Kapitel 2 Flashcards

1
Q

Was sind Rechtsnormen laut Kelsen? Was laut Hegel?

A
  • Kelsen: kein Sein sondern ein Sollen
  • Hegel: spezifische Form von Realität als Deutung, Recht als objektiven Geist
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2
Q

Geltung & Effektivität

A
  • Geltung: spezifische Verbindlichkeit von Rechtsnormen
  • zentrale Unterscheidung zwischen Geltung und Wirksamkeit
  • Effektivität: faktische Durchsetzung durch Freiwilliger Rechtsbefolgung & mittels staatlicher organisierter Zwang bei Normverletzung
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3
Q

Geltung & Legimität

A
  • Legimität: inhaltliche oder prozedurale Rechtfertigung von Normen
  • inhaltliche Qualität von Normen wird angesprochen, etwa die Übereinstimmung mit fundamentalen Forderungen der Gerechtigkeit
  • grundlegenden Prinzipien d. Rechtsordnung als Ganzer immanent sind
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4
Q

Wie weit kann Legimität auf Geltung reduziert werden?

A
  • ## wie es reduziert werden kann oder besser gesagt die Inhaltliche Legimität eine direkte Rolle für Geltung von Normen spielt ist Gegenstand methodischer Kontroversen
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5
Q

Geltung & Stufenbau

A
  • Norm gilt weil sie auf Grundlage einer ermächtigten höherrangigen Norm, ihrer Erzeugungsregel, erlassem wurde
  • Gesetze beruhen auf Verfassung, dieser Zusammenhang bezeichnet den Stufenbau d RO
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6
Q

Was ist die Machttheorie (Imperativentheorie) von John Austin?

A
  • RN als imperative eines Souveräns
  • zentrale Voraussetzung: autoritative Erzeugung, Effektivität verstanden als zwangsweise Durchsetzung
  • Element des Zwangs
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7
Q

Wie formulierte John Austin die Voraussetzungen für die Geltung einer Rechtsnorm?

A
    • Rechtsnorm Befehl eines Souveräns, bei Zuwiderhandlung droht ein Übel
      - Übelandrohung erzeugt Rechtspflicht der Normadressaten
      2.- Souverän in der Lage seine Befehle mit Zwang durchzusetzen
      3.- Befehle d. Souveräns werden v. Bevölkerungsmehrheit üblicherweise befolgt
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8
Q

Welche Aspekte spielen keine Rolle bei John Austin?

A
  • inhaltliche Qualität bei RO
  • keine Unterscheidung zwischen faktischen und normativen Phänomenen
  • Sollen: wollen auf Machthaberseite, Müssen auf Normadressatenseite, bloß faktische Machtanmaßung kann Zwang /Druck ausüben, aber kein rechtliches begründen
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9
Q

Anerkennungstheorien?

A

entscheidende Geltungsbedingung:
= Konsens der Rechtsgemeinschaft
Machttheorie = Modell autoritärer Herrschaftssouveränität Anerkennungstheorien = demokratisieren die Grundlagen der RO

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10
Q

E.R.Bierling zur anerkennungstheorie?

A

→Theorie der „indirekten Anerkennung“ der RO
→Anerkennung der Verfassung als Grundlage der Rechtsgeltung
→dadurch auch Anerkennung aller anderen RN

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11
Q

Vorteile der Anerkennungstheorien

A

→gelegter Rechtsethos mit freiwilligem Rechtsgehorsam wird hervorgehoben
→Effektivität wird gesteigert
faktischer Konsens der Rechtsgemeinschaft zählt
→Begründung der Rechtsgeltung bleibt im Bereich des „Seins“ Anerkennung ist bloß ein Faktum
Frage nach „Anerkennungswürdigkeit“:
→Ist RO ihrem Inhalt nach überhaupt „wert“ anerkannt zu werden?
→bleibt außer Betracht Frage nach Legitimität der RO:
→nicht direkt erfasst durch Anerkennungstheorien

