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Flashcards in Theorie Eigenkapital Deck (10)
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1
Q

Aktien:

  • Mindestkapital?
  • Wieviel muss liberiert werden?
  • Wieviel müssen bei einem höheren Kapital einbezahlt sein?
A
  • CHF 100’000.–
  • CHF 50’000.–
  • 20% des Nennwerts (erst wenn der Nominalwert CHF 20’000.– beträgt
2
Q

Was ist der Mindestnennwert einer Aktie?

A

1 Rappen (Art. 622, Abs. 4 OR)

3
Q

Durch was kann alles die Liberierung erfolgen? (4)

A
  • Bareinzahlung, Art. 633 OR
  • Sacheinlage Art. 643 OR (Sache wird durch ein Revisor geprüft, nicht dass es einen tieferen Wert hat und somit das Mindestkapital nicht gegeben ist)
  • Verrechnung von Schulden, Art. 653e OR (Barliberierung mit zeitlicher Verzögerung. Gegenwert ist gegeben, aber hat früher stattgefunden)
  • Umwandlung von frei verwendbarem Eigenkapital, Art .652d Abs. 1 (d.h. dieses EK hätte auch als Dividende ausgeschüttet werden können)
4
Q

Was gibt es neben Aktien für andere Beteiligungsrechte?

A
  • Vorzugsaktie, Art. 654 - 656 OR (in der CH noch nie populär)
  • Partizipationsschein, Art. 656a - 656b (nach 1992 populär geworden, Anteilsschein ohne Mitbestimmungsrecht aktuell nicht mehr so populär)
  • Genusscheine, Art. 657 OR (Nennwertlos! Die Rechte die der Genussschein hat, wird in den Statuten bestimmt. Anteil am Gewinn oder an Liquidationserlöse. Das wird in den Statuten festgelegt. Zb. Roche hat Genusscheine.)
5
Q

Gesetzliche Kapitalreserve: Was ist hier zuzuweisen?

A
  • Agio (Diff. zw. Ausabepreis Aktie/PS und ihrem Nennwert)
  • Kaduzierungsgewinn (die zurückbehaltene Einzahlung auf ausgefallene Aktien, soweit die dafür ausgegebenen Aktien kein Mindesterlös ergeben)
  • Weitere durch Inhaber von Beteiligungspapieren geleistete Einlagen und Zuschüsse
6
Q

Gesetzliche Gewinnreserve, Art. 671 OR: Was ist hier zuzuweisen?

A
  • 5 Prozent des Jahresgewinns, bis die gesetzlichen Reserven zusammen 20% des
    einbezahlten Aktienkapitals erreichen (1. Reservezuweisung)
  • 10% der Beträge, die nach Bezahlung einer Dividende von 5% als Gewinnanteil an
    Aktionäre (Dividende) und/oder den Verwaltungsrat (Tantième) ausgerichtet werden
    (2. Reservezuweisung)

–> Tantièmen sind nur zulässig, nachdem die Zuweisung an die gesetzliche Gewinnreserve
erfolgt ist und eine Dividende von 5% an die Aktionäre ausgerichtet wurde.

7
Q

Freiwillige Gewinnreserve

A
  • durch einbehalten der Gewinne

- Verluste hier verrechnen

8
Q

Aufwertungsreserve

A
  • nur bei hälftigem Kapitalverlust (Art. 670 OR)
  • Enthält den Betrag, um den Beteiligungen und/oder Immobilien über ihren historischen
    Anschaffungswert hinaus aufgewertet wurden
  • wird in der Bilanz separat ausgewiesen
9
Q

Statuarisch vorgesehene Reserven

A
  • in den Statuten der Gesellschaft vorgesehen
  • Zuweisungen gem. Statuten
  • Verwendung gem. dem Statuten vorgesehenen Zweck, bspw. Wohl MA
10
Q

Gliederung Eigenkapital in den Rechnungslegungsstandards

A
  • Grund- oder Gesellschaftskapital (falls zutreffend gesondert nach Beteiligungskategorien)
  • Über das Grundkapital hinaus zusätzlich einbezahltes Kapital
  • Gewinnreserven
  • eigene Kapitalanteile als Minusposten
  • andere direkt im Eigenkapital erfasste Posten (muss nicht direkt in der Bilanz sein, jedoch im EK-Nachweis, bsp. Umrechnungsdifferenzen)