BWL Flashcards

1
Q

Welche Arten von Gesellschaftsformen gibt es?

A
  1. Einzelunternehmen
  2. Personengesellchaften
    GBR / OHG / KG / Stille Ges. / Partner Ges. / Gmbh+Co KG
  3. Kapitalgesellschaften
    AG / GmbH / UG / KGaA
  4. Sonstige
    Genossenschaften / VVaG / Stiftung
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2
Q

Welche Personengesellschaften gibt es?

A

GBR - Gesellschaft bürgerlichen Rechts
OHG - offene Handelsgesellschaft
KG - Kommanditgesellschaft
Stille Ges.
Partner Ges.
Gmbh+Co KG

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3
Q

Welche Kapitalgesellchaften gibt es?

A

AG - Aktiengesellschaft
GmbH - Gesselschaft mit beschränkter Haftung
UG - Unternehmergesellschaft
KGaA - Kommanditgesellschaft auf Aktien

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4
Q

Was wird bei aktiven Bestandskonten auf der Habenseite gebucht?

A

Abgänge
Endbestand

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5
Q

Was wird bei aktiven Bestandskonten auf der Sollseite gebucht?

A

Anfangsbestände
Zugänge

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6
Q

Was wird bei passiven Bestandskonten auf der Habenseite gebucht?

A

Anfangsbestände
Zugänge

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7
Q

Was wird bei passiven Bestandskonten auf der Sollseite gebucht?

A

Abgänge
Endbestand

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8
Q

Struktur aktives Bestandskonto

A

Aktives Bestandskonto
Soll Kto-Bez Haben
Anfangsbestände Abgänge
Zugänge Endbestand

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9
Q

Struktur passives Bestandskonto

A

Passives Bestandskonto
Soll Kto-Bez Haben
Abgänge Anfangsbestände
Endbestand Zugänge

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10
Q

Struktur Ertragskonto

A

Ertragskonto
Soll Kto-Bez Haben
Zugänge

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11
Q

Struktur Aufwandskonto

A

Aufwandskonto
Soll Kto-Bez Haben
Zugänge

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12
Q

Wo werden beim Aufwandskonto die Zugänge gebucht?

A

Im Soll

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13
Q

Wo werden beim Ertragskonto die Zugänge gebucht?

A

Im Haben

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14
Q

Arten von Geschäftsvorfällen

A
  1. Aktiv - Tausch (+/- auf je einem Aktivkonto / Summe gleich)
  2. Passiv - Tausch (+/- auf je einem Passivkonto / Summe gleich)
  3. Aktiv - Passiv - Mehrung (+/+ auf je einem Passiv und Aktiv Konto/ Summe größer)
  4. Aktiv - Passiv - Minderung (-/- auf je einem Passiv und Aktiv Konto/ Summe kleiner)
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15
Q

Geschäftsvorfall Aktiv - Tausch

A

Aktiv - Tausch (+/- auf je einem Aktivkonto / Summe gleich)

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16
Q

Geschäftsvorfall Passiv - Tausch

A

Passiv - Tausch (+/- auf je einem Passivkonto / Summe gleich)

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17
Q

Geschäftsvorfall Aktiv - Passiv - Mehrung

A

Aktiv - Passiv - Mehrung (+/+ auf je einem Passiv und Aktiv Konto/ Summe größer)

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18
Q

Geschäftsvorfall Aktiv - Passiv - Minderung

A

Aktiv - Passiv - Minderung (-/- auf je einem Passiv und Aktiv Konto/ Summe kleiner)

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19
Q

Welche Steuerarten gibt es und wann greifen diese?

A
  1. Einkommensteuer: natürliche Personen
  2. Körperschaftssteuer: Unternehmen und juristische Personen
  3. Umsatzsteuer = Mehwertsteuer
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20
Q

Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung?

A

Die Gesellschaft erfährt eine Vermögensminderung oder eine verhinderte Vermögensmehrung durch Gesellschaftsverhältnis was sich auf das Einkommen auswirkt

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21
Q

Ablauf bei Buchungen

A
  1. Welche Konten werden durch den Geschäftsfall berührt?
  2. Was liegt bei den einzelnen Konten vor? (Zugang oder Abgang / Ertrag oder Aufwand)
  3. Wo wird im Soll und wo wird im Haben gebucht?
  4. Bildung des Buchungsatzes: Soll an haben (Betrag)
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22
Q

Was sind die Bestandteile des Jahresabschlusses?

A

§242 HGB
§264 HGB
Bilanz
GuV - Gewinn und Verlustrechnung
Anhang

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23
Q

Welche Bestandteile des Jahresabschlusses muss wer machen?

A

1.Einzelkaufleute und Personengesellschaften: Bilanz und GuV
2.Kapitalgesellschaften und Personenehandelsgesellschaften Bilanz, GuV, Anhang plus Lagebericht (unabhängig von Jahresabschluss)
3. kapitalmarktorientierte Unternehmen die keinen Konzernabschluß machen müssen: Bilanz, GuV, Anhang, Kapitalflußrechnung, Eigenkapitalspiegel plus Lagebericht

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24
Q

Wo ist der Jahesabschluss definiert?

A

§264 HGB

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25
Q

Wo sind die grössen Klassen der Gesellschaften definiert?

A

§267 HGB

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26
Q

Was sind die Aufgaben des Jahresabschlusses?