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12
Q

Die Theorie der Grundnorm Hans Kelsen

A

Begründung der Rechtsgeltung = rein normativ „Reine Rechtslehre“ in Tradition des Neukantianismus Schluss von „Sein auf Sollen“ wird abgelehnt
→alle faktischen Phänomene d. an Normentstehung „real“ beteiligt sind scheiden aus Begründung in vorpositive Grundlagen wird abgelehnt
→„absolute Werte“ seien nicht erkennbar
→Werte gibt es nur als „subjektive Moralvorstellung“ jedes Einzelnen Begründung der höchsten Norm lt. Kelsen - Grundnorm:
= eine höchste Norm, „d. nicht von einer Autorität gesetzt“ sondern vorausgesetzt ist →„transzendentallogische Bedingung“ d. Erkenntnis d. pos. Rechts ermöglicht →ist keine positive Norm, sondern Denkvoraussetzung
Inhalt der Grundnorm:
→fordert „sich (so) zu verhalten, wie die Verfassung es vorschreibt“ →ges. RO muss im „Großen u. Ganzen“ effektiv sein
Argumente gegen die Grundnormtheorie:
→„Rückgriff“ auf Effektivität sei Schluss von Sein auf Sollen
→es ginge um das bloße Funktionierend er RO
→gedachte Norm ist etwas „Faktisches“ und kein Sollen
→Theorie d. Grundnorm könne zur Rechtfertigung jeder beliebigen RO dienen
→Angst v. Legitimation v. Unrechtsregimen

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13
Q

Theorien des gesetzlichen Unrechts von Gustav Radbruch

A
  • Gesetzlichen grundrechts= Zusammenhang zwischen Geltung und Gerechtigkeit ( Erfahrung mit ns Regime)
  • Rolle der Gerechtigkeit: ordnungsgemäße Erzeugung von Rechtsnormen,grundlegende Prinzipien der Gerechtigkeit
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14
Q

Wie lässt sich gesetzliches Unrecht ermitteln?

A
  • Rechts mehreren Rechts werten zu genügen: Gerechtigkeit und Rechtssicherheit
  • Normen mit ungerechten Inhalt stehen beide in Spannung Verhältnis zueinander
  • also muss man zwischen Gerechtigkeit und Rechtssicherheit abwägen
  • ungerecht empfundene Normen dienen dem ordungswert der Rechtssicherheit
  • bei massiven horrenden Unrecht muss Rechtssicherheit zugunsten der Ger. Zurücktreten
  • Konsequenz: Ordn. Erzeugte Norm verliert Geltung und von Gerichtnicht angewendet werden soll
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15
Q

Gesetzlich Unrecht

A
  • Horrend ungerechte Gesetze → geltungsverlust
  • minder ungerechte Gesetze → Geltung
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16
Q

Radbruchsche Formel

A
  • Bezieht sich nur auf den Katastrophenfall horrende Unrechts
  • Bedeutung erst im Nachhinein also nach dem Ende eines Unrechtsregimen
17
Q

Instrumente des politischen Widerstands

A

massiver Konflikt zwischen positivem Recht + grundlegenden Gerechtigkeitsforderungen muss auf dem Wege demokratisch-rechtsstaatlicher Verfahren verhindert werden
politischer Widerstand gegen Unrechtsregime kontrovers
Unterscheidung:
- politischer Widerstand gegen Unrechtsregime - ziviles Ungehorsam:
→gewaltloser Widerstand gegen einzelne Rechtsakte / politische Maßnahmen →in einem Großen und Ganzen funktionierenden Rechtsstaat

18
Q

Widerstandsrecht1. Begriff

A

Widerstandsrecht = Recht:
- eines Einzelnen / bestimmter Gruppen
- sich gegen offenkundig unrechtmäßige Handlungen der Herrschafts- / Staatsgewalt - durch:
- Verweigerung des Gehorsams (passiver Widerstand)
- Anwendung von Gewalt (aktiver Widerstand) - zu widersetzen, wenn:
-alle legalen Rechtsbehelfe ausgeschöpft sind o. - keine Aussicht auf Erfolg versprechen

