Wichtigste Karten Flashcards
(31 cards)
Was ist das Handelsrecht?
Das Sonderprivatrecht der Kaufleute
Sonder: nur für Kaufleute
Privat: zwischen gleichgeordneten Rechtssubjekten
Was ist ein Gewerbe?
- Am Markt anbietend (keine öffentliche Hand, Nachfrager)
- auf Dauer eingerichtet (Vielzahl von Geschäften)
- erlaubt (nicht- Sitten oder Gesetzeswerke)
- Gewinnerzielungsabsicht (Werbung,…)
- nach außen hervortretend (nicht heimlich, für 3. sichtbar)
- Nicht freiberuflich, künstlerisch, geistige Tätigkeit
- Selbstständigkeit (nicht weisungsgebunden)
Was ist ein Handelsgewerbe
Gewerbe = 7
+ Handels:
= nach Art (Verwendung einer Firma, Buchführung)
= und Umfang (Umsatz, MA)
Einen auf kaufmännische Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert
Wenn alles zutrifft: Handelsgewerbe
Zweck des HR
- für jeden erkennbar machen
Firmen
Bestimmte Rechtsverhältnisse - vermerkt werden eintragungspflichtige und -fähige Tatsachen/Rechtsverhänisse
HR A
Einzelkaufmann, Personengesellschaften (OHG, GbR)
HR B
Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)
Grundsätze des Firmenrechts
- Firmenwahrheit (Täuschungsverbot, Unterscheidungskraft, Kennzeichnungseignung)
- Firmenausschließlichkeit (von anderen im Ort unterscheiden)
- Firmeneinheit (ein UN = eine Firma, nicht mehrere Gesellschaften)
- Firmenöffentlichkeit (muss bekannt gemacht werden)
- Firmenbeständigkeit (gleich, aber auch Namensänderung Erwerb, etc. möglich)
Art der Vertretungsmacht
- gesetzlich (Eltern)
- rechtsgeschäftlich (Prokura, Vollmacht)
- Organschaftlich (GF einer GmbH)
Zweck und Funktionen von Handelsbräuchen
Zweck:
- Sicherheit
- Leichtigkeit
Funktionen:
- Festlegungs- und Beweisfunktion
- Abschluss- und Abänderungsfunktion
3 Arten der Mängel
- Erkennbarer (offener) Mangel
- Verborgener Mangel der sich später zeigt
- Verborgener Mangel (zeigt sich nicht bei ordnungsgemäßer Untersuchung)
Ordnungsgemäße Untersuchung
- Ort: Ablieferung (üblicherweise)
- Zeit: Unverzüglich
- Art und Weise: wie es im Geschäftszweig üblich ist
Was ist eine Gesellschaft im weiten und engen Sinn?
Recht der Gesellschaften mit lex specialis
Weit: Zusammenschluss von Personen mit gemeinsamen Zweck
Eng: Personengesellschaften (Gbr, OHG, KG)
Grundlagen des Gesellschaftsrechts
- freie Rechtsformwahl (aus bestehenden Rechtsformen)
- Typenfreiheit (gewählte Rechtsform darf innerhalb Grenzen den Bedürfnissen angepasst werden)
- Rechtsformzwang (Gesellschaft entsteht bei Verhalten, egal ob gewollt oder nicht)
Beitrag (im Sinne der Förderungspflicht bei GbR)
- Arbeit
- Know How
- Einlagen (Sacheinlagen oder Bareinlagen)
Haftung der Gesellschafter derGbR / des Komplementärs in der OHG
- Aufs Ganze
- Persönlich (mit Privatvermögen)
- Unbeschränkt(oft Privatinsolvenzen)
- Primär (Muss nicht erst Gesellschaft verklagen)
- Unmittelbar (Gschafter kann sofortverklagt werden, Gläubiger hat direkten Anspru.)
Gestaltungsmöglichkeiten nach Tod eines Gesellschafter
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- Auflösung
- Gestaltungsmöglichkeiten
- Einfache Fortsetzungsklausel (Ges. Besteht fort, Abfindung = Nachlass)
- Eintrittsklausel (Ges. wird fortgesetzt, bestimmte Person erhält Eintrittsrecht)
- Nachfolgeklausel (Sicherstellung das Erben automatisch einrücken=
- einfache Nachf.klausel
- qualifizierte Nachf.klausel (von mehreren ein einzelner)
Phasen der Auseinandersetzung
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1) Auflösung (urprünglich werbende Ges. Wird zur Abwicklungsgesellschaft)
2) Liquidation (kann weiter Gläubiger/Schuldner sein, es geht nur noch darum, Vollbeendigung herbeizuführen)
3) Vollbeendigung (GbR erlischt)
bei Gbr: Vertragliche Regelung der Aufteilung des Gewinns nach
- Köpfen
- Stimmanteilen
- Einlagen
- Zugehörigkeit
- Umsatz
Innenverhältnis der GbR - Rechte und Pflichten
- Treuepflicht
- Recht und Pflicht zur Geschäftsführung
- Mitverwaltungsrecht
- Beteiligung am Gewinn und Verlust
- Tilgung einer Gesamthandschuld
Aus was besteht das Gesellschaftsvermögen?
- Beiträge
- durch GF erworbene Gegenstände
- Surrogate
Wie tritt man in die GbR ein?
- Abschluss eines Aufnahmevertrags (automatische Beteiligung am Vermögen)
- Bei OHG haftet eintretender Für altschulden)
Wie wechselt ein Gesellschafter in einer GbR
Durch Doppelvertrag
Oder Abtretung eines Geschäftsanteils
Entstehung der OHG (Imm Innen/Außenverhältnis:)
Innen: durch Vertragsschluss
Außen: durch Eintragung/Geschäftsbeginn
Rechtsfolgen bei Verletzung des Wettbewerbsverbots §113
- Schadenersatz
- Unterlassungsanspruch
- Eintrittsrecht