Vernehmung Flashcards
Vernehmung
= ist eine amtlich erkennbare Befragung von Beschuldigten oder Zeugen zu einem strafrechtlich relevanten SV durch Strafverfolgungsbehörden
Ziele Vernehmung
= Erforschung bestimmter strafrechtlich relevanter SV mit der Klärung folgender Fragen:
- Liegt Straftat vor? –> Welche
- Wer ist Täter/ Teilnehmer?
- Objektiver/subjektiver TB des Täters erfüllt?
- Schuldausschließungsgründe?
- Tatbesonderheiten?
Arten der Vernehmung
Informatorische Befragung:
> Klärung des vorliegenden SV ( Straftat,Unfall..)
> Klärung der Art der Beteiligung
( Wer Zeuge, Verdächtiger, unbeteiligte Dritter)
—-> Herumfragen in der Phase des Verdachtschöpfens.
Allerdings! : nur bis Status von Person geklärt
Spontanäußerung:
> Initiative zur Äußerung geht von Aussageperson aus
> Vor Äußerung keine Möglichkeit der Belehrung durch PVB
> ohne Belehrung verwertbar
Wichtig!!!:
=Spontanäußerung/ informatorische Befragung dürfen nicht beliebig ausgeweitet werden
Beschuldigtenbelehrung
- Eröffnung Tatvorwurf §163 a StPO
- Aussageverweigerungsrecht
- Verteidigerkonsultation
- Beweiserhebungsanträge
- Verständnis abfragen
Zeugenbelehrung
- Grund der Vernehmung §69 StPO
- Person des Beschuldigten, soweit bekannt
- Zeugnisverweigerungsrecht §52 StPO
- Auskunftsverweigerungsrecht
§55 StPO - Angaben zur Person §111 OwiG
- Ermahnung zur wahrheitsgemäßen Auskunft §57 StPO
- Verständnisfrage