19
Q
  1. Entwicklung
A

Wurzeln in der Antike:
→Anknüpfen an Lehre von der Tyrannis als schlechtester Staatsform
→Krise der Republik führt zu Schutz der Republik durch Recht v. jedem zum Rechtsbruch
Mittelalter:
→christliche Überlieferung durch biblisches Gewaltverbot u. Gehorsamsforderung wirken
dagegen
Entscheidende Impulse f. Entwicklung v. Widerstandsrecht: → Reformation
→konfessionelle Spaltung
→ Religionskriege
→ lt. Reformatoren Recht zur Glaubensverteidigung gegen rechtmäßig eingesetzte Autorität
Lehre der Monarchomachen:
= Kämpfer gegen Monarchen

20
Q
  1. Lehre der Monarchomachen
A

grundsätzliche Kritik absoluter, unbeschränkter Herrschergewalt Verbindung von:
- traditionellen ständisch-religiösen Elementen mit
- Theorien v. Volkssouveränität u. Gesellschaftsvertrag Traditionelle Elemente:
1. Lehre vom Tyrannen:
→christliches Gehorsam muss gegenüber dem unrechtmäßigen Herrscher im
Allgemeininteresse zurücktreten 2. Religiöse Grundlagen:
→Alle Herrschaft ist an Gottes Gebote gebunden
→alttestamentarischer Grundgedanke als Legitimation des Widerstandsrecht

  1. Ständische Elemente:
    →Widerstandsrecht haben Stände als Volksvertreter
    →Teilung der Herrschaftsgewalt zwischen König und Ständen wird angenommen
    Moderne Elemente:
    →Macht des Herrschers gründet auf Herrschaftsvertrag zwischen ihm und Volk
  2. Herrscher wird Herrschaft v. Volk übertragen (Volkssouveränität) 2. Herrschaftsbeschränkung durch Bindung an Gesetze
21
Q
  1. Die weitere Entwicklung
A

Rationalismus und Aufklärung:
→Widerstandsrecht steht jedem Menschen zu →Widerstandsrecht als Menschenrecht
Nach NS-Zeit:
→Versuch einer Legalisierung des Widerstandsrechts

22
Q

Ziviler Ungehorsam

A

Konzept gewaltlosen Widerstands im Rechtsstaat→Gebt der Gewaltfreiheit
gegen einzelne Gesetze / andere Rechtsakte im insges. funktionierenden Rechtsstaat

23
Q
  1. Begriff und Entwicklung
A

Thoreau:
→Verweigerung d. Steuerzahlung aus Gewissensgründen →Protest gegen Sklaverei
Vertreter:
- Mahatma Gandhi / Martin Luther King
aktuell:
→fundamentale Prinzipien d. d. RO zugrunde liegen
Ziviler Ungehorsam niemals gegen den Rechtsstaat
→im Einzelfall können Legalität u. Legitimität im Rechtsstaat auseinanderfallen →Bruch einzelner Regeln = legitim um auf Ungerechtigkeit aufmerksam zu machen →symbolische Regelverletzung in d. Öffentlichkeit
illegale Handlung, jedoch Gewissenbestimmt Haltung „prinzipieller Gesetzestreue“

24
Q
  1. Prinzipielle Gesetzestreue
A

Voraussetzungen:
1. einzelne Gesetze / andere Rechtsakte enthalten eindeutig u. schwerwiegende Ungerechtigkeiten 2. Erforderlichkeit:
→ alle legalen Rechtsmittel müssen ausgeschöpft sein / haben keine Aussicht auf Erfolg 3. Gewaltfreiheit
4. Verhältnismäßigkeit:
→keine Gefährdung von allgem. Rechtsfrieden u. Funktionieren der Verfassung
Anforderung an die Durchführung: 1. Gebot der Mäßigung:
→gelindestes Mittel f. Erfolg 2. Pflicht zur Folgenübernahme:
→Bereitschaft f. rechtliche Konsequenzen einzustehen