fracht bei Anlieferung beschädigt, Verdacht auf Manipulation oder erscheint sie anderweitig verdächtig
Beispiele Sicherheitskontrollen
Sicherheitskontrollen führt durch, wer …
- bei der Annahme von Sendungen prüft, welchen Ursprung diese haben.
- bei der Annahme von Sendungen die Identität der Person feststellt, die die Sendung übergibt.
- (Feststellung der Identität bei der Übergabe der Sendung durch Vorweisen eines Personalausweises oder eines Reisepasses).
- festlegt, dass angelieferte Sendungen unsicher oder Fracht und Post mit hohem Risiko sind, sodass diese einer Kontrolle zugeführt werden müssen.
Dokumentation muss folgende Angaben enthalten
- Name der anliefernden Person
- Nummer des Personalausweises oder des Reisepasses
- Geburtsdatum
- eindeutige Kennung der Sendung
- Dokumentation ist für die Dauer des Fluges, jedoch mindestens 48 Stunden aufzubewahren, nach Ablauf der Frist sind personenbezogene Daten zu löschen
Ausnahmen von der Kontrolle - Third Party Logistic (TPL)
In diesem Fall wird die Luftfracht erstmalig und ausschließlich durch den/beim regB identifiziert und in Umlauf gebracht.
Es handelt sich um einen Sonderfall der sicheren Lieferkette, bei der am Anfang kein bekannter Versendet steht.
Diese Fracht erhält den Status = SPX by RA
Status der Sendung = SPX by RA
Sendungen, die :
- unter der alleinigen Verantwortung des regB gelagert werden
- die nicht, als Luftfracht zu befördernden Sendungen, identifizierbar sind
- autonom ohne jegliches Eingreifen Dritter ausgewählt werden
müssen nicht kontrolliert werden!
Ausnahme von der Kontrolle - Third Party Logistic (TPL)
- das TPL-Verfahren darf nur angewendet werden, wenn nicht vorhersehbar ist, dass die Sendung per Luftfracht befördert werden soll.
- Das Verfahren ist LBA genehmigungspflichtig.
Kontrollmethoden für Fracht und Post
- Durchsuchung per Hand (PHS - Physical Hand Search)
- *Röntgengeräte (XRY
- EDS-Geräte (Explosiv Detection System)
- Sprengstoffspürhunde (EDD - Explosiv Detection Dog)
- *ETD-Geräte (Explosiv Trace Detection)
- Sichtkontrolle (VCH - Visual Check)
- Metalldetektoren (MDE - Metal Detection Equipt, CMD - Cargo Metal Detection)
- EVD-Geräte (Explosiv Vaper Detection)
Fracht ist unsicher, wenn …
- die Fracht beschädigt ist Oder manipuliert wurde
- die Fracht nicht im sicherheitsbezogenen Bereich (überwacht) gelagert wird
- die Fracht nicht aus einer sicheren Lieferkette stammt
- keine Sicherheitskontrollen durchgeführt worden sind
Sicherheitsstatus der Sendung
SPX - SHR
SPX = sicher für Passagierflugzeuge, Nurfrachtflugzeuge, Nurpostflugzeuge
SHR = sicher für Passagierflugzeuge, Nurfrachtflugzeuge, Nurpostflugzeuge gemäß den Anforderungen für hohe Risiken
Gründe für die Erteilung des Sicherheitsstatus, unter Angabe von :
- KC = erhalten vom bekannten Versender
- Ra = ausgewählt von einem reglementierten Beauftragten
- verwendetes Mittel oder Verfahren der Kontrolle
Nach erfolgreicher abgeschlossener Kontrolle müssen wir folgende Informationen in die Begleitdokumente der Frachtsendungen eintragen :
- Sicherheitsstatus der Sendung (z.B. SPX)
- die Art der verwendeten Kontrolle (z.B. XRY)
- meinen Namen leserlich oder eine gleichwertige Identifizierung (Personalnummer)
- Datum und Uhrzeit der Kontrolle
- die unikale alphanumerische Kennung meines Unternehmens (regB)
Fracht und Post mit hohen Risiko
Als Fracht und Post mit hohem Risiko gelten :
- Alle Fracht- und Postsendungen, die aus einem der folgenden Staaten stammen oder dort in ein Luftfahrzeug verladen werden
- Länderliste streng vertraulich - gemäß Durchführungsbeschluss C(2015)8005 Anlage 6-Fi
- Alle Fracht und Sendungen, die Anzeichen erheblicher Manipulation in einem Maße aufweisen, dass das Einbringen eines verbotenen Gegenstands ermöglicht hätte, oder anderweitig verdächtig sind.
