Staats-/Berufskunde Flashcards

(29 cards)

1
Q

Was ist Ethik?

A

Teilgebiet der Philosophie, befasst sich mit menschlichem Handeln, mit Kriterien für richtiges und falsches Handeln und deren Begründungen

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2
Q

Autonomie des Patienten

A

Jeder hat das recht zu entscheiden, was mit ihm geschieht. Patient muss ausführlich und ausreichend über Krankheit, Behandlung und Folgen informiert werden

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3
Q

Voraussetzungen für autonome Entscheidungen

A

Urteilsfähigkeit
Verstehen
Freiwilligkeit
Wohlüberlegtheit

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4
Q

Wohltun und nicht schaden

A

Klienten heilen und keinen Schaden zufügen

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5
Q

Prinzip der Gerechtigkeit

A

Gleiche Fälle müssen gleich behandelt werden. D.h. Patienten mit gleicher Diagnose bekommen die gleichen Untersuchungen, gleiche Therapie

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6
Q

Medizinische Prinzipien der Ethik

A

Autonomie des Patienten, Wohltun und nicht schaden, Prinzip der Gerechtigkeit

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7
Q

Wer darf die Berufsbezeichnung Ergotherapeut/in führen?

A

Wer nach einer dreijährigen Ausbildung die staatliche Prüfung für Ergotherapie bestanden hat

sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die unzuverlässigkeit zu Ausübung des Berufs ergibt

gesundheitlich zur Ausübung des Berufs geeignet ist

Über die zur Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt

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8
Q

Zielsetzungen des DVE

A

Professionalisierung der ET, in Theorie und Praxis unter besonderer Berücksichtigung der Qualitätssicherung in Aus- und Weiterbildung

berufliche Förderung seiner Mitglieder

Interessensvertretung ggü. allen politischen Gremien und Verbänden im Sozial- und Gesundheitswesen

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9
Q

DVE =

A

Deutscher Verband der Ergotherapeuten:

deutsche Berufsorganisation für angestellte und freiberufliche Ergotherapeuten

gegründet: 1954
Aufnahme WFOT: 1958

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10
Q

WFOT =

A

World Federation of Occupational Therapists
Weltverband der Ergotherapeuten

internationale Organisation, gegründet: 1952
kooperiert seit 1959 mit WHO

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11
Q

WFOT Zielsetzungen

A
  1. Weiterentwicklung der ET weltweit
  2. Unterstützung iternationaler Kooperationen zwischen ET-Verbänden, Therapeuten, anderen Organisationen/Professionen
  3. Wahrung und Weiterentwicklung einer Berufsethik
  4. Internationale Interessensvertretung von Ergotherapeuten
  5. Unterstützung des internationalen Austauschs zwischen Therapeuten, Studenten
  6. Weiterentwicklung von Ausbildung und Standards in Ausbildung und ET-Praxis
  7. Organisation von und info über Kongresse
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12
Q

Ethikkontext WFOT

A

-Förderung und Entwicklung des Berufes

-persönliche Eigenschaften
-Verantwortung ggü dem Empfänger der Dienstleistung
-Professionalität der interdisziplinären Zusammenarbeit
-Aufbau von berufsspezifischem Wissen

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13
Q

Welches Gesetz bildet den rechtlichen Rahmen für die ET

A

Berufsgesetz

zuletzt geändert 2011
Gesetz auf Bundesebene
regelt nicht die Inhalte der Berufsausführung

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14
Q

Was regelt das Berufsgesetz?

A

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

Zurücknahme/Widerruf der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung

Schutz der formalen Führung der Berufsbezeichnung

Gleichstellung eines im Ausland erworbenen Abschlusses, Antragsstellung zur Gleichstellung von Angehörigen der EU

Zulassungsvoraussetzungen zur Ausbildung

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15
Q

Verpflichtung zur Fortbildung nach Paragraph 125, Absatz 2 SGB V

A

Praxisinhaber und Praxisleitung im Bereich der ambulanten Versorgung müssen sich regelmäßig fortbilden.

Dabie müssen 60 Fortbildungspunkte pro Betrachtungszeitraum (4 Jahre) erlangt werden.

Werden diese nicht erzielt gibt es eine 12-monatige Nachfrist. Danach droht der Entzug der Berufserlaubnis

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16
Q

Verpflichtung zur Fortbildung nach Paragraph 125, Absatz 2 SGB V

A

Praxisinhaber und Praxisleitung im Bereich der ambulanten Versorgung müssen sich regelmäßig fortbilden.

