Kapitel 1 Flashcards

1
Q

Von was unterscheidet sich Recht?

A
  • Von faktischen Phänomenen, wie Naturerscheinungen durch sein normativen Charakter
  • Stellt kein Sein sondern Sollen da, heißt, es richtet Anspruch auf menschliches Verhalten
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2
Q

Für was dient das Recht?

A
  • Ordnung des menschlichen Zusammenlebens
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3
Q

Was ist zentrales Thema der politischen Philosophie?

A
  • Zusammenhang zwischen Funktion des Rechts und Aufgaben der politischen Gemeinschaft
  • Recht steht im Zusammenhang mit der Frage nach Begründung des Staates
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4
Q

Mit was werden unsere Rechtsnormen von anderen normativen unterschieden?

A
  • Sanktionen
  • in Form organisierten Rechtszwangs
  • welchen Stellenwert dieses Merkmal annimmt hängt von kontroversen methodischen Standpunkten & Kulturellen Auffassungsunterschieden
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5
Q

Bei Welcher Frage gibt es große Differenzen?

A
  • ob Redcht seinem Begriff nach Gerechtigkeit orientiert ist
  • Ist es an fundamentale Grundsätze gebunden oder darf diesen widersprechen?
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6
Q

Was sind die wichtigsten Rechtsquellen?

A
  • Gewohnheitsrecht
  • Gesetzesrecht
  • Richterrecht (Case Law)
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7
Q

Was ist Gewohnheitsrecht?

A
  • älteste Form der Rechtsbildung
  • Beginn der Neuzeit zentrale Bedeutung
  • Lange dauernde Einübung und tradierten Überzeugungen innerhalb einer Rechtsgemeinschaft
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8
Q

Voraussetzung für Gewohnheitrecht?

A
  • tatsächliche langjährige Übung innerhalb Rechtsgemeinschaft
  • damit verbundene Überzeugung, eine Forderung des Rechts (opinion Iuris viel necessitatis) zu entsprechen
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9
Q

Wie sieht Gewohnheitsrecht im modernen Gesetzesstaat aus?

A
  • Gewohnheitsrecht ist eig gut für gesellschaften die eine wenig gezielte rechtliche Regulierungsbedarf und einheitlich moralisch rechtliche Überzeugungen hat
  • Im modernen G. Kommt sie eher eine untergeordneter Stellenwert hinzu außer: bei COMMON LAW
  • Common Law beruht auf gewohnheitsrechtlichen Grundlagen
  • Gewohnheitsrecht wichtige Funktion im Völkerrecht
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10
Q

Was ist für die Entstehung von Völkergewohnheitsrecht notwendig?

A
  • objektiver & subjektiver Faktor
  • erfordert ausgedehnte, dauernde und einheitliche Praxis der betroffenen Staaten oder Völkerrechtssubjekte
  • In dieser Praxis muss Überzeugung zum Ausdruck kommen für die Rechtsbefolgung
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11
Q

Was ist mit der Kodifikation zum Völkergewohnheitsrecht?

A
  • seit dem 19. Jh. Trend geworden durch multilaterale völkerrechtliche Verträge
  • trägt zur präzisen Formulierung und Systematisierung völkerrechtlicher Normen und bringt Rechtssicherheit
  • 1947 International Law Commission = Kodifikation als Aufgabe zur fortschreitenden Entwicklung des Völkerrechts
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12
Q

Welche Rolle spielt Gewohnheitsrecht bei traditionell geprägten Gesellschaften?

A
  • nicht immer Gewohnheitsrecht im engeren Sinn
  • Oft Naheverhältnis mythisches Weltbild und Übergvang zwischen rechtlichen und mythischen Vorstellungen sowie Formen ritueller Konfliktbewältigung
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13
Q

Wann wurde Gesetzesrecht zentrale Rechtsquelle?

A
  • Seit der politischen und sozialen Umbrüchen am Beginn der Neuzeit
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14
Q

Was ist der Begriff Souveränität wirklich?

A
  • umfassendes staatliches Machtmonopol
  • Grundlage des modernen Staatsverständnisses
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15
Q

Was sagte Jean Bodin zur Souveränität ?

A
  • war Schöpfer dieses Begriffs Souveränität
  • ,, Machtvollkommenheit, Gesetze für alle, … zu erlassen´´, ,,ohne dass irgendjemand diesen zustimmen müssté´
  • Durch Machtmonopol unterscheidet sich moderner Staat zwischen alten Herrschaftsverbänden, wie gr. Polis
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16
Q

Was sagte E.-W. Böckenforde zur Entwicklung des Souveränitätsbegriffs?

