OHG Flashcards

1
Q

Begriff der OHG

A

§105 HGB: Begriff der OHG

  • GbR darf nur Gewerbe, kein Handelsgewerbe betreiben
  • GbR wird zum OHG, sobald sie mit Handelsgewerbe anfängt (auch wenn sie es nicht bemerkt), ab da muss bilanziert werden
  • Gesellschaft ist OHG, sobald sie im HR steht, egal ob sie es tatsächlich ist oder nicht
  • nach Gesellschaftsregelungen §705 ff. BGB
  • Entstehung im Innenverhältnis: durch Vertragsschluss
  • Entstehung im Außenverhältnis: mit Eintragung/Geschäftsbeginn
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2
Q

Unterschied der OHG zur GbR

A

Unterschied der OHG zur GbR

  • Betreiben eines Handelsgewerbes
  • Die Gesellschaft ist nach §106 HGB beim Gericht und HR einzutragen
  • (Notiz: Bei der OHG muss kein Gesellschaftsvertrag ins HR)
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3
Q

Gesellschaftsvertrag

A

§109 HGB: Gesellschaftsvertrag

  • Mind. 2 Personen, da Vertrag
  • Gesellschaftszweck
  • Förderungspflicht
  • Wie §705 ff. BGB
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4
Q

§118 HGB: Kontrollrecht

A

§118 HGB: Kontrollrecht

  • Wichtig wegen Haftung, wie gbR
  • Möglich Kontrollrecht auszuschließen, aber wenn man unredliches Verhalten vermutet, kann man immer kontrollieren
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5
Q

Beschlussfassung

A

§119 HGB: Beschlussfassung

Alle müssen zustimmen
Abweichende Regelung nach Mehrheit der Stimmen

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6
Q

: Fortsetzung mit Erben

A

§139 HGB: Fortsetzung mit Erben

Erben rücken als Kommanditist nach

Wenn dies nicht akzeptiert wird, kann ohne Kündigungsfrist ausgetreten werden

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7
Q

Ausschließung eines Gesellschafters

A

$140 HGB: Ausschließung eines Gesellschafters

Man kann einen Gesellschafter rausschmeißen bei wichtigem Grund

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8
Q

Die Beendigung der OHG

A

Gemeinschaftverhältnisse können grundsätzlich nur im Wege der Auseinandersetzung beendet werden

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9
Q

Auflösungsgründe

A

§131 HGB: Auflösungsgründe

  • Durch Ablauf der Zeit (wie GbR)
  • Beschluss der Gesellschafter (aber hier sollten alle zustimmen)
  • Restliche Punkte im HGB)
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10
Q

Phasen der Auseinandersetzung

A

Phasen der Auseinandersetzung

  • Auflösung $131-133 HGB
    Geänderter Gesellschaftszweck ist nun der Abwicklungszweck
  • Liquidation (Abwicklung) § 145 - 158 HGB
    Gesellschaft besteht mit Zweck der Abwicklung weiter, um als Gläubiger/Schuldner gelten zu können
  • Vollbeendigung/Erlöschen (kommt nun nicht mehr als Gläubiger/Schuldner in Betracht)
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11
Q

Auflösung durch gerichtliche Entscheidung

A

§133 HGB: Auflösung durch gerichtliche Entscheidung

Wichtiger Grund muss vorliegen zur Auflösung
z.B. Gesellschafter hassen sich gegenseitig

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12
Q

Kündigung eines Gesellschafters

A

Kündigung möglich, wenn auf unbestimmte Zeit eingegangen

Für den Schluss des Geschäftsjahres,

Mind. 6 Monate vor diesem Zeitpunkt

132 HGB

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13
Q

Wettbewerbsverbot

A

§112: Wettbewerbsverbot

Höher als die bei allen Gesellschaften bestehende Treuepflicht
Ein Gesellschafter darf ohne Einwilligung nicht
Im Handelszweig Geschäfte machen
Als persönlich haftender Gesellschafter einer gleichartigen Handelsgesellschaft fungieren

Vorraussetzungen:
kein Kommanditist, muss persönlich haftend sein
Keine Einwilligung der anderen Gesellschafter

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14
Q

Rechtsfolgen bei Verletzung des Wettbewerbsverbots

A

Rechtsfolgen:

§113 HGB: Verletzung des Wettbewerbsverbots

  • Schadensersatz
  • Unterlassungsanspruch
  • Eintrittsrecht
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15
Q

Geschäftsführung

OHG

A

114 HGB: Geschäftsführung

Jeder Gesellschafter ist GF

Wenn GF übertragen, sind restliche Gesellschafter von GF ausgeschlossen

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16
Q

GF durch mehrere G‘schafter

A

§115 HGB: GF durch mehrere G‘schafter

Jeder darf alleine handeln, außer jemand widerspricht, dann muss Handlung unterbleiben

17
Q

Umfang der GF Befugnis

A

§116 HGB: Umfang der GF Befugnis

Alle Handlungen, die der gewöhnliche Betrieb mit sich bringt

18
Q

Gewinn und Verlust

A

§120 HGB: Gewinn und Verlust

2 Konten Modell

19
Q

Verteilung von Gewinn und Verlust

A

§121 HGB: Verteilung von Gewinn und Verlust

Nach Kapitalanteil wird verteilt (z.B. 4% Dividende auf die geleistete Einlage)

was übrig bleibt wird nach Köpfen verteilt

Die 4% werden oft auf anderen Betrag z.B. 6% angepasst

20
Q

Entnahmen

A

§122 HGB: Entnahmen

Oft 5-6000 Euro monatlich

21
Q

Vetretung der Gesellschaft

A

§125 HGB: Vetretung der Gesellschaft

Jeder ist ermächtigt zu vertreten, obwohl alle zustimmen müssen, Risiko!

22
Q

Umfang der Vertretungsmacht

A

§126 HGB: Umfang der Vertretungsmacht

Keine Grundlagengeschäfte (einstimmig, alle Gellschafter)

Sonst: alles in vollem Umfang

Alle gerichtlichen und außergerichtlichen

Beschränkung ist Dritten gegenüber unwirksam

23
Q

Persönliche Haftung der Gesellschafter

A

§128 HGB: Persönliche Haftung der Gesellschafter

Abweichendes ungültig, Beschränkungen haben keine Wirkung
Akzessorische Haftung der Komplementäre:

  • Persönlich (mit Privatvermögen)
  • Unbeschränkt (nicht nur in Höhe der Einlage, sondern mit ganzem Vermögen
  • Primär
  • Unmittelbar
  • aufs Ganze (der Gesamtschuldner mit anderen Gesellschaftern, kann es dann von diesen verlangen)
24
Q

Ansprüche gegen einen Gesellschafter

A

159 HGB: Ansprüche gegen einen Gesellschafter

  • Ansprüche verjähren 5 Jahre nach Auflösung sofern nicht kürzer in anderen Gesetzen geregelt
  • Auch bei eigenem Austritt

Siehe Skizze