IPR II Flashcards
Die dreifache Differenzierung internationaler KV
sachlicher AB des CISG
Vertragszweck: beruflich (vs. privat)
Vertragsmodus: Freihand- (vs. Versteigerung)
Vertragsobjekt: Waren (vs. “alles” andere)
Differenzierung Vertragszweck
CISG
- CISG 2 lit. a
- 1ens: Gegenausnahme (CISG 2 lit. a HS 2), falls nicht:
- 2ens IPRG 120, falls nicht:
- 3ens IPRG 118 I, falls nicht
- 4ens Spezialstaatsverträge, autonomes IPRG
Differenzierung Vertragsmodus
CISG
- CISG 2 lit. b
- ratio: v.a. VK wüsste erst im Zeitpunkt des Zuschlags, ob CISG anwendbar ist
- gerichtliche Versteigerungen -> lit. c
Differenzierung Vertragsobjekt
CISG
s. CISG 1 I = “Waren”
Anwendungsmechanismen des CISG
- direkt: CISG 1 I lit. a
- indirekt: CISG 1 I lit. b (sog. Zwischenschaltlösung)
bedenke bez. Anwendung lit. b folgendes Schema:
- Vertragsstaat ohne CISG 95 Vorbehalt (zB CH)
- Vertragsstaat mit CISG 95 Vorbehalt
- Nicht-Vertragsstaat
Auswirkungen CISG 96
- räumliche Anwendbarkeit unterstellt
- bez. CH: HKaufIPR unanwendbar
Wirkungen:
- Verweis auf Recht eines Vertragsstaates
mit Art. 96-Vorbehalt: autonome Formvorschriften
dieses Staates - Verweis auf Recht eines Nicht-Vertragsstaates: autonome Formvorschriften dieses Staates
- Verweis auf Recht eines Vertragsstaates ohne Art. 96-Vorbehalt: Formfreiheit gem. CISG (str.!)
Gründe für CISG als Vertragsgrundlage
- Neutralität
- Flexibilität
- Internationalität & Mehrsprachigkeit
Weitere Fälle der Nichtanwendbarkeit des CISG
neben der dreifachen Differenzierung und CISG 6
- CISG 5 (=/= Schäden bei der Lieferung)
- CISG 4 S. 2 lit. a (Gültigkeitsfragen)
- CISG 4 S. 2 lit. b (Eigentumsfolgen)
ferner:
- Verjährung
- Stv.
- Verrechnung (im Detail str.)
CISG-Auslegung
- generell: autonom (CISG 7 I)
= Begriffe des CISG aus sich selbst heraus interpretieren - Rsp. anderer Staaten zum CISG darf berücksichtigt werden (nicht aber: unvereinheitlichtes Recht, nationale Begriffe) - Ziel: internationaler Entscheidungseinklang
- internationaler Charakter, Notwendigkeit einer einheitlichen Anwendung und Wahrung des guten Glaubens im internationalen Handel
CISG-Lücken
intern:
- CISG 7 II
- Vorrang “gem. Grds.”, subs. nach IPR sonst anwendbares Recht
extern:
- nach IPR berufenes Recht
PICC?
- interne Lücken: prüfen, ob brauchbares principle zur Verfügung steht
- externe Lücken: idR Parteivereinbarung zur Heranziehung notwendig
PICC-Wahl
praktisches Zentralproblem
- idR nicht als kollisionsrechtliche RW anerkannt
- dh keine Berücksichtigung iR einer obj. Anknüpfung
VSS für ein Angebot i.S.v. CISG 14
Erklärung muss:
- sich an 1+ Personen richten
- bestimmt genug sein
- Muss Ware bezeichen
- Menge und
- Preis ausdrücklich oder stillschweigend festsetzen oder eine Festsetzung ermöglichen
- den Rechtsbindungswillen zeigen
Regeln für die Wirksamkeit des Angebots
- Allgemein CISG 15: Zugang beim Vertragspartner
- Definition von Zugang in CISG 24
- Widerruf eines Angebots: CISG 16
Regeln für die Annahme:
- Allgemein CISG 18: Erklärung oder Verhalten das Zustimmung zum Angebot zeigt, ist eine Annahme
- Rechtzeitige Annahme verlangt Frist; bestimmt nach CISG 20
- Verspätete Annahme nach CISG 21
- Schweigen: grds. CISG 18 I S. 2, beachte aber Gepflogenheiten zwischen Parteien CISG 9
Annahme unter Abänderungen
- Grundsatz: CISG 19
- Wesentliche Änderung: neues Angebot
- Unwesentliche Änderung: Annahme
- Beachte bei der Bestimmung, ob die Änderung wesentlich ist, Abs. 3 und zu welchem Gunsten geändert wird.
Welche 3 grossen Themenbereichen zu AGB sind im CISG zu beachten?
- Einbeziehung
- Auslegung
- Gültigkeit (insb. Inhaltskontrolle)
Was gilt bzgl der Einbeziehung von AGB im CISG?
(1) Kenntnisverschaffungspflicht:
- unaufgefordert den vollständigen Text vorlegen (Link in E-Mail reicht aus)
- bis zum Zeitpunkt der Annahme in Kenntnis
(2) Hinweispflicht:
- unmissverständlicher Hinweis, dass AGB integraler Teil des Angebots sind
(3) Einverständnis:
- VP muss AGB annehmen
- Probleme bei Widerspruch zwischen AGB (2 Lösungen):
1. last-shot-rule
2. Restgültigkeitstheorie
Auslegung von AGB im CISG
Auslegung nach autonomen Regeln des UN-Kaufrechts nach CISG 8 und 9
Inhaltskontrolle von AGB in CISG
Keine Regeln im CISG ⇒ Regeln nach Kollisionsrecht zu bestimmen (wobei Intenationalität besonders zu beachten)
Was ist eine Vertragsverletzung iSd CISG?
Nichteinhaltung einer Pflicht aus dem Vertrag oder dem CISG; rein obj. Massstab relevant und kein Verschulden erforderlich
Wann ist eine Vertragsverletzung i.S.d. CISG wesentlich?
- Partei muss dartun, dass für sie der Vertrag mit der betreffenden Pflicht “steht oder fällt”
- Entscheidend ist das Gewicht der Auswirkungen auf die sich aus dem Vertrag ergebenden Interessen des Gläubigers
- Vorhersehbarkeit für vertragsbrüchige Partei / Durchschnittsmensch erforderlich (“ist aus Vertrag bzw. dessen Umständen besondere Bedeutung der Pflicht erkennbar”)
- “Interesse an der Durchführung des Vertrages muss im Wesentlichen entfallen sein”
- Zu verneinen, wenn die Ware zB sonst wie verwendet werden kann
Wo sind die Pflichten des Verkäufers geregelt und was sind diese?
- Wo? CISG 30 - 44
- Was?
- Ware liefern
- betreffende Dokumente übergeben
- Eigentum übertragen
Was umfasst die Lieferpflichten?
- CISG 31: Ware am richtigen Ort zu liefern
- CISG 32: notwendige Handlungen vornehmen für die Beförderung (Beachte INCOTERMS)
- CISG 33: Ware rechtzeitig liefern
- CISG 35/41: vertragsmässige Ware, frei von Rechten Dritter
Was umfasst die Pflicht zur Eigentumsverschaffung?
- Pflicht nur im CISG erwähnt
- Modalitäten nicht geregelt = externe Lücke
- (regelmässig lex-rei-sitae, dh Recht “wo” sich die Sache befindet)