A
  • Entwicklung Resultat von stufenweisen Säkularisationsprozessen, bereits 11./12. Jh. Einsetzt
  • Höhepunkt bei Religionskriegen ( Reformation und Gegenreformation
17
Q

Säkularisierung und Ausbildung d modernen Staates mit Glaubensspaltung Zusammenhang?

A
  • Bis Ende des Mittelalters war Recht in Konzept religiöser Wahrheit begründet
  • als Ausdruck göttlichen Willens
  • ab Reformation verschiedene konkurrierende Heilswahrheiten
  • Reformation führt zur Auflösung religiös politischen Einheitswelten
  • Friedenssicherung zentrale Aufgabe des modernen Staates was Trennung von Religion und Politik fordert
  • Machtvollkommenheit des Fürsten als neuer Bezugspunkt f. Rechtslegitimation
18
Q

Aufgrund V on Souveränität:

A
  • wird Recht als Produkt autoritativer Entscheidung des Souveräne
  • als Mittel bewusster und zweckgerichteter Sozialgestaltung (Böckenförde)
19
Q

Was hat Gesetzesrecht in Neuzeit für eine Bedeutung?

A
  • wird als Produkt politischer Entscheidungen als Instrument staatlicher Politik eingesetzt
  • Gesetz war dem Souverän gemäß seinem politischen Willen verfügbar und wieder abänderbar
  • geeignetes rechtliches Instrument zur Erfüllung Staatsaufgaben: Friedenssicherung & öffentliches Wohl
20
Q

Was sagt Thomas Hobbes zum Bruch des Gesetzes?

A
  • ist Verletzung der staatlichen Souveränität ( vom Fürsten)
  • Gesetz von Philosophen als Ausdruck des Volkswillens
  • verbindet sich mit Gedanken der Volkssouveränität
21
Q

Was wird das Gesetz nach Aufstieg des Bürgertums?

A
  • Instrument der Rechtsgleichheit
  • rechtliche Beschränkung & Kontrolle staatlicher Gewalt
22
Q

Wofür dient das allgemeine Gesetz?

A
  • Abbau ständischer Ungleichheiten
  • Schranke f. Absolutistischer Willkür & Bevormundung
  • diese 2 wurden zum Ausgangspunkt für Recht und Verfassungsstaat
  • Ab Ende 18. Jh. Entstehen Kodifikationen die Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit verwirklichen
23
Q

Was führten veränderte Staatsaufgaben im modernen Sozialstaat?

A
  • Gesetz als Steuerfunktion und staatliche Schutzpflicht
  • mit denen regulierend in die soziale Wirklichkeit eingegriffen
  • materielle Gleichheit Chancengleichheit garantiert
24
Q

Charakteristisch für Aktuelle Entwicklungen sind?

A
  • Zunahme gesetzgeberischer staatlicher aufgaben führen zu wachsenden Verrechtlichungen
25
Q

Was führt durch die Ausweitung von Staatsaufgaben und Schwerpunkten der Gesetzgebung?

A
  • Trend zur Prävention als gesetzgeberische Strategie, was zur Krisenabwehr dient (arbeitsmarktpolitische, Gesundheitsvorsorge..)
  • Tendenz zur Einschränkung von Freiheit und wesentlichen rechtsstaatlichen Garantien durch präventive Vorverlagerung staatlicher Maßnahmen als Gefahrenabwehr
26
Q

Welche Struktur bei Rechtsnormen?

A
  • Tatbestand + Rechtsfolge = Regeln
27
Q

Unterscheidung Regeln - Prinzipien?

A
  • Regeln: Alles oder Nichts Prinzip, Wenn-Dann Schema
  • Prinzipien: differenzierte Anforderungen an Interpretation und Anwendung, Dimension des Gewichts heißt relative Wichtigkeit, im konkreten Fall mit konkurrierenden Rechtsprinzipien abgewogen
  • Alexy: Prinzipien sind Optimierungvsgebote, auf bestehende faktische & rechtlichen Rahmenbedingungen bestmöglich umgesetzt
  • Umsetzung von Prinzipien mehr Spielraum für jur Argumentation als bei Anwendung von Regveln
  • Alexy: Rechtsprinzipien Grund und Menschenrechte
28
Q

Funktion von Rechtsprinzipien

A

-1. Integrierende Funktion: dienen zur Lösung von Fällen für die es keine ausdrückliche Regel gibt
-2. interpretierende Funktion: Interpretationsbedeutung bei Regeln
Regeln sollen Prinzipien gem. ausgelegt u. angewendet werden
-3. programmatische Funktion:
fundamentalen Verfassungsprinzipien verpflichten Gesetzgeber zu jeweiliger Herausford- erung bestmöglichen Umsetzung im Sinne des Optimierungsgebots

29
Q

Was ist das Case Law?

