ZGB 457 ff. Erbrecht / Ausgleichung Flashcards
VSS damit jemand ausgleichungspflichtig?
ZGB 626: Ausgleichungssubjekte
-> CAVE Wortlaut irreführend!
- alternativ
- KEINE explizite Anordnung zur Ausgleichungsbefreiung: Nachkommen
- NUR auf explizite Anordnung: alle weiteren
- Empfänger ist selbst Erbe
- ≠ zB beschenkter Enkel, dessen Elternteil erbt
- ≠ zB beschenkter Wittwer, dessen Schwiegervater stirbt
- ≠ ZGB 556 ff.: Ausschlagung
- ≠ ZGB 495: Erbverzicht
- ≠ Erbunwürdige
Formvorschriften für die Befreiung von der Ausgleichungspflicht?
KEINE !!
-> auch mündlich gültig
Müssen Nachkommen eines weggefallenen Erben ausgleichen?
- ja
- sogar, wenn sie selbst gar nie in Besitz der Zuwendung gelangt sind (bspw. weil ihr Vorfahre das Erbe ausgeschlagen hat), ZGB 627 II
Welche Ausgleichungsobjekte hat der Ehegatte auszugleichen?
Alles
Was ist grds. ausgleichungspflichtig?
ZGB 626: Ausgleichungsobjekte
- grds. alles zu Lebzeiten
Welche Ausnahmen von der Ausgleichungspflicht gibt es?
p.m.: alles dispositiv
- explizite Anordnung, NICHT ausgleichungspflichtig zu sein
- ZGB 629: Mehrempfang
STIMMT NICHT M.E. :
- Ausstattung i.w.S.
= was zur Existenzsicherung oder -erhaltung gegeben
Bsp. für Ausstattung i.w.S.?
- -> zB zwei Kinder / A ist Ärztin, B Berufsfischer / zwei identische Motorboote, jedes Kind eines, im Wert von 50k / NUR A ist ausgleichungspflichtig
Wie berechnet sich der Mehrempfang?
ZGB 629: Mehrempfang
- h.M.: vom Netto-Nachlassvermögen
= OHNE Zuwendungen zu Lebzeiten - -> zB zwei Kinder, A und B / A erhält 40k Erbvorbezug / Netto-Nachlassvermögen (= Bruttovermögen - Schulden) ist 30k
–> Mehrempfang = 10k
Zu welchem Wert sind die Ausgleichungsobjekte zu bewerten?
- ZGB 474; 630: Todestagsprinzip
= Verkehrswert am Todestag des Erblassers
- ZGB 630: AUSSER Sache wurde vorher veräussert; dann zum Veräusserungswert
P.M.: zu welchem Wert ist die Teilung vorzunehmen?
- ZGB 617: Teilung zum Verkehrswert im Teilungszeitpunkt
- Teilung ist der einzige Vorgang im Erbrecht, bei dem es auf den Verkehrswert im Teilungszeitpunkt ankommt (sonst Todestagsprinzip)!
- CAVE ZGB 617 = dispositiv (Parteien können Todestagsprinzip vereinbaren)
Wie verhält sich die Herabsetzungsklage zur Ausgleichung?
- alles, was nicht unter Ausgleichung -> Herabsetzung & vice versa
- ERGO wenn ein Erbe sich der Ausgleichung durch Erbausschlagung entziehen will, können die anderen von ihm ggf. die Herabsetzung verlangen