01 Verfassungsrecht Flashcards
(10 cards)
Frage
Antwort
Art. 15 B-VG
Generalklausel: Gesetzgebung & Vollziehung in nicht dem Bund vorbehaltenen Bereichen liegt bei den Ländern.
Art. 118 Abs. 3 Z 9 B-VG
Gemeindezuständigkeit für örtliche Raumplanung und Baupolizei.
Raumordnung
Querschnittsmaterie laut VfGH – keine eigene Kompetenzmaterie.
Stufenbau der Rechtsordnung
Verfassung > Gesetz > Verordnung > Bescheid.
Adhäsionsprinzip
Baurechtliche Genehmigung bindet andere Rechtsbereiche mit ein.
Kumulationsprinzip
Für ein Bauvorhaben können mehrere Genehmigungen aus verschiedenen Materien erforderlich sein.
Gemeindekompetenz im Baurecht
Im eigenen Wirkungsbereich, meist durch Bürgermeister:in oder Gemeinderat.
Verfassungsrechtlicher Rahmen
Raumordnung ist keine explizite Bundeskompetenz – Zuständigkeit daher bei den Ländern.
Baurechtliche Vollziehung
Meist durch Gemeindeorgane (z. B. Bürgermeister:in als Baubehörde 1. Instanz).