Lektion 3 - Vertragsschluss Flashcards

1
Q

Was ist ein Vertrag?

A

Mehrseitiges Rechtsgeschäft, das aus mind. 2 korrespondierenden Willenserklärungen (Angebot und Annahme) besteht

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2
Q

Was ist ein Angebot (§145 BGB)?

A

Antrag zur Schließung eines Vertrags

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3
Q

Was ist essentialia negotii?

A

Notwendiger Mindestinhalt eines Vertrags: muss erforderliche Bestimmbarkeit oder Bestimmtheit aufweisen (Kaufpreis und -gegenstand)

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4
Q

Woraus besteht die Annahme?

A
  • Essentialia negotii
  • Ernstlicher und endgültiger Wille zum Vertragsschluss erkennbar
  • Unverbindliche Äußerungen sind zu differenzieren
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5
Q

Was ist die Annahme?

A

Einverständnis mit dem angebotenen Vertragsschluss

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5
Q

Wann erlischt ein Angebot? §147-149 BGB

A

Angebot erlischt, wenn es abgelehnt oder nicht rechtzeitig angenommen wird

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6
Q

Annahmefrist bei Anwesenden (§147 Abs. 1 S.1 BGB)

A

Kann nur sofort angenommen werden

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6
Q

Annahmefrist bei Abwesenden (§147 Abs. 2 BGB)

A

Kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem man eine Antwort unter regelm. Umständen erwarten darf

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7
Q

Verspätete Annahme (§150 Abs. 1 BGB)

A

Gilt als neues Angebot

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7
Q

Offener Dissens – Definition

A

Im Zweifel ist kein Vertrag zustande gekommen

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8
Q

Dissens – Definition

A

Uneinigkeiten der Parteien

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9
Q

Versteckter Dissens – Definition

A

Vereinbartes ist nur dann wirksam, wenn anzunehmen ist, dass der Vertrag auch ohne die offen gebliebenen Punkte, geschlossen worden wäre

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9
Q

AGB – Definition

A

Vorformulierte Vertragsbedingungen, die für eine Vielzahl von Verträgen gelten

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10
Q

Warum haben AGB besondere Bedeutung?

A

Es besteht Gefahr, dass der Verwender diese einseitig auf seine Interessen abstellt

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11
Q

AGB sind… (§305 Abs. 1 BGB)

A
  • Vorformulierte Vertragsschluss
  • Für Vielzahl von Verträgen
  • Einseitig vom Verwendet gestellt
  • Ohne formale Voraussetzungen
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12
Q

Individuelle Vertragsabsprachen…

A

…haben stets Vorrang vor AGB

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13
Q

Auslegung bei unklaren AGB-Klauseln

A
  • Generell objektive Beachtung des sog. Empfängerhorizonts
  • Überraschende und mehrdeutige Klauseln werden kein Vertragsbestandteil
  • Verständlichkeitsgebot
  • Zweifel bei Auslegung geht nach Unklarheitsregel immer zulasten des Verwenders
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14
Q

Inhaltskontrolle (§307 BGB)

A

Bestimmungen in den AGB sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen

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15
Q

Was besagt § 306 BGB zu AGB?

A

Sind AGB-Klauseln ganz oder teilweise unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam

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16
Q

Was ist Geschäftsfähigkeit?

A

Fähigkeit, Willenserklärungen wirksam abzugeben und entgegenzunehmen

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17
Q

Volle Geschäftsfähigkeit (§2 BGB)

A

Wird erlangt durch das Erreichen der Volljährigkeit dh. Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres

18
Q

Was ist die Rechtsfolge bei Willenserklärungen bei Geschäftsunfähigkeit?

A

Willenserklärungen sind ausnahmslos nichtig

Ausnahme bei volljährigen Geschäftsunfähigen: Geschäfte des täglichen Lebens, die mit geringwertigen Mitteln bewirkt werden können

18
Q

Geschäftsunfähigkeit (§§ 104f. BGB)

A
  • Personen, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dh. Bis 6 Jahre alt sind
  • Personen, die sich langfr. In einem Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befinden
19
Q

Beschränkte Geschäftsfähigkeit (§106 BGB)

A

Minderjähriger, der das 7. Lebensjahr vollendet hat (Alter: 7-17 Jahre)

20
Q

Welche gesetzl. Vertreter gibt es für Minderjährige?

