1 Grundlagen der Konzernrechnungslegung Flashcards
(9 cards)
Besonderheiten des Konzernabschlusses
1) KA ist steuerlich nicht relevant
2) KA hat in D keine Zahlungsbemessungsfunktion
3) KA ist ein reines betriebswirtschaftliches Informationsinstrument
→ losgelöst von bilanzpolitischen Maßnahmen in den Einzelabschlüssen
→ hohe Bedeutung für Jahresabschluss-Analyse
Wer hat die Pflicht einen Konzernabschluss zu erstellen?
1) Kapitalgesellschaften, sofern sie einen beherrschenden Einfluss auf andere Unternehmen ausüben können (§ 290 HGB)
1) analog für alle anderen Rechtsformen, wenn sie :
- einen beherrschenden Einfluss ausüben (s.o.)
- Sitz im Inland
- Bestimmte Größenkriterien erfüllen
(mind. 2 Kriterien müssen an 3 aufeineranderfolgenden Sitchtagen erfüllt sein –>BS >65Mio; Umsatz >130Mio.; MA >5000)
4 zentrale Kriterien für einen “beherrschenden Einfluss”
1) Mehrheit der Stimmrechte
2) Recht, Mehrheit der Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane zu bestelle und abzuberufen
3) Ausübung der Finanz- & Geschäftspolitik (z.B. auf der Basis eines Beherrschungsvertrages)
4) Verantwortung/Tragen der Mehrheit der Risiken + Chancen der sog. Zweckgesellschaften
Was sind die Ausnahmen von der Pflicht zur Erstellung eines Konzernabschlusses?
1) befreiender Konzernabschluss: Ein Tochterunternehmen kann gleichzeitig Mutterunternehmen sein („beherrschenden Einfluss“ ausüben)
- -> Folge: Erstellung einer Vielzahlt von Teilkonzernabschlüssen auf jeder Konzernstufe („Tannenbaumprinzip“) +/= eines Gesamtkonzernabschlusses
In der Praxis: große mehrstufige Konzerne → hoher Aufwand- daher § 291+292: Zusammenfassung in einem Gesamtkonzernabschluss
2) größenabhänige Befreiungen (mind. 2 Merkmale sind an 2 aufeinanderfolgenden Stichtagen nicht erfüllt)
entfällt, wenn: ein Konzernunternehmen ist kapitalmarktorientiert
Was sind die Ausnahmen vom “befreienden Konzernabschluss”?
1) Tannenbaumprinzip gilt nicht, wenn:
a) Teilkonzernmutter ist selbst Kapitalmarktorientiert
( z.B. Postbank/Deutsche Bank; Fresenius/FMC )
b) Gesellschafter mit einem Stimmrechtsanteil von >10% (AG) Bzw. >20% (GmbH) widersprechen
2) größenabhänige Befreiungen gilt nicht, wenn Konzernunternehmen ist kapitalmarktorientiert
Rechtliche Grundlagen des Konzernabschlusses (international)?
EU-Recht: IFRS-Pflicht für Konzernabschlüsse in Kapitalorientierten Unternehmen
→ Nationale Regierungen können IFRS für alle Unternehmen und alle Abschlüsse verpflichtend machen
Rechtliche Regelungen in Deutschland?
→ Wahlrecht für den Konzernabschluss nicht Kapitalorientierter Unternehmen
→ Kein Wahlrecht für Einzelabschlüsse (HGB-Pflicht)
Konsolidierungskreis? (Wer muss in den Konzernabschluss einbezogen werden?)
→ Grundsätzliche alle, unabhängig von ihrem Sitz (Weltabschlüsse)
→ Einbeziehung erfolgt mittels Vollkonsolidierung
(d.h. mit allen Aktiva, Passiva, Erträgen und Aufwendungen unter Berücksichtigung konzerninterner Beziehungen)
Unter welchen vier Bedingungen besteht ein Konsolidierungswahlrecht für Tochterunternehmen?
(bedeutet nicht keine Konsolidierung, sondern keine Vollkonsolidierung)
1) erhebliche + dauerhafte Beschränkungen, die die Rechte der Mutter beeinträchtigen (Zugriff auf Ressourcen/Vermögen nicht möglich) → z.B. durch instabile politische Verhältnisse
2) unverhältnismäßig hohe Kosten oder Verzögerungen bei der Beschaffung der Angaben
3) Anteile des Tochterunternehmens werden zum Zweck der Weiterveräußerung gehalten (Assets hold for sale) → Weiterveräußerung muss intensiv betrieben werden
4) Tochterunternehmen ist für die Darstellung der Vermögens- Finanz-, Ertragslage von untergeordneter Bedeutung (z.B. bei weniger als 5% des konsolidierten Umsatzes/Vermögens)