V05-Planverfahren & Bürgerbeteiligung (Zusammenfassung) Flashcards

1
Q

Verfahrenstypen

gesetzlich geregelt

A

Bauleitplanung, Erstellung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen, Sanierungsverfahren

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2
Q

Verfahrenstypen

informelle Verfahren

A

Erstellung von Verkehrsentwicklungsplänen, Stadtentwicklungskonzepten, Rahmenplänen

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3
Q

Verfahrenstypen

kooperative Verfahren

A

Public Private Partnerships (PPP), gemeindeübergreifende Planungen

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4
Q

Verfahrenstypen

Beteiligungsverfahren

A

Bürgerbeteiligung, Verbände, Interessengruppen, Werkstattverfahren

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5
Q

Verfahrenstypen

Sonderverfahren

A

Städtebauliche Wettbewerbe, Realisierungswettbewerbe

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6
Q

Ziele von Beteiligung

A
  • Vorgegebenes “Produkt” oder bestimmten Zustand erreichen
  • Kommunikationsprozess gestalten
  • Fachliche Vorbereitung und Ausarbeitung sicherstellen
  • Interessenausgleich herstellen
  • Zeit- und Kostenrestriktionen einhalten
  • z.T. Kooperative Finanzierung
  • Rechtssicherheit gewährleisten
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7
Q

Anforderungen an Beteiligung

A

• basiert auf gegenseitigem Vertrauen, aufrichtige Beteiligung & Ernst nehmen der Bürger
→ Glaubwürdigkeit der Beteiligenden
• Auswahl der Beteiligten basiert auf Akteuranalyse (Ermittlung der potentiellen Zielgruppen)
• frühzeitige Sensibilisierung der Bürger, Werbung für die Teilnahme am Beteiligungsprozess
• frühzeitige, durchgängige Beteiligung der Bürger → noch Entscheidungsspielräume,
Transparenz des Prozesses → zielgruppengerechte Ansprache, keine falschen Erwartungen
• ergebnisorientiert, vorausschauend; akzeptables Verhältnis von positivem Effekt & Aufwand

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8
Q

Planungsstufen & Verfahrensablauf von Großvorhaben (übergeordnete Planung)

A
  • Szenariorahmen (Bedarfsermittlung, Konsultation; alle 2 Jahre)
  • Netzentwicklungspläne (Bedarfsermittl., Konsultation durch Bundesnetzagentur; alle 2 Jahre)
  • Bundesbedarfsplan (Bedarfsermittlung, parlamentarisches Verfahren; mind. alle 4 Jahre)
  • Bundesfachplanung/Raumordnung (Vorhaben, Antragskonferenz, Behörden-/Öffentlichkeitsbeteiligung mit Erörterungstermin; auf Antrag)
  • Planfeststellung (Vorhaben, Antragskonferenz, Anhörung mit Erörterungstermin; auf Antrag)
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9
Q

Raumordnungsverfahren (ROV)

A

• Feststellung der Übereinstimmung der raumbedeutsame Planungen mit Erfordernissen
der Raumordnung
• Feststellung der Abstimmung/Durchrührung von raumbedeutsamen Planungen
→ Unterrichten & Beteiligen von öffentl. Stellen → Abschluss innerhalb von 6 Monaten → bindend!

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10
Q

Alternativenprüfung

A

• Prüfen der Raumverträglichkeit von der Regionalplanungsbehörde anhand der
Raumordnungspläne (Landesentwicklungs-/Regionalplan; enthalten Ziele & Grundsätze zur
Raumnutzung)
- vorgelagertes Verfahren, z.B. vor Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens
(verwaltungsinterne Abklärung der raumordnerischen Verträglichkeit, der Beurteilung von
Trassen-bzw. Standortalternativen)

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11
Q

Ablauf einer Raumordnungsverfahrens

A

• Vorbereitung (ca. 1-3 Monate)
• Antragskonferenz (Scoping)
• Prüfen der Unterlagen auf Vollständigkeit (bis zu 4 Wochen)
• Durchführung der Beteiligungsverfahren (bis zu 2 Monate)
• Auswertung der Stellungnahme & Erörterung (ca. 1-3 Monate)
• Erstellung der raumordnerischen Beurteilung, anschließend öffentl. Bekanntmachung im
Amtsblatt der Bezirksregierung (Verfahrensabschluss)

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12
Q

Ablauf einer Raumordnungsverfahrens

A

• Vorbereitung (ca. 1-3 Monate)
• Antragskonferenz (Scoping)
• Prüfen der Unterlagen auf Vollständigkeit (bis zu 4 Wochen)
• Durchführung der Beteiligungsverfahren (bis zu 2 Monate)
• Auswertung der Stellungnahme & Erörterung (ca. 1-3 Monate)
• Erstellung der raumordnerischen Beurteilung, anschließend öffentl. Bekanntmachung im
Amtsblatt der Bezirksregierung (Verfahrensabschluss)

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13
Q

Ablauf eines Planfestellungsverfahrens

A
  • Festlegung des Untersuchungsrahmens
  • Anhörungsverfahren
  • Einreichen der Planunterlagen
  • Ortsübliche Bekanntmachung und Auslegung der Planunterlagen
  • Erheben schriftlicher Stellungsnahmen und Einwanderungen
  • Erörterungstermin
  • Zusammenstellung der Ereignisse des Anhörungsverfahrens durch Anhörungsbehörde
  • Abwägung und Planfestellungsbeschluss = Baugenehmigung
  • Ortsübliche Bekanntmachung und Auslegung des Planfestellungsbeschlusses
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14
Q

Baugenehmigung

A
  • Inhaltsverzeichnis
  • Erläuterungsbericht
  • Lagerpläne
  • Höhenpläne
  • Bauwerksverzeichnis
  • Grunderwerbsverzeichnis
  • Umweltsverträglichkeitstsudie
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15
Q

Baugenehmigung

A
  • Inhaltsverzeichnis
  • Erläuterungsbericht
  • Lagerpläne
  • Höhenpläne
  • Bauwerksverzeichnis
  • Grunderwerbsverzeichnis
  • Umweltsverträglichkeitstsudie
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16
Q

Bebauungsplan

A
  • Planungserfordernis
  • Aufstellungsbeschluss
  • Rohkonzept, Alternativen
  • Frühzeitige Bürgerbeteiligung
  • Vorentwurf
  • Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
  • Bebauungsplanentwurf
  • Auslegungsbeschluss
  • Öffentliche Auslegung
  • Prüfung der Anregungen
  • Satzungsbeschluss Bebauungsplan
  • Mittelung des Prüfungsergebnisses
  • Bekanntmachung, Inkrafttreten
17
Q

3 Botschaften, wie Vorhabenträger die Prozesse der Öffentlichkeitsbeteiligung qualifizieren und Konflikten begegnen können

A
  • Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung ist früher, besser und verbindlicher in der Praxis zu verankern.
  • Öffentlichkeitsbeteiligung braucht eine Struktur und ein Konzept: Der rote Faden der Beteiligung muss gesponnen und abgesichert werden. Das erfordert kontinuierliche Kommunikation vom Anfang bis zur Realisierung des Vorhabens.
  • Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung muss professionell konzipiert und gemanagt werden.
18
Q

3 Botschaften, wie Vorhabenträger und Genehmigungsbehörden ein Akteursbündnis für Öffentlichkeitsbeteiligung schmieden können

A

• Öffentlichkeitsarbeit ist kein Thema fürs Hinterstübchen - sie ist im Dialog zu planen, denn Kommunikation ist der Schlüssel zur gelungenen Öffentlichkeitsbeteiligung.
• Der Austausch zwischen Vorhabenträger, Genehmigungsbehörden, Interessenverbänden und Bürgerschaft erfordert eine neue Dialog- und Kommunikationskultur

19
Q

3 Botschaften, wie Vorhabenträger und Genehmigungsbehörden ein Akteursbündnis für Öffentlichkeitsbeteiligung schmieden können

A
  • Öffentlichkeitsarbeit ist kein Thema fürs Hinterstübchen - sie ist im Dialog zu planen, denn Kommunikation ist der Schlüssel zur gelungenen Öffentlichkeitsbeteiligung.
  • Der Austausch zwischen Vorhabenträger, Genehmigungsbehörden, Interessenverbänden und Bürgerschaft erfordert eine neue Dialog- und Kommunikationskultur. Genehmigungsbehörden sind hierbei als Initiatoren, Akteure und Gestalter gefragt.
  • Kommunen sind Erfahrungsträger guter Beteiligungsprozesse. Von ihnen können alle Akteursgruppen der Öffentlichkeitsbeteiligung lernen.
20
Q

3 Botschaften, wie die Öffentlichkeitsbeteiligung mit der Öffentlichkeit gelingt

A
  • Öffentlichkeitsbeteiligung bedeutet unterschiedliche, vielfältige und kontroverse Stimmen einzubeziehen. Vorhabensträger und Moderation müssen dafür Sorge tragen, dass Interessensgruppen und nicht-organisierte Bürger gleichermaßen adressiert werden.
  • Komplexe, umweltrelevante Vorhaben gehen alle an. Gerade jene Personen und Gruppen , die sich bislang eher wenig in Beteiligungsprozesse eingebracht haben, müssen gezielt mobilisiert werden. Hierzu bedarf es einer entsprechenden Gestaltung des Prozesses und besonderer Auswahl- und Beteiligungsformate.
  • Umweltverbände sind Anwälte der Umwelt. Insbesondere die Vorhabensträger sollten deren Kompetenzen und großen Erfahrungsschatz mit Öffentlichkeitsbeteiligung nutzen und die Umweltverbände offensiv in die Öffentlichkeitsbeteiligung einbinden.