A

Eltern oder Vormund kann für und gegen den Minderjährigen im Rechtsverkehr handeln

21
Q

Wann bedürfen minderjährige einer Einwilligung des gesetzl. Vertreters laut §107 BGB?

A

Wenn sie durch ihre Willenserklärung einen rechtlichen Nachteil erlangen.

22
Q

Willenserklärungen Minderjähriger - §108 BGB

A

Schwebend unwirksam bis zur nachträglichen Genehmigung des gesetzl. Vertreters

23
Q

Was besagt der Taschengeldparagraf - §110 BGB?

A

Willenserklärung von Anfang an wirksam, wenn zb. Bei einem Kaufvertrag eigene Mittel (Taschengeld) verwendet wurden

24
Q

Stellvertretung Definition

A

Vertreter geben eine Willenserklärung für den Vertretenen ab oder nehmen sie für diese entgegen

25
Q

Wen treffen Rechtsfolgen bei einer Stellvertretung? §164 Abs. 1 S.1 BGB)

A

Den Vertretenen

26
Q

Welche Arten der Vertretung gibt es?

A
  • Gesetzliche Vertretung (§1629 Abs. 1 S.1 BGB)
  • Gewillkürte, selbstbestimmte Vertretung (§164ff. BGB)
27
Q

Unterschied zwischen Bote und Vertreter?

A

Boten müssen nicht geschäftsfähig sein, da sie lediglich die Willenserklärung eines anderen überbringen (Erklärungsbote) oder sie für einen anderen entgegen nehmen (Empfangsbote)

28
Q

Was ist das Offenkundigkeitsprinzip?

A

Vertreter muss Willenserklärung mit fremden Namen (Name des Vertretenden) abgeben und kundtun, dass die Rechtsfolge nicht ihn, sondern einen anderen treffen soll

29
Q

Vertretungsmacht – Definition

A

Beruht entweder auf Gesetz oder Rechtsgeschäft -> Vollmacht „166 Abs. 2 BGB)

30
Q

Wann erlöscht die Vertretungsmacht?

A

Bei Erledigung, Verzicht, Widerruf, Erlöschen nach Maßgabe des Innenverhältnisses oder Tod/Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers oder des Bevollmächtigten

31
Q

Vertreter ohne Vertretungsmacht

A

Willenserklärungen sind schwebend unwirksam, bis sie genehmigt oder verweigert werden (§177 BGB)

32
Q

Duldungs- und Anscheinsvollmacht

A

Keine ausdrücklich erteilten Vollmachen

33
Q

Wann kann keine Stellvertretung stattfinden?

A

Bei höchstpersönlichen Rechtsgeschäften wie zb. Testament, Erbvertrag und Eheschließung

34
Q

Wo sind Fristen und Verjährungen geregelt?

A
  1. Buch im BGB Abschnitt 4 und 5
34
Q

Fristen – Definition

A

Begrenzter Zeitraum, in dem eine Handlung vorgenommen werden muss und nach dessen Ablauf die Geltendmachung eines Rechts ausgeschlossen ist

35
Q

Verjährungsfristen Übersicht

A

.

36
Q

Was ist Verjährung?

A

Mit Eintritt der Verjährung ist der Schuldner berechtigt, die Leistung zu verweigern (§214 Abs. 1 BGB)

37
Q

Wozu dient eine Verjährung?

A

Dient der Sicherheit des Verkehrs und dem Rechtsfrieden, da Gläubiger ihren Anspruch beizeiten geltend machen müssen

38
Q

Was ist die regelm. Verjährungsfrist (§195 BGB)?

A
  • 3 Jahre
  • Gilt für die meisten Ansprüche
  • Ohne Rücksicht auf Kenntnis oderr Unkenntnis verjähren Ansprüche in 10 Jahren
39
Q

Besondere Verjährungsfristen

A

Gelten vor allg. Verjährungsfristen

40
Q

Welche Hindernisse gibt es beim Ablauf von Verjährungsfristen?

A
  • Neubeginn
  • Hemmung
  • Ablaufhemmung
41
Q
A
42
Q
A
43
Q
A
44
Q
A
45
Q
A