§10 Menschenwürde Flashcards
(6 cards)
Verankerung
7 BV
Art. 1 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
Präambel des UNO-Pakt II = nicht ausdrücklich genannt
4, 7 und 10 UNO-Pakt II, 3 EMRK danach ausgerichtet.
Funktion
7 BV schützt die Menschen in den heute als unaufgebbar erkannten Aspekten ihrer Existenz.
BGer:
Leitsatz für jegliche Staatstätigkeit
innerster Kern und Grundlage der Freiheitsrechte
dient der Auslegung und Konkretisierung der Freiheitsrechte
Auffanggrundrecht (offener Normgehalt)
Persönlicher Schutzbereich
Steht jedem Menschen voraussetzungslos zu.
Juristische Personen werden nicht erfasst.
Schutzobjekt
Schützt Subjektqualität des Menschen
Schutz vor Zerstörung der Identität
und der geistig/körperlichen Integrität
Ausdruck der prinzipiellen Gleichwertigkeit aller Menschen
BGer:
Menschenwürde betrifft das letztlich nicht fassbare Eigentliche des Menschen und ist ausgerichtet auf Anerkennung des Einzelnen in seiner eigenen Werthaftigkeit und individuellen Einzig- und Andersartigkeit
Geschützte Ansprüche
Anspruch auf rechtliche Identität, 16 UNOPII > Rechtsfähigkeit
Verbot der Sklaverei, 4 I EMRK, 8 UNOPII > ius cogens
Recht auf Schickliche Bestattung
Verbot der Schuldverhaft
wird oft durch konkretere Grundrecht verdrängt
10 III BV, grausame Behandlung
8 II III, Diskriminierung / 9 Willkür
Einschränkungen und Kerngehalt
Menschenwürde stellt in sich Kerngehalt dar
Keine Einschränkungen
jeder Eingriff ist eine Verletzung