(siehe auch 6.1.2 / 6/7)
SHR
SHR - Secured High Risk
Sicher für Passagierflugzeuge, Nurfrachtflugzeuge, Nurpostflugzeuge gemäß den Anforderungen für hohe Risiken
Bevor Fracht und Post mit hohem Risiko befördert werden kann, ist eine der folgenden zusätzlichen Kontrollen durchzuführen:
- Eine Kombination von zwei oder mehr Kontrollmethoden mit mindestens einer der Methoden außer Sprengstoffdetektoren gemäß Nummer 6.2.1.5 (gemäß Anlage 6-J) des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 und einer der folgenden Methoden:
a) Sprengstoffspürhunde (EDD)
b) Sprengstoffspurendetektoren (ETD-Geräte)
- für Post- und Frachtsendungen unter 500g, sofern diese nicht nach Nummer 6.2.1 ausgenommen sind, Dual View oder Single View Röntgengeräte, sofoern jede Sendung von derselben Kontrollperson aus mindestens zwei verschiedenen, mindestens 60 Grad und höchstens 90 Grad auseinander liegenden Winkeln kontrolliert wird.
Welche Kontrollen sind in jedem Fall einer Kontrolle zu unterziehen?
(8 Punkte)
- Sendungen von privaten Personen (personal effects)
- unbegleitetes Gepäck, das als Fracht / Luftpost zu befördern ist
- Sendungen von nicht reglementierten Beauftragten, Sendung unbekannten Ursprungs
- Sendungen, die von einer anderen Person/Unternehmen als dem bekannten Versender oder dem regB oder deren Beauftragte (Unterauftragnehmer) angeliefert werden
- Sendungen, die der regB bei Anlieferung mit dem Status „sicher“ nicht anerkannt
- Sendungen deren Inhalt, nicht der abgegebenen Erklären entspricht
- Sendungen, bei denen aufgrund des augenscheinlichen Zustand vermutet werden muss, dass sie manipuliert wurden
- bei denen die sichere Transportkette durch offene, unverschlossene oder unbeaufsichtigte Frachtfahrzeuge unterbrochen wurde
Ausnahmen von den Kontrollen C(2015)8005 der Kommission
(8 Punkte)
- zeitkritische Sendungen lebensrettender Materialien
- biomedizinische Proben die beschädigt werden könnten
- Kernmaterial nach dem Wiener Abkommen
- Sendungen, die einzeln sowohl weniger als 6mm dick sind, als auch weniger als 250g Gesamtgewicht haben, sowie konsolidierte Sendungen, die ausschließlich aus solchen Sendungen bestehen
- Transferfracht und Transferpost
- Diplomatenpost / Diplomatenfracht
- diverse Postsendungen (…)
- diverse sonstige Ausnahmen (…) mit der Angabe der Art der Ausnahme
Frachtstücke und Postsendungen, die den erforderlichen Sicherheitskontrollen unterzogen wurden, gelten vor unbefugten Zugriffen geschützt, sofern :
- sie sich in einem sensiblen Bereich (Flughafen) befinden
- sie sich in einem Teil als im sensiblen Bereichen (gesichertes Betriebsgelände) befinden, wenn :
a) sie physisch derart geschützt sind, dass keinerlei verbotene Gegenstände eingebracht werden können
b) sie nicht unbeabsichtigt gelassen werden und der Zugang auf Personen beschränkt wird, die mit dem Schutz und der Verladung von Fracht und Postsendungen vertraut sind
Wann gilt ein Unternehmen als zugelassen?
Ein Unternehmen gilt erst als zugelassen, wenn die ihn betreffenden Angaben in die Unionsdatenbank zur sicheren Lieferkette eingespeist wurden.