A
  • richterliche Entscheidungen die zentrale Quelle für künftige Fälle
  • haben richterliche Entscheidungen die über Einzelfall hinausgehend Bedeutung in allen Fällen mit gleich gelagerten relevanten Gesichtspunkten
30
Q

Grundsatz des Star Decisis?

A
  • bei den Entscheidungen stehen bleiben
  • bestimmte richterliche Entscheidungen im angelsächsischen Richterrecht normative Verbindlichkeit
31
Q

Unterteilung von Präjudizien im Case Law

A
  1. Verbindlichkeit:
    →nur Entscheidungen bestimmter Obergerichte / jene d. eigenen Gerichts
    →andere Entscheidungen = gelten aufgrund argumentativer Überzeugungskraft 2. Rechtsquellenverständnis:
    →leitenden allgemeinen Rechtsprinzipien = zentrale Bedeutung
    →Richter ist kein „Ersatzgesetzgeber“
    →richterliche Argumentation = konstitutive Rolle f. Regelfindung
    →Präjudizien gelten, da sie als nachvollziehbare Konkretisierung eines fundamentalen
    Rechtsprinzips gesehen werden
  2. „holding“:
    →Teil der Entscheidung der Über Einzelfall Bedeutung hat
    →enthält f. den Fall entscheidende Rechtsregeln + wesentliche Begründung
    →was darunter verstanden wird ist Aufgabe differenzierter juristischer Argumentation
    „dictum“:
    →enthält im vorliegenden Fall nicht entscheidungsrelevante Erwägungen
  3. Abstimmungsverhältnis im Richtersenat:
    a. Richtersenat einigt sich mit absoluter Mehrheit auf einheitliche Entscheidungsbegründung
    →„Haltbarkeit“ groß
    b. Mehrheit des Senats kommt zu einheitlichem Ergebnis mit unterschiedlicher Begründung
    →„concurring opinions“
    →leichtere Abänderbarkeit durch distinguishing
    c. Ein Richter hat eine andere Meinung als Senat und distanziert sich
    →„dissenting opinion“
    →bietet Ansatzpunkte f. overruling
32
Q

Welche Methoden der Rechtsfortbildung im Case Law gibt es?

A
  1. „distinguishing“:
    →bestehende Präjudiz wird nur in neuen Fall nicht herangezogen →Begründung: Präjudiz ist unpassend f. vorliegenden Fall →rechtserheblichen Unterscheide zwischen Fällen werden aufgezeigt
    →holding steht im Mittelpunkt
    →holding muss durch Interpretation verengt werden; sodass f. vorliegenden Fall unpassend
  2. „overruling“:
    →„distinguishing“ reicht f. Fallmodifizierung nicht aus→„overruling“ →Gericht argumentiert, dass ursprüngliche Entscheidung:
    - juristisch falsch
    - mittlerweile veraltet - nicht praktikabel ist
    →ursprüngliche Präjudiz wird aufgehoben und durch neue ersetzt
33
Q

Was ist ein präjudiz?

A

Mit Präjudizien bezeichnet man der zu entscheidenden Sache vorangegangene Urteile, in denen über Rechtsfragen entschieden wurde, die für die zu entscheidende Sache relevant sind.

34
Q

Völkergewohnheitsrecht

A

→ Entstehung:
→„objektiver“ + „subjektiver“ Faktor
→ausgedehnte, einheitliche + dauernde Praxis d. Völkerrechtssubjekte
→in Praxis muss zum Überzeugung zum Ausdruck kommen f. d. Rechtsbefolgung
→Völkerrecht greift dort wo keine völkerrechtlichen Verträge gelten
→Trend zur Kodifikation durch multilaterale völkerrechtliche Verträge - Gewohnheitsrecht ist auch wesentlich in traditionell geprägten Gesellschaften

35
Q

holding

A

→Teil der Entscheidung der Über Einzelfall Bedeutung hat
→enthält f. den Fall entscheidende Rechtsregeln + wesentliche Begründung
→was darunter verstanden wird ist Aufgabe differenzierter juristischer Argumentation

36
Q

dictum

A

→enthält im vorliegenden Fall nicht entscheidungsrelevante Erwägungen