A
  1. Dokumentation
  2. Information von Gläubigern und dritten und rechenschaft ggü. Gesellschaftern
  3. Gewinnermitllung
  4. Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung
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27
Q

Was sind die Grundsätze orndunsgemässer Buchführung?

A

1.Klarheit und Übersichtlichkeit
2. Vollständigkeit
3.Richtigkeit und Willkürfreiheit
4.Einzelbewertung
5. Wertaufhellung
6.Ordnungsmäßigkeit
7.Sicherheit
8.Beleggrundsatz
zusätzlich Prinzipien:
Prinzip der Bilanzidentität
Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

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28
Q

Was sind die rechtlichen Grundlagen des Jahresabschlusses?

A
  1. HGB
  2. GoB
  3. Steuerrecht
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29
Q

Welche Grundregeln gelten für den Jahresabschluß?

A

§242 HGB
§264 HGB
1.Aufstellungsfristen: 3Monate für große und mittelgr. U., 6 Mon für kleine und kleinst U., für Einzelkaufleute und Pers.ges. keine fristen nach HGB
2.Aufbewahrunsgplficht von 6 bis 10 Jahren

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30
Q

Wo wird der Inhalt der Bilanz definiert?

A

§247 HGB
§266 HGB

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31
Q

Was steht auf der Aktivseite der Bilanz?

A
  1. Anlagevermögen
  2. Umlaufvermögen
  3. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
  4. Aktive latente Steuern
  5. Aktiver Unterschiedsbetrag aus Vermögensrechnung
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32
Q

Was steht auf der Passivseite der Bilanz?

A
  1. Eigenkapital
    Fremdkapital:
  2. Schulden
  3. Passiver Rechnungsabgrenzungposten
  4. passiv latente Steuern
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33
Q

Wo wird die Aktivierungspflicht definiert?

A

§ 246 Abs. 1 HGB

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34
Q

Wann kann ein Vermögensgegenstand aktiviert werden?

A

Er ist:
1. dem betrieblichen Eigentum zugeordnet
2. im wirtschaftlichen Eigentum des Unternehmens
3. selbständig bewertbar
4. selbstständig verkehrsfähig

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35
Q

Welche immaterielle Vermögensgegenstände im Anlagevermögen dürfen nicht aktiviert werden?

A

§248 HGB
1. selbst geschaffene Marken
2. Drucktitel
3. Verlagsrechte, Kundenlisten
4.vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

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36
Q

Welche Aktivierungsverbote gibt es?

A
  1. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens
  2. Aufwendungen für die Beschaffung des Eigenkapitals
  3. Aufwendungen für den Abschluß von Versicherungen
  4. bestimmte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (Aussnahme nicht entgeltliche i VG im AV die haben Aktivierunsgwahlrecht)
  5. selbst geschaffener Firmenwert
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37
Q

Welche Passivierungsverbote gibt es?

A

Verbindlichkeiten die Unwahrscheinlich sind

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38
Q

Wo wird der Ausweis der Verbindlichkeiten geregelt?

A

§ 266 Abs. 3 Buchstabe C HGB

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39
Q

Wie sind Verbindlichkeiten in der Bilanz auszuweisen?

A
  1. Anleihen, davon konvertibel
  2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
  3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
  4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
  5. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel
  6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
  7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
  8. Sonstige Verbindlichkeiten (davon aus Steuern / davon im Rahmen der sozialen Sicherheit)
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40
Q

Wo sind die Bewertungsgrundsätze definiert?

A

§ 252 HGB

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41
Q

Wo sind die Bewertungen von Verbindlichkeiten geregelt?

A

§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB

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42
Q

Wie werden Schulden bewertet?

A

Höchstwertprinzip:
Wert bei Zugang vs. Wert am Stichtag

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43
Q

Wann ist eine Verminderung des Wertansatzes einer Verbindlichkeit zulässig?

A
  1. wenn die Belastung am Bilanzstichtag geringer als der bisherige Wertansatz ist und
  2. soweit der erstmalig eingebuchte Erfüllungsbetrag (Anschaffungskosten) nicht unterschritten wird.
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44
Q

Welche Bewertungsprinzipien gibt es?

A

1.Identitätsprinzip
2.Grundsatz der Unternehmensfortführung
3.Einzelberwetungsprinzip
4.Bewertungseinheiten
5.Stichtagsprinzip
6.Realisationsprinzip - Vorsichtsprinzip
7.Imparitätsprinizip - Vorsichtsprinzip
8. Abgrenzungsprinzip
9.Ansatz- und Bewertungsstetigkeit
10.Fremdwährungsumrechnung

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45
Q

Welche Inventurverfahren gibt es?

A

1.Gruppenbewertung
2.Stichprobeninventur
3.Festwertansatz
4.Vor-und Nachverlagerte Inventur
5.Permanente Inventur
6. Verbrauchs- bzw. Veräußerungsfolgeverfahren

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46
Q

Welche Verbrauchs- bzw. Veräußerungsfolgeverfahren gibt es?

A

Steurerrechtlich nur LiFo (Perioden und Permanantes LiFo)
nach HGB auf FiFo (Perioden und Permanantes FiFo)

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47
Q

Aus was besteht das Anlagevermögen?

A
  1. Immaterielle Vermögensgegenstände
  2. Sachanlagen
  3. Finanzanlagen
    1+2 dienen dem unmittelbaren Geschäftsbetrieb
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48
Q

Was sind immaterielle Vermögensgegenstände?

A
  1. selbstgeschaffene Schutsrechte (Aktivierungswahlrecht)
  2. Konzessionen, Lizensen
  3. Geschäfts- oder Firmenwert
  4. geleistete Anzahlungen
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49
Q

Welche Aktivierunsgpflichten bestehen bei immateriellen Vermögensgegenständen?

A
  1. Konzessionen
  2. Gewerbliche Schutz- und Uhrheberrechte
  3. Ähnliche Rechte
  4. Ähnliche Werte
  5. Speziell auf Unternehmen zugeschnittene Software
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50
Q

Methoden zur Gewinn und Verlustrechnung nach §275 HGB?

A

1.Gesamtkostenverfahren (GKV)
2.Umsatzkostenverfahren (UKV)

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51
Q

Was sind Sachanlagen?

A
  1. Grundstücke
  2. Technische Anlagen und Maschinen
  3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsauststattung
  4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
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52
Q

Was sind Finanzanlagen?

A

1.Anteile an verbundenen Unternehmen
2.Ausleihungen an verbundene Unternehmen
3.Beteiligungen
4.Ausleihungen an Unternehmen im Beteiligungsverhältnis
5.Wertpapiere des Anlagevermögens
6. Sonstige Ausleihungen

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53
Q

Wo wird das Anlagegitter / Anlagespiegel definiert?

A

§284 HGB

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54
Q

Was sind die Bestandteile des Umlaufvermögens?

A

1.Vorräte
2.Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
3.Wertpapiere (ANteile die nicht für dauerhaften Besitz gedacht sind)
4. Kassenbestand (Bankguthaben usw.)

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55
Q

Was sind Vorräte?

A

1.Roh- und Hilfstoffe
2.Unfertige Erzeugnisse (bewertet mit anteiligen HK)
3.Fertige Erzeugnisse (Mit HK bewertet)und Waren
4.Geleistete Anzahlungen auf LIeferungen und Leistungen
5. Immaterielle Gegenstände des Umlaufvermögens (z.B: software)

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56
Q

Was sind Rechnungsabrgenzungsposten?

A

Dienen der perioden gerechten Gewinnermittlung
Parken von gezahlten Forderungen oder Verbindlichkeiten die nicht in das aktuelle Bilanzjahr fallen. Bsp. Mietvorauszahlung
Oder Zahlung für Leistung schon begonnen hat die Leistung aber über den Bilanzstichtag hinausgeht.

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57
Q

Was ist ein Disagio bzw. Damnum?

A

Unterschied zwischen Kreditbetrag und Auszahlbetrag. unterliegt .Aktivierungswahlrecht

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58
Q

Wie kommt Eigenkapital zustande?

A
  1. Außenfinazierung durch Gesellschafter ohne zeitliche Begrenzung
  2. Verzicht der Gesellschafter auf Gewinnauschüttung = Gewinnthesaurierung = Innenfinazierung
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59
Q

Welche Potentiale hat das Eigenkapital?

A
  1. Verlustilgungspotential
    2.Auschüttungspotential
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60
Q

Wo wird die Gliederung des Eigenkapitals definiert?

A

§266 Abs.3

61
Q

Welche Bestandteile des Eigenkapitals gibt es?

A

1.Gezeichnetes Kapital
2.Kapitalrücklage
3.Gewinnrücklage
a, Gesetzliche Rücklage
b, Rücklage für Anteile an mehrheitlich beteiligten Unternehmen
c, Satzungsmässige Rücklagen
d, Andere Gewinnrücklagen
4.Gewinnvortrag / Verlustvortrag
5. Jahesüberschuß / Jahresfehlbetrag oder
6.Bilanzgewinn / Bilanzverlust (eilweiser Verwendung des Jahresergebnisses) oder

62
Q

Wie ist bei negativem Eigenkapital vorzugehen?

A
  1. Jaheresverlust muß in der Höhe ausgewiesen werden das das Eigenkapital auf 0 ist
    2.Der Betrag des fehlenden Eigenkapitals wird auf der Aktivseite als letzter Posten unter: “Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag” aufgeführt
    Nur bei Kapitalgesellschaften
63
Q

Welche Bestandteile hat das Fremdkapital?

A
  1. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten
  2. Rückstellungen
  3. Verbindlichkeiten
64
Q

Was sind Rückstellungen?

A

§249 HGB
Aufwendungen und Verluste die in der Abrechnunsgperiode verursacht wurden aber noch nicht ausgezahlt wurden.

65
Q

Besonderheiten von Rückstellungen im Vergleich zu Verbindlichkeiten?

A
  • am Bilanzstichtag dem Grunde nach feststehen,
  • aber ihre Höhe und / oder
  • ihr Fälligkeitszeitpunkt bzw. ihre tatsächliche Realisierung noch ungewiss sind
66
Q

Was ist die Funktion von Rückstellungen?

A

1.Periodengerechte Gewinnermittlung
2.Finanzwirtschaftliche Zukunftsvorsorge

67
Q

Wann sind Verbindlichkeiten Passivierungsfähig?

A
  1. eine Leistungsverpflichtung hat, die
  2. dem Grund und der Höhe nach bestimmt ist,
  3. gegenüber einem Dritten
  4. am Bilanzstichtag entstanden ist und die
  5. eine wirtschaftliche Belastung (Vermögensminderung) für die Unternehmung darstellt, die
  6. vom Gläubiger durchsetzbar ist.
68
Q

Ausweis von Verbindlichkeiten und welcher §?

A

§ 266 Abs. 3 Buchstabe C HGB
1. Anleihen, davon konvertibel
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
5. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel
6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
8. Sonstige Verbindlichkeiten (davon aus Steuern / davon im Rahmen der sozialen Sicherheit)

69
Q

Wie wird der Gewinn nach dem Gesamtkostenverfahren ermittelt?

A

Für das laufende Geschäftsjahr werden alle Aufwendungen allen Ertägen gegenüber gestellt.
Das Verfahren ist produktionsbezogen (Produktionserfolgsrechnung). Die Primäraufwendungen der Periode werden nach Aufwandsarten (Material, Personal, Abschreibungen) gegliedert.

70
Q

Wo wird GuV definiert?

A

§275 HGB (Staffelform)

71
Q

Was sind die einzelnen Posten der Gewinn und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren?

A

§275 HGB
1. Umsatzerlöse
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
3. Andere aktivierte Eigenleistungen
4. Sonstige betriebliche Erträge
5. Materialaufwand:
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene
Waren
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
6. Personalaufwand:
a) Löhne und Gehälter
b) soziale Abgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung
7. Abschreibungen:
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
und Sachanlagen
b) auf VG des Umlaufvermögens, soweit diese die in der
Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen
9. Erträge aus Beteiligungen, davon aus
verbundenen Unternehmen
10. Erträge aus anderen Wertpapieren und
Ausleihungen des FinAV, davon aus
verbundenen Unternehmen
11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge,
davon aus verbundenen Unternehmen
12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und
Wertpapiere des Umlaufvermögens
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundenen Unternehmen
14. Steuern vom Einkommen und Ertrag
15. Ergebnis nach Steuern
16. Sonstige Steuern
17. Jahresüberschuss/-fehlbetrag

72
Q

Welche Funktionen hat der Anhang?

A
  • Interpretationsfunktion (Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und eventueller Abweichungen hiervon)
  • Korrekturfunktion (quantitative Berichterstattung über Abweichungen zum Vorjahr)
  • Entlastungsfunktion (statt Ausweis in Bilanz bzw. GuV erfolgt er im Anhang)
  • Ergänzungsfunktion (hierunter fallen alle Informationen, die sich auf die nicht bilanzierungsfähigen Sachverhalte beziehen)
73
Q

Was steht im Lagebericht und wo ist es definiert?

A

Nach § 289 Abs. 1 S. 1 HGB ist deshalb zwingend besonders über
* den Geschäftsverlauf,
* das Geschäftsergebnis und
* die Lage18 der Kapitalgesellschaft

74
Q

Wer muß einen Lagebericht abgeben?

A

Nach §264 HGB zwingend für große und mittelgroße Unternehmen

75
Q

Was ist der Zweck der Steuerbilanz und wie wird sie hergeleitet mit §?

A

Ermittlung des steuerlichen Gewinns oder Velust also die Bestimmung der Steuerlast
Wird abgeleitet aus der Handelsbilanz nach §5 Abs1. Satz1 EStG
Handelsbilanz – Übergangsrechnung – Steuerbilanz

76
Q

Wo ist das Bilanzsteuerrecht verankert?

A

§§ 4-7 EStG (EInzelunternehmer und Personengesellschaften)
§§ 140-148,154 AO
§8 KStG (Kapitalgesellchaften)

77
Q

Wie wird der Gewinn in der Steuerbilanz errechnet? (Betriebsvermögensvergleich)

A

Betriebsvermögen im Zeitpunkt t
- Betriebsvermögen im Zeitpunkt t-1
+ Entnahmen (§ 4 Abs. 1 S. 2 EStG)
- Einlagen (§ 4 Abs. 1 S. 8 EStG)
+ nicht-abziehbare Betriebsausgaben (bspw. § 4 Abs. 5 EStG; § 10
KStG)
- steuerfreie Vermögensmehrungen
—————————————————————————————————-
= Gewinn

78
Q

Was sind nicht abziehbare Betriebsausgaben?

A

§4 ESTG
* Geschenke an Nichtarbeitnehmer, soweit die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, die dem einzelnen Empfänger insgesamt im
Wirtschaftsjahr zugewendeten Gegenstände, den Betrag von € 35
überschreiten (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG).
* Dreißig Prozent der angemessenen, geschäftlich veranlassten
Bewirtungsaufwendungen (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG).
* Aufwendungen für Gästehäuser32, die sich außerhalb des Ortes
des Betriebs33 des Steuerpflichtigen befinden (§ 4 Abs. 5 Nr. 3
EStG).
* Bestimmte Repräsentationsaufwendungen für Jagd oder Fischerei,
Segeljachten oder Motorjachten sowie für ähnliche Zwecke34 und
für die hiermit zusammenhängenden Bewirtungen (§ 4 Abs. 5 Nr. 4
EStG).
* Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder aus
betrieblichem Anlass (§ 4 Abs. 5 Nr. 8 EStG).
* Schmiergelder (§ 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG).

79
Q

Wo sind die steuerlichen Bewertungsregeln definiert?

A

§6 EStG

80
Q

Welche Abschreibunsgmethoden gibt es?

A
  1. lineare Abschreibungsmethode
    2.degressive Abschreibungsmethode
    3.progressive Abschreibung
    4.Leistungsabschreibung
    5.degressive/lienare Abschreibung
81
Q

Wie funktioniert die lineare Abschreibung?

A

1.jährlich gleichbleibernder Abschreibungsbetrag
2.Abschreibungsbetrag = Anschaffunsgkosten / Anzahl der (geplanten) Nutzungsjahre
3. jährlicher Abschreibungssatz (%) = 100% / Anzahl der (geplanten) Nutzungsjahre
4.Restbuchtwert rechnerisch 0 bei weiterverwendung 1 Euro

82
Q

Wie funktioniert die degressive Abschreibung?

A
  1. jährlich gleichbleibender Abschreibungsprozentsatz
  2. Kennzeichen der degressiven Abschreibung ist ein jährlich
    fallender Abschreibungsbetrag
    3.Der degressive Abschreibungssatz darf Doppelte des linearen
    Abschreibungssatzes, aber höchstens 20 % betragen darf bzw. das
    Zweieinhalbfache und maximal 25 % oder das Dreifache und
    maximal 30 %.
    4.Restbuchwert grösser 0
83
Q

Wie funktioniert die degressiv/lineare Abschreibung?

A

1.es wird solange degressiv abgeschrieben wie der degressive Abschreibungsbetrag grösser ist als der der lineare Abschreibung
2. Aufpassen: Der lineare Abschreibungswert wird dabei mit dem Restbuchwert und der Restlaufzeit jedes Jahr neu berechnet (nicht mit Anfangsabschreibungswert rechnen)

84
Q

Auf welche Vermögensbereiche können außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen werden?

A

§253 HGB
* abnutzbares Anlagevermögen,
* nicht-abnutzbares
Anlagevermögen und
* Umlaufvermögen.

85
Q

Wie werden Ertragskonten abgeschlossen?

A

Ertragskonten werden in der GuV abgeschlossen.
Die Habenseite wird durch eine Buchung über Wert des Endbetrages im Soll abgeschlosen.
Durch eine Buchung Ertragskonto an GuV

86
Q

Wie werden Aufwandskonten abgeschlossen?

A

Ausfwandskonten werden in der GuV abgeschlossen.
Die Sollseite wird durch eine Buchung über den Wert des Endbetrages im Haben abgeschlossen.
Durch ein Buchung GuV an Aufwandskonto

87
Q

Was ist bei der GuV auf der Habenseite?

A

Erträge

88
Q

Was ist bei der GuV auf der Sollseite?

A

Aufwände

89
Q

Wo wird das Anlagegitter definiert?

A

§ 284 Abs. 3 HGB

90
Q

Wer muß einen Anlagepsiegel erstellen?

A

Zu dieser Darstellung sind kleine alle mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften
und haftungsbeschränkten Personenhandelsgesellscha
Kleinstkapitalgesellschaften kein Anlagegitter

91
Q

Wo sind Bilanzierungsverbote und -wahlrechte definiert?

A

§248 HGB
Grüne Etiketten

92
Q

Wo sind Rückstellungen definiert?

A

§249 HGB

93
Q

Ab wann gilt ein Brief vom Finanzamt als zugestellt?

A

§122 AO
3 Werktage nach Aufgabe des Briefes
Tag der Aufgabe zählt dabei nicht mit.

94
Q

Wo ist das Bekanntgabeverfahren definiert?

A

§§ 122, 123, 124 AO

95
Q

Welche Besteuerungsgrundsätze gibt es? Mit §§

A
  1. Gesetzmässigkeit §85 AO –Legalitätsprinzip
  2. Gleichmäßigkeit §85 AO
  3. Untersuchungsgrundsatz §88 AO
  4. Mitwirkungsgrundsatz §90 AO
  5. rechtliches Gehör §91 AO
96
Q

Welche Besteuerungverfahren gibt es?

A
  • Ermittlungsverfahren §§ 78 ff., 134 ff., 193 ff. AO
  • Festsetzungsverfahren §§ 155 ff. AO §§ 179 ff. AO
  • Bekanntgabeverfahren § 122, 123, 124 AO
  • Erhebungsverfahren §§ 218 ff. AO
97
Q

Wer ist uneingeschränkt Einkommensteuerpflichtig?

A

§1 ESTG
* Eine natürliche Person hat im
* Inland einen
* Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt (§ 1 Abs. 1 S. 1 EStG).

98
Q

Welche Einkünfte sind Einkommensteuerpflichtig? (Was also Sachliche Steuerpflicht)

A

§2 EStG

  1. Einkünfte aus Land- u. Forstwirtschaft (§ 13 EStG)
  2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG)
  3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG)
  4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG)
  5. Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG)
  6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)
  7. Sonstige Einkünfte i.S.d. § 22 EStG
    Gewinneinkunftsarten
    Überschusseinkunftsarten
99
Q

Welche Arten von Einkommensteuerpflicht gibt es?

A
  • unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 1 EStG)
  • erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 2 EStG)
  • unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag (§ 1 Abs. 3 EStG)
  • beschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 4 EStG)
  • erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§§ 2 und 5 AStG)
100
Q

Wo ist geregelt wer Einkommensteuerpflichtig ist?

A

§1 EStG

101
Q

Wie werden Personengesellschaften besteuert?

A

Personengesellschaften (oHG, KG, GmbH & Co. KG, BGB-Gesellschaften,
Gemeinschaften) sind weder Steuersubjekte der Einkommensteuer noch der
Körperschaftsteuer. Die von diesen Gesellschaften erzielten Gewinne werden
im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung (§§ 179,
180 AO) gemeinsam ermittelt und dann anteilig den einzelnen Gesellschaftern/Gemeinschaften zugeteilt

102
Q

Ab wann ist der Tatbestand des gewöhnlichen Aufenthaltes erfüllt?

A

§9 AO
eine zusammenhängende Aufenthaltsdauer von mehr als sechs Monaten (183‒Tage–Regel).
Kurzfristige Unterbrechungen dieser Frist, bspw. durch Urlaube, bleiben unberücksichtigt.

Die Aufenthaltsfiktion gilt jedoch nicht, wenn der Aufenthalt ausschließlich zu
Besuchs-, Erholungs-, Kur- oder ähnlichen privaten Zwecken vorgenommen
wird und nicht länger als ein Jahr dauert

103
Q

Wo wird der gewöhnliche Aufenthalt geregelt?

A

§9 AO

104
Q

Wer unterliegt der erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht ?

A

§ 1 Abs. 2 EStG
unterliegen im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige, einschließlich der zu ihrem Haushalt gehörenden Angehörigen, sofern sie im Inland
weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und zu einer
inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen und dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen
Kasse beziehen. Hierbei handelt es sich insbesondere um von der Bundesrepublik Deutschland in das Ausland entsandte Mitglieder einer diplomatischen Mission oder konsularischen Vertretung

105
Q

Wer unterliegt der beschränkte Steuerpflicht ?

A

§ 1 Abs. 4 EStG
natürlichen Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber inländische Einkünfte im Sinne des § 49 EStG
erzielen und keine Grenzpendler sind

106
Q

Welche Arten der steuerlichen Gewinnermittlung gibt es?

A
  1. Betriebsvermögensvergleich §4 EStG
  2. Einnahmen-Überschuß-Rechnung §4 EStG
    (3. Anwendung von Durchschnitssätzen)
107
Q

Wann liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor?

A

§8 KStG
KSTR 8.5

  • Gesellschaft
  • eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung eingetreten ist,
  • die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist,
  • sich auf die Höhe des Einkommens (Unterschiedsbetrag i. S. d. § 4 Abs. 1
    S. 1 EStG (Betriebsvermögensvergleich)) auswirkt und
  • nicht auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden
    Gewinnverteilungsbeschluss, und damit offenen Ausschüttung beruht.

Alle genannten Tatbestandsmerkmale müssen kumulativ für das Vorliegen einer
verdeckten Gewinnausschüttung erfüllt sein

Können nicht rückgängig gemacht werden

108
Q

Wie wird der steuerliche Gewinn bei einer Gesellschaft ausgehend von der Handelsbilanz ermittelt?

A

Handelsbilanzgewinn
+/– Modifikationen wegen steuerlich abweichender Ansatz- und
Bewertungsvorschriften
+ Steuerlich nicht-abzugsfähige Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 5 EStG)
– Steuerfreie Vermögensmehrungen
————————————————————–
= Steuerbilanzgewinn (Gesamthandsbilanz)

109
Q

WIe wird der Gewinn eines Gesellschafters einer Personengesellachaft ermittelt ausgehen von der Gesamtbilanz der gesellschaft?

A

Anteil Gesamthandsbilanz (aus der Handelsbilanz abgeleitete Steuerbilanz)
+ Ergänzungsbilanz
+ Sonderbilanz
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
= steuerliches Ergebnis der jeweiligen Mitunternehmerschaft
= Einkünfte aus Gewerbebetrie

110
Q

Wie wird der Gewinn einer Personengesellschaft verteilt?

A

Die Verteilung erfolgt nach handelsrechtlichen Verteilungsgrundsätzen (vgl. §§ 121, 168 HGB) bzw. vertraglichen Regelungen, die die Gesellschafter getroffen haben.

Vergütungen, die der einzelne Gesellschafter von der Gesellschaft für seine
* Tätigkeiten im Dienste der Gesellschaft,
* für die Hingabe von Darlehen oder
* für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen hat,
werden als Vorabgewinne dem jeweiligen Gesellschafter zugerechnet (§ 15
Abs. 1 Nr. 2 EStG).

111
Q

Was ist die Körperschaftssteuer und wer muß sie entrichten?

A

Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer der juristischen Personen. In
den §§ 1 und 2 KStG werden die juristischen Personen genannt.

112
Q

Aufbau des Einkommensteuerrechts

A
  • Steuerpflicht (§§ 1 – 1a EStG)
  • Einkommen (§§ 2 – 24c EStG)
  • Veranlagung (§§ 25 – 30 EStG)
  • Tarif (§§ 31 – 34b EStG)
  • Steuerermäßigungen (§§ 34c – 35b EStG)
  • Steuererhebung (§§ 36 – 47 EStG)
113
Q

Aufbau Körperschaftssteuer

A
  • Steuerpflicht (§§ 1 – 6 KStG)
  • Einkommen(sermittlung) (§§ 7 – 22 KStG)
  • Tarif (§§ 23 – 26 KStG)
  • Auf die verbleibenden §§ 27 – 40 KStG wird an dieser Stelle nicht eingegangen.
114
Q

Wer ist Körperschaftssteuerpflichtig?

A

Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 KStG sind folgende juristische Personen steuerpflichtig:
1. Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH, europäische Gesellschaften26)
2. Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
3. Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit
4. Sonstige juristische Personen des privaten Rechts (bspw. eingetragener Verein)
5. Nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermö-
gen des privaten Rechts (bspw. Parteien)
6. Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
(siehe auch § 4 KStG)
Sitz oder Geschäftsleitung im Inland

115
Q

Wo ist geregelt wer Körperschaftssteuerpflichtig ist?

A

§§ 1 und 2 KStG

116
Q

Wann gilt die unbeschränkte Körperschaftssteuerpflicht?

A

§§ 1 und 2 KStG
Die vorgenannten juristischen Personen unterliegen der unbeschränkten (deutschen) Körperschaftsteuerpflicht, wenn sich ihre Geschäftsleitung oder ihr Sitz
im Inland befindet. Sie unterliegen dann mit ihren sämtlichen Einkünften
grundsätzlich der deutschen Körperschaftsteuer, unabhängig davon, wo sie auf
der Welt erzielt wurden (Welteinkommensprinzip; § 1 Abs. 2 KStG).

117
Q

Was ist Körperschaftssteuerpflichtig?

A

nach § 8 Abs. 2 KStG alle Einkünfte der juristischen Person
als Einkünfte aus Gewerbetrieb zu behandeln sind.

118
Q

Wo ist das körperschaftssteuerliche Einkommen geregelt?

A

§ 8 Abs. 1 S. 1 KStG
§ 8 Abs. 2 KSt

119
Q

Welche Schritte muss ein beherschender Gesellschafter nehmen um sich nicht der Annahme einer verdeckten Gewinnauschüttung auszusetzen?

A

Er muß:
* zivilrechtlich wirksame,
* klare (eindeutige) und
* im Voraus abgeschlossene Vereinbarungen zu treffen

rückwirkende Vereinbarungen zwischen der Gesellschaft und
dem beherrschenden Gesellschafter sind steuerrechtlich unbeachtlich

120
Q

Welche Spenden sind abzugsfähig?

A

Abzugsfähig sind gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 KStG Zuwendungen (Spenden
und Mitgliedsbeiträge) für steuerbegünstigte Zwecke. Die steuerbegünstigten
Zwecke bestimmen sich nach den §§ 52 – 54 AO und umfassen
● mildtätige29,
● kirchliche und
● gemeinnützige30 Zwecke.

121
Q

Welche Höhe von Spenden ist abzugsfähig?

A

§9 Abs.1 Nr2

Die Zuwendungen sind bis zur Höhe von 20 Prozent des Einkommens als Betriebsausgabe abzugsfähig. Bemessungsgrundlage für den Prozentsatz ist das
Einkommen vor Abzug der Spenden und vor einem möglichen Verlustabzug (§
9 Abs. 2 S. 1 KStG).

Oder wahlweise 4 Promille (0,004) der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten
Löhne und Gehälter

122
Q

Was zählt als Spende?

A

§ 9 Abs. 2 S. 2 KStG
Geldbeträge und Sachleistungen in Form von
Wirtschaftsgütern. Nutzungen und Leistungen sind keine Spenden (

123
Q

Wo sind die steuerbegünstigten Zwecke von Spenden geregelt?

A

§54 AO
§53 AO
§52 AO

124
Q

Was sind nicht abziehbare Aufwendungen bei der Körperschaftssteuer?

A

§10 KStG
1. Aufwendungen für die Erfüllung von Zwecken der Steuerpflichtigen, die
durch Stiftungsgeschäft, Satzung oder sonstige Verfassung vorgeschrieben
sind. Bei Kapitalgesellschaften sind sie in der betrieblichen Praxis in der Regel ohne Bedeutung.
2. Nicht abziehbare Steuern: Hierunter fallen die Steuern vom Einkommen
und sonstige Personensteuern sowie die darauf entfallenden steuerlichen Nebenleistungen (§ 3 AO).
Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern sind beispielsweise
Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag oder ausländische Steuern vom Einkommen.
Die Gewerbesteuer fällt nicht unter die Einkommen- und sonstigen Personensteuern, so dass sie eigentlich als Betriebsausgabe gewinnmindernd abzugsfähig wäre. Diese Regelung galt auch bis zum 31.12.2007. Seit dem
1.1.2008 ist die Gewerbesteuer jedoch nicht mehr als Betriebsausgabe nach
§ 4 Abs. 5b EStG i. V. m. 8 KStG abziehbar.31 Folglich ist sie bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens wieder hinzuzurechnen.
Steuerliche Nebenleistungen sind bspw. Säumniszuschläge, Verspätungszuschläge, Zinsen nach § 233a AO.
3. Geldstrafen und ähnliche Rechtsnachteile: Hierunter fallen Geldbußen gegen die Gesellschaft oder den Geschäftsführer, beispielsweise aufgrund von
Wettbewerbsverstößen. Aufwendungen im Zusammenhang mit diesen Geldstrafen (Anwalts- und Gerichtskosten) bleiben jedoch als Betriebsausgabe
abziehbar, außer Zinsen, die für eine Kreditaufnahme gezahlt werden, um
damit die Strafe abzuleisten.
4. Aufsichtsratsvergütungen: Sie sind nur zur Hälfte als Betriebsausgabe abziehbar. Der Begriff Aufsichtsratvergütungen ist im weitesten Sinne zu verstehen, so dass auch für Tagesgelder, Sitzungsgelder und Reisegelder nur der
halbe Betrag als Betriebsausgabe abzugsfähig ist.

125
Q

Wo sind die nicht abziehbaren Betriebsausgaben geregelt?

A

§4 Abs.5 EStG

126
Q

Wo sind die nicht abziehbaren Aufwendungen geregelt?

A

§ 10 KStG

127
Q

Wie hoch ist der Anteil der nicht abziehbaren Bewirtungsaufwendungen?

A

30%

128
Q

Wo ist die abzugsfähigkeit von Aufsichtsratsvergütungen geregelt?

A

§ 10 Nr. 4 KStG

129
Q

Wo ist der Jahresabschluß definiert?

A

Die für alle Kaufleute § 242 HGB.
Kapitalgesellschaften § 264 HGB.

130
Q

Wo sind die Größenklassen der Gesellschaften definiert?

A

§267 HGB

131
Q

Wo sind kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften definiert?

A

§264d HGB

132
Q

Wie werden aktive Bestandskonten in der Eröffnungsbilanz gebucht?

A

Aktives Bestandskonto an EBK

133
Q

Wie werden passive Bestandskonten in der Eröffnungsbilanz gebucht?

A

EBK an passives Bestandskonto

134
Q

Wie werden passive Bestandskonten in der Schlußbilanz gebucht?

A

passives Bestandskonto an SBK

135
Q

Wie werden aktive Bestandskonten in der Schlußbilanz gebucht?

A

SBK an aktives Bestandskonto

136
Q

Wo sind verdeckte Gewinnausschüttungen definiert?

A

R 8.5 Abs. 1 KStR

137
Q

Wo sind die Aufbewahrungspflichten für Unterlagen definiert?

A

§257HGB

138
Q

zehn handelsrechtliche
Bilanzierungs- oder Ausweiswahlrechte!

A
  1. §250 Abs3 HGB Disagio
  2. §274 Abs.1 S.2 aktive latente Steuern
  3. §248 Abs.2 S.1 HGB Selbstgeschaffene imaterielle Vermögensgegenstände
  4. §255 Abs.2 S.3 HGB Herstellungskostenermittlung mit Verwaltungskosten
  5. §255 Abs.3 S.2 HGB Zinsen auf Fremdkapital zur Herstellung eines Vermögenstgegenstandes
  6. §253 Abs.3 S.6 HGB außerplanmässige Abschreibungen auf Finanzanlagen bei nicht dauernder Wertminderung
  7. Wahl der Abschreibungsmethode
    8.Anschaffungskosten ermittlung
  8. § 268 Abs.5 S.2 HGB Saldierung von Vorräten und geleisteten Anzahlungen
  9. Wahl des Verbrauchsfolgeverfahren
139
Q

Wo sind Säumniszuschläge definiert?

A

§240 AO

140
Q

Wo sind Fristen definiert?

A

§108 AO

141
Q

Wo sind Rückstellungen definiert?

A

§ 249 HGB

142
Q

Wie berechnet sich der Firmenwert?

A

Kaufpreis
- Substanzwert
————————-
=Firmenwert

143
Q

Wie berechnet sich der Substazwert eines Unternehmens?

A

Summe Vermögensgegenstände
-Summe Schulden (Rückstellungen und Verb.)
——————————————————————-
= Substanzwert

144
Q

Wo werden steuerliche Rückstellungen definiert?

A

§ 5 ESTG

145
Q

Wie wird der Materialaufwand beim permanenten Lifo berechnet?

A

Materialaufwand = Anfangsbestand+Alle Zugänge -Endbestand

146
Q

Worin unterscheiden sich Ansatzwahlrechte von Bewertungswahlrechten?

A

Bei Ansatzwahlrechten wird über die Frage der Bilanzierung oder Nicht-Bilanzierung entschieden.

Bewertungswahlrechte ermöglichen die Bestimmung des €-Wertes der bilanizierten Posten

147
Q

Unterscheiden sich Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen hinsichtlich ihres zeitlichen Bezugsfeldes?

A

Die Bilanz ist eine Stichtagsbetrachtung, z. B. zum 31.12….; die Gewinn- und Verlustrechnung eine Zeitraumrechnung, z. B. für die Zeit vom 1.1…. bis 31.12

148
Q

Zählen Sie die Aufgabe(n) auf, die der handelsrechtliche Einzelabschluss erfüllt !

A
  1. Gewinnermittlungs-, Ausschüttungs- und Kompetenzabgrenzungsfunktion
  2. Dokumentationsfunktion
  3. Informationsfunktion
  4. Ausgangsgrundlage für die steuerliche Gewinnermittlung
149
Q

Welche Aufgaben(n) hat die Steuerbilanz?

A

Die Ermittlung der Höhe des zu versteuernden Einkommens, dass der Besteuerung zugrunde gelegt wird.