Weiter Flashcards

(25 cards)

1
Q

ECAC - Test - Mindestanforderung

A
  • Röntgengeräte sind vom Betreiber mittels ECAC-Testpiece (ECAC- Testkoffer) regelmäßig zu prüfen, das heißt bei jedem Einschalten. Bei Dauerbetrieb jedoch mindestens einmal täglich.
  • es handelt sich um einen Test der Einhaltung der mit der Verordnung festgelegten Standards.
  • 1 mal monatlich ist die Überprüfung auf dem Standard Test-Piece-Formular zu dokumentieren.
  • Das Formular ist aufzubewahren und der zuständigen Luftsicherheitsbehörde auf Verlangen vorzulegen.
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2
Q

ETD - Durchführung

Partikel-/Glasproben sind mindestens in allen folgenden Bereichen zu nehmen:

A
  • an inneren und äußeren Behältnisnähten, falls vorhanden, auch unter einer etwaigen Schutzumhüllung
  • an mindestens zwei Außenflächen, auch unter einer etwaigen Schutzumhüllung
  • an Bereichen, die zur manuellen Handhabung oder zum Heben genutzt werden
  • an Bereichen, die Anzeichen von Manipulation aufweisen
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3
Q

Kontrollablauf - PHS

(14 Punkte)

A
  1. Die Kontrollmethode Durchsuchung von Hand bedarf größter Vorsicht, da Sie nicht in die Fracht schauen können und somit auch nicht wissen, welchen Inhalt die Fracht hat.
  2. Bevor Sie das Frachtstück öffnen, sollten Sie die beiliegenden Dokumente prüfen, etwas den Lieferschein oder die Rechnung, sofern möglich.
  3. Das Frachtstück mit den Augen zunächst absuchen nach Auffälligkeiten, z.B. Beschädigungen gleich welcher Art (Klebeband, Löcher).
  4. Hören Sie vorsichtig am Frachtstück - können Sie eventuell Geräusche aus dem Frachtstück entnehmen.
  5. Erst anfassen, wenn sie keinerlei Auffälligkeiten bemerken.
  6. Üblicherweise kommen beim öffnen Cuttermesser zum Einsatz.
  7. Schneiden Sie nun vorsichtig das Frachtstück an der Stelle auf, die Sie für das Öffnen vorgesehen haben.
  8. Nach dem Öffnen, schauen Sie vorsichtig, soweit wie möglich in den Karton hinein, um Auffälligkeiten festzustellen.
  9. Können Sie nichts entdecken, öffnen Sie nun langsam den Deckel.
  10. Etwaiges Verpackungsmaterial ebenfalls sorgsam entfernen.
  11. Der Inhalt wird nun sicher.
  12. Auch der Inhalt wird zunächst mit den Augen kontrolliert, bevor Sie diesen mit den Händen berühren.
  13. Sollten Sie keinerlei Auffälligkeiten entdecken, können Sie den Inhalt sowie auch das Verpackungsmaterial kontrollieren.
  14. Nach der Kontrolle wird alles wieder sorgsam eingepackt und wieder verschlossen.
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4
Q

Sichtkontrolle (VCK)

A
  • im Sinne einer Kontrollmaßnahme ist die Sichtkontrolle eine augenscheinliche Suche nach verbotenen Gegenständen wie z.B. USBV/KSBV.
  • Die Sichtkontrolle umfasst eine gründliche visuelle Kontrolle der Sendung und ist zulässig in Verbindung mit anderen Verfahren, oder falls alle Teile der Sendung mit oder ohne Hilfsmittel tatsächlich gesehen werden können, oder für lebende Tiere
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5
Q

Abgrenzung zu IATA-DGR-Vorschriften

A

Die europäischen Verordnungen behandeln in Fracht und Post verbotene Gegenstände gemäß Kapitel 6.0.2

  • montierte Spreng- und Brandsätze, die nicht entsprechend den geltenden Sicherheitsvorschriften befördert werden gelten als verbotene Gegenstände in Fracht und Post.
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6
Q

DGR-Vorschriften (Dangerous Goods Regulations)

A

Die DGR-Bestimmungen sehen vor, welche Gefahrgüter im Luftverkehr versendet werde dürfen. Die Verpackung der Güter unterliegt besonderen Richtlinien. Hier werden die geltenden Sicherheitsvorschriften geregelt.

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7
Q

6.0.2

A

Hiermit sind gemeit :

USBV : unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen

KSBV : konventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen - speziell Handgranaten

Sprengstoffe werden auch explosivfähige Stoffe oder Explosivstoffe genannt. Ein Sprengstoff oder auch Explosivmittel ist eine chemische Verbindung oder eine Mischung chemischer Verbindungen, die unter bestimmten Bedingungen sehr schnell reagieren und dabei eine relativ große Energiemenge in Form einer Druckwelle (oft mit Hitzeentwicklung) freisetzen (Detonation).

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8
Q

Erscheinungsformen von Explosivstoffen

A

Generell lässt sich sagen, dass Explosivstoffe in jeder Form, jeder Farbe, jedem Aussehen und jedem Geruch erscheinen können, sie zeigen sich jedoch vorrangig:

  • fest
  • flüssig
  • formbar (plastisch)
  • pulverförmig
  • gelatinös (Gel)

Hier sprechen wir von Konsistenzformen.

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9
Q

Aggregatzustände bei Sprengstoffen

A
  • fest
  • flüssig
  • gasförmig
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10
Q

Unterscheidung von drei Hauptgruppen von Sprengstoffen

A
  • militärisch-polizeiliche Sprengstoffe
    z.B. fest, formbar (plastisch), konventionell
  • gewerblich-industrielle Sprengstoffe
    z.B. pulverförmig, rieselfähig, gelatinös, konventionell
  • Selbstlaborate
    Keine klare Zuordnung möglich, unkonventionell
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11
Q

Militärisch-polizeiliche Sprengstoffe

A
  • zu militärischen Zwecken hergestellte, konventionelle Sprengstoffe
  • vorrangig verwendet als Füllmittel für Granaten, Bomben, Minen, Gefechtskörpern von Raketen und Torpedos, sowie als Bestandteil von Treibsätzen
  • handhabungs- und transportsicher, das heißt sie ertragen in Lagerung und Anwendung bestimmte thermische Belastungen (Hitze/Kälte), sowie mechanische Einwirkung (Erschütterungen/Beschuss), ohne dadurch zur Wirkung zu kommen
  • hohe Umsetzungsgeschwindigkeit
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12
Q

Beispiele für militärisch-polizeiliche Sprengstoffe

(5 Punkte)

A
  • TNT = Trinitrotoluol
  • C4/RDX = Compund Compusition Four
  • PETN = Nitropenta
  • SEMTEX = Mischung aus TNT + PETN + Weichmachern wie Paraffinwachs
  • Hexogen
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13
Q

Gewerblich-industrielle Sprengstoffe

A
  • geringere Sprengkraft als militärisch-polizeilicher Sprengstoffe, somit berechenbar
  • bei vorgeschriebener Verwendung und Umgang transport- und handhabungssicher
  • nicht unbegrenzt lagerfähig
  • reagiert bei falscher Lagerung auf Umwelteinflüsse (Hitze, Schlag, Stoß)
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14
Q

Beispiele für gewerblich-industrielle Sprengstoffe

(7 Punkte)

A
  • Schwarzpulver
  • Nitrocellulose
  • Ammonit
  • Ammongelit
  • Donarit
  • Dynagel
  • Seismogelit
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15
Q

Selbstlaborate

A

Selbstlaborate sind Stoffe, die aus mindestens zwei freiverkäuflichen Substanzen zusammengemischt werden, um einen Explosivstoff zu enthalten.

  • handhabungs- und transportunsicher, das heißt eine unfreiwillige Zündung durch thermische Belastung (Hitze/Kälte) sowie auch mechanische Einwirkungen (Erschütterung/Beschuss) ist wahrscheinlich
  • Selbstlaborate sind unberechenbar
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16
Q

Beispiele für Selbstlaborate

(6 Punkte)

A
  • Armstong‘sche Mischung (Unkraut-Ex und … )
  • Acetonperoxidhaltige Stoffe
  • Kaliumchlorathaltige Stoffe - (Schwarzpulvergemisch)
  • Molotow-Cocktail
  • TATP (Triacetontriperoxid) - auch die Mutter „Satan“ genannt
  • HMTD (Hexamethylentriperoxiddamin)
17
Q

USBV = unkonventionelle Spreng-/Brandvorrichtung

A

Das ist ein polizeilicher Fachbegriff, und steht für einen selbsthergestellten Spreng-/Brandsatz.
Eine USBV kann als Selbstlaborat vorkommen, aber auch mit konventionellen Spreng-/Zündmitteln gemischt sein.

18
Q

Merke (Selbstlaborate):

A
  • Selbstlaborate sind Stoffe, die aus verschiedenen Substanzen zusammengemischt werden.
  • Diese selbst hergestellten Stoffgemische können bei Verdämmung und Zündung zur Explosion geführt werden.
  • Dadurch besitzen sie eine hochexplosive oder leicht brennbare Eigenschaft
19
Q

Verdämmung von Sprengstoffen

A
  • Verdämmung ist die materielle Umwandung (Umhüllung) von Sprengstoffen.
  • Mit der teilweisen Verdämmung des Sprengstoffs erreicht man die zielgerichtete Lenkung einer Explosion (Schneidladung, Hohlladung).
  • Mit der ganzheitlichen Verdämmung des Sprengstoffes erreicht man die Erhöhung der Sprengwirkung (Splitterhandgranate, Rohrbombe).
20
Q

Was ist eine Explosion?

A
  • Ist eine Reaktion mit plötzlichem Anstieg der Temperatur und des Drucks.
  • Plötzliche Volumenausdehnung von Gasen durch Freisetzung von großen Energiemengen auf kleinem Raum, z.B. durch Sprengstoffe
21
Q

Merkmale einer USBV

(5 Punkte)

A
  • Unikat, einzeln gefertig
  • unsicher in der Handhabung
  • unsicher im Transport
  • für terroristische Zwecke
  • keine Bedienungsanleitung
22
Q

Folgende Bestandteile ergeben einen funktionstüchtigen elektrischen Sprengsatz:

(5 Punkte)

A
  • Explosivstoff
  • Zünder
  • Energiequellen (z.B. Batterien)
  • Kabel oder Draht
  • Auslösemechanismus
23
Q

Mögliche Zünder:

(4 Punkte)

A
  • Sprengzünder
  • Sprengkapseln
  • Blitzlichtbirne
  • Glühbirne
24
Q

KSBV - Konventionelle Spreng-/Brandvorrichtung

A

Das ist ein polizeilicher Fachbegriff. Konventionelle Spreng-/Brandvorrichtungen (KSBV) beschreiben für industrielle bzw. militärische Zwecke hergestellte Sprengsätze wie z.B. Handgranaten oder Tellerminen. Charakteristisch ist ihre industrielle Fertigung in Serie unter Verwendung konventioneller Sprengstoffe und sie unterliegen generell einer Norm (DIN, ASA, ISO).

25
Merkmale einer KSBV (5 Punkte)
- industrielle Fertigung, in Serie - für gewerbliche/industrielle und militärische Zwecke - Handhabungssicherheit bei korrektem Umgang - Handhabungsanleitung - gemäß Vorschriften, genormt