Unternehmensrecht 1 Flashcards
(27 cards)
Wirtschaftskammer (WKO)
Vertritt die Interessen der österr. Unternehmen und hilft diesen mit verschiedenen Serviceleistungen. Pflichtmitgliedschaft + Beiträge für alle Unternehmer
Gründerservice der WKO
Dieses Service der WKO unterstützt Unternehmensgründer mit zahlreichen kostenlosen Services und Infos.
Arbeiterkammer (AK)
Vertritt die Interessen von ca. 4 Mio Arbeitern und Angestellten in Österreich. Pflichtmitgliedschaft und 11 EUR mon. Beitrag für alle Arbeitnehmer.
3 Kriterien für Unternehmer nach UGB
jede selbständige, dauerhafte, wirtschaftliche Tätigkeit
Firma
Der Name eines ins Firmenbuch eingetragenen Unternehmens
Firmenbuch
öffentliches Verzeichnis mit den wichtigsten Infos zu allen Firmen
Grundbuch
öffentliches Verzeichnis mit den wichtigsten Infos zu allen Grundstücken
Vorschriften für Firmennamen
Unterscheidungskraft und Irreführugnsverbot
Unterscheidungskraft
Firmenname muss sich von allen Firmen am selben Ort unterscheiden
Irreführungsverbot
Firmenname darf nicht täuschen. ZB. Kleine Bäckerei sich nicht Österreichische Großbäckerei nennen.
Teile eines Firmennamens
Firma = Firmenkern + Firmenzusatz
Firmenzusatz
weist auf die Rechtsform des Unternehmens hin (z.B. e.U.) –> zwingend erforderlich
Personenfirma
Name/n eines oder mehrerer Eigentümer (Thomas Radler e.U.)
Sachfirma
zeigt den Unternehmensgegenstand (Salinen Austria AG)
Fantasiefirma
dient hautsächlich Werbezwecken (Red Bull GmbH)
gemischte Firma
Mischung aus Personen-, Sach- oder Fantasiefirma (Max Steindl Immobilien AG)
Wer muss nicht ins Firmenbuch?
Einzelunternehmen unter 700.000 od. 1 Mio. Jahresumsatz, Freiberufler, Land- u. Forstwirte
Bestandteile des Firmenbuchs
Hauptbuch (alle wichtigen Daten von Firmen) + Urkundensammlung (Gesellschaftsvertrag, Musterunterschriften, Bilanzen etc.)
Veröffentlichung von Firmenbucheinträgen
Alle Neueinträge und Änderungen im Firmenbuch müssen in der öffentlichen EVI und Ediktsdatei veröffentlicht werden. (www.evi.gv.at)
7 Kriterien für die Wahl der Rechtsform
Anzahl der Eigentümer, Haftung, Finanzierung und Kapitalbedarf, Leitungsbefugnis/Kontrolle, Gewinnaufteilung, Firmenbuch, Art der Buchfürung
Einzelunternehmen
ein Person ist alleiniger Eigentümer des Unternehmens
Gesellschaftsunternehmen
mehrer Personen sind Eigentümer
Haftung
Verpflichtung, Schulden zu übernehmen und zu begleichen
Persönliche, unbeschränkte Haftung (Vollhaftung)
Eigentümer haftet mit gesamten Privatvermögen für alle Schulden des U.