Bürgerliches Recht Flashcards

1
Q

Aus welchen Rechtsgebieten besteht das Nationale Recht?

A

Aus dem Zivilrecht = Privatrecht, dieses regelt Rechtsverhältnisse zw. Personen ( natürliche und juristische Personen)

Und dem Öffentliches Recht = Regelt Rechtsverhältnisse zwischen Staat und Personen ( zb Strafrecht, Verfassungsrecht.)

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2
Q

Anwendungen der Gesetze nach der Prüfungareihenfolge

A
  1. vertragliche Ansprüche
  2. dingliche Ansprüche
  3. deliktische Ansprüche
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3
Q

Methoden der Fallösung

A

“Wer” - Anspruchsinhaber
“Was” - Anspruchsinhalt
“von wem” - Anspruchsgegener
“Waraus” - Anspruchsgrundlage

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4
Q

Was ist der Unterschied zwischen natürlichen Personen und juristische Personen?

A

Natürliche Personen = Verbraucher ( Menschen )

Juristische Personen = Vereine, Stiftungen und Gesellschaften

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5
Q

Das Rechtsgeschäft

A

Gesamttatbestand, der aus mindestens einer Willenserklärung besteht und die Rechtslage ändert.

es gibt einseitige Rechtsgeschäfte ( z.b. Kündigung des Mietvertrags = nur eine Willenserklärung)

und

zweiseitige Rechtsgeschäfte
( Z.b Verkauf eines Autos = zwei entsprechende Willenserklärungen)

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6
Q

Die Willenserklärung

A

Eine Willensäußerung, durch die per Gesetz die gewollte Rechtsfolge eintritt.

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7
Q

Der Vertrag

A

Ist das wichtigste Rechtsgeschäft.
Der Gläubiger hat einen Anspruch gegenüber dem Schuldner.
Der Schuldner muss dem Gläubiger etwas leisten.

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8
Q

Das Angebot

A

Ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung die auf einen konkreten Vertrag abzielt.

Die Annahme des Angebots bedeutet, dass es akzeptiert wird

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9
Q

Die Vertretung bei Rechtsgeschäften

A

Ist grundsätzlich möglich, und nur bei höchstpersönlichen Rechtsgeschäften (zb. Eheschließung) unzulässig

Der Vertreter gibt eigene Willenserklärung ab , deren Folgen den Vertretenen treffen

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10
Q

Handeln in fremden Namen

A

Der Vertreter muss ersichtlich für einen anderen handeln.

Der Empfänger der Willenserklärung muss erkennen, dass die Willenserklärung für den Vertretenen gelten soll

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11
Q

Vollmacht

A

Erteilung einer Vollmacht erfolgt durch Abgabe einer empfangsbedürftigen Willenserklärung ( schriftlich oder mündlich)

Vollmacht durch Kundgebung = Durch Eintragung der Prokura ins Handeslregister

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12
Q

Scheingeschäfte

A

Beide Vertragsparteien wissen, dass die gegenseitige Willenserklärung nur zum Schein abgegeben wurde, und ist dadurch nichtig

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13
Q

Mangel an Ernsthaftigkeit bei einem Rechtsgeschäft

A

Wenn der Erklärende eine Willenserklärung abgibt, die er nicht ernst meint, und davon ausgeht, dass der Empfänger dies weiß, ist das Rechtsgeschäft nichtig.

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