Rechtsvorschriften Flashcards
(32 cards)
ICAO Annex 17
ICAO, Annex 17 - Festlegung weltweiter Sicherheitsstandards in der zivilen Luftfahrt
ECAC DOC 30
ECAC DOC 30 - Festlegung europaweiter Sicherheitsstandards in der zivilen Luftfahrt durch Verordnungen.
- VO (EG) Nr. 300/2008
- DVO (EU) 2015/1998
National NLSP
National NLSP (Annex 17, EU-Verordnungen, Bundesministerium BMI-Erlasse, Geheimbeschlüsse) - Umsetzung aller Vorschriften in der zivilen Luftfahrt auf bundesdeutscher Ebene
ICAO (allgemein)
- ICAO (International Civil Aviation Organisation)
- gegründet 07.12.1944 in Chicago
- Sitz in Montreal
- 193 Mitgliedsländer (außer Lichtenstein und Vatikanstadt)
Aufgabe ICAO
Sicheren und geordneten Ablauf der zivilen Luftfahrt fördern, sowie weltweit Standards des zivilen Luftverkehrs zu entwickeln- Annex 17
Tokioter Abkommen, 14. September 1963
Abkommen über strafbare, und bestimmte andere an Bord (von Luftfahrzeugen) begangene Handlung
Haager Übereinkommen 1970
Übereinkommen zur Bekämpfung der widerrechtlichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen
Montrealer Übereinkommen 1971
Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der zivilen Luftfahrt
Montrealer Zusatzprotokoll 1988
Protokoll zur Bekämpfung widerrechtlicher Gewaltanwendung auf Flughäfen, die der internationalen Luftfahrt dienen
Montrealer Übereinkommen 1991
Übereinkommen über die Makierungspflicht von Plastiksprengstoff zum Zweck des Aufspürens.
IATA (allgemein)
- IATA (International Air Transport Association)
- gegründet 19.04.1945 in Havanna auf Kuba
- Sitz in Montreal
- Dachverband von ca. 250 Fluggesellschaften
Aufgabe IATA
Herausgeber des sogenannten DGR-Handbuchs
ECAC (allgemein)
- ECAC (European Civil Aviation Conference)
- gegründet 1955 in Straßburg
- Sitz in Paris
Aufgabe ECAC
- Förderung eines sicheren und geordneten Ablaufs im internationalen zivilen Luftverkehr im europäischen Rahmen
- Standardisierung der technischen Kontrollmittel (zB. Röntgengerät, ECAC-Test)
Europäische Verordnungen
Europäische Verordnungen sind in jedem Mitgliedstaat der EU unmittelbar geltendes Recht!
VO (EG) Nr. 300/2008 - Grundverordnung / Grundstandard
DVO (EU) 2015/1998 - Durchführung und Anwendung des Grundstandards
Kontrolle
Einsatz technischer und sonstiger Mittel, die dazu dienen, verbotene Gegenstände zu identifizieren und/oder aufzuspüren.
(Röntgengerät, ETD, Spürhunde, etc.)
Sicherheitskontrolle
Ist die Anwendung von Mitteln, mit denen die Einschleusung verbotener Gegenstände verhindert werden kann.
Luftsicherheitsgesetz Paragraf 1
LuftSig Zweck
Dieses Gesetz dient dem Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs, insbesondere vor:
- Flugzeugentführungen
- Sabotageakten
- terroristischen Anschlägen
- Bombenanschlägen
Aufgaben LuftSiG Paragraf 2
Die Luftsicherheitsbehörde hat die Aufgabe, Angriffe auf die Sicherheit des Luftverkehrs im Sinne des Paragrafen 1 abzuwehren.
Dazu gehört
- Fluggäste und deren Gepäck nach
Paragraf 5 zu kontrollieren - Zuverlässigkeitsprüfung nach Paragraf 7/7a vorzunehmen
- Luftsicherheitsprogramme nach Paragraf 8 Absatz 1 Satz 2, und Paragraf 9 Absatz 1 Satz 2
- Sicherheitsausrüstung nach Paragraf 10a zu zertifizieren und zuzulassen
- Sicherheitsmaßnahmen der Flugplatzbetreiber nach Paragraf 8, der Luftfahrtunternehmen nach Paragraf 9, und der Beteiligten an der sicheren Lieferkette nach Paragraf 9 anordnet und deren Einhaltung überwacht.
BMI: Bundesministerium des Innern und für Heimat
Das ist die oberste Luftsicherheitsbehörde des Bundes mit Weisungsbefugnis, gegenüber den Behörden gemäß Paragraf 5 LuftSiG, sowieso den Flugplatzbetreibern gemäß Paragraf 8 LuftSiG, sowie den Beteiligten der sicheren Lieferkette für Flughafenlieferungen gemäß Paragraf 9a LuftSiG
BMDV: Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Das ist auch eine oberste Luftsicherheitsbehörde und sie sind weisungsbefugt gegenüber dem Luftfahrtbundesamt sowie infolgedessen dem Luftfahrtunternehmen gemäß Paragraf 9 LuftSiG, und den Beteiligten der sicheren Lieferketten gemäß Paragraf 9a LuftSiG, ausgenommen der Flughafenlieferungen
4 Säulen Modell der Luftsicherheit
Das 4 Säulen Modell ist ein konzeptionelles Modell (in Deutschland), aufgeteilt in 4 Bereichen
- Paragraf 5 LuftSiG: besondere Befugnisse der Luftsicherheitsbehörden (BMI)
- Paragraf 8 LuftSiG: Sicherheitsmaßnahmen der Flugplatzbetreiber (BMI, Luftsicherheitsbehörden der Länder)
- Paragraf 9 LuftSiG: Sicherheitsmaßnahmen der Luftfahrtunternehmen (BMDV, LBA)
- Paragraf 9a LuftSiG: Sicherheitsmaßnahmen der Beteiligten der sicheren Lieferkette (BMDV, LBA)
Nur durch das Ineinandergreifen der 4 Bereiche kann umfassende Luftsicherheit gewährleistet werden.
Landseite (Landside)
Bereich eines Flughafens, angrenzendes Gelände und angrenzendes Gebäude bzw. Teile davon, bei denen es sich nicht um die Luftseite handelt.
Luftseite (Airside)
Bewegungsflächen eines Flughafens, angrenzendes Gelände und angrenzendes Gebäude bzw. Teile davon, zu denen der Zugang beschränkt ist.