Dabie müssen 60 Fortbildungspunkte pro Betrachtungszeitraum (4 Jahre) erlangt werden.

Werden diese nicht erzielt gibt es eine 12-monatige Nachfrist. Danach droht der Entzug der Berufserlaubnis

17
Q

Heilmittelrichtlinien beinhalten

A

die Grundsätze der Heilmittelversorgung

die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Heilmittelerbringer

Maßnahmen der Heilmittelerbringer

18
Q

die Grundsätze der Heilmittelverordnung beschreibt z.B. die Kriterien für die Notwendigkeit von Heilmitteln. Diese sind:

A

-eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhindern oder Symptome zu lindern

-Eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit zu Krankheit führen würde, zu beseitigen

einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegen zu wirken

Pflegebedürftigkeit zu vermeiden/mindern

19
Q

Definition Ergotherapie in den Heilmittelrichtlinien

A

Die Maßnahmen der ET dienen zur

Wiederherstellung,
Entwicklung,
Verbesserung,
Erhaltung
oder Kompensation

krankheitsbedingter Funktionseinschränkungen

Die ET bedient sich komplexer aktivierender und handlungsorientierter Methoden und Verfahren und umfasst auch Beratung zu schul- Arbeitsplatz, Wohnraum und Umfeldanpassung

Als Maßnahmen der ET werden folgende Verfahren aufgeführt:

motorisch-funktionelle Behandlung
sensomotorisch-perzeptive Behandlung
psychisch-funktionelle Behandlung
Hirnleistungstraining

20
Q

aktive/passive Sterbehilfe

A

aktiv: Tod wird durch aktive Maßnahme hervorgerufen (Injektion)

passiv: Behandlung wird abgebrochen

21
Q

Fortbildungspflicht:

A

Praxisinhaber, Praxisleitung in der ambulanten Versorgung

22
Q

Regelungsinhalte Berufsgesetz

A

Erlaubnis über Führung der Berufsbezeichnung ET’in

Gleichstellung von im Ausland erworbenen Abschlüssen, Antragsstellung von Angehörigen der EU zur Gleichstellung

Rücknahme/Widerruf der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung

Zulassungsvoraussetzungen zur Ausbildung

Schutz der formalen Führung der Berufserlaubnis

23
Q

Ordentliche Gerichtsbarkeit

A

spaltet sich auf in Bürgerliches Recht (BGB -Bürger gegen Bürger) und Strafrecht (StGB - Staat gegen Bürger)

24
Q

Definition Schutzbefohlener

A

Minderjährige
Menschen die aufgrund von Gebrechlichkeit/Krankheit wehrlos sind

25
Rechtsquellen
Gesetz: schriftlich niedergelegte, für Bürger und Staat verbindliche Rechtsnormen/Verhaltensregeln Verordnungen: Ausführungen der Exekutive, die ein Gesetz als Grundlage benötigen Satzungen: Ortsrecht der kommunen, Vereine etc Gewohnheitsrecht: ist ein durch lang andauerndes in Anspruch nehmen "ersessenes Recht, ungeschrieben, in keinem Gesetz festgelegt
26
Unterschied von 'verlassen in Hilfloser Lage/unterlassene Hilfeleistung
Aussetzung bedeutet: dass eine sich in Obhut befindliche Person in eine hilflose Lage versetzt wird und dann im Stich gelassen wird, statt ihr beizustehen und sie vor schwerer Gesundheitsschädigung oder Tod zu bewahren Strafmaß 3 Monate bis 5 Jahre Unterlassene Hilfeleistung bedeutet: Auffinden einer hilflosen bzw. verletzten Person und keine aktive Handlung als Nothelfer, ->achtlos weitergehen Strafmaß: bis 1 Jahr oder Geldstrafe
27
Kriterien für wechsel in private Krankenkasse
Selbstständige, Beamte liegen mit ihrem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze
28
Hauptaufgaben Ergo
Befunderhebung, Begleiten, Beraten, Behandeln, Therapieplanung, Reflexion, Adaptieren
29
religiöse Aspekte bei Klienten aus anderen Kulturkreisen
Umgang zwischen Mann und Frau Berücksichtigung von Festen und Feiertagen körperliche Anforderungen an die Gebetshaltung Beachtung von Speisevorschriften