ZGB 457 ff.: Erbrecht Flashcards

1
Q

Berechnung Pflichtteilsmasse?

A
  1. Güterrechtliche Auseinandersetzung
    = Bruttonachlssvermögen
  2. Abzüge

2.1. ZGB 474: Erbschafts- und Erbgangsschulden

2.2. ZGB 475: Zuwendungen unter Lebenden (inkl. ausgleichungspflichtige Zuwendungen!)

  1. ZGB 476: Hinzurechnung von Gemischte Lebens- und Todesfallversicherungen ZUM RÜCKKAUFSWERT!
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2
Q

Wenn eine Lebensversicherung 200k ausbezahlt und der Rückkaufswert beträgt 8k, wie viel ist dann dem Nachlass hinzuzurechnen?

A
  • NUR 8k !!!!!
  • = Wortlaut von ZGB 476
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3
Q

Was sind Erbschafts-, was sind Erbgangsschulden?

A

Erbschaftsschulden

  • bestanden bereits im Todeszeitpunkt
  • zB Darlehensschulden; Steuern der laufenden (und der letzten) Perioden

Erbgangsschulden

  • im Zusammenhang mit ODER NACH Todeszeitpunkt entstanden
  • zB ZGB 474 II: Bestattungskosten; Siegelung & Inventaraufnahme; Unterhaltsanspruch des Hausgenossen iSv ZGB 606 für 1 Mt
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4
Q

Sind die Willensvollstrecker- und Erbschaftsverwalterkosten Erbgangsschulden?

A

str.

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5
Q

Zu welchem Wert sind die Hinzurechnungen zur Pflichtteilsmasse vorzunehmen: Wert im Todestzeitpunkt oder bei der Teilung?

A

TODESTAGPRINZIP

  • ZGB 474 I: Alle Werte zum Zeitpunkt des Todes!!
  • -> inkl. ausgleichungspflichtige Zuwendungen zu Lebzeiten
  • p.m. ZGB 617: für den Anrechnungswert bei der Teilung sind die Werte im Teilungszeitpunkt massgebend
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6
Q

Welcher Zeitpunkt ist für die Bestimmung der Passiva an der Erbschaft relevant?

A

ZGB 474 I: Todestagsprinzip

  • Schulden zum Zeitpunkt des Todes
  • insb. bei Dauerschuldverhältnissen!
    -> zB Hyp-Zinsen bis zum Todestag (“Marchzinsen”)
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7
Q

Wo überall sind gemischte Schenkungen bei der Erbschaft zu beachten?

A
  • ZGB 475: Zur Pflichtteilsmasse hinzuzurechnen, um den verfügbaren Teil zu bestimmen
  • p.m.: Wortlaut von ZGB 475 irreführend - NICHT NUR Herabsetzungsansprüche nach ZGB 527, AUCH ausgleichungsfplichtige Zuwendungen zu Lebzeiten
  • ZGB 527: Herabsetzungsansprüche
  • ZGB 626 ff.: Ausgleichungspflicht
  • ZGB ???: Anrechnung bei der Teilung
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8
Q

Definition einer gemischten Schenkung?

A

Erhebliches Missverhältnis von Wert vs. Gegenwert im Zeitpunkt der gemischten Schenkung

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9
Q

Welche Artikel sind beizuziehen bei einem Willensmangel in der Vfg. v.T.w.?

A
  • ZGB 469
  • ZGB 519 ff.
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10
Q

Können unrichtige Bezeichnungen in der Vfg. v.T.w. korrigiert werden?

A

ZGB 469 III: Berichtigungsklage

  • VSS: “offenbarer Irrtum”
  • NUR SEHR zurückhaltend !!
  • zB 4 Erben / “ich vermache jedem einen Drittel meiner Erbschaft” = zu unbestimmt
    -> ist ein nichtiges Testament, weil unmöglicher Inhalt (OR 20)
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11
Q

Ist ein wesentlicher Irrtum VSS für die Ungültigkeitsklage?

A

NEIN!

  • -> Hürde ist tiefer als im OR !
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12
Q

Was ist die Anfechtungsklage im Erbrecht?

A
  • ZGB 494 III: Anfechtungsklage

= gg Dispositionen, die Erbvertrag widersprechen

  • p.m.: in SchKG 285 ff. gibt es auch “Anfechtungsklagen”, wenn der Schuldner sein Vermögen mindern wollte
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13